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Ruhender Verkehr

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Geparkte Fahrzeuge zählen als „ruhender Verkehr

Als ruhender Verkehr werden geparkte bzw. haltende Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr bezeichnet<ref>Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr. Abgerufen am 10. Februar 2026.</ref> – im Gegensatz zum „fließenden Verkehr“, der auch den „Stau“ beinhaltet.

In den Straßenbaurichtlinien werden Flächen und Einrichtungen, die dem Abstellen von Fahrzeugen dienen, als Anlagen des ruhenden Verkehrs bezeichnet: Dazu zählen Parkflächen im öffentlichen Straßenraum, allgemein zugängliche Parkplätze, Parkbauten wie Parkhäuser und Garagen oder Fahrradstationen für Fahrräder, sowie private Abstellflächen. Die Gesamtheit der verfügbaren Flächen für den ruhenden Verkehr wird Parkraum genannt.

Da sich Verkehr als zielgerichtete Bewegung von Menschen oder Gütern definiert, kann man spitzfindig betrachtet den ruhenden Verkehr als ein Oxymoron auffassen. Inhaltlich wird mit "Verkehr" vielmehr auf die ruhenden Verkehrsfahrzeuge Bezug genommen.

Auch in Österreich und der Schweiz werden geparkte und nicht fahrbereite Fahrzeuge als ruhender Verkehr bezeichnet.<ref>30 Irrtümer im Straßenverkehr | ÖAMTC auto touring. Abgerufen am 10. Februar 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref><ref>LAWINFO - Verkehrsrecht - Ruhender Verkehr. In: LAW.CH®. LAWMEDIA Redaktion, abgerufen am 10. Februar 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />

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