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„Zollverschluss“ – Versionsgeschichte

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10. Juni 2025

  • AktuellVorherige 23:5523:55, 10. Jun. 2025 imported>Yuseifudo500 3.878 Bytes +3.878 Nichtamtliche Zollverschlüsse: Bundesfinanzdirektionen gibt es nicht mehr, deshalb durch die Generalzolldirektion ersetzt. Ergänzung um die Rechtsgrundlage Art. 301 Abs. 1 UZK-IA.