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	<title>Wasserwirtschaftsplan - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<title>imported&gt;Wheeke: HC: Entferne Kategorie:Wasserwirtschaft; Ergänze Kategorie:Stauanlagenbau</title>
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&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{lückenhaft|Belege}}&lt;br /&gt;
Ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Wasserwirtschaftsplan&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (WWP) ist ein Konzept für die [[Bewirtschaftung]] und [[Bemessung (Ingenieurwesen)|Bemessung]] einer [[Stauanlage]] an einem Gewässer ([[Talsperre]]n) oder für eine [[Flussgebietseinheit]]. Die verschiedenen Ziele der [[Wasserwirtschaft]] bei der Nutzung von [[Gewässer]]n und beim [[Wasserhaushalt (Hydrologie)|Wasserhaushalt]] werden damit koordiniert. Seit Ende des 20. Jahrhunderts wird vor allem das Ziel einer nachhaltigen und umweltverträgliche Wassernutzung verfolgt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Wasserwirtschaftsplan werden z.&amp;amp;nbsp;B. die [[Stauraum (Stauanlagenbau)|Stauräume]] bemessen, die für die wirtschaftliche Nutzung der Fließgewässer und den notwendigen [[Hochwasserschutz]] nötig sind. Er dient dazu, immer ausreichend viel und qualitativ gutes Wasser als [[Trinkwasser]] oder [[Brauchwasser]] zur Verfügung stellen zu können. Gleichzeitig soll das Ziel verfolgt werden, immer genug freien Stauraum für den Hochwasserschutz zu haben. Deshalb müssen bestimmte höchste und niedrigste [[Stauziel]]e eingehalten werden. Ein weiteres Ziel ist die Bemessung der Überlaufkapazität des [[Absperrbauwerk]]s einer Talsperre bei Hochwasser und damit der Sicherheit des Bauwerks und der [[Unterlieger]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch die Wassernutzungsrechte sollen in Einklang gebracht werden bzw. werden nach dem WWP erteilt, zum Beispiel das Recht zum Aufstau eines Gewässers, zur [[Wasserkraft]]gewinnung, der Entnahme von Wasser, der Schifffahrt, der [[Niedrigwasseraufhöhung]] zur Gewährleistung eines Mindestabflusses usw.&lt;br /&gt;
Der Wasserwirtschaftsplan beinhaltet Regelungen, wie der Abfluss mit den Betriebseinrichtungen ([[Grundablass|Grundablässe]]) in Abhängigkeit von den Zuflüssen und vom Entnahmebedarf gesteuert werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die meisten Gewässer und Stauanlagen in öffentlichem (staatlichem) Besitz sind und die Versorgung mit Wasser und der Hochwasserschutz von öffentlichem Interesse sind, ist die Bewirtschaftung von Gewässern eine staatliche Aufgabe und deshalb muss ein Wasserwirtschaftsplan vom Staat, zum Beispiel in Gestalt der [[Regierungspräsidium|Regierungspräsidien]], genehmigt werden. Aufgestellt werden die Wasserwirtschaftspläne meist von [[Wasserverband|Wasserverbänden]], die auch die Stauanlagen betreiben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Genaueres zum Wasserwirtschaftsplan findet sich in der [[DIN 19700]] oder der [[Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie)]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Beispiel für einen Wasserwirtschaftsplan ist [[SAGE (Frankreich)]]. In Deutschland richtet sich die wasserwirtschaftliche Planung nach den §§ 82 ff. [[Wasserhaushaltsgesetz]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Stauanlagenbau]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bewirtschaftung von Gewässern]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Wheeke</name></author>
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