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Integrationsvereinbarung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Integrationsvereinbarung bezeichnet

bezogen auf Menschen mit Behinderung:

  • die Integrationsvereinbarung im deutschen Arbeits- und Sozialrecht; sie wurde mit Wirkung zum 30. Dezember 2016 in Inklusionsvereinbarung umbenannt

bezogen auf Ausländer:

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