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„Abbruchgebot“ – Versionsgeschichte

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10. März 2026

  • AktuellVorherige 19:2119:21, 10. Mär. 2026 imported>Mailtosap 6.849 Bytes +6.849 Entnahme aus Kategorie:Bauliche Anlagen. Das Abbruchgebot ist ein Rechtsinstrument/Verwaltungsakt und keine bauliche Anlage im physischen Sinne. Die fachliche Zuordnung ist durch die bereits bestehenden Kategorien (Öffentliches Baurecht, Bauleitplanung) präzise abgedeckt.