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	<title>Wohngemeinschaft - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-24T04:41:06Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Wohngemeinschaft&amp;diff=21225&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Thomas Dresler: Anpassung</title>
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		<updated>2026-01-22T16:05:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Anpassung&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;[[Datei:Wohngemeinschaft Berlin 2008.JPG|mini|WG-Zimmer-Angebote und -Gesuche an einem [[Schwarzes Brett|Schwarzen Brett]] in Berlin]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Wohngemeinschaft&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (kurz &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;WG&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;) bezeichnet das Zusammenleben mehrerer Personen in einem gemeinsam genutzten [[Wohnung|Wohnquartier]], die nicht familiär verbunden sind. In der Regel werden [[Badezimmer]], [[Küche]] und gegebenenfalls [[Wohnzimmer]] gemeinsam genutzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Form des Zusammenlebens ist besonders in Nordeuropa, [[Deutschland]], [[Österreich]] und der [[Schweiz]] verbreitet, wo sich seit den 1960er Jahren insbesondere [[Student]]en zu Wohngemeinschaften zusammenfanden. [[Niederlande|Niederländische]] &amp;#039;&amp;#039;woongroepen&amp;#039;&amp;#039; („Wohngruppen“) sind teilweise mit [[Kommune (Lebensgemeinschaft)|kommunitären Lebensgemeinschaften]] vergleichbar, während [[Studentenwohnheim]]e &amp;#039;&amp;#039;studentenhuizen&amp;#039;&amp;#039; (wörtlich „Studentenhäuser“) genannt werden. Auch in den [[Campus]]-Universitäten der USA wohnen die Studenten meist in Wohnheimen zusammen, die sich teilweise als &amp;#039;&amp;#039;student housing cooperative&amp;#039;&amp;#039; selbst organisieren. In [[England]] bewohnen junge Menschen oft gemeinsam ein [[Reihenhaus]] als [[Hausgemeinschaft]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohngemeinschaften, deren Bewohner nicht das Ziel haben, einen geselligen Umgang zu pflegen, werden auch &amp;#039;&amp;#039;Zweck-WG&amp;#039;&amp;#039; genannt (nicht zu verwechseln mit [[#Funktionale Wohngemeinschaft|&amp;#039;&amp;#039;funktionaler WG&amp;#039;&amp;#039;]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Geschichte des Wohnens}}&lt;br /&gt;
Modelle für [[Lebensgemeinschaft]]en in Privathaushalten gab und gibt es in allen Kulturen. Den Gedanken, sich außerhalb der familiären Bindung eine [[Geschichte des Wohnens|Wohnung]] aus Kostengründen zu teilen, gab es bereits im 19. Jahrhundert. In [[Russland]] gab es den Begriff [[Kommunalka]].&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Sandra Evans |Titel=Sowjetisch wohnen: Eine Literatur- und Kulturgeschichte der Kommunalka |Verlag=transcript Verlag |Ort=s.l |Datum=2014 |Reihe=Lettre |ISBN=978-3-8376-1662-0 |Abruf=2025-09-23}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Ein literarischer Beleg findet sich in den Romanen [[Arthur Conan Doyle]]s, der den Beginn der Freundschaft zwischen [[Sherlock Holmes]] und [[Dr. Watson]] als reine Zweck-WG beschreibt. Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] waren Wohngemeinschaften in Deutschland gezwungenermaßen recht häufig, da große Teile der Wohnbebauung zerstört waren und zugleich viele Flüchtlinge und Vertriebene aus den ehemaligen Ostgebieten untergebracht werden mussten. Abzugrenzen ist der Begriff jedoch vom Zusammenleben von Verwandten in einer [[Großfamilie]]. Im Verlauf des [[Wirtschaftswunder]]s nahm der [[Wohnungsmangel]] in Westdeutschland rapide ab, so dass sich die unfreiwilligen Wohngemeinschaften auflösten. Eine Zunahme gemeinschaftlicher Wohnformen (engl. &amp;#039;&amp;#039;intentional communities&amp;#039;&amp;#039;) ist seit den 1960ern zu beobachten. Auch ältere Menschen, die nicht allein sein wollen, leben zunehmend in Wohngemeinschaften und [[Wohnprojekt]]en.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Perspektivische Einordnung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Finanzielle Aspekte ===&lt;br /&gt;
Umgangssprachlich wird die „gewöhnliche“ WG, in der persönliche Beziehungen, gemeinsame Unternehmungen und die Gemeinschaft unter den Mitbewohnern stärker im Vordergrund stehen, von der „Zweck-WG“ unterschieden, deren Bewohner meist aus Gründen der Kostenersparnis zusammenleben und in der das Gemeinschaftsleben eine untergeordnete Rolle spielt.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.nextmate.de/blogs/was-ist-eine-zweck-wg |titel=Was ist eine Zweck-WG? |abruf=2022-02-05}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Studenten]] und [[Auszubildende]] leben oft in Wohngemeinschaften, um sich die Miete zu teilen. Das schließt jedoch gemeinsame Unternehmungen nicht aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Soziologische Aspekte ===&lt;br /&gt;
Eine Zweck-WG kann auch aufgrund ähnlicher Interessen (Studienfach, Beruf usw.) entstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Hierarchie]] in WGs ist meistens flach, unter anderem aufgrund der eher [[Progressivismus|progressiven]] [[Soziale Gruppe|Nutzergruppen]]. Jedoch können [[Lebensalter|Alter]], Dauer der Zugehörigkeit und vor allem der persönliche [[Persönlichkeit|Charakter]] die Stellung der Mitbewohner innerhalb der Gemeinschaft beeinflussen. Der [[Alltag|alltägliche]] Umgang miteinander lässt häufig [[Freundschaft]]en entstehen. Notwendige Regeln des Zusammenlebens und [[Pflicht]]en bei der Wohnungspflege können gelegentlich auch Ursache für Spannungen zwischen den Bewohnern sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn Menschen unterschiedlichen Alters zusammenleben, spricht man von [[Mehr-Generationen-Haus]] oder [[Wohnprojekt|Mehrgenerationenprojekt]], die Gemeinsamkeiten mit den traditionellen [[Generation (Gesellschaft)|Mehrgenerationen]]-Haushalten der früheren Großfamilien haben können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ökologische Aspekte ===&lt;br /&gt;
Das Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft kann wie anderen Wohnformen des [[Cohousing]] aufgrund von geteilter Wohnfläche und anderen Aspekten des [[Commoning]] zu einer signifikanten Reduktion des [[Treibhauspotential]]s und [[Ressourceneffizienz|Ressourcenbedarfs]] führen, was als wesentlich für die Erreichung [[1,5-Grad-Ziel|globaler Klimaziele]] erachtet wird.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Diana Ivanova, Milena Büchs |Titel=Implications of shrinking household sizes for meeting the 1.5 °C climate targets |Sammelwerk=Ecological Economics |Band=202 |Datum=2022-09-11 |ISSN=0921-8009 |DOI=10.1016/j.ecolecon.2022.107590 |Seiten=107590 |Online=https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S092180092200252X |Abruf=2022-10-10}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arten des Zusammenlebens ==&lt;br /&gt;
Bei Studenten ist ein Grund der häufigere Ortswechsel in dieser Lebensphase, was einem längerfristigen Mietvertrag entgegensteht. Zunehmend leben heute auch Berufstätige in Wohngemeinschaften (Zweck-WG). Besondere Bedeutung hat diese Form für Menschen, die oft den Arbeitsort wechseln und nicht lange in einer [[Stadt]] bleiben. Zumeist sind Wohngemeinschafts-Bewohner zwischen Anfang 20 und Anfang 30. Danach löst häufig die [[Familie]] oder das Zusammenleben als Paar die Wohngemeinschaft ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einer „WG für Alleinerziehende“ oder auch einer „Wohngemeinschaft mit Kindern“ können sich die Bewohner gegenseitig bei der Kinderbetreuung unterstützen und sich zugleich finanziell entlasten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohngemeinschaften werden auch zur Alternative für das Wohnen im Alter. Die Bewohner von „[[Senioren-Wohngemeinschaft]]en“ bleiben weiterhin selbstständig, leben aber in Gemeinschaft. Die Bewohner von sogenannten „Plus-WG“ sind jünger als in typischen Senioren-WGs oder dem [[Betreutes Wohnen|betreuten Wohnen]]. Das &amp;#039;&amp;#039;Plus&amp;#039;&amp;#039; steht für ein Lebensalter ab 50 Jahren. Während sich in einer klassischen Wohngemeinschaft mehrere Bewohner eine Wohnung teilen, bewohnen die Mitglieder einer „Plus-WG“ häufig jeweils eine eigene Wohnung in einem gemeinsamen Haus als &amp;#039;&amp;#039;Hausgemeinschaft&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Behinderung|Behinderte Menschen]], [[Psychische Störung|psychisch Erkrankte]] sowie hilfebedürftige [[Senioren]] wohnen auch in Gemeinschaften mit professioneller Betreuung, die größtmögliche Selbstständigkeit außerhalb von Heimen oder Krankenhäusern ermöglichen. Für Personen mit [[Demenz|Altersdemenz]] existieren sogenannte &amp;#039;&amp;#039;Demenz-WGs&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine spezielle Form bilden Wohngemeinschaften im Rahmen von „Wohnen für Hilfe“-Projekten, bei denen junge Menschen Ältere oder Familien unterstützen und dafür günstigen Wohnraum bei ihnen erhalten. In Mischformen wie etwa den „integrativen Wohngemeinschaften“ für Behinderte und Nichtbehinderte des Trägervereins [[Gemeinsam Leben Lernen]] oder den [[Camphill]]-Gemeinschaften ist eine teilweise Unterstützung durch Fachkräfte vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Anker|Funktionale Wohngemeinschaft}}Eine entgegengesetzte Ausprägung der Wohngemeinschaft sind sogenannte &amp;#039;&amp;#039;funktionale Wohngemeinschaften&amp;#039;&amp;#039;, in denen eine Aufteilung der Zimmer nach ihrer &amp;#039;&amp;#039;Funktion&amp;#039;&amp;#039; erfolgt. Die WG-Mitglieder teilen sich hierbei beispielsweise die Schlafzimmer; für Ruhephasen, [[Intimität|intime Beziehungen]] und [[Sexualität]] können dedizierte Räume vorgesehen werden.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Philipp Bovermann |url=https://www.sueddeutsche.de/leben/wohnformen-funktionale-wg-mein-t-shirt-ist-auch-dein-t-shirt-1.3096583 |titel=Funktionale WG. Mein-T-Shirt ist auch dein T-Shirt |werk=Süddeutsche Zeitung |datum=2016-07-27 |sprache=de |abruf=2022-07-02}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Merve Kayikci |Titel=Funktionale WG: Wenn hohe Mietpreise junge Leute in die Enge treiben |Sammelwerk=Der Spiegel |Datum=2019-11-30 |ISSN=2195-1349 |Online=https://www.spiegel.de/panorama/funktionale-wg-wenn-hohe-mietpreise-junge-leute-in-die-enge-treiben-a-c0d0f973-5df6-4616-876d-3f1fd5143294 |Abruf=2022-07-02}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Ansatz geht in der Regel mit einer effizienteren Flächennutzung und Kostenersparnis – bspw. durch [[Ressourceneffizienz|Ressourcenschonung]], da weniger Räume [[Heizenergiebedarf|geheizt]] werden müssen – einher, weshalb er sowohl als eigenmotivierte Praxis des [[Commoning]] als auch in [[Gentrifizierung|prekären Wohnsituationen]] Anwendung findet.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.wg-gesucht.de/artikel/was-ist-eine-funktionale-wg-definition--art-des-zusammenlebens |titel=Was ist eine funktionale WG? Definition &amp;amp; Art des Zusammenlebens (WG-Arten) |werk=WG gesucht |abruf=2022-07-02}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Vielfach können weitere kommunitäre Elemente mit einer funktionalen Aufteilung von Wohngemeinschaften einhergehen (Teilen von [[Kleidung]] etc.).&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Henrike Möller |url=https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/funktionales-wohnen-wg-mit-gemeinsamem-schlafzimmer |titel=Funktionales Wohnen. Sechser-WG, ein Schlafzimmer |werk=Deutschlandfunk Nova |datum=2015-06-16 |sprache=de |abruf=2022-07-02}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Begriffliches ==&lt;br /&gt;
Man unterscheidet zwischen einer &amp;#039;&amp;#039;Wohngemeinschaft&amp;#039;&amp;#039;, einer &amp;#039;&amp;#039;Wohnungsgemeinschaft&amp;#039;&amp;#039; und einer &amp;#039;&amp;#039;[[Hausgemeinschaft]]&amp;#039;&amp;#039;:&amp;lt;ref name=&amp;quot;wohnsuffizienz-S5&amp;quot;&amp;gt;{{Internetquelle |autor= |url=https://ressourceneffiziente-stadtquartiere.de/wp-content/uploads/2023/05/OptiWohn_Analyse-Gemeinschaftswohnen.pdf |titel=Bericht Analyse Gemeinschaftswohnen: Gemeinschaftliches Wohnen für mehr Wohnsuffizienz? |hrsg=Wuppertal Institut |datum=2022-12 |abruf=2024-06-22 |sprache=de}} S.&amp;amp;nbsp;5&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Zu Wohngemeinschaften in einem erweiterten Sinne zählen neben der WG im engen Sinne auch Wohngruppen sowie das betreute Wohnen.&amp;lt;ref name=&amp;quot;wohnsuffizienz-S5&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Bei der Wohnungsgemeinschaft setzt sich eine Wohnung typischerweise aus mehreren Einzelapartments und einer gleichberechtigt geteilten Gemeinschaftsfläche zusammen, wobei jeder Haushalt mindestens ein privates Bad und häufig auch eine eigene Küchenzeile zur Verfügung hat. Zur Wohnungsgemeinschaft zählen insbesondere [[Cluster-Wohnung|Cluster- und Satellitenwohnungen]], bei denen der Privatbereich nicht ein Zimmer, sondern auch ein Bad und eventuell eine Kochzelle oder ein weiteres Zimmer umfasst. Der Zusatz &amp;#039;&amp;#039;Cluster&amp;#039;&amp;#039; bedeutet, dass mehrere Räume zu privaten Bereichen oder zu abgeschlossenen [[Mikroappartement]]s gruppiert sind, die sich mit weiteren &amp;#039;&amp;#039;Clustern&amp;#039;&amp;#039; gemeinsame Bereiche teilen, etwa einem Wohnzimmer und einer gemeinsamen Küche.&amp;lt;ref name=&amp;quot;wohnsuffizienz-S5&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
* In einer Hausgemeinschaften werden autark nutzbare Wohnungen um gemeinschaftliche Flächen im Haus ergänzt – typischerweise sind dies ein Aufenthaltsraum und weitere funktionale Räume.&amp;lt;ref name=&amp;quot;wohnsuffizienz-S5&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtliche Aspekte ==&lt;br /&gt;
=== Gestaltung des Mietvertrages ===&lt;br /&gt;
[[Zivilrecht|Zivilrechtlicher Aspekt]]: Wohnungsgemeinschaften sind im deutschen [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerlichen Gesetzbuch]] nicht ausdrücklich geregelt. Es kommen verschiedene zivilrechtliche Konstruktionen des [[Mietvertrag (Deutschland)|Mietvertrags]] vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Ein Hauptmieter und Untermieter ====&lt;br /&gt;
Ein Bewohner der WG fungiert als Hauptmieter, der den Mietvertrag mit dem Vermieter schließt. Die einzelnen Mitbewohner schließen mit dem Hauptmieter jeweils einen [[Untermietvertrag]]. Dafür bedarf es in der Regel eine Genehmigung des Vermieters, insbesondere wenn der Hauptmietvertrag die Untervermietung ausschließt. Diese Konstruktion räumt dem Hauptmieter eine &amp;#039;&amp;#039;privilegierte Stellung&amp;#039;&amp;#039; mit weitergehenden Rechten und Pflichten ein. Er ist der (einzige) [[Vertragspartner]] des Vermieters.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Hauptmieter hat diese Konstruktion den Nachteil, dass er alle [[Verantwortung#Juristische Verantwortung|Pflichten aus dem Mietvertrag]] erfüllen muss. Er alleine haftet dem Vermieter gegenüber für die Zahlung der Miete, unabhängig davon, ob die Untermieter ihre Miete (rechtzeitig) zahlen oder nicht. Der Hauptmieter trägt meist auch das [[Haftungsrisiko]] an der Mietsache und muss für die Einhaltung der [[Hausordnung]] durch seine Mitbewohner geradestehen. Der Hauptmieter hat dafür die Möglichkeit zur vereinfachten [[Kündigung von Mietverträgen|Kündigung]] der Untermietverträge und ist in der Gestaltung der Untermietverträge relativ frei, wobei er zum Beispiel auch eine [[Kaution]] verlangen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Untermieter]] haben bei einer solchen Konstruktion den Vorteil, dass sie nur für ihren eigenen Mietanteil haften. Indes hat der Untermieter den Nachteil, dass er dem Vermieter gegenüber keinerlei Wohnrecht hat, wenn der Hauptmietvertrag gekündigt wurde oder ausgelaufen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vermieter hat z.&amp;amp;nbsp;B. bei einem Untermieterwechsel einen festen Ansprechpartner für die Mietzahlungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schwierigkeiten können bei einem Wohnungswechsel des Hauptmieters entstehen. Zieht der Hauptmieter aus, wollen die Untermieter aber weiterhin die Wohnung bewohnen, muss entweder ein neuer Vertrag mit dem Vermieter geschlossen werden oder einer der Untermieter tritt in den bestehenden Hauptmietvertrag ein. Aufgrund der allgemeinen Vertragsfreiheit ist der Vermieter nicht verpflichtet, einen neuen Vertrag mit einem der Untermieter abzuschließen oder der Vertragsübernahme (Eintritt) zuzustimmen. Es ist ratsam, schon vor Abschluss des Hauptmietvertrages mit dem Hauptvermieter eine Eintrittsklausel zugunsten der Untermieter zu vereinbaren und in den Vertrag aufzunehmen. Nach österreichischer Rechtslage ist ferner eine Vertragsübernahme ebenso zu vergebühren&amp;lt;!-- Ist das ein Wort ? --&amp;gt; wie der Abschluss eines neuen Mietvertrages, was in der Regel vom Mieter zu übernehmen ist und einige hundert Euro ausmachen kann.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.ris2.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?QueryID=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10003882 § 33 TP 5 Gebührengesetz]; [http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWR_1988150086_19891016X03/JWR_1988150086_19891016X03.html VwGH 16. Oktober 1989 88/15/0086]; [https://findok.bmf.gv.at/findok/docCheck.do?bPage=1&amp;amp;sort=Relevanz&amp;amp;searchNr=1&amp;amp;docCheck=showDoc&amp;amp;bDokTypBez=Berufungsentscheidung+-+Steuer+%28Referent%29&amp;amp;bAppDat=1097186400000&amp;amp;timeContext_to=1215122400000&amp;amp;base=UfsTx&amp;amp;timeContext_from=1215122400000&amp;amp;gid=SDUFSTX-12186.1.1+09.11.2004+09%3A14%3A49%3A00-1&amp;amp;bBehoerde=UFSW&amp;amp;sortDesc=true&amp;amp;searchIn=1&amp;amp;bGz=RV%2F3631-W%2F02&amp;amp;bRequestName=Freie+Suche&amp;amp;rid=3495# UFS 8. Oktober 2004 RV/3631-W/02].&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Mehrere Hauptmieter in einem Mietvertrag ====&lt;br /&gt;
Alle Bewohner der WG sind Hauptmieter. Damit haben alle die gleichen Pflichten gegenüber dem Vermieter. Entscheidungen der Mieter sind in der Regel gemeinsam und einstimmig zu fällen. So muss etwa die Kündigung gemeinsam erfolgen. Ein einzelner Mitbewohner kann den Mietvertrag nicht kündigen. Sollte nur ein Mitbewohner ausziehen wollen, kann eine Abänderungsvereinbarung („X tritt für Y in den bestehenden Mietvertrag ein“) getroffen werden. Da eine solche der Mitwirkung oder Zustimmung des Vermieters bedarf, kann sie sich schwierig gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Laut einiger Gerichtsurteile muss der Vermieter grundsätzlich einem Austausch der Hauptmieter in einer Wohngemeinschaft zustimmen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/detailansicht/zustimmung-zum-mieterwechsel-bei-einer-wohngemeinschaft.html |titel=Zustimmung zum Mieterwechsel bei einer Wohngemeinschaft (Urteil) - Berliner MieterGemeinschaft e.V. |abruf=2025-09-23}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/urteileffm/A102.htm |titel=OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 10.3.2010 – 2 U 126/09 |sprache=en |archiv-url=https://web.archive.org/web/20160617230112/http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/urteileffm/A102.htm |archiv-datum=2016-06-17 |abruf=2025-09-23}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Laut BGH-Urteil haben die Mitglieder einer Wohngemeinschaft keinen generellen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zum Austausch einzelner Mieter; unter Umständen kann ein Mietvertrag aber auch so auszulegen sein, dass ein Anspruch auf einen Mieterwechsel bestehen soll – etwa wenn, wie im Falle einer Studierenden-WG, Anhaltspunkte ersichtlich sind, dass die Wohngemeinschaft auf einen häufigen Mitgliederwechsel angelegt war.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Copyright Haufe-Lexware GmbH &amp;amp; Co KG- all rights reserved |url=https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-wohngemeinschaft-kann-keine-mieterwechsel-verlangen_258_568800.html |titel=BGH: Wohngemeinschaft kann keine Mieterwechsel verlangen |sprache=de |abruf=2025-09-23}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Übrigen haftet jeder einzelne Hauptmieter [[gesamtschuld]]nerisch gegenüber dem Vermieter, das heißt für die gesamte Wohnungsmiete.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Einzelne Mietverträge mit jedem Bewohner ====&lt;br /&gt;
Der Vermieter schließt mit jedem Bewohner einzeln einen Mietvertrag ab, etwa über ein einzelnes Zimmer in einer Mehrzimmerwohnung mit anteiliger Benutzung von Küche und Bad. Folglich haftet auch nur jeder Mitbewohner für sich selbst. Wenn keine anderweitige Regelung zur Auswahl der nachfolgenden Mieter in den Mietverträgen enthalten ist, könnte der Vermieter theoretisch alleine über die Zusammensetzung der Wohngemeinschaft entscheiden. In der Praxis vergeben viele Wohngemeinschaften freiwerdende Zimmer selbstständig und ohne den Vermieter zuvor zu informieren. Der Vermieter kann die Entscheidung der verbleibenden Bewohner akzeptieren, muss es aber nicht. Er hätte die Möglichkeit, dem neuen Mitbewohner einen Vertrag zu verweigern oder nach zuvor erfolgter Abmahnung unter Umständen auch der gesamten Wohngemeinschaft zu kündigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ehen und Lebensgemeinschaften ===&lt;br /&gt;
Für [[Ehe]]n und sonstige [[Partnerschaft]]en gilt regelmäßig, dass sie nicht unter den Begriff der „Wohngemeinschaft“ fallen. Kurzfristiger Besuch oder die Aufnahme eines Familienmitglieds ebenso nicht. Der Ehegatte darf jederzeit beim jeweiligen Partner einziehen und das auch ohne Zustimmung des Vermieters. Für die Aufnahme nichtehelicher [[Partnerschaft|Partner]] ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich, die dieser aber unter Umständen wegen eines berechtigten Interesses erteilen muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für eine nicht-eheliche Lebensgemeinschaft ergibt sich jedoch das Problem, dass der Partner, welcher nicht Vertragspartner ist, in einer rechtlichen Abhängigkeit vom anderen Partner steht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Partner, der Hauptmieter ist, kann von dem anderen verlangen, aus der Wohnung auszuziehen (z.&amp;amp;nbsp;B. bei einer Beendigung der Partnerschaft).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Trennung bzw. [[Scheidung]] von Ehegatten entscheidet das Gericht, welchem Ehegatten die Wohnung zugewiesen wird, falls sich die Ehegatten nicht einigen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Rechtliches Verhältnis der Mitbewohner zueinander ===&lt;br /&gt;
Die an einer Wohngemeinschaft beteiligten Mitmieter bilden wohl regelmäßig eine BGB-[[Innengesellschaft]].&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv |text=MSS-Saar – A bis Z „Mitmieter: Wohngemeinschaft = BGB-Gesellschaft“ |url=http://www.mietrecht-saar.de/modul1e2.asp?spr=1&amp;amp;InhaltID=1103 |wayback=20070930002443}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Der hierfür erforderliche gemeinsam verfolgte Gesellschaftszweck besteht darin, die angemietete Wohnung gemeinsam zu bewohnen.&lt;br /&gt;
Aus dem meist nur [[Konkludentes Handeln|konkludent]], also stillschweigend geschlossenen [[Gesellschaftsvertrag]] ergeben sich einzelne Rechte und Pflichten der Mitmieter &amp;#039;&amp;#039;untereinander&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
So ist gerade in dem Fall, dass alle Mitmieter Hauptmieter sind, eine interne Vereinbarung darüber denkbar, wer welchen Anteil an der Gesamtmiete aufbringen muss. Eine solche Vereinbarung ändert nichts an der Haftung im Außenverhältnis (bei Hauptmietern [[Gesamtschuld|gesamtschuldnerische Haftung]]), sondern entfaltet nur interne Wirkung. Als Beispiel kann etwa die Pflicht zur Befolgung eines gemeinsamen Putzplans genannt werden. Auch wechselseitige [[Verpflichtetsein|Schutzpflichten]] im Sinn von {{§|241|bgb|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;2 BGB ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Statistische Erhebungen ==&lt;br /&gt;
Die Bundesrepublik Deutschland führt in ihren Jahresberichten zur amtlichen [[Bevölkerungsstatistik]] keine genauen Erhebungen über Wohngemeinschaften. Wohngemeinschaften werden im [[Mikrozensus]] als mehrere Ein-Personen-Haushalte erfasst. Somit können keine verlässlichen Daten zur Verbreitung und Bedeutung von Wohngemeinschaften und [[Single (Lebensform)|Singlehaushalten]] in Deutschland bereitgestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lediglich für spezifische Gruppen der Bevölkerung ist der Anteil der in Wohngemeinschaften lebenden Menschen erfasst. So kommt beispielsweise die 17. [[Sozialerhebung]] des Deutschen [[Studentenwerk]]s zu dem Ergebnis, dass im Jahr 2003 etwa 22 Prozent der Studierenden (bei einer Gesamtzahl von 2 Millionen Studierenden sind dies etwa 445.000) in der Bundesrepublik Deutschland in Wohngemeinschaften lebten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den letzten Jahren war eine Zunahme der in Wohngemeinschaften lebenden Menschen zu verzeichnen. Im Jahr 2017 wohnten in Deutschland 4,92 Millionen Personen in Wohngemeinschaften.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Institut für Demoskopie Allensbach |url=https://de.statista.com/statistik/daten/studie/264133/umfrage/personen-in-deutschland-die-in-einer-wohngemeinschaft-wg-leben/ |titel=Anzahl der Personen in Deutschland, die zusammen mit anderen in einer Wohngemeinschaft (WG) leben, von 2013 bis 2017 (in Millionen) |werk=Methode AWA 2017 |hrsg= |datum=2017 |zugriff=2017-12-13 |sprache=de}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;!-- Nach einer Civey-Studie im Auftrag des Mobilfunkanbieters congstar haben 8,5 Millionen Menschen (ca. ein Drittel aller 18- bis 39-jährigen) angegeben, in einer WG zu wohnen oder gewohnt zu haben. Die WGs konzentrieren sich zu etwa 80 % in Universitätsstädten. Der Studie nach ist der Kostenfaktor das wichtigste Argument für die Entscheidung, in einer WG zu leben.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Titel=Neue Studie zum WG-Leben: WLAN und Flexibilität besonders wichtig |Sammelwerk=presseportal.de |Online=https://www.presseportal.de/pm/67391/3907925 |Abruf=2018-04-04}}&amp;lt;/ref&amp;gt; &amp;lt;&amp;lt; Durch Civey erhobene Daten werden in der Regel als wenig zuverlässig angesehen. Die Angaben sollten daher nur mit einer entsprechenden Wertung im Artikel sichtbar gemacht werden. Siehe Diskussionsseite https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:WikiProjekt_Politik/DE/Archiv/2019#Ber%C3%BCcksichtigung_von_Civey_bei_st%C3%A4ndigen_Umfrage-Updates_in_Wahl-Artikeln --&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Cohousing]]&lt;br /&gt;
* [[Kommune (Lebensgemeinschaft)|Kommune]]&lt;br /&gt;
* [[Kommunalka]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Steve B. Peinemann: &amp;#039;&amp;#039;Wohngemeinschaft. Problem oder Lösung?&amp;#039;&amp;#039; 4. Auflage. Verlag Rita Hau, Hattersheim/Main 1975, {{DNB|945315449}}.&lt;br /&gt;
* {{Literatur |Autor=David Thiele |Titel=Wohngemeinschaften für Senioren und Menschen mit Behinderung: Gründung, Hintergründe, Wege |Datum=2016 |ISBN=978-3-658-11774-0 |Abruf=2025-09-23}}&lt;br /&gt;
* T. Fischer, A. Worch, J. Nordheim, I. Wulff, J. Gräske, S. Meye, K. Wolf-Ostermann: &amp;#039;&amp;#039;Ambulant betreute Wohngemeinschaften für alte, pflegebedürftige Menschen – Merkmale, Entwicklung und Einflussfaktoren.&amp;#039;&amp;#039; In: &amp;#039;&amp;#039;{{Webarchiv|url=http://www.verlag-hanshuber.com/zeitschriften/journal.php?abbrev=PFL&amp;amp;show=abstract&amp;amp;abstract=31248|wayback=20120513165828|text=Pflege}}.&amp;#039;&amp;#039; {{Literatur |Autor=Thomas Fischer, Andreas Worch, Johanna Nordheim, Ines Wulff, Johannes Gräske, Sandra Meye, Karin Wolf-Ostermann |Titel=Ambulant betreute Wohngemeinschaften für alte, pflegebedürftige Menschen - Merkmale, Entwicklung und Einflussfaktoren |Sammelwerk=Pflege |Band=24 |Nummer=2 |Datum=2011-04-01 |ISSN=1012-5302 |DOI=10.1024/1012-5302/a000105 |Seiten=97–109 |Online=https://econtent.hogrefe.com/doi/10.1024/1012-5302/a000105 |Abruf=2025-09-23}}&lt;br /&gt;
* Fred Arm, Anton Lehmann: &amp;#039;&amp;#039;Er wohnt in einer stadtbekannten Kommune. Geschichte einer politisch und kulturell aktiven Berner WG 1974–93.&amp;#039;&amp;#039; [[Edition 8]], 2022, ISBN 978-3-85990-452-1.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Urs Frieden |url=https://journal-b.ch/artikel/67i-eine-berner-wg-macht-geschichte/ |titel=67i: Eine Berner WG macht Geschichte |werk=Journal B |datum=2022-09-09 |abruf=2022-11-11}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
* {{DNB-Portal|4066757-1}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;!-- Seiten die WG vermitteln bitte nicht einfügen: Sie liefern im Regelfall keine vertiefende lexikalische Information zum Thema, genügen nicht den Relevanzkriterien gemäß WP:WEB und es gibt zu viele von Ihnen um hier eine sinnvolle Auswahl zu treffen. Diskussion hierzu auf der Diskussionsseite des Artikels --&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4066757-1}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wohnprojektform]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kollaboration]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Thomas Dresler</name></author>
	</entry>
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