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„Herrschende Meinung“ – Versionsgeschichte

Alte Versionen des Artikels:

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4. Dezember 2025

  • AktuellVorherige 09:0409:04, 4. Dez. 2025 ~2025-38371-30 Diskussion 6.764 Bytes +6.764 In einer solchen juristisch-philologischen Zitierweise bedeutet der Punkt nach der letzten Ziffer keine "abgeschlossene Aussage", sondern ist Teil der bibliographischen Interpunktion, und das Semikolon trennt zwei verschiedene Belegstellen bzw. Quellen, nicht zwei "Aussagen". Der Punkt schließt die Fundstellenangabe, das Semikolon trennt zwei verschiedene Zitate bzw. Quellen innerhalb derselben Fußnote.