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	<title>Zulage - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-02T14:18:29Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Zulage&amp;diff=483620&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Ilumeo: /* Staatliche Zulagen */</title>
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		<updated>2025-07-09T19:00:06Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Staatliche Zulagen&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;[[Datei:Bundesarchiv Bild 183-55818-0001, Berlin, VEB Treffmodelle, Auszahlung von Zuschlägen.jpg|mini|Auszahlung der Zuschläge in einem Berliner Betrieb (1958)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Zulage&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet man allgemein [[Entgelt]]e, die für Sonderleistungen oder spezifische [[Arbeitsbelastung]]en über das übliche Entgelt hinaus entrichtet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vergütungsbezogene Zulage ==&lt;br /&gt;
Die Zulage stellt allgemein eine Form der [[Entgeltdifferenzierung]] dar, die an den persönlichen Umständen eines Beschäftigten orientiert ist und eine Erhöhung des [[Grundentgelt]]es zur Folge hat. Bis auf die [[Leistungszulage]] orientiert sie sich im Regelfall nicht am persönlichen [[Verhalten (Psychologie)|Verhalten]] des Arbeitnehmers, sondern an dessen [[Umweltzustand]]. Speziell handelt es sich im [[Arbeitsrecht (Deutschland)|Arbeitsrecht]] um [[Arbeitsentgelt]]e, die vom [[Arbeitgeber]] außerhalb des [[Tarifvertrag]]es den [[Arbeitnehmer]]n zusätzlich zum Tarifentgelt für besondere [[Arbeitsleistung]]en oder spezifische [[Arbeitsbelastung]]en gezahlt werden. Es handelt sich um [[Arbeitsvertrag (Deutschland)|arbeitsvertraglich]] [[Zusage|zugesagte]] Leistungen, die ihrem Gegenstand nach an tarifliche Leistungen anknüpfen.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Bundesarbeitsgericht|BAG]], Urteil vom 31. Mai 1972, Az.: 4 AZR 309/71&amp;lt;/ref&amp;gt; Neben dem Tarifentgelt stellt die Zulage eine regelmäßige Leistung dar, die einen Sonderzweck verfolgt. Hierdurch soll das lediglich die kollektive Mindestsicherung gewährleistende Tarifsystem verfeinert und ergänzt werden,&amp;lt;ref&amp;gt;Wolfgang Hromadka, &amp;#039;&amp;#039;Zur Mitbestimmung bei allgemeinen übertariflichen Zulagen&amp;#039;&amp;#039;, in: DB 1988, S. 2636&amp;lt;/ref&amp;gt; welches lediglich die [[Normalleistung (REFA)|Normalleistung]] der Arbeitnehmer abgelten soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Ruhegehalt]]sfähigkeit der Zulagen hängt davon ab, ob sie regelmäßig gezahlt werden und unwiderruflich sind wie dies bei der [[Amtszulage]] der Fall ist ({{§|42|bbesg|juris}} Abs. 2 [[BBesG]]). Einmalige oder widerrufliche Leistungen wie Stellenzulagen, [[Leistungsprämie]]n und Leistungszulagen sind dagegen nicht ruhegehaltfähig ({{§|42a|bbesg|juris}} Abs. 2 BBesG).&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
;Arten &lt;br /&gt;
Zu unterscheiden ist zwischen der unbenannten und benannten Zulage.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=dkQH79f1F5YC&amp;amp;pg=PA25&amp;amp;dq=Zulage+begriff&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwiBy_W1tcXXAhVqKsAKHR78AhwQ6AEIKTAA#v=onepage&amp;amp;q=Zulage%20begriff&amp;amp;f=false Henrike Rau, &amp;#039;&amp;#039;Die Systematik der übertariflichen Zulage&amp;#039;&amp;#039;, 1995, S. 25]&amp;lt;/ref&amp;gt; &amp;#039;&amp;#039;Benannte Zulagen&amp;#039;&amp;#039; entlohnen überdurchschnittliche Leistungen, die während eines längeren Zeitraums erbracht werden oder Entgelte für erhebliche [[Arbeitsbelastung]]en des Arbeitnehmers ([[Lärm]]-, [[Schmutz]]-, [[Hitze]]-, [[Kälte (Technik)|Kältezulage]]); sie sind Bestandteil des Arbeitsvertrages. Die &amp;#039;&amp;#039;unbenannte Zulage&amp;#039;&amp;#039; ist dagegen nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages und soll die konkrete [[Arbeitsleistung]] höher vergüten als tariflich vorgesehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von Bedeutung sind:&lt;br /&gt;
* [[Baugewerbe]]: Der [[Bauzuschlag]] ist ein Lohnbestandteil für besondere Arbeitsbelastung; ähnliche Zuschläge gibt es auch für andere Arbeitnehmergruppen wie [[Forstarbeiter]] und [[Bergarbeiter]];&lt;br /&gt;
* [[Industrie]]: [[Leistungszulage]]n, [[Schichtarbeit|Schichtzulagen]], [[Betriebsgefahr|Gefahrenzulagen]], [[Schmutz]]zulagen oder [[Produktivitätszulage]]n;&lt;br /&gt;
* [[öffentlicher Dienst]]: Erschwerniszulagen nach der Erschwerniszulagen-Verordnung (EZulV), die gemäß {{§|42a|ezulv_1976|juris}} EZulV für Dienst zu ungünstigen Zeiten gewährt werden, wenn Beschäftigte mit mehr als fünf Stunden im Kalendermonat zum Dienst zu ungünstigen Zeiten herangezogen werden. Geregelt sind im BBesG die [[Stelle (Organisation)|Stellenzulagen]] (etwa [[Ministerialzulage]]) und [[Amtszulage]]n (etwa [[Staatsanwalt]]). Die [[Buschzulage]] oder [[Berlinzulage]] sind Spezifika der deutschen Verhältnisse.&lt;br /&gt;
* Bei [[Führungskraft (Wirtschaft)|Führungskräften]] gibt es wegen der besonderen [[Verantwortung]] oft eine [[Funktion (Organisation)|Funktionszulage]];&lt;br /&gt;
* eine [[Auslandszulage]] erhalten ins [[Ausland]] [[Entsendung (Sozialversicherung)|entsandte]] [[Mitarbeiter]] zusätzlich zu ihrem regulären Arbeitsentgelt; &lt;br /&gt;
* [[Zulage für Fallschirmspringer]].&lt;br /&gt;
Viele Zulagen werden dauerhaft gewährt, während [[Gratifikation]]en wie die [[Jubiläumszuwendung]] einmalig zu einem bestimmten Anlass gezahlt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Staatliche Zulagen ==&lt;br /&gt;
Staatliche Förderungen treten in unterschiedlichen Formen auf. Dabei wird häufig der Begriff Zulage verwendet:&lt;br /&gt;
* [[Sozialleistung]]en wie die  [[Kinderzulage]], der [[Kinderzuschlag]], die [[Pflegezulage]] oder die [[Eigenheimzulage]] (früher)&lt;br /&gt;
* [[Subvention]]en wie die [[Arbeitnehmersparzulage]], die [[Investitionszulage]], die [[Forschungszulage]] und die [[Ausgleichszulage für Benachteiligte Gebiete|Ausgleichszulage]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das [[Steuerrecht (Deutschland)|Steuerrecht]] spricht im Regelfall vom [[Zuschuss]] oder [[Zuwendung]], wenn der Staat etwa im Rahmen [[Finanzielle Fördermittel|finanzieller Fördermittel]] Finanzierungshilfen zur Verfügung stellt. Ausnahmsweise wird jedoch bei der [[Riester-Rente]] von der [[Zulagenrente]] gesprochen, weil das Gesetz in {{§|79|estg|juris}} [[Einkommensteuergesetz (Deutschland)|EStG]] die [[Altersvorsorgezulage]] erwähnt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abgrenzung ==&lt;br /&gt;
Die beiden Begriffe „Zulage“ und „Prämie“ lassen sich nicht immer eindeutig voneinander unterscheiden und werden uneinheitlich gehandhabt.&amp;lt;ref&amp;gt;Hartmut Laufer, &amp;#039;&amp;#039;Personalbeurteilung im Unternehmen&amp;#039;&amp;#039;, 2008, S. 130&amp;lt;/ref&amp;gt; Im öffentlichen Dienst sind gemäß {{§|42a|bbesg|juris}} Abs. 1 BBesG &amp;#039;&amp;#039;Leistungsprämien&amp;#039;&amp;#039; Einmalzahlungen, während &amp;#039;&amp;#039;Leistungszulagen&amp;#039;&amp;#039; zwar regelmäßig vergütet werden, aber zu befristen sind; bei Leistungsabfall ist sogar ein Widerruf möglich. Außerdem gibt es noch den Zuschlag, etwa als [[Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit]]. Der [[Nachtzuschlag]] ist als einzige Zulagenart kumulativ. Wird die [[Nachtarbeit]] an Sonn- und Feiertagen geleistet, kann zusätzlich zum Feiertags- ein Nachtarbeitszuschlag teilweise steuerfrei gewährt werden. Bei der [[Deutsche Bahn|Deutschen Bahn]] wird für die Nutzung besonders schneller oder komfortabler [[Zuggattung]]en ein zusätzliches Entgelt erhoben, das die Bezeichnung [[Zuschlag (Eisenbahn)|Zuschlag]] trägt. Daneben gibt es noch die Begriffe [[Bonuszahlung|Bonus]], [[Prämie]], [[Zuschlag]], [[Zuschuss]], [[Zuwendung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Entgeltdifferenzierung]]&lt;br /&gt;
* [[Sekretariatszulage]] &lt;br /&gt;
* [[Aufwandsentschädigung]]&lt;br /&gt;
* [[Ausgleichszulage]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4191128-3}}  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Steuerrecht]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Sozialleistung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Einkommen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Subvention]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Ilumeo</name></author>
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