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„Fahnenflucht“ – Versionsgeschichte

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28. März 2026

  • AktuellVorherige 09:3909:39, 28. Mär. 2026 imported>Gesetzesfreak 89.250 Bytes +89.250 Aus der Änderung des MStGB von 1935 (RGBl. I. Seite 1021) ergibt sich keine Strafverschärfung des Tatbestands der Fahnenflucht, wohl aber aus der 1939 in Kraft getretenen Kriegssonderstrafrechtsverordnung (vgl. unten). Wertung der unerlaubten Entfernung entfernt. Wegen der ersten Änderung kann ein Satz zur Fahnenflucht entfallen.