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	<title>Zurechnungszeit - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-08T13:34:38Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Zurechnungszeit&amp;diff=477457&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Einsenkungsmarke: Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz erwähnt, durch das die Rentenpunkte in der Zurechnungszeit in bestimmten Fällen erhöht wurden</title>
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		<updated>2025-12-07T20:11:28Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz erwähnt, durch das die Rentenpunkte in der Zurechnungszeit in bestimmten Fällen erhöht wurden&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{lückenhaft|Der Artikel behandelt nur die Zurechnungszeit nach § 59 SBG VI, nicht jedoch die Zurechnungszeit im Versorgungsrecht der Beamten und Richter (für den Bund in § 13 BeamtVG geregelt) sowie für die Soldaten (§ 25 SVG).}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Zurechnungszeit&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist ein Begriff der [[Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)|Gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Definition ==&lt;br /&gt;
Die Zurechnungszeit, geregelt in {{§|59|sgb_6|juris}} des [[Sechstes Buch Sozialgesetzbuch|Sechsten Buches Sozialgesetzbuch]] (SGB&amp;amp;nbsp;VI), ist eine [[rentenrechtliche Zeiten|rentenrechtliche Zeit]]. Sie gehört zu den [[beitragsfreie Zeiten|beitragsfreien Zeiten]]. Sie bezeichnet eine Zeit, die bei einer Rente wegen [[Erwerbsminderung]] oder bei einer [[Rente wegen Todes]] den vom Versicherten zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten hinzuzurechnen ist, wenn der Versicherte das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Sie soll damit jene Beiträge ersetzen, welche die Erwerbsminderung oder der Tod bis zum Eintritt in das [[Renteneintrittsalter|Rentenalter]] verhindert haben. Ohne dieses &amp;#039;&amp;#039;Auffüllen&amp;#039;&amp;#039; würde die Rente ihre Eigenschaft als adäquaten Einkommensersatz verlieren. Es wird damit vermieden, dass ein Versicherter, der bereits in jungen Jahren erwerbsgemindert wurde, keinen oder nur stark reduzierten Altersrentenanspruch erhält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Rentenform ist – bei abstrakter Sichtweise – ein besonderer Ausfluss des [[Solidaritätsprinzip]]s der Gesetzlichen Rentenversicherung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewertung erfolgt nach dem aus der [[Gesamtleistungsbewertung]] ermittelten Durchschnittswert ({{§|71|sgb_6|juris}} SGB&amp;amp;nbsp;VI).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Beginn und Ende ==&lt;br /&gt;
Die Zurechnungszeit beginnt bei einer&lt;br /&gt;
*[[Rente wegen Erwerbsminderung]] mit dem Eintritt der maßgebenden Erwerbsminderung (sog. Leistungsfall)&lt;br /&gt;
*Rente wegen voller Erwerbsminderung, auf die erst nach Erfüllung einer Wartezeit von 20 Jahren Anspruch besteht, mit Beginn dieser Rente&lt;br /&gt;
*Witwen-, Witwer- oder Waisenrente mit dem Tode des Versicherten&lt;br /&gt;
*[[Erziehungsrente]] mit Beginn dieser Rente&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
und endet bei einem Eintritt der Erwerbsminderung oder Tod des Versicherten ab dem 1. Januar 2031 mit der Vollendung des 67. Lebensjahres. Bei [[Versicherungsfall|Leistungsfall]] der Erwerbsminderung oder Tod des Versicherten im Jahr 2018 endete die Zurechnungszeit noch mit 62 Jahren und 3 Monaten. Bei Leistungsfall oder Tod des Versicherten im Jahr 2020 wurde das Ende der Zurechnungszeit auf 65 Jahre und 9 Monate erhöht. Bis 2030 wird die Zurechnungszeit schrittweise weiter bis auf das vollendete 67. Lebensjahre verlängert ({{§|253a|sgb_6|juris}} SGB&amp;amp;nbsp;VI).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Historisches ==&lt;br /&gt;
*Bis zum Jahr 1992 wurde die Zurechnungszeit vom Versicherungsfall bis zum vollendeten 55. Lebensjahr angerechnet. Zeitweise war für die Anrechnung der Zurechnungszeit die sogenannte „Halbbelegung“ erforderlich (vereinfacht: Zwischen Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung und Leistungsfall musste mindestens die Hälfte des Zeitraums mit Beiträgen belegt sein).&lt;br /&gt;
*Von 1992 bis 2000 wurde die Zeit vom Leistungsfall bis zum 55. Lebensjahr voll und die Zeit bis zum 60. Lebensjahr zu einem Drittel als Zurechnungszeit berücksichtigt.&lt;br /&gt;
*Von 2001 bis 2003 wurde das Ende der Zurechnungszeit schrittweise bis auf 60 Jahre verlängert.&lt;br /&gt;
*Bis Juni 2014 endete die Zurechnungszeit mit der Vollendung des 60. Lebensjahres.&lt;br /&gt;
*Ab Juli 2014 wurde das Ende der Zurechnungszeit auf das vollendete 62. Lebensjahr verlängert.&amp;lt;ref&amp;gt;Die Verlängerung wurde durch Artikel 1 Nr. 4 des RV-Leistungsverbesserungsgesetz vom 23. Juni 2014, {{BGBl|2014n I S. 787}} eingeführt&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
*Ab 2018 sollte das Ende schrittweise bis zum Jahr 2024 auf das 65. Lebensjahr erhöht werden.&lt;br /&gt;
*Mit der Anhebung der [[Regelaltersgrenze]] auf das vollendete 67. Lebensjahr wurde die Regelung zur Zurechnungszeit entsprechend angepasst.&lt;br /&gt;
*Mit dem &amp;#039;&amp;#039;Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand&amp;#039;&amp;#039; (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) vom 28. Juni 2022 ({{BGBl|2022n I S. 975}}) wurde ein Zuschlag bei den [[Entgeltpunkt]]en für Erwebsminderungsrenten festgelegt, wenn der Leistungsfall in die Zeit zwischen 2001 und 2018 fiel. Dies erfolgte durch Einführung des {{§|307i|sgb_6|juris}} ins SGB VI. Durch das &amp;#039;&amp;#039;Gesetz über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung&amp;#039;&amp;#039; (EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz) vom 30. Mai 2024 ({{BGBl|2024n I Nr. 173}}) wurden noch eine Übergangsregelung zur Auszahlung des Rentenzuschlages im Zeitraum Juli 2024 bis November 2025 eingeführt ({{§|307j|sgb_6|juris}} SGB VI).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Rentenversicherung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Sozialversicherung (Deutschland)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Einsenkungsmarke</name></author>
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