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„Vorstrafe“ – Versionsgeschichte

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21. August 2024

  • AktuellVorherige 09:0509:05, 21. Aug. 2024 imported>Stechlin 9.570 Bytes +9.570 Offenbarungspflicht des Verurteilten: Auch der Verurteilte, der sich als unbestraft bezeichnen darf, ist in Wahrheit vorbestraft. Der Satz ist im Übrigen unenzyklopädisch unpräzise: Geht es um das Verständnis der Öffentlichkeit oder vielleicht ein Fehlverständnis und was bedeutet hier "im Allgemeinen"?