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„Kaiserparagraph“ – Versionsgeschichte

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5. Februar 2026

  • AktuellVorherige 11:3211:32, 5. Feb. 2026 ~2026-79878-1 Diskussion 2.892 Bytes +2.892 Dass § 1588 BGB der einzige Paragraph des BGB ist, der im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung keine amtliche Überschrift erhalten hat ergibt sich nicht aus der urspr. angegeben Quelle, sondern aus dem Gesetz bzw. durch einen Blick in das nichtamtliche Inhaltsverzeichnis.