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	<title>Wirtschaftskartell - Versionsgeschichte</title>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Wirtschaftskartell&amp;diff=1483349&amp;oldid=prev</id>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Allgemeines: &lt;/span&gt; &lt;a href=&quot;/index.php?title=Benutzer:Aka/Tippfehler_entfernt&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;Benutzer:Aka/Tippfehler entfernt (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;Tippfehler entfernt&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Das &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Wirtschaftskartell&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist in der [[Wirtschaft]] ein [[Kartell]], bei dem es [[Preisabsprache|Absprachen]] oder abgestimmte [[Verhaltensmuster|Verhaltensweisen]] zwischen zwei oder mehr [[Wettbewerb (Wirtschaft)|Wettbewerbern]] auf der [[Angebot (Volkswirtschaftslehre)|Anbieter-]] oder [[Nachfrage]]rseite zur Abstimmung ihres [[Marktverhalten|Wettbewerbsverhaltens]] auf einem [[Markt]] gibt. Die wissenschaftliche Untersuchung von Wirtschaftskartellen geschieht in der [[Kartelltheorie]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Bei Kartellen der Wirtschaft handelt es sich entweder um solche der Angebots- oder um solche der Nachfragerseite. Die Kontrolle der auf dem jeweiligen Markt geltenden [[Marktpreis|Preise]] oder umgesetzten [[Absatzvolumen|Mengen]] gilt als die wesentliche Aufgabe eines jeden Kartells; das Ziel sei die monopolistische [[Marktbeherrschende Stellung|Beherrschung des Marktes]] und die Einschränkung, Behinderung oder Ausschaltung des [[Wettbewerbsbeschränkung|Wettbewerbs]]. Im Einzelnen können die getroffenen Vereinbarungen zwischen den Partnern vielfältig sein: In Frage kommen alle denkbaren Maßnahmen zur Ordnung und/oder Regelung des Marktes. Zu unterscheiden sind nach Zweck, Funktion und Organisationsweise eine Reihe verschiedener Kartellarten, die selten in reiner Form, sondern eher in Verbindung miteinander auftreten. Es gibt die Kooperation wirtschaftlicher von unabhängigen Unternehmen, mit dem Zweck oder der Wirkung, den Wettbewerb zu verhindern oder zu beschränken. Ein Kartell ist somit ein Unterfall einer [[Kollusion (Ökonomie)|Kollusion]]. Vom Kartell zu unterscheiden ist das [[Parallelverhalten]], in welchem kein unmittelbares Zusammenwirken stattfindet, sondern sich das gleichförmige Verhalten aus der [[Marktstruktur]] ergibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitglieder eines Kartells versuchen oftmals die Vorteile eines [[Monopol]]s zu erreichen, ohne ihre rechtliche und weitgehend ihre wirtschaftliche Selbstbestimmtheit ([[Autonomie]]) aufzugeben. Dabei bleiben sie zwar eigenständig, unterwerfen aber bestimmte Handlungsmöglichkeiten den Absprachen des Kartells. Typischerweise handelt es sich dabei um die [[Preis (Wirtschaft)#Preisfunktionen|Preisgestaltung]]. In einem Kartell können jedoch andere Absprachen gelten, zum Beispiel Aufteilung von Kunden, von Verkaufsgebieten (Gebietskartell) oder von [[Marktanteil]]en (Quotenkartell). Kartelle entstehen typischerweise in Märkten für austauschbare [[Massenprodukt]]e, also in Märkten für Produkte (Waren und Dienstleistungen), die kein oder kein nennenswertes [[Alleinstellungsmerkmal]] haben. Je weniger Anbieter es in einem Markt gibt (siehe auch [[Oligopol]]), desto leichter entsteht ein Kartell.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kartelle sind häufig instabil, wenn sie sich für alle Teilnehmer lohnen würden (siehe auch [[Win-win]]). Sie sind dann instabil, wenn ein Teilnehmer eine [[Preiserhöhung]] ankündigt und zugleich ankündigt, zum alten Preis zurückzukehren, wenn die anderen potenziellen Teilnehmer nicht nachziehen. Sie könnten so die Nachfrage des Vorreiters auf sich lenken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter Kartellzwang werden Maßnahmen von Kartellmitgliedern verstanden, die für eine Stabilität des Kartells sorgen. Staatliche Regulierungen oder Verbote von Kartellen werden sind Gegenstand des [[Kartellrecht]]s. In der Praxis sind Kartelle nicht immer eindeutig zu erkennen, so dass der Begriff auch eine Behauptung sein kann und zu einer ungenauen Verwendung verleitet, beispielsweise im Falle des &amp;#039;&amp;#039;[[#Kartellarten|Vertikalen Kartells]]&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Europäische Kommission]] verhängte 2010 insgesamt 3,05 Milliarden Euro Bußgelder wegen der Bildung rechtswidriger Kartelle.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.welt.de/wirtschaft/article11969192/EU-verdonnert-Kartellsuender-zu-Milliarden-Strafen.html &amp;#039;&amp;#039;Illegale Absprachen – EU verdonnert Kartellsünder zu Milliarden-Strafen.&amp;#039;&amp;#039;] In: &amp;#039;&amp;#039;Welt Online.&amp;#039;&amp;#039; 4. Januar 2011.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Kartellgeschichte}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wirtschaftskartelle gab es bereits im Altertum; ihre Blütezeit aber waren das 19. und 20. Jahrhundert. Solche Zusammenschlüsse bedingten marktwirtschaftliche Verhältnisse, da sie eine Einschränkung von [[Wettbewerb (Wirtschaft)|Wettbewerb]] bezweckten. [[Thomas Alva Edison]], einer der Väter der amerikanischen Elektroindustrie, schrieb 1891 in einem Geschäftsbericht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Zitat|Scharfer Wettbewerb herrschte zwischen 1882 und 1888 auf dem Markt. Zahlreiche verschieden starke Gesellschaften kämpften um die Vorherrschaft. Ab 1887 gelang es jedoch, zwischen den wichtigsten Konkurrenten zahlreiche, durch Patenttausch untermauerte Absprachen zu treffen. Durch Ausschalten des vorher vorherrschenden Wettbewerbs konnten daher unsere Gewinne angehoben werden. Anstatt uns bitter zu bekämpfen, nehmen wir jetzt gemeinsam unsere Interessen wahr.|ref=&amp;lt;ref&amp;gt;Zit. n.: [[Kurt Rudolf Mirow]]: &amp;#039;&amp;#039;Die Diktatur der Kartelle&amp;#039;&amp;#039;. Hamburg 1978, S. 9. Dort zit. n.: Sultan, Ralph G.M.: &amp;#039;&amp;#039;Pricing in the Electrical Oligopoly&amp;#039;&amp;#039;. Boston 1974, Bd. 1, S. 4.&amp;lt;/ref&amp;gt;}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den Jahren 1902 bis 1905 wurde mit der [[Kartellenquete]] eine Untersuchung über den Stand und Rolle der Kartellierung der Industrie Deutschlands durchgeführt, diese wurde jedoch von der Industrie sabotiert und musste ergebnislos abgebrochen werden. Zwischen 1926 und 1929 fand erneut eine Kartellenquete statt. Jedoch konnte der [[Reichsverband der Deutschen Industrie]] (RDI) die Enquete unter seine Kontrolle bringen. Das Reichswirtschaftsministerium bedurfte der technischen und organisatorischen Hilfe des RDI und war in der Hand von [[Julius Curtius (Politiker)|Julius Curtius]], der zahlreiche Aufsichtsratsposten in Industrieunternehmen bekleidete. Der Vorsitzende des Gesamtenqueteausschusses war der stellvertretende Präsident der Kartellstelle des RDI [[Clemens Lammers]]. Von 59 vernommenen Sachverständigen gehörten 18 dem RDI an, 4 standen der Kartellstelle nahe und 37 waren dafür bekannt, die Linie des RDI zu vertreten. Lediglich 6 waren Befürworter einer Verschärfung der staatlichen Kartellaufsicht, darunter einer der [[Kommunistische Partei Deutschlands|KPD]], 2 der [[Sozialdemokratische Partei Deutschlands|SPD]] und 2 Gewerkschafter. Während einige Sachverständige im Vernehmungsprotokoll nur auf wenigen Seiten zu Wort kamen, wurden einem Vertreter des RDI 23 Seiten eingeräumt. Die Vernehmung der Sachverständigen glich mehr einer vorher abgesprochenen Unterhaltung und war eher dazu geeignet, Kartellwirkungen zu verbergen als offen zu legen. Auf diese Weise erreichte der RDI das die Enquete in {{&amp;quot; |wissenschaftlicher Verbrämung}} zum Schluss kam, das für einen Ausbau der staatlichen Kartellaufsicht kein Anlass bestehe.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Fritz Blaich]]: &amp;#039;&amp;#039;Staat und Verbände in Deutschland zwischen 1871 und 1945&amp;#039;&amp;#039;. Wiesbaden 1979, S. 71 f.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Wirtschaftswissenschaftler [[Eugen Schmalenbach]] sah im Jahre 1928 die {{&amp;quot; |Erfüllung der Voraussagen des großen Sozialisten Marx}}. Er stellte einen {{&amp;quot; |Systemwechsel}} von der {{&amp;quot; |freien Wirtschaft}} in eine {{&amp;quot; |gebundene Wirtschaft}} der Kartelle und [[Trust (Wirtschaft)|Trusts]] fest. Und dieser Systemwechsel geschah gegen den Willen der Wirtschaftsführer, denn die Ursachen lagen nicht im Menschen, sondern in den Dingen. Sie lagen in der Verschiebung der Produktionskosten von den proportionalen Kosten zu den [[Fixkosten]] im modernen Großbetrieb. Diese Erscheinung löste eine solche mächtige Wirkung aus wie sie kein Mensch erwartet habe. Sie führt dazu das bei mangelnden Absatz die Produktion nicht eingeschränkt werden kann, sondern im Gegenteil sie zwingt die Produktion sogar noch zu erhöhen, obwohl die Ware unter Preis verkauft werden muss, da die Verluste immer noch kleiner sind als bei Einschränkung der Produktion. Somit können Erzeugung und Verbrauch nicht mehr im Gleichgewicht gehalten werden und die große Volkswirtschaft verliert ihr {{&amp;quot; |selbstständiges Steuer}}. Und so drängten die fixen Kosten einen Industriezweig aus der freien Wirtschaft in das Kartell.&amp;lt;ref&amp;gt;Zit. n. [[Jens Flemming]], [[Claus-Dieter Krohn]], [[Dirk Stegmann]], [[Peter-Christian Witt]]: &amp;#039;&amp;#039;Die Republik von Weimar&amp;#039;&amp;#039;. Band 2, Düsseldorf 1979, S. 320 f.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unternehmenskartelle gelten seit spätestens der [[Zweiter Weltkrieg#Nachwirkungen|Nachkriegszeit]] ab 1945 als schädlich für die wirtschaftliche Entwicklung und das [[Gemeinwohl]]; mittlerweile sind sie wohl weltweit im Grundsatz verboten ([[Kartellverbot]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aufbauorganisation ==&lt;br /&gt;
Einfache, lose Unternehmenskartelle bestehen organisatorisch nur aus der &amp;#039;&amp;#039;Mitgliederversammlung&amp;#039;&amp;#039;,&amp;lt;ref&amp;gt;Robert Liefmann: &amp;#039;&amp;#039;Kartelle, Konzerne und Trusts.&amp;#039;&amp;#039; Stuttgart 7. Auflage 1927.&amp;lt;/ref&amp;gt; wobei durch Ämter- und Aufgabenvergabe in diesem Kreis bereits eine funktionale Differenzierung einsetzt. Je mehr Kartelle auf Dauer eingerichtet waren, je vielschichtiger ihr wirtschaftliches Geschäft und je zahlreicher ihre Mitglieder waren, desto stärker waren sie institutionalisiert. Typisch für Kartelle ist, dass aus dem ursprünglichen und Haupt-Entscheidungsorgan, der Mitgliederversammlung, Funktionen ausgelagert werden. Alle weiteren Organe eines Zusammenschlusses&amp;lt;ref&amp;gt;Holm A. Leonhardt: &amp;#039;&amp;#039;Kartelltheorie und Internationale Beziehungen. Theoriegeschichtliche Studien.&amp;#039;&amp;#039; Hildesheim 2013, S. 494–495.&amp;lt;/ref&amp;gt; haben also dienende operative Aufgaben (Sekretariat, marktregulierende Organe, Schiedsstelle, diverse Kommissionen für laufende oder befristete Zwecke), die sich vom Mitgliederwillen ableiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heutige Kartelle, die wegen des allgemeinen Kartellverbots zwangsläufig rechtswidrig sind, können schon wegen der Gefahr, entdeckt zu werden, keine spezialisierten Organe bilden und bleiben dadurch in ihren Entwicklungsmöglichkeiten beschränkt. Außer gelegentlichen Kontakten der Kartellmitglieder gibt es allenfalls unauffällige Sekretariatsfunktionen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wirtschaftskartelle können von Staaten geschlossen werden – und sind dann nicht rechtswidrig, sondern [[Internationale Organisation (Völkerrecht)|internationale Organisationen]] wie die [[OPEC]]. Der Kartellforscher Holm Arno Leonhardt wies 2013 darauf hin, dass Kartelle zwischen Unternehmen und zwischenstaatliche internationale Organisationen einen gleichartigen Organaufbau besitzen, was auf vergleichbare Zwecke und Funktionen hindeute.&amp;lt;ref&amp;gt;Holm A. Leonhardt: &amp;#039;&amp;#039;Kartelltheorie und Internationale Beziehungen. Theoriegeschichtliche Studien.&amp;#039;&amp;#039; Hildesheim 2013, S. 494–495, 596–609.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsfragen ==&lt;br /&gt;
{{Staatslastig|DE}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das [[Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen]] (GWB) bezeichnet mit dem [[Rechtsbegriff]] „Kartell“ überwiegend die [[Kartellbehörde]] oder das [[Bundeskartellamt]]. Eine [[Legaldefinition]] enthält {{§|33a|gwb|juris}} Abs. 2 GWB, wonach das Kartell „eine Absprache oder abgestimmte Verhaltensweise zwischen zwei oder mehr Wettbewerbern zwecks Abstimmung ihres Wettbewerbsverhaltens auf dem Markt oder Beeinflussung der relevanten Wettbewerbsparameter“ darstellt. „Zu solchen Absprachen oder Verhaltensweisen gehören unter anderem die Festsetzung oder Koordinierung der [[Kaufpreis|An-]] oder [[Verkaufspreis]]e oder sonstiger [[Geschäftsbedingungen]], die Aufteilung von [[Produktionsquote|Produktions-]] oder [[Marktanteil|Absatzquoten]], die Aufteilung von Märkten und Kunden einschließlich Angebotsabsprachen, [[Einfuhrbeschränkung|Einfuhr-]] und [[Exportbeschränkung|Ausfuhrbeschränkungen]] oder gegen andere Wettbewerber gerichtete wettbewerbsschädigende Maßnahmen“. Gleichzeitig wird gesetzlich [[Vermutung (Recht)#Widerlegliche und unwiderlegliche Vermutung|widerlegbar vermutet]], dass ein Kartell einen [[Schaden]] verursacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kartellarten ==&lt;br /&gt;
Kartelle zwischen [[Marktteilnehmer]]n weisen vielfältige Formen und organisatorische Lösungen auf, je nachdem welche wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen getroffen wurden und welche sonstigen Voraussetzungen vorliegen. In der [[Kartelltheorie]] bestehen verschiedene Arten von Kartell, wobei diese selten in reiner Ausprägung, sondern eher miteinander verbunden vorkommen. Neben die ‚echten‘ Kartellformen der klassischen Lehre traten ab der Nachkriegszeit ‚unechte‘ Kartelle, die als Erlaubnis- oder Verbotstatbestände aus den jeweiligen Wettbewerbsgesetzen abgeleitet wurden.&amp;lt;ref&amp;gt;Holm A. Leonhardt: &amp;#039;&amp;#039;Kartelltheorie und Internationale Beziehungen. Theoriegeschichtliche Studien.&amp;#039;&amp;#039; Hildesheim 2013, S. 340–348.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu unterscheiden ist allgemein zwischen &amp;#039;&amp;#039;klassischen, institutionalistischen&amp;#039;&amp;#039; Kartellbegriffen&amp;lt;ref&amp;gt;Leopold Mayer: &amp;#039;&amp;#039;Kartelle, Kartellorganisation und Kartellpolitik.&amp;#039;&amp;#039; 1959, S. 103–116.&amp;lt;/ref&amp;gt; und &amp;#039;&amp;#039;modernen, normativen&amp;#039;&amp;#039; Kartellbegriffen.&amp;lt;ref&amp;gt;Holm A. Leonhardt: &amp;#039;&amp;#039;Kartelltheorie und Internationale Beziehungen. Theoriegeschichtliche Studien.&amp;#039;&amp;#039; 2013, S. 340–348.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;Institutionalistische Kartelle&amp;#039;&amp;#039;:&lt;br /&gt;
** &amp;#039;&amp;#039;Bieterkartell&amp;#039;&amp;#039;: Wettbewerbsbeschränkende Absprachen zwischen Bietern einer [[Auktion]] oder [[Ausschreibung]] mit dem Ziel, das Auktionsergebnis zu senken&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Ralph Peters |Titel=Internet-Ökonomie |Verlag=Springer |Ort=Berlin / Heidelberg |Datum=2010 |Seiten=127-162}}&amp;lt;/ref&amp;gt; bzw. die Chancen auf einen Zuschlag zu steigern.&amp;lt;ref&amp;gt;vgl. [https://openjur.de/u/897365.html OLG Celle, Beschluss vom 8. Juli 2016 - 13 Verg 2/16] Rdnr. 25.&amp;lt;/ref&amp;gt; Kartellrechtlich zulässig sind dagegen [[Bietergemeinschaft]]en.&lt;br /&gt;
** &amp;#039;&amp;#039;Exportkartell&amp;#039;&amp;#039;: Verfolgt das Ziel, den Wettbewerb auf bestimmten [[Weltmarkt|Auslandsmärkten]] beim [[Export]] einzuschränken oder aufzuheben.&amp;lt;ref&amp;gt;Hermann May: &amp;#039;&amp;#039;Lexikon der ökonomischen Bildung.&amp;#039;&amp;#039; 2012, S. 230. [https://www.google.de/books/edition/Lexikon_der_%C3%B6konomischen_Bildung/AYg_CgAAQBAJ?hl=de&amp;amp;gbpv=1&amp;amp;dq=Normenkartell+lexikon&amp;amp;pg=PA430&amp;amp;printsec=frontcover#spf=1623757506292 (google.de)]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
** &amp;#039;&amp;#039;Gebietskartell&amp;#039;&amp;#039;: Seine Mitglieder teilten sich den [[Absatzmarkt]] räumlich auf.&amp;lt;ref&amp;gt;Hermann May: &amp;#039;&amp;#039;Lexikon der ökonomischen Bildung.&amp;#039;&amp;#039; 2012, S. 265.&amp;lt;/ref&amp;gt; Ihnen wird untersagt, Kunden außerhalb ihres zugeteilten Marktes zu beliefern. Innerhalb des zugeteilten Absatzgebietes kann jedes Kartellmitglied eine intensive [[Marktbearbeitung]] betreiben. Ein Wachstum auf den Märkten soll jedoch unterbunden werden. Beispiel: [[Zementkartell]].&lt;br /&gt;
** &amp;#039;&amp;#039;Importkartell&amp;#039;&amp;#039;: Verfolgt das Ziel, den [[Import]] von bestimmten Gütern oder Dienstleistungen abzustimmen.&amp;lt;ref&amp;gt;Hermann May: &amp;#039;&amp;#039;Lexikon der ökonomischen Bildung.&amp;#039;&amp;#039; 2012, S. 319.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
** &amp;#039;&amp;#039;Kalkulationskartell&amp;#039;&amp;#039;: Betrifft die [[Lieferbedingungen]] sowie die [[Verkaufspreis]]e auf der Grundlage einer einheitlichen [[Selbstkosten]][[kalkulation]].&amp;lt;ref&amp;gt;Hermann May: &amp;#039;&amp;#039;Lexikon der ökonomischen Bildung.&amp;#039;&amp;#039; 2012, S. 315.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
** {{Anker|Preiskartell}}&amp;#039;&amp;#039;Preiskartell&amp;#039;&amp;#039;: Ist das wichtigste Wirtschaftskartell und schaltet über Preisabsprachen oder [[Preisbindung]] den für [[Marktwirtschaft]]en typischen [[Preiswettbewerb]] aus. Es verfolgt das Ziel, das [[Preisniveau]] entweder hoch oder niedrig zu halten. Deshalb wird oft mit [[Mindestpreis]]en für die Anbieter oder mit [[Höchstpreis]]en für die Nachfrager gearbeitet.&lt;br /&gt;
** &amp;#039;&amp;#039;Konditionenkartell&amp;#039;&amp;#039;: Jedes Mitglied gewährt gleiche [[Geschäftsbedingungen|Geschäfts-]] oder [[Zahlungsbedingung]]en, wie [[Lieferung]] [[frei Haus]], [[Zahlungsziel]]e. Dabei gibt es Unterformen:&lt;br /&gt;
*** &amp;#039;&amp;#039;Rabattkartelle&amp;#039;&amp;#039; sind eine Unterform der Konditionenkartelle, bei denen jedes Mitglied denselben [[Rabatt]], [[Skonto]] oder [[Bonusregelung|Bonus]] gewährt.&lt;br /&gt;
*** &amp;#039;&amp;#039;Angebotsschema-Kartelle&amp;#039;&amp;#039; sind ein Konditionenkartell, bei dem über einheitliche Methoden der [[Leistungsbeschreibung]] oder Preisaufgliederung Absprachen getroffen sind.&lt;br /&gt;
** &amp;#039;&amp;#039;Produktionskartell&amp;#039;&amp;#039;: Die kartellierten Unternehmen stimmen die [[Produktion]] und den [[Absatzvolumen|Absatz]] ab, so dass kein [[Überbestand|Überangebot]] entsteht und der Markt in einem vom Kartell gewollten [[Gleichgewicht (Wirtschaftstheorie)|Gleichgewicht]] verbleibt.&amp;lt;ref&amp;gt;Verlag Th. Gabler (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Bank-Lexikon: Handwörterbuch für das Bank- und Sparkassenwesen.&amp;#039;&amp;#039; 1978, Sp. 1263. [https://www.google.de/books/edition/Bank_Lexikon/X3mfBgAAQBAJ?hl=de&amp;amp;gbpv=1&amp;amp;dq=Produktionskartell+lexikon&amp;amp;pg=PA1263&amp;amp;printsec=frontcover#spf=1623920620781 (google.de)]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
*** &amp;#039;&amp;#039;Kontingentierungs- oder Mengenkartell&amp;#039;&amp;#039;: Jedem Mitglied wird seine [[Produktionsquote|Produktionsmenge]] exakt vorgegeben.&lt;br /&gt;
*** &amp;#039;&amp;#039;Quotenkartell&amp;#039;&amp;#039;: Jedem Mitglied wird seine Produktionsmenge relativ über die [[Quotenregelung|Produktionsquote]] oder [[Quotenregelung|Beteiligungsziffer]] vorgegeben.&lt;br /&gt;
** {{Anker|Submissionskartell}}&amp;#039;&amp;#039;Submissionskartell&amp;#039;&amp;#039;: Unternehmen, die sich an [[Ausschreibung]]en für ein Projekt beteiligen, legen im Vorfeld fest, wer den [[Auftrag]] erhalten soll. Der „Ausschreibungsgewinner“ kalkuliert seinen Preis, die anderen Unternehmen bieten höhere Preise; Beispiel hierfür sind Kartelle im Baubereich.&lt;br /&gt;
** [[Syndikat (Kartellform)|Syndikat]]: Eine nur noch historische Kartellform, die verboten ist und erfolgreich unterdrückt wurde. Es handelte sich um Kartelle mit ausgebauten gemeinsamen Organen, in denen operative [[Betriebliche Funktion|Unternehmensfunktionen]] zentralisiert wurden. Sie hatten meist die Rechtsform einer GmbH, Genossenschaft oder einer AG. Es wurden die Formen des Preis-, Produktions- und Konditionenkartells miteinander kombiniert. Meist waren es Kartelle mit [[Kartellsitz|gemeinsamer Verkaufsorganisation]], seltener solche mit zentralem Einkauf:&lt;br /&gt;
*** &amp;#039;&amp;#039;Vertriebskartell&amp;#039;&amp;#039;: Der [[Vertrieb]] erfolgte über eine einheitliche [[Verkaufsstelle]], deren Auflagen sich die Mitglieder beugen mussten.&lt;br /&gt;
*** &amp;#039;&amp;#039;Beschaffungskartell&amp;#039;&amp;#039;: Die [[Beschaffung]] erfolgte über eine einheitliche [[Einkauf]]sstelle, deren Auflagen sich die Mitglieder beugen mussten.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;Normative Kartelle&amp;#039;&amp;#039;:&lt;br /&gt;
** [[Mittelstandskartell]]: Dient [[Kleine und mittlere Unternehmen|kleinen und mittleren Unternehmen]] der Verbesserung ihrer [[Wettbewerbsfähigkeit]]. Es ist unter den Voraussetzungen des {{§|3|gwb|juris}} GWB erlaubt.&lt;br /&gt;
** [[Normenkartell]]: Hat Vereinbarungen über die einheitliche Anwendung von [[Normung|Normen]] zum Inhalt.&amp;lt;ref&amp;gt;Hermann May: &amp;#039;&amp;#039;Lexikon der ökonomischen Bildung.&amp;#039;&amp;#039; 2012, S. 430.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
** [[Rationalisierungskartell]]: Hat [[Rationalisierung (Ökonomie)|Rationalisierungen]] zum Ziel, die [[Kostensenkung]]en herbeiführen sollen.&lt;br /&gt;
** [[Spezialisierungskartell]]e zielen darauf ab, dass deren Mitglieder sich jeweils auf einen bestimmten Teil ihrer ursprünglichen oder möglichen [[Leistung (Rechnungswesen)|Leistungen]] [[Spezialisierung|spezialisieren]].&lt;br /&gt;
** [[Strukturkrisenkartell]]e schließen sich in einer [[Strukturkrise]] innerhalb eines [[Wirtschaftszweig]]s zusammen.&lt;br /&gt;
** [[Zwangskartell]] war ein Wirtschaftskartell, das den Zusammenschluss von Unternehmen durch Gesetz erzwang.&amp;lt;ref&amp;gt;Richard Passow: &amp;#039;&amp;#039;Zwangskartelle.&amp;#039;&amp;#039; In: &amp;#039;&amp;#039;Zeitschrift für Socialwissenschaft.&amp;#039;&amp;#039; Heft 9, 1918, S. 507.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
Alle Kartellarten können als [[Frühstückskartell]] abgeschlossen werden, einem [[Gentlemen’s Agreement]], bei dem Kartellabsprachen in geheimen [[Besprechung]]en [[Gesprochene Sprache|mündlich]] getroffen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis auf wenige [[Legalausnahme]]n unterliegen Wirtschaftskartelle dem allgemeinen Kartellverbot des {{§|1|gwb|juris}} GWB. Aufgrund des erweiterten Vorrangs des [[Wettbewerbsrecht (Europäische Union)|europäischen Wettbewerbsrechts]] kann deutsches Recht insoweit nicht vom europäischen Wettbewerbsrecht abweichen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{BT-Drs|15|3640}} vom 12. August 2004, &amp;#039;&amp;#039;Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.&amp;#039;&amp;#039; S. 26.&amp;lt;/ref&amp;gt; Aus diesen Gründen wurden auch die besonderen Vorschriften über Rationalisierungskartelle, Spezialisierungskartelle, Strukturkrisenkartelle und [[Einkaufsgemeinschaft]]en aufgehoben. Im [[Einzelfall]] kann das Bundeskartellamt aufgrund der Regelung des {{§|2|gwb|juris}} GWB weitere Ausnahmen zulassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine &amp;#039;&amp;#039;unechte Kartellform&amp;#039;&amp;#039; ist das „vertikale Kartell“: Hier schließt ein [[Monopolist]], etwa ein [[Verlag]] oder Produzent von [[Markenartikel]]n mit Alleinstellungsmerkmalen, mit dem Handel sogenannte „[[Vertikale Integration|Vertikalabreden]]“.&amp;lt;ref&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;Die Volkswirtschaft. Das Magazin für Wirtschaftspolitik&amp;#039;&amp;#039;, Heft 1/2, 2005, S. 32.&amp;lt;/ref&amp;gt; In Vertriebsverträgen verpflichten sich die Endverkäufer zur Einhaltung von Preisbindungen oder zur Beachtung eines absoluten [[Gebietsschutz (Wettbewerbstheorie)|Gebietsschutzes]] zu Nachbarhändlern. Vertikale Kartelle sind ‚unechte’ Kartelle, weil hier &amp;#039;&amp;#039;ein&amp;#039;&amp;#039; Monopolist Kontrolle über u.&amp;amp;nbsp;U. durchaus wettbewerbswillige Händler ausübt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Üblicherweise werden Kartelle zwischen Unternehmen abgeschlossen. Es gibt aber auch Wirtschaftskartelle von Staaten. Das bekannteste ist die [[OPEC]], ein Produktionskartell für Erdöl. Des Weiteren sind Einkaufskartelle zwischen Staaten oder staatlichen Körperschaften zu nennen. Während der Weltkriege gab es zwischen den westlichen Alliierten Einkaufsgemeinschaften zur Vermeidung von preistreibenden Wettbewerb um kriegswichtige Güter, wie das [[Allied Maritime Transport Council]].&amp;lt;ref&amp;gt;James A. Salter: &amp;#039;&amp;#039;Allied Shipping Control&amp;#039;&amp;#039;. Oxford 1921.&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;S. McKee Rosen: &amp;#039;&amp;#039;The Combined Boards of the Second World War.&amp;#039;&amp;#039; New York 1951.&amp;lt;/ref&amp;gt; In neuster Zeit werden in Deutschland Absprachen zwischen öffentlich-rechtlichen Krankenkassen zum Drücken der Arzneimittelpreise staatlich angeregt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kooperationen von [[Arbeitnehmer]]n können kartellartige Eigenschaften haben. Darunter fallen zum Beispiel manche [[USA|amerikanische]] [[Gewerkschaft]]en, die für Unternehmen in bestimmten, begrenzten Bereichen einen Zwang durchgesetzt haben, ihre Mitglieder zu beschäftigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gibt weitere Arten von Zusammenarbeiten, die den Markt beeinflussen, beispielsweise ständische [[Berufsvereinigung]]en, diesen fehlen jedoch die Merkmale eines echten Kartells.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Keiretsu]]&lt;br /&gt;
* [[Frühstückskartell]]&lt;br /&gt;
* [[Bundeskartellamt]] in Deutschland&lt;br /&gt;
* [[Bundeswettbewerbsbehörde]] in Österreich&lt;br /&gt;
* [[Wettbewerbskommission]] in der Schweiz&lt;br /&gt;
* [[Submissionsbetrug]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Alexander Bräunig: &amp;#039;&amp;#039;Wider die Strafbarkeit von Hardcore-Kartellen de lege ferenda.&amp;#039;&amp;#039; In: &amp;#039;&amp;#039;[[HRRS]].&amp;#039;&amp;#039; Heft 10, 2011, S. 425 ff. [http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/11-10/index.php?sz=11 (hrr-strafrecht.de)]&lt;br /&gt;
* {{Literatur&lt;br /&gt;
   |Autor=[[Josef Gruntzel]]&lt;br /&gt;
   |Titel=Über Kartelle&lt;br /&gt;
   |Verlag=Duncker &amp;amp; Humblot&lt;br /&gt;
   |Ort=Leipzig&lt;br /&gt;
   |Datum=1902}}&lt;br /&gt;
* Holm A. Leonhardt: &amp;#039;&amp;#039;Kartelltheorie und Internationale Beziehungen. Theoriegeschichtliche Studien.&amp;#039;&amp;#039; Hildesheim 2013.&lt;br /&gt;
* Leopold Mayer: &amp;#039;&amp;#039;Kartelle, Kartellorganisation und Kartellpolitik.&amp;#039;&amp;#039; Wiesbaden 1959.&lt;br /&gt;
* S. McKee Rosen: &amp;#039;&amp;#039;The Combined Boards of the Second World War.&amp;#039;&amp;#039; New York 1951.&lt;br /&gt;
* [[Arthur Salter, 1. Baron Salter|James A. Salter]]: &amp;#039;&amp;#039;Allied Shipping Control.&amp;#039;&amp;#039; Oxford 1921.&lt;br /&gt;
* [[Hermann-Josef Wallraff]]: &amp;#039;&amp;#039;Zum Kartellproblem.&amp;#039;&amp;#039; 1954.&lt;br /&gt;
* [[Arnold Wolfers]]: &amp;#039;&amp;#039;Das Kartellproblem im Licht der deutschen Kartellliteratur.&amp;#039;&amp;#039; München 1931.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [http://ec.europa.eu/dgs/competition/index_de.htm Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission]&lt;br /&gt;
* [http://www.cbgnetwork.org/Ubersicht/Zeitschrift_SWB/SWB_1998/SWB03_98/Pharmakartell/pharmakartell.html Informationen zu Kartellen]&lt;br /&gt;
* {{Webarchiv |url=http://www.wiwi.uni-muenster.de/cawm/forschen/Download/CAWM-Beitrag_Nr._11.pdf |text=Möglichkeiten zur Kartellaufdeckung mittels KMD-Kartellcheck |wayback=20160304051805}} (PDF; 148&amp;amp;nbsp;kB)&lt;br /&gt;
* {{HLS|13734|Kartelle|Autor= Harm G. Schröter}}&lt;br /&gt;
* [https://www.welt.de/wirtschaft/gallery135526384/Spektakulaere-Kartelle-der-vergangenen-Jahre.html Preisabsprachen: Spektakuläre Kartelle der vergangenen Jahre], [[Die Welt]]&lt;br /&gt;
* [http://www.bundeskartellamt.de/DE/Fusionskontrolle/LaufendeVerfahren/laufendeverfahren_node.html Laufende Fusionskontrollverfahren in Deutschland], [[Bundeskartellamt]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references responsive /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wirtschaftskartell| ]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Betriebswirtschaftslehre]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wettbewerbstheorie]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Organisationsform]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Volkswirtschaftslehre]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Aka</name></author>
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