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„Nebenerwerbsbetrieb“ – Versionsgeschichte

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15. August 2024

  • AktuellVorherige 08:0808:08, 15. Aug. 2024 87.177.9.31 Diskussion 1.841 Bytes +1.841 Weblinks: Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.