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	<title>Wechselstube - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Wechselstube&amp;diff=1652420&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Invisigoth67: form</title>
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		<updated>2024-11-05T07:47:24Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;form&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;[[Datei:Thailand — Suvarnabhumi Airport (Bureau de change of Siam Commercial Bank) — Mattes 2007-01-31.jpg|mini|350px|Eine Wechselstube in einem Flughafen]]&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Wechselstube&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist ein [[Finanzdienstleistungsinstitut]], in dessen [[Geschäftsraum|Geschäftsräumen]] inländisches [[Bargeld]] in [[Fremdwährung]] oder umgekehrt zu einem feststehenden [[Wechselkurs]] getauscht werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Das Bargeld als [[gesetzliches Zahlungsmittel]] in [[Fremdwährung]] wird [[Sorten]] genannt. Diese werden in [[Banknote]]n und/oder [[Scheidemünze]]n als [[Barauszahlung]] an den Kunden ausgehändigt oder als [[Bareinzahlung]] vom Kunden entgegengenommen. Es gibt auch Unternehmen, die neben der Haupttätigkeit des Geldwechselns außerdem [[Gold]] in Form von [[Münze]]n oder [[Barren (Metall)|Barren]] an- oder verkaufen sowie das Finanztransfergeschäft betreiben. Typisch für Wechselstuben ist, dass deren Kunden dort keine [[Bankkonto|Bankkonten]] unterhalten können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ankaufskurs, Verkaufskurs, Kommission ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Shops in Gambia 20051114-123055 (4118081117).jpg|mini|Typisch für Wechselstuben sind Anzeigetafeln, die die aktuellen Kauf- und Verkaufskurse anzeigen, hier angegeben in [[Dalasi]] (Gambia)]]&lt;br /&gt;
Der [[Wechselkurs]] ist der [[Preis (Wirtschaft)|Preis]] einer Währung. Die verschiedenen Wechselkurse sind an Wechselstuben oft auf tabellarischen Anzeigetafeln vermerkt, die flexibel mittels digitaler Anzeige oder einfach per Handschrift aktualisiert werden. Es gibt stets zwei Kurse, deren Bezeichnung sich aus Sicht der Wechselstube &amp;#039;&amp;#039;vor Ort&amp;#039;&amp;#039; ergibt:&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;Kaufkurs&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;Ankaufskurs&amp;#039;&amp;#039; ist der [[Geldkurs]] (überschrieben etwa mit „We buy“ oder „Buying“) bedeutet, dass die Wechselstube die ausgewiesene Fremdwährung („fremd“ bezogen auf ihr Herkunftsland) &amp;#039;&amp;#039;kauft&amp;#039;&amp;#039;. Dieser ist für Reisende der entscheidende Kurs, wenn sie ihre mitgebrachte Heimatwährung in die entsprechende Landeswährung tauschen wollen. Die Wechselstube &amp;#039;&amp;#039;kauft&amp;#039;&amp;#039; sie ihnen für einen niedrigeren Kurs ab. Am Beispiel einer Wechselstube in [[Gambia]] (siehe Foto) erklärt, bekommt man für einen Euro, den man der Wechselstube gibt, 32,50 [[Dalasi]] ausgehändigt.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;Verkaufskurs&amp;#039;&amp;#039; oder [[Briefkurs]] (überschrieben etwa mit „We sell“ oder „Selling“) bedeutet, dass die Wechselstube die entsprechende Fremdwährung &amp;#039;&amp;#039;verkauft&amp;#039;&amp;#039;. Dies ist der Kurs, für den man nach seiner Reise die restliche Landeswährung zurück in seine Heimatwährung tauschen kann. Im Beispiel Gambias müsste der Kunde der Wechselstube 34,50 Dalasi zahlen, um dafür einen Euro zurückzubekommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Befindet sich die Wechselstube &amp;#039;&amp;#039;im Heimatland&amp;#039;&amp;#039;, so verhält es sich genau umgekehrt: Für den Tausch vor der Reise ist dann der &amp;#039;&amp;#039;Verkaufskurs&amp;#039;&amp;#039; entscheidend (die Wechselstube &amp;#039;&amp;#039;verkauft&amp;#039;&amp;#039; die Fremdwährung). Nach der Reise &amp;#039;&amp;#039;kauft&amp;#039;&amp;#039; die Wechselstube im Heimatland die mitgebrachte Fremdwährung zum niedrigeren &amp;#039;&amp;#039;Kaufkurs&amp;#039;&amp;#039; zurück. Doch egal wo sich die Wechselstube befindet, der Kaufkurs ist immer niedriger als der Verkaufskurs. Über diesen Preisunterschied erwirtschaften die Wechselstuben ihren Gewinn: sie verkaufen [[Sorten]] für einen höheren Preis als sie sie eingekauft haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzlich zum Kursunterschied kann noch eine sogenannte &amp;#039;&amp;#039;Kommission&amp;#039;&amp;#039; fällig werden – ein [[Entgelt]], welches die Wechselstube entweder prozentual auf den Umtauschwert oder pauschal pro getätigtem Umtausch erheben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wechselstuben-Service ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Handel mit Sorten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schwerpunkt der geschäftlichen Aktivitäten sind Sortengeschäfte, also An- und Verkauf einer fremden Währung meist gegen die landesübliche Währung. Hierzu zählte früher auch der Verkauf oder die Einlösung von [[Reisescheck]]s, die es heute nicht mehr gibt. Vorrätig gehalten werden gängige [[Konvertibilität|konvertible]] Fremdwährungen. Von Kunden benötigte Banknoten für exotischere Reiseländer kann die Wechselstube bei Bedarf für den Kunden besorgen. In der Umgangssprache hat sich das Sortengeschäft meist als Kauf oder Verkauf von „[[Devisen]]“ eingebürgert, was so nicht stimmt, weil damit bankfachlich nur das Buchgeld auf [[Fremdwährungskonto|Fremdwährungskonten]] oder auf Konten im Ausland bezeichnet sind.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv|text=Deutsche Bundesbank: Glossar |url=http://www.bundesbank.de/bildung/bildung_glossar_d.php |wayback=20090325215759   }} Definition: &amp;quot;An ausländischen Plätzen zahlbare Zahlungsanweisungen in fremder Währung sowie über fremde Währungen lautende, im Ausland zahlbare Wechsel und Schecks.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es kann in besonderen Währungskonstellationen durchaus vorkommen, dass die Wechselstube auf bestimmte Geschäfte verzichtet. Kleine Amsterdamer Wechselstuben haben im Jahr 2008 beispielsweise den Geldtausch von [[US-Dollar]] wegen dessen Kursverlusten zeitweise abgelehnt.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.spiegel.de/reise/aktuell/us-touristen-in-not-amsterdamer-wechselstuben-nehmen-keine-dollar-a-542543.html Spiegel Online vom 19. März 2008: &amp;#039;&amp;#039;Amsterdamer Wechselstuben nehmen keine Dollar&amp;#039;&amp;#039;], abgefragt am 8. Mai 2009&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Handel mit Edelmetallen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein zweiter Bereich sind An- und Verkauf von [[Gold]], seien es [[Goldmünze]]n oder [[Goldbarren]]. Der Handel in anderen Edelmetallen, etwa [[Silber]], [[Silbermünze]]n oder [[Platin]], kann im Einzelfall ergänzender Geschäftsgegenstand sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Finanztransfers ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn die Wechselstube das Finanztransfergeschäft betreibt, ist sie meist als [[Agentur]] für internationale Anbieter, etwa der [[Western Union]], tätig. Ein Kunde kann hier im Inland beispielsweise gegen Entrichten eines Dienstleistungsentgelts einen Bargeldbetrag einzahlen, der dem Empfänger im Ausland ebenfalls in bar ausbezahlt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Fachwissen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitarbeiter entwickeln im Laufe der Zeit ein Fingerspitzengefühl für mögliches [[Falschgeld]] bei Banknoten und Münzen. Das Erkennen wird durch Vorhalten einschlägiger Literatur und Informationen sowie technischer Hilfsmittel wie Lampen mit [[Ultraviolettstrahlung]] unterstützt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch über Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu den Währungen häufig frequentierter Reiseländer können sie sachverständige Auskunft geben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Unternehmerische Aspekte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Räumliche Lage ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wechselstuben bedienen hauptsächlich [[Reisender|Reisende]]. Sie sind daher meist in Orten mit einem [[Flughafen]], einem [[Seehafen]], einem größeren [[Bahnhof]] oder einem [[Grenzübergang]] ansässig. Etabliert sind Wechselstuben ferner in Städten mit internationalen Ausstellungen oder [[Messe (Wirtschaft)|Messen]]. Geldwechsel führen außer Wechselstuben [[Kreditinstitut]]e, manche [[Reisebüro]]s, größere [[Hotel]]s oder von ausländischen Touristen häufig aufgesuchte Einkaufsstätten durch. Auf [[Kreuzfahrtschiff]]en oder [[Fähre]]n auf See obliegt dem [[Zahlmeister]] oft auch der Betrieb der Wechselstube.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Verdienstquellen ===&lt;br /&gt;
Eine Wechselstube verdient an der [[Spread (Wirtschaft)|Spanne]] zwischen An- und Verkaufskurs der Währungen oder den entsprechenden Preisunterschieden bei Goldumsätzen. Daneben können für die Durchführung ihrer Finanzdienstleistungen [[Gebühr]]en anfallen. Einzelheiten ergeben sich aus dem [[Preisliste|Preisaushang]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wechselkurse der Sorten orientieren sich an den amtlich festgesetzten [[Devisenkurs]]en und beziehen [[Transportkosten]] (für die [[Beschaffung]] der Sorten) und [[Versicherungsprämie]]n (für Wertaufbewahrung) ein. Sie können sich täglich ändern. In der Regel werden nur Banknoten ge- oder verkauft. Scheidemünzen werden eher ausnahmsweise gehandelt, weil sie in den Preisen gewichtsbedingt ungünstiger sind. Diese Differenzierung hat ihre Ursache in höherem Aufwand für Lagerung und gegebenenfalls Transport oder Versand der metallenen Reisezahlungsmittel in das Ursprungsland.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Beispiel zur Handelsspanne&lt;br /&gt;
Angenommen, jemand möchte für eine Reise in die USA 1.000 Euro in US-Dollar umtauschen. Bei einem Kurs von beispielsweise 1,27 USD für 1 [[Euro]] verkauft ihm die Wechselstube dann 1.270 [[United States Dollar|US-Dollar (USD)]]. Überlegt es sich der Kunde eine Woche später anders und bleibt im Lande, wird er bei einem Ankaufskurs von 1,35 USD für 1 Euro nur mehr (1.270:1,35) 940,74 Euro zurückbekommen. Der Kursunterschied sichert dem Unternehmen die Deckung seiner [[Personalkosten]], [[Lagerkosten]] und sonstigen [[Aufwand]] sowie Nachteile durch das [[Kursrisiko]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auswirkungen durch den modernen Zahlungsverkehr ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts haben verschiedene Entwicklungen die Geschäftssituation der Wechselstuben tangiert. Die Verbreitung von [[Geldautomat]]en hat dazu geführt, dass es für den Kunden günstiger sein kann, mittels seiner [[Debitkarte]] oder [[Kreditkarte]]  benötigtes Bargeld in Fremdwährung im anderen Land direkt aus einem dafür zugelassenen Geldautomaten zu besorgen. Der Betrag wird dann, umgerechnet zum Devisenkurs und abzüglich einer [[Bankgebühr]] für die Abhebung, von seinem heimischen Bankkonto abgebucht. Damit wird das Verlustrisiko beim Mitführen einer größeren Geldsumme auf Reisen, etwa durch Diebstahl, verringert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einführung der Gemeinschaftswährung [[Euro]] in verschiedenen Staaten der [[Europäische Union|Europäischen Union]] hat zum Wegfall ihrer nationalen Währungen geführt und den Umsatz bei Geldwechselgeschäften reduziert. Im [[Starterkit|Startjahr 2002]] verschwanden die Umtauschtransaktionen in [[Deutsche Mark]], spanische [[Peseta|Peseten]], italienische [[Italienische Lira|Lire]], belgische [[Belgischer Franken|Francs]] und niederländische [[Niederländischer Gulden|Gulden]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gibt inzwischen vereinzelt Wechselstuben, die Dienste über das [[Internet]] anbieten. Bestellte ausländische Währungen werden etwa dem Kunden nach Hause zugesandt, ihr Gegenwert über Kreditkarte oder im [[Lastschrift]]verfahren vom Konto des Kunden abgebucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unternehmen (Auswahl) ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland ist die [[Reisebank]] ein großer, stark auf das Wechselstubengeschäft spezialisierter Anbieter. Weltweit hebt sich das Unternehmen [[Travelex]] nach eigenen Angaben vor Mitbewerbern hervor.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.presseportal.ch/de/pm/100007342/100486725/travelex na-Presseportal vom 1. März 2005], abgefragt am 8. Mai 2009&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsfragen ==&lt;br /&gt;
Der Erwerb von Sorten ist rechtlich ein [[Kaufvertrag (Deutschland)|Kaufvertrag]]&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.google.de/books/edition/Das_B%C3%BCrgerliche_Gesetzbuch_mit_besonder/s_m5vrTdA5sC?hl=de&amp;amp;gbpv=1&amp;amp;dq=sortengesch%C3%A4ft+Kaufvertrag&amp;amp;pg=RA1-PA6&amp;amp;printsec=frontcover#spf=1620474071380 Hans-Robert Mezger, in: &amp;#039;&amp;#039;BGB-RGRK&amp;#039;&amp;#039;, Band II, 1978, S. 6]&amp;lt;/ref&amp;gt; gemäß {{§|433|bgb|juris}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]. Vertragsgegenstand sind die Sorten, welche von der Wechselstube als [[Verkäufer]] an den Kunden abgegeben werden oder als Käufer vom Kunden angenommen werden. Vertragliche [[Gegenleistung]] ist in beiden Fällen [[Inlandswährung]]. Deren [[Kaufpreis]] errechnet sich aus dem [[Wechselkurs]] und dem [[Nennwert]] der getauschten Währungen. Die Annahme oder Abgabe von [[Falschgeld]] stellt zivilrechtlich einen [[Sachmangel]] dar, welcher der [[Sachmangelhaftung]] unterliegt. Diese löst [[Gewährleistungsanspruch|Gewährleistungsansprüche]] nach {{§|437|bgb|juris}} BGB ([[Nacherfüllung]], [[Minderung]] oder [[Schadensersatz]]) aus, sofern die erforderliche [[Erfüllung (Recht)#Tilgungsbestimmung|Tilgungsbestimmung]] vom Verkäufer abgegeben wurde.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=T-S-NRp8tWQC&amp;amp;pg=PA124&amp;amp;dq=Demonetisierung&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=2ahUKEwiYhOaHhcDqAhX-AxAIHRh2AdcQuwUwAHoECAAQBw#v=onepage&amp;amp;q=Demonetisierung&amp;amp;f=false Sebastian Omlor, &amp;#039;&amp;#039;Geldprivatrecht: Entmaterialisierung, Europäisierung, Entwertung&amp;#039;&amp;#039;, 2014, S. 147]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sortengeschäft der Wechselstuben ist eine [[Finanzdienstleistung]] im Sinne des {{§|1|kredwg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;1a Satz&amp;amp;nbsp;2 Nr.&amp;amp;nbsp;7 [[Kreditwesengesetz|KWG]]. Es umfasst den Handel mit [[Banknote]]n oder [[Münze]]n, die [[gesetzliches Zahlungsmittel|gesetzliche Zahlungsmittel]] darstellen, sowie früher den Verkauf und Ankauf von Reiseschecks. Wechselstuben sind damit [[Finanzdienstleistungsinstitut]]e und benötigen eine [[Banklizenz|Erlaubnis]] der [[Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht]] (BaFin). Wer Finanzdienstleistungen gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, bedarf gemäß {{§|32|kredwg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;1 KWG der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach nationalen und internationalen Erfahrungen muss das Sortengeschäft als besonders [[geldwäsche]]anfällig angesehen werden. Im Gegensatz zu den übrigen [[Bankgeschäft]]en, bei denen Transaktionen mit Bargeld – mit Ausnahme anderer [[Tafelgeschäft]]e – nur eine untergeordnete Rolle spielen, handelt es sich beim Sortengeschäft typischerweise um ausschließliche Bargeldtransaktionen. Hinzu kommt, dass diese Geschäftsbereiche in hohem Maße geprägt sind durch [[Gelegenheitskundschaft|Gelegenheitskunden]], über die eine Wechselstube keine näheren Kenntnisse aus einer [[Geschäftsbeziehung]] besitzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Deshalb verpflichtet {{§|25k|kredwg|juris}} Abs. 3 KWG die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, die Identifizierungspflichten auf sämtliche bar durchgeführten Sortengeschäfte anzuwenden, soweit die Transaktion einen Betrag von 2.500 Euro oder Gegenwert in ausländischer Währung überschreitet. Damit müssen die Anforderungen des [[Geldwäschegesetz]]es (GwG) bei Sorten bereits ab einem Schwellenbetrag von 2.500 Euro erfüllt werden, wenn es sich um &amp;#039;&amp;#039;bare&amp;#039;&amp;#039; Transaktionen handelt und der Kunde bei der Wechselstube üblicherweise keine Konten unterhält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, die das Sortengeschäft betreiben, müssen daher bereits ab einem Transaktionsbetrag von 2.500 Euro den Kunden nach Maßgabe des {{§|1|GwG_2017|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;5 GwG oder des {{§|7|GwG_2017|juris}} GwG identifizieren und die Feststellungen gemäß {{§|9|GwG_2017|juris}} GwG aufzeichnen, sofern es sich um Bartransaktionen handelt. Abweichend von {{§|10|gwg_2017|juris}} Abs. 3 Satz 1 Nr. 2b GwG besteht gemäß § 25k Abs. 1 KWG für die Sorgfaltspflichten nach § 10 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 GwG ein Schwellenwert von 2.500 Euro, soweit ein Sortengeschäft nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 7 KWG nicht über ein Konto des Kunden abgewickelt wird.&amp;lt;ref&amp;gt;BaFin, &amp;#039;&amp;#039;Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz&amp;#039;&amp;#039;, Dezember 2018, S. 29&amp;lt;/ref&amp;gt; In diesem Zusammenhang soll von Wechselstuben auch die Frage nach dem wirtschaftlich Berechtigten gestellt und diese Angaben dokumentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wechselstuben müssen nach {{§|7|finav|juris}} Abs. 2 FinaRisikoV der BaFin Stückzahl und Betrag der Umsätze mit Kunden, aufgegliedert nach den einzelnen Währungen und innerhalb der Währungen nach Ankauf und Verkauf, jeweils aufgegliedert nach  Größenordnungen bis 2.500 Euro, über 2.500 bis 15.000 Euro und über 15.000 Euro melden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland erhält ein [[Einzelunternehmen (Deutschland)|Einzelkaufmann]] keine Erlaubnis für den Betrieb einer Wechselstube. Das Sortengeschäft zählt gemäß ({{§|1|kredwg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;1a Satz&amp;amp;nbsp;2 Nr.&amp;amp;nbsp;7 [[Kreditwesengesetz|KWG]]) zu den [[Bankgeschäft]]en. Wer es betreibt, ist folglich entweder [[Kreditinstitut]] oder [[Finanzdienstleistungsinstitut]], sofern es sich nicht – wie etwa bei Kaufhäusern, Hotels oder Reisebüros – bei diesen Umsätzen um eine erlaubnisfreie Nebentätigkeit handelt ({{§|2|kredwg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;6 Satz&amp;amp;nbsp;1 Nr.&amp;amp;nbsp;12 KWG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Schwellenbetrag von 2.500 Euro sah sich der Gesetzgeber durch polizeiliche Ermittlungsfälle und Erkenntnisse aus internationaler Zusammenarbeit der Behörden zur Geldwäschethematik veranlasst. Unter anderem war durch die Polizei Geldwäscherei in größerem Stil mit Hilfe von Inhabern zweier Wechselstuben in München ermittelt worden, die sich mit Kriminellen im Drogenmilieu einließen. Insgesamt etwa 60 Millionen D-Mark sollen hier zwischen den Junimonaten 1993 und 1994 in den regulären Geldkreislauf eingeschleust worden sein.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Kai Bongard |Titel=Wirtschaftsfaktor Geldwäsche: Analyse und Bekämpfung |Reihe=DUV: Wirtschaftswissenschaft |Verlag=Deutscher Universitäts-Verlag |Datum=2001 |ISBN=3-8244-0622-5 |Seiten=114 |Online={{Google Buch | BuchID=o7Km4B6TrdQC | Seite=114 | Hervorhebung=&amp;quot;Wirtschaftsfaktor Geldwäsche&amp;quot; &amp;quot;Juni 1993&amp;quot;}}}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wechselstuben sind das moderne Pendant zum jahrhundertelang der Bevölkerung vertrauten [[Geldwechsler]]. Das Bedürfnis, fremde Währungen in orts- oder landesübliche Zahlungsmittel zu wechseln, ist bereits seit der Zeit des [[Hellenismus]] vorhanden. Aus der Geschichte [[Bremen]]s ist etwa bekannt, dass Erzbischof [[Adaldag]] im Jahr 966 eine Wechselstube errichtete.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Johann Hermann Duntze |Titel=Geschichte der freien Stadt Bremen, Band 4 |Verlag=Heyse |Datum=1851 |Seiten=335 |Online={{Google Buch | BuchID=YVcAAAAAcAAJ | Seite=335 | Hervorhebung=wechselstube errichtet}} |OCLC=219875317 |Umfang=881}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit einer anderen Aufgabe waren die von König [[Georg von Podiebrad]] in den ihm gehörenden Städten [[Böhmen]]s geschaffenen Wechselstuben konzipiert: Sie sollten eine am 5. Juni 1469 von ihm festgelegte Münzreform umsetzen und altes Geld gegen neues umtauschen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=[[František Palacký]] |Titel=Geschichte von Böhmen: größtentheils nach Urkunden und Handschriften, Band 4, Ausgabe 2 |Verlag=Tempsky |Ort=Prag |Datum=1860 |Seiten=594 |Online={{Google Buch | BuchID=z7IAAAAAcAAJ | Seite=594 | Hervorhebung=wechselstube errichtet}} |OCLC=162827133}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Aus den Geldwechslern gingen in der Neuzeit die [[Bank]]en hervor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== International ==&lt;br /&gt;
Die Geschäftsabwicklung in Wechselstuben wird auch von sonstigen staatlichen Regelungen berührt. Als Beispiele seien genannt:&lt;br /&gt;
* Staaten mit nicht konvertiblen Währungen untersagen häufig die Ausfuhr der inländischen Währung durch [[Exportverbot]]e und verlangen oder begrenzen den Umtausch ausländischer Währung. In [[Zoll (Behörde)|Zollbestimmungen]] kann angewiesen sein, dass der Reisende den Besitz ausländischer Valuta deklarieren muss und den Umtausch in Landeswährung anhand von Belegen der Wechselstuben dokumentieren soll. So hat die frühere [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]] von westlichen Besuchern einen [[Mindestumtausch]] in [[Mark (DDR)|DDR-Mark]] erzwungen, der in Wechselstuben an den Grenzübergängen in der DDR abgewickelt wurde.&lt;br /&gt;
* Nach der [[Währungsreform 1948 (Westdeutschland)|Währungsreform]] galt in der geteilten Stadt Berlin eine Doppelwährungsphase, bis schließlich die [[Alliierte|Westalliierten]] durch das Zulassen von Wechselstuben und der Entscheidung für die Deutsche Mark als alleinigem gesetzlichen Zahlungsmittel in den Westsektoren der Gemengelage ein Ende bereiteten. In diesen Umtauschstellen konnten &amp;#039;&amp;#039;[[Mark (DDR)|Ost-Mark]]&amp;#039;&amp;#039; in &amp;#039;&amp;#039;[[Deutsche Mark|West-Mark]]&amp;#039;&amp;#039; oder umgekehrt zu einem an Angebot und Nachfrage orientierten Kurs umgewechselt werden. Zwischen Preisamt und Wechselstubenbesitzern gab es hierzu gerichtlich ausgetragene Meinungsverschiedenheiten&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Michael W. Wolff |Titel=Die Währungsreform in Berlin: 1948/49 |Reihe=Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin |BandReihe=77 |HrsgReihe=Historische Kommission zu Berlin |Verlag=Walter de Gruyter |Datum=1991 |ISBN=3-11-012305-3 |ISSN=0067-6071 |Seiten=122 ff. |Online={{Google Buch | BuchID=QT_Bh1IBsacC | Seite=122 | Hervorhebung=wechselstube}}}}&amp;lt;/ref&amp;gt; ([[Ostmarkumtauschabgabe]]).&lt;br /&gt;
Im Ausland heißen Wechselstuben {{enS|Exchange office, Currency exchange}}, {{frS|Bureau de change}} (von {{frS|échanger}}, „umtauschen“), {{itS|Ufficio die cambio}} oder {{esS|Casa de cambio}}. Die Geschäftstätigkeit von Wechselstuben wird in vielen Staaten von [[Aufsichtsbehörde]]n überwacht. Beispielsweise ist in Deutschland die [[Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht]], in Frankreich die [[Banque de France]] dafür zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Commonscat|Bureaux de change|Wechselstube}}&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
* [http://www.bafin.de/cln_161/nn_722552/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Service/Merkblaetter/mb__070724__banknoten.html?__nnn=true BaFin-Hinweise zum Angebot von Banknoten und Münzen im Internet]&lt;br /&gt;
* [http://www.bafin.de/cln_161/nn_722552/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Service/Merkblaetter/mb__060801__finanztransfergeschaeft.html?__nnn=true BaFin-Merkblatt zum Finanztransfergeschäft]&lt;br /&gt;
* [https://www.spiegel.de/fotostrecke/60-jahre-waehrungsreform-fotostrecke-106986.html einestages.spiegel.de: Andrang bei einer Berliner Wechselstube am 2. August 1948]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Barer Zahlungsverkehr]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzdienstleistung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kreditinstitutstyp]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Invisigoth67</name></author>
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