Zum Inhalt springen

Obergericht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. Oktober 2024 um 21:55 Uhr durch imported>ProloSozz (erg.).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Obergericht steht für:

Obere Gerichtsinstanzen in Teilen des deutschsprachigen Raumes haben zusätzliche Bezeichnungen:

  • Oberes Gericht des Landes, jeweils das höchste Gericht eines der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland
  • Oberlandesgericht, Bezeichnung der Obergerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland, Österreich und Südtirol

Siehe auch:

Vorlage:Hinweisbaustein __DISAMBIG__