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Sozialcharta

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Im Rahmen der Privatisierung öffentlicher Wohnungsbestände werden Auflagen als Sozialchartas oder Sozialklauseln vereinbart, welche den Mietern einen weit über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Schutz geben. Die vereinbarte Dauer variiert und gilt in der Regel 10 bis 15 Jahre. Die Sozialcharta ist für jeden Interessenten/Investor im Bereich öffentlicher Wohnungsbestände verbindlich und wird im Verkaufsfalle vertraglich fixiert. Diese Sozialchartas sind Ausdruck der positiven Absichten der Investoren und verdeutlichen das Interesse, die Mieter auch weiterhin in den Wohnungen zu behalten. Nur ein geringer Leerstand sichert die notwendigen Mieteinnahmen, die das Investment sichern.

Inhalte

Durch eine Sozialcharta werden im Allgemeinen folgende Punkte geregelt:

  • Kündigungsschutz
  • Mietpreiserhöhungen werden eingeschränkt / Bindung an den Mietspiegel (auch bei Neuvermietungen)
  • Sonderregelungen für öffentlich geförderte Wohnungen
  • Sanierungen werden geregelt und oftmals Luxussanierungen ausgeschlossen
  • Einzelvertragliche Rechte für jeden Mieter
  • Sicherung von Belegungsrechten
  • Fortführung der Mietermitbestimmung
  • Soziale Absicherung der Beschäftigten der ehemals Kommunalen Wohnungsgesellschaft
  • Regelungen und Konditionen zur Mieterprivatisierung

Dokumentation

Weblinks

Literatur

  • Deutscher Städte- und Gemeindebund (Hrsg.), Privatisierung kommunaler Wohnungen – Hintergründe, Risiken, Möglichkeiten. Verlagsbeilage „Stadt und Gemeinde interaktiv“, Berlin, Ausgabe 7–8/2007 http://www.hogareal.de/Priv_Wohnungen-doku70.pdf
  • „Die Bedeutung von Sozialklauseln für die Wohnungswirtschaft in Nordrhein-Westfalen“, InWis-Expertise im Auftrag der Deutschen Annington, Bochum, Juni 2009

Einzelnachweise

<references />