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„Brötchen“ – Versionsgeschichte

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19. März 2026

  • AktuellVorherige 07:3907:39, 19. Mär. 2026 imported>BäckerMicha K 29.466 Bytes +29.466 Nach den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck gilt bei Kleingebäcken die abweichende Regelung, dass bei Roggenbrötchen auch eine geringere Menge an Roggen (aber mindestens 50%) zulässig ist. Einsehbar in 2.1.1 Absatz 3: https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittel-Kennzeichnung/LeitsaetzeBrot.pdf?__blob=publicationFile&v=7