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„Märzklausel“ – Versionsgeschichte

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15. Februar 2020

  • AktuellVorherige 08:5408:54, 15. Feb. 2020 2a02:908:1d1:160:bd42:6fb7:a017:e0a8 Diskussion 732 Bytes +732 Formulierung war leicht missverständlich. Die Märzklausel gilt auch, wenn die anteilige Bemessungsgrenze nicht erst "durch" die Sonderzahlung (und/oder das Arbeitsentgeld des laufenden Abrechnungszeitraumes) erreicht wird. Siehe auch verlinkten Gesetzestext.