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„Beleihung“ – Versionsgeschichte

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22. Oktober 2025

  • AktuellVorherige 13:3113:31, 22. Okt. 2025 ~2025-29484-96 Diskussion 10.955 Bytes +10.955 In Bayern erfolgt die Beleihung durch den Freistaat selbst. Die Dienstaufsicht erfolgt durch die Regierung des jeweiligen Regierungsbezirkes. (Luftamt Nordbayern für Mittelfranken in Nürnberg und Luftamt Südbayern für Oberbayern in München und Memmingen)