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„Carnet ATA“ – Versionsgeschichte

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8. Dezember 2025

  • AktuellVorherige 15:0715:07, 8. Dez. 2025 imported>Rainer Kaiser K 6.677 Bytes +6.677 Zollrechtlich bedeutet englisch "temporary admission" auf deutsch richtig "vorübergehende Verwendung" und nicht "vorübergehende Einfuhr". Der Begriff ist vom EU-Gesetzgeber so in den beiden amtlichen Sprachfassungen legal definiert (Titel VII Kapitel 4 Abschnitt 1 der VERORDNUNG (EU) Nr. 952/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union).