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Oppenrod

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Oppenrod
Gemeinde Buseck
Koordinaten: Vorlage:Deutsches Bundesland/Code_type:city(1021)&title=Oppenrod 50° 35′ N, 8° 48′ OKoordinaten: Vorlage:Deutsches Bundesland/Code_type:city(1021) 50° 35′ 1″ N, 8° 48′ 13″ O
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Höhe: 220 m ü. NHN
Fläche: 3,11 km²<ref name="DF" />
Einwohner: 1021 (31. Dez. 2018)<ref name="DF">Buseck in Zahlen In: Webauftritt der Gemeinde Buseck. Abgerufen im November 2021.</ref>
Bevölkerungsdichte: 328 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Oktober 1971
Eingemeindet nach: Großen-Buseck
Postleitzahl: 35418
Vorwahl: 06408

Oppenrod ist ein Ortsteil der Gemeinde Buseck im mittelhessischen Landkreis Gießen mit rund 1000 Einwohnern. Bekannt geworden ist Oppenrod durch den Kart-Verein Oppenrod, der die Motorsportarena Stefan Bellof besitzt und betreibt.

Ortsgeschichte

Mittelalter

Die Ersterwähnung von Oppenrod stammt aus dem Jahr 1245: „... an der struoth iuxta Operode ...“.<ref>Ludwig Baur: Urkundenbuch des Klosters Arnsburg in der Wetterau. = AUB. Darmstadt 1851. Nr. 43, S. 29.</ref> Ein „... Heinrich Wucherer von Opperode ...“ wird 1352 erwähnt.<ref>Arthur Wyss: Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei Hessen. Band 1–3. Leipzig 1879–1899. Band 2. Nr. 874, S. 585.</ref> 1405 heißt es:„... zu Oppenrade ...“<ref>AUB, Nr. 1148, S. 697.</ref>

Der Bestimmungsteil des Ortsnamens ist der Rufname „Obbo, Oppo“.<ref>Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 283.</ref>

Die Evangelische Kirche Oppenrod geht im Kern auf das Mittelalter zurück und erhielt durch Umbauten und Erweiterungen in den Jahren 1785 und 1977 ihre heutige Gestalt.

Neuzeit

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über das Busecker Tal:

„Busecker Thal (L. Bez. Giessen) Landstrich. Das Busecker Thal besteht aus 9 Orten: Altenbuseck, Großenbuseck, Albach, Beuern, Bersrod, Burkhardsfelden, Oppenrod, Reißkirchen und Rödchen, die zusammen 5675 Einwohner haben. – Die Vierer und Ganerben von Buseck kamen 1332 unter landgräfliche Gerichtsbarkeit. Sie haben aber niemals als Landsassen, sondern als unmittelbare Reichssassen angesehen seyn wollen. Im Jahr 1547 entstanden darüber große Streitigkeiten, und in dem 1576 erfolgten Vergleich erkannten zwar die Einwohner die landesfürstliche Hoheit des Landgrafen an, aber von dem Landgrafen wurde die Gerichtsbarkeit der von Buseck als ein unbestrittenes kaiserliches Lehen anerkannt. Neue Steitigkeiten veranlaßten 1706 den kaiserlichen Reichshofrath, den Vergleich aufzuheben, und das Busecker Thal für ein unmittelbares kaiserliches Lehen zu erklären, die Andersgesinnten mit 50 Mark löthigen Geldes als Strafe zu belegen, und die Aufrechthaltung dieses Beschlusses mehreren benachbarten Reichsständen zu übertragen. Hierauf wandte sich der Landgraf an die Reichsversammlung zu Regensburg, worauf 1725 dem Hause Hessen-Darmstadt die Geichtsbarkeit, nebst der Lehensherrlichkeit, als eine beständige kaiserliche Commission aufgetragen, und der Vergleich von 1576 bestätigt wurde. Im Jahr 1827 hat die Freiherrliche Familie von Buseck die ihr zustehende Patrimonialgerichtsbarkeit im Busecker Thal an den Staat abgetreten.“<ref>Vorlage:BibOCLC</ref>

sowie über Oppenrod:

„Oppenrod (L. Bez. Giessen) evangel. Filialdorf; liegt 112 St. von Giessen und gehört der Freiherrl. Familie von Buseck, hat 1 Kirche, 41 Häuser und 222 Einwohner, die außer 1 Katholiken evangelisch sind. Im Jahr 1827 hat die Familie von Buseck die ihr zustehende Patrimonialgerichtsbarkeit an den Staat abgetreten.“<ref name="GW">Vorlage:BibOCLC</ref>

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die bis dahin selbstständige Gemeinde Oppenrod am 1. Oktober 1971 auf freiwilliger Basis in die Gemeinde Großen-Buseck eingemeindet, die ihrerseits am 1. Januar 1977 durch das Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen mit den Gemeinden Beuern und Alten-Buseck zur Gemeinde Buseck zusammengeschlossen wurde.<ref>Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen (GVBl. II 330–28) vom 13. Mai 1974. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 17, S. 237 ff., § 5 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 1,2 MB]).</ref> Für die ehemals eigenständigen Gemeinden von Buseck wurden Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.<ref>Hauptsatzung. (PDF; 256 kB) § 6. In: Webauftritt. Gemeinde Buseck, abgerufen im November 2021.</ref>

Verwaltungsgeschichte im Überblick

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,<ref group="Anm.">Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.</ref> denen Oppenrod angehört(e):<ref name="lagis" /><ref>Vorlage:Verwaltungsgeschichte.de</ref><ref>Vorlage:BibOCLC</ref>

Gerichte seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Oppenrod das „Patrimonialgericht der Freiherren zu Buseck“ in Großen-Buseck zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Aber erst ab 1827 wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit durch das „Landgericht Gießen“ im Namen der Freiherren ausgeübt. Infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.<ref>Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 42,9 MB]).</ref>

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden die bisherigen Land- und Stadtgerichte im Großherzogtum Hessen aufgehoben und durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt, ebenso verfuhr man mit den als Obergerichten fungierenden Hofgerichten, deren Funktion nun die neu errichteten Landgerichte übernahmen. Die Bezirke des Stadt- und des Landgerichts Gießen wurden zusammengelegt und bildeten nun zusammen mit den vorher zum Landgericht Grünberg gehörigen Orten Allertshausen und Climbach den Bezirk des neu geschaffenen Amtsgerichts Gießen, welches seitdem zum Bezirk des als Obergericht neu errichteten Landgerichts Gießen gehört.<ref>Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 17,8 MB]).</ref> Zwischen dem 1. Januar 1977 und 1. August 1979 trug das Gericht den Namen „Amtsgericht Lahn-Gießen“, der mit der Auflösung der Stadt Lahn wieder in „Amtsgericht Gießen“ umbenannt wurde.

Bevölkerung

Einwohnerstruktur 2011

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag, dem 9. Mai 2011, in Oppenrod 978 Einwohner. Darunter waren 27 (2,8 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 183 Einwohner unter 18 Jahren, 393 zwischen 18 und 49, 234 zwischen 50 und 64 und 165 Einwohner waren älter.<ref name="Z2011E" /> Die Einwohner lebten in 390 Haushalten. Davon waren 90 Singlehaushalte, 117 Paare ohne Kinder und 144 Paare mit Kindern, sowie 27 Alleinerziehende und 9 Wohngemeinschaften. In 69 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 273 Haushalten lebten keine Senioren.<ref name="Z2011E" />

Einwohnerentwicklung

• 1577: 076 Hausgesesse<ref name="lagis" />
• 1630: 09 zweispännige, 10 einspännige Ackerleute, 7 Witwen, 3 Vormundschaften<ref name="lagis" />
• 1669: 288 Seelen<ref name="lagis" />
• 1742: 02 Geistliche/Beamte, 86 Untertanen, 14 Junge Mannschaften, 9 Beisassen/Juden<ref name="lagis" />
• 1806: 167 Einwohner, 37 Häuser<ref name="Adr-LG-HD-1806" />
• 1829: 222 Einwohner, 41 Häuser<ref name="GW" />
• 1867: 295 Einwohner, 60 Häuser<ref name="WP">Vorlage:BibOCLC</ref>
Oppenrod: Einwohnerzahlen von 1800 bis 2018
Jahr  Einwohner
1800
  
156
1806
  
167
1834
  
242
1840
  
270
1846
  
279
1852
  
312
1858
  
303
1864
  
303
1871
  
297
1875
  
311
1885
  
315
1895
  
311
1905
  
311
1910
  
324
1925
  
328
1939
  
384
1946
  
569
1950
  
542
1956
  
460
1961
  
474
1967
  
535
1980
  
?
1990
  
?
2003
  
1.107
2011
  
978
2018
  
1.021
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS<ref name="lagis" />; Gemeinde Buseck:<ref name="EWarchiv" />; Zensus 2011<ref name="Z2011E" />

Historische Religionszugehörigkeit

• 1830: 221 evangelische, ein katholischer Einwohner<ref name="lagis" />
• 1961: 392 evangelische (= 82,7 %), 42 katholische (=8,9 %) Einwohner<ref name="lagis" />

Historische Erwerbstätigkeit

• 1961: Erwerbspersonen: 104 Land- und Forstwirtschaft, 90 Produzierendes Gewerbe, 31 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 22 Dienstleistungen und Sonstiges.<ref name="lagis" />

Literatur

Weblinks

Commons: Oppenrod – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen und Einzelnachweise

Anmerkungen <references group="Anm." />

Einzelnachweise <references> <ref name="lagis">Oppenrod, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 15. Januar 2019). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). </ref> <ref name="EWarchiv"> Einwohnerzahlen der Gemeinde Buseck (Webarchiv): 2003, ab 2016. </ref> <ref name="NLVK"> Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 414 (online bei Google BooksSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.). </ref> <ref name="Adr-LG-HD-1800"> Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 182 (Vorlage:HathiTrust Buch). </ref> <ref name="Adr-LG-HD-1806"> Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 222 (Vorlage:HathiTrust Buch). </ref> <ref name="PR"> Vorlage:BibOCLC </ref> <ref name="RB1937"> Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 11,2 MB]). </ref> <ref name="Z2011E">Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,0 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 4 und 44, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;. </ref> </references>

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