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„Protestatio facto contraria non valet“ – Versionsgeschichte

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8. April 2026

  • AktuellVorherige 12:3912:39, 8. Apr. 2026 imported>Trace OB 4.362 Bytes +4.362 Strukturiert, laienverständlicher formuliert, Beispiel mit Facebook-Widersprüchen gestrichen (misslich; in diesen Fällen ist absolut unklar, ob und inwieweit unter der Anwendung der DSGVO etwaige Widersprüche möglich sind und der Schlenker zum AGB-Recht macht das Beispiel noch viel komplizierter und erweckt den falschen Eindruck, ein Vertragsschluss unter Widerspruch zur Geltung der AGB sei nicht möglich - das ist aber durchaus möglich und im Handelsverkehr auch üblich).