Zum Inhalt springen

Schriftsatz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 29. Juli 2025 um 20:03 Uhr durch imported>MaxBE (Gramm./Textlogik: Relativsätze können sich nicht auf ein Wort beziehen, das noch vor einem zweiten ebenfalls als Bezugswort zu deutenden Wort steht).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Unter Schriftsatz versteht man:

  • das amtliche Schriftstück, einen schriftlichen Text, dem amtliche Gültigkeit zukommt, der offiziell verlautbart wird oder der auf sonstige Art offiziell gültig ist
  • den Schriftsatz (Recht) als schriftliches Dokument bei Gerichtsverhandlungen, insbesondere Briefe an ein Gericht
  • den Satz (Druck) von Texten bei der Herstellung von Druckformen


Siehe auch:

Wiktionary: Schriftsatz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Vorlage:Hinweisbaustein __DISAMBIG__