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Reichsassistentenordnung

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Basisdaten
Titel: Ordnung der Rechtsverhältnisse
der wissenschaftlichen Assistenten
und wissenschaftlichen Hilfskräfte
an deutschen Hochschulen
Kurztitel: Reichsassistentenordnung
Abkürzung: RAssO
Art: Reichsverordnung
Geltungsbereich: Deutsches Reich
Rechtsmaterie: Hochschulrecht
Fundstellennachweis: 221
Erlassen am: 1. Januar 1940
Inkrafttreten am: 1. April 1939
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Reichsassistentenordnung (Ordnung der Rechtsverhältnisse der wissenschaftlichen Assistenten und wissenschaftlichen Hilfskräfte an deutschen Hochschulen)<ref name="Amtsblatt">Deutsche Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung : Amtsblatt des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung und der Unterrichtsverwaltungen der Länder 1940, S. 68ff.</ref> ist eine Verordnung des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 1. Januar 1940. Sie regelte die Rechtsverhältnisse des wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Deutschen Reichs.

Vorlage:Hinweisbaustein Auch wenn sie mittlerweile keine Rechtsgeltung mehr hat, wird auf sie heute noch vereinzelt in Arbeitsverträgen für wissenschaftliche Hilfskräfte an deutschen Universitäten Bezug genommen.<ref name="Uni Kiel Vertrag"><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Archivierte Kopie (Memento des Vorlage:IconExternal vom 11. Juni 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.agrar.uni-kiel.de</ref> Die Bestimmungen der Reichsassistentenordnung werden dadurch privatautonom als Vertragsbestandteil vereinbart. Vorlage:Hinweisbaustein Dabei ist problematisch, dass sie Betroffenen kaum zugänglich ist, die sich über Rechte und Pflichten informieren wollen.

Einzelnachweise

<references />

Vorlage:Hinweisbaustein