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Amtsgericht Hamburg

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Datei:Strafjustizgebäude in Hamburg.jpg
Strafjustizgebäude des Amts- und Landgerichtes Hamburg (2005)
Datei:Hh-ziviljustizgebaeude.jpg
Ziviljustizgebäude des Amts- und Landgerichtes (2006)

Das Amtsgericht Hamburg ist eines der acht Amtsgerichte in der Freien und Hansestadt Hamburg. Seine örtliche Zuständigkeit ist auf einen Teil Hamburgs beschränkt, weshalb es umgangssprachlich und halbamtlich auch Amtsgericht Hamburg-Mitte genannt wird.

Der Präsident des Amtsgerichtes Hamburg hat auch die Dienstaufsicht für die übrigen sieben Amtsgerichte (sog. Stadtteilgerichte) mit insgesamt ca. 340 Richtern und 1600 Mitarbeitern.<ref>Richterwahlausschuss: Dr. Guido Christensen wird Präsident des Amtsgerichts Hamburg. Abgerufen am 5. Dezember 2023.</ref> Dies sind die Amtsgerichte in Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, St. Georg und Wandsbek.

Sitz des Amtsgerichtes Hamburg ist das Justizforum Hamburg, Sievekingplatz 1 (Ziviljustizgebäude), 20355 Hamburg.

Seit dem 1. Januar 2013 ist das Amtsgericht Hamburg Zentrales Vollstreckungsgericht für das Land Hamburg. Bis zum 1. Juli 2016 war das Amtsgericht Hamburg zudem zentrales Mahngericht nicht nur für ganz Hamburg, sondern ab 2005 auch für Mecklenburg-Vorpommern.<ref>Art. 1 S. 1 des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts, GVOBl. M-V 2005, S. 512.</ref>

Eine subsidiäre Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg begründet § 10a StPO für Auslandsstraftaten im Bereich des Meeres, für die sonst kein Gerichtsstand begründet ist.

Dem Amtsgericht Hamburg übergeordnet sind, ebenfalls dort ansässig, das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht.

Amtsgerichte in Hamburg

Leitung

Präsidenten:

Vizepräsidenten:

Geschichte

Beim Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze 1879 bestanden in Hamburg drei Amtsgerichte: Hamburg, Ritzebüttel (Cuxhaven) und Bergedorf.<ref>Gesetz, betreffend Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes, vom 23. April 1879, § 64 (Hamb.GS S. 83)</ref> Aufgrund der territorialen Neugliederung durch das Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 schied Cuxhaven aus, und es kamen aus dem Bezirk des bisherigen Landgerichtes Altona die Amtsgerichte Altona, Blankenese und Wandsbek und aus dem Bezirk des Landgerichtes Stade das Amtsgericht Harburg-Wilhelmsburg hinzu.<ref>Gesetz über die Gerichtsgliederung in Groß-Hamburg und anderen Gebietsteilen vom 16. März 1937 (RGBl. I S. 312)</ref> 2002 folgte Hamburg-Barmbek,<ref>Gesetz zur Gründung eines Amtsgerichts Hamburg-Barmbek vom 18. Juli 2001 (<templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />HmbGVBl. S. 215 (Memento vom 18. März 2016 im Internet Archive))</ref> 2003 Hamburg-St. Georg.<ref>Gesetz zur Gründung eines Amtsgerichts Hamburg-St. Georg vom 10. September 2002 (<templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />HmbGVBl. S. 252 (Memento vom 21. März 2016 im Internet Archive))</ref>

Sonstiges

Im März 2009 machten Haftbefehle Schlagzeilen, die das Amtsgerichtes Hamburg im Fall des Hamburger Containerschiffes Courier wegen gemeinschaftlichen Angriffs auf den Seeverkehr gegen neun Somalier erließ, die die Deutsche Marine am 3. März im Roten Meer gefangen genommen hatte. Zu einem Verfahren in Deutschland kam es jedoch nicht, da die Beschuldigten aufgrund eines Abkommens vom 6. März 2009 der kenianischen Justiz übergeben wurden. Diese setzte die Beschuldigten am 9. November 2010 sämtlich mit der Begründung fehlender Zuständigkeit für Straftaten außerhalb der kenianischen Hoheitsgewässer wieder auf freien Fuß.

Bestand hatten hingegen die Haftbefehle des Amtsgerichtes Hamburg vom 10. April 2010 gegen zehn Somalier im Fall des Hamburger Frachters Taipan, die das Landgericht Hamburg am 19. Oktober 2012 zu sechs bzw. sieben Jahren Freiheitsstrafe bzw. zwei Jahren Jugendstrafe verurteilte.

Siehe auch

Quellen

<references/>

Weblinks

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Vorlage:Klappleiste/Ende Koordinaten: 53° 33′ 21″ N, 9° 58′ 36″ O

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