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Virilist

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Als Virilist (lat. vir = Mann) bezeichnete man im Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts in Deutschland und Österreich-Ungarn eine Person, die aufgrund ihres Amtes als Bischof, als Richter<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Richterinnen und Richter in Österreich (Memento vom 28. September 2007 im Internet Archive)</ref> oder Rektor einer Universität einen Sitz ex-officio in einer legislativen Körperschaft innehatte.

Dieser Begriff war u. a. auch in Siebenbürgen<ref>Kurze Geschichte Siebenbürgens</ref> gebräuchlich. In Österreich wurden sie vom Kaiser in das Herrenhaus berufen.

Selbst heute noch existiert diese Bezeichnung, so zum Beispiel im Österreich-Konvent des österreichischen Parlaments.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />www.parlinkom.gv.at (Memento vom 29. September 2007 im Internet Archive)</ref>

Siehe auch: Virilstimme

Weblinks

Einzelnachweise

<references/>