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	<title>Wasserbehörde - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-25T13:47:58Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Wasserbeh%C3%B6rde&amp;diff=1286356&amp;oldid=prev</id>
		<title>~2026-21811-62: /* Thüringen */ Aktualisierung des Namens des Thüringer Umweltministeriums und Richtigstellung der Zuständigkeit als Obere Wasserbehörde zum TLUBN</title>
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		<updated>2026-04-09T07:13:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Thüringen: &lt;/span&gt; Aktualisierung des Namens des Thüringer Umweltministeriums und Richtigstellung der Zuständigkeit als Obere Wasserbehörde zum TLUBN&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Staatslastig|DE}}&lt;br /&gt;
Einer &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Wasserbehörde&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; obliegt in Deutschland der Vollzug des [[Wasserhaushaltsgesetz]]es des Bundes, der [[Landeswassergesetz|Wassergesetze]] der Länder und den aufgrund dieser Gesetze erlassenen [[Rechtsverordnung]]en. Sie setzt damit u.&amp;amp;nbsp;a. auch die Bestimmungen der [[Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie)|Wasserrahmenrichtlinie]] um.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vergleichbare Behörden sind nach § 98 des Wasserrechtsgesetzes in Österreich die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Wasserrechtsbehörden&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (Bezirksverwaltungsbehörden, der jeweilige Landeshauptmann und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Aufbau kann je nach Bundesland zwei- oder dreistufig sein. Man unterscheidet&lt;br /&gt;
* die obersten Wasserbehörden, in der Regel die Umweltministerien der Länder,&lt;br /&gt;
* die oberen Wasserbehörden, in der Regel Landesämter, Landesverwaltungsämter oder Regierungspräsidien und&lt;br /&gt;
* die unteren Wasserbehörden ([[Wasserwirtschaftsamt|Wasserwirtschaftsämter]]), in der Regel die Verwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bund ==&lt;br /&gt;
Der Vollzug der wasserrechtlichen Bestimmungen obliegt wie die meisten Verwaltungsangelegenheiten den Ländern. Als Bundesbehörden sind nur für einen sehr abgegrenzten Bereich (beispielsweise die ausschließliche Wirtschaftszone am Festlandsockel, z.&amp;amp;nbsp;T. der Küstenschutz und die Verwaltung der [[Bundeswasserstraße]]n) als Sonderbehörden das Umweltbundesamt, das Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes errichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Länder ==&lt;br /&gt;
=== Baden-Württemberg ===&lt;br /&gt;
In [[Baden-Württemberg]] ist gemäß {{§§|URL|2=http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/cbc/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&amp;amp;showdoccase=1&amp;amp;js_peid=Trefferliste&amp;amp;documentnumber=1&amp;amp;numberofresults=1&amp;amp;fromdoctodoc=yes&amp;amp;doc.id=jlr-WasGBW2014pP80&amp;amp;doc.part=S&amp;amp;doc.price=0.0#focuspoint|3=§ 80}} Wassergesetz (WG BW) das [[Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg|Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft]] die oberste Wasserbehörde. Die vier [[Regierungspräsidium|Regierungspräsidien]] in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sind die oberen Wasserbehörden, während die Aufgaben der unteren Wasserbehörden durch die [[Landkreis|Land-]] und [[Stadtkreis (Deutschland)|Stadtkreise]] als untere Verwaltungsbehörden erfüllt werden.&lt;br /&gt;
Die Regierungspräsidien sind daneben nach {{§§|URL|2=http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/cbh/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=2u&amp;amp;eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&amp;amp;showdoccase=1&amp;amp;doc.hl=0&amp;amp;doc.id=jlr-WasGBW2014pP83&amp;amp;doc.part=S&amp;amp;toc.poskey=#focuspoint|3=§ 83}} WG BW als besondere Wasserbehörden, sogenannte Flussgebietsbehörden, für die großflächige Bewirtschaftung der Flussgebiete Alpenrhein/Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar, Main und Donau zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bayern ===&lt;br /&gt;
In [[Bayern]] ist das [[Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz|Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz]] (StMUV) die oberste Wasserbehörde. Die sieben [[Bezirksregierung]]en sind die oberen Wasserbehörden, während die Aufgaben der unteren Wasserbehörden durch 17 [[Wasserwirtschaftsamt|Wasserwirtschaftsämter]] als Fachbehörden und die 96 Kreisverwaltungsbehörden (Verwaltungsvollzug durch die kreisfreien Städte und Landratsämter) wahrgenommen werden. Zudem sind Teilaufgaben den [[Große Kreisstadt|Großen Kreisstädten]] und den [[leistungsfähige kreisangehörige Gemeinde|leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden]] übertragen. Weitere Fachbehörde ist das [[Bayerisches Landesamt für Umwelt|Landesamt für Umwelt (LfU)]].&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv|text=Organisation im Bereich Wasserwirtschaft |url=http://www.stmuv.bayern.de/umwelt/wasserwirtschaft/wasserwirtschaft_in_bayern/organisation.htm |wayback=20150221044831}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Berlin ===&lt;br /&gt;
In [[Berlin]] hat die [[Senatsverwaltung]] für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) die Zuständigkeit als oberste Wasserbehörde.&amp;lt;ref&amp;gt;{{internetquelle|autor= LAWA|url= http://www.lawa.de/Mitglieder.html|titel= Mitglieder |werk= lawa.de|datum= 2012-07-08|abruf=2012-07-08}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Bei Vorhaben bzw. Planungen, die eine [[Bundeswasserstraße]] berühren, ist die Wasserbehörde des Landes Berlin (d.&amp;amp;nbsp;h. SenStadtUm) hinsichtlich aller landeswasserrechtlichen Belange betroffen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{internetquelle|autor= SenStadtUm|url= http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/wasser/ogewaesser/de/zustaendig.shtml|titel= Zuständigkeiten |werk= stadtentwicklung.berlin.de|datum= 2012-07-08|abruf=2012-07-08}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks ist zugleich die Untere Wasserbehörde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Brandenburg ===&lt;br /&gt;
In [[Brandenburg]] bestimmt {{§§|URL|2=https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgwg_2016#124|3=§ 124}} des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) das jeweils nach der Resortzuteilung für Wasserhaushalt zuständige Ministerium, derzeit das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, zur obersten Wasserbehörde, das Landesamt für Umwelt zum Wasserhaushaltsamt als obere Wasserbehörde und die Landkreise und kreisfreien Städte zu den unteren Wasserbehörden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bremen ===&lt;br /&gt;
In [[Freie Hansestadt Bremen|Bremen]] gibt es drei Wasserbehörden (entsprechend den unteren Wasserbehörden anderer Länder):&amp;lt;ref&amp;gt;[http://transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.72128.de&amp;amp;asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&amp;amp;template=20_gp_ifg_meta_detail_d#jlr-WasGBR2011V3P92-jlr-WasGBR2011V2P92 § 92 Bremisches Wassergesetz (BremWG)]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen, mit Ausnahme des stadtbremischen Überseehafengebietes Bremerhaven,&lt;br /&gt;
* den Magistrat der Stadt [[Bremerhaven]] für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven mit Ausnahme der Hafengebiete,&lt;br /&gt;
* das Hansestadt Bremische Hafenamt für das stadtbremische Überseehafengebiet Bremerhaven sowie die übrigen Hafengebiete in Bremen und Bremerhaven.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.hbh.bremen.de/ Das Hansestadt Bremisches Hafenamt]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
Obere Wasserbehörde (entsprechend der obersten Wasserbehörde in anderen Ländern) ist die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Hamburg ===&lt;br /&gt;
In [[Hamburg]] ist ähnlich wie in Bremen eine zweistufige Hierarchie vorgesehen: Die Aufgaben der unteren Wasserbehörde nehmen die [[Bezirksamt|Bezirksämter]] wahr, die Aufgaben der oberen bzw. obersten Wasserbehörde ist der [[Behörde für Umwelt und Energie]] übertragen. Als besondere Wasserbehörden sind daneben die [[Hamburg Port Authority]] für den Hafenbereich und Sturmflutschutz, die [[Behörde für Finanzen und Bezirke|Finanzbehörde]] für Entschädigungen und als [[Enteignung]]sbehörde, sowie der [[Senat der Freien und Hansestadt Hamburg|Senat]] als Ganzes für die staatliche Anerkennung von Heilquellen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Hessen ===&lt;br /&gt;
In [[Hessen]] sind die Wasserbehörden in {{§§|URL|2=https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-WasGHE2010pP64 |3=§ 64}} des Hessischen Wassergesetzes (HWG) geregelt. Oberste Wasserbehörde ist das [[Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz|Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz]]. Die obere Wasserbehörde sind die Regierungspräsidien in [[Regierungsbezirk Kassel|Kassel]], [[Regierungsbezirk Gießen|Gießen]] und [[Regierungsbezirk Darmstadt|Darmstadt]]. Untere Wasserbehörden sind bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Mecklenburg-Vorpommern ===&lt;br /&gt;
In [[Mecklenburg-Vorpommern]] sind gem. § 106 [[Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern|Landeswassergesetz]] (LWaG) das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz als oberste Wasserbehörde und als untere Wasserbehörde die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) sowie die [[Landrat (Deutschland)|Landräte]] und (Ober-)Bürgermeister der kreisfreien Städte vorgesehen. Als obere Wasserbehörde fungiert das [[Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern|LUNG (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie)]] in Güstrow.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Niedersachsen ===&lt;br /&gt;
In [[Niedersachsen]] ist ein zweistufiger Aufbau im {{§§|URL|2=http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&amp;amp;query=WasG+ND+%C2%A7+127&amp;amp;psml=bsvorisprod.psml&amp;amp;max=true|3=§ 127}} des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) geregelt. Oberste Wasserbehörde ist das Fachministerium. Die Landkreise, die kreisfreien und die großen selbständigen Städte nehmen die Aufgaben der unteren Wasserbehörden wahr. Eine kreisfreie Stadt kann mit einem benachbarten Landkreis vereinbaren, dass der Landkreis auch für das Gebiet der Stadt die Aufgaben der unteren Wasserbehörde erfüllt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nordrhein-Westfalen ===&lt;br /&gt;
In [[Nordrhein-Westfalen]] ist der Aufbau dreistufig und im 8. Kapitel des {{§§|URL|2=https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=3920070525140450679#det277429|3=Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen}} (LWG NRW) geregelt. Oberste Wasserbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) in Düsseldorf. Obere Wasserbehörden sind die fünf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Als untere Wasserbehörden fungieren die 31 Kreise und 22 Kreisfreien Städte in NRW. Die Wasserbehörden sind im Sinne des § 115 LWG NRW Sonderordnungsbehörden. Die Aufsicht über die Behörden folgt der Behördenkaskade gemäß § 116 LWG NRW: Oberste beaufsichtigt Obere und diese die Unterste Wasserbehörde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Rheinland-Pfalz ===&lt;br /&gt;
[[Rheinland-Pfalz]] kennt eine dreistufige Wasserbehördenhierarchie. Untere Wasserbehörden sind die Kreisverwaltungen, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen. Obere Wasserbehörden sind die Struktur- und Genehmigungsdirektionen. Oberste Wasserbehörde ist das für Wasserwirtschaft und Wasserrecht zuständige Ministerium, derzeit das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten. Als wasserwirtschaftliche Fachbehörden sind das Landesamt für Umwelt und die Struktur- und Genehmigungsdirektionen&lt;br /&gt;
eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Saarland ===&lt;br /&gt;
Im [[Saarland]] besteht ein zweistufiges System. Oberste Wasserbehörde ist nach {{§§|URL|2=http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/gesamt/WasG_SL_2004.htm#WasG_SL_2004_rahmen|3=§ 102}} des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Untere Wasserbehörden sind die unteren Bauaufsichtsbehörden (Landkreise, besonders ermächtigte Gemeinden und der Regionalverband Saarbrücken) für bestimmte aufgezählte Aufgaben und für alle anderen Aufgaben das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz. Einzelne Aufgaben können durch Rechtsverordnung auf die Bergbehörden übertragen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sachsen ===&lt;br /&gt;
Im [[Sachsen|Freistaat Sachsen]] bestehen gemäß {{§|109|12868|revosax}} des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) allgemeine und besondere Wasserbehörden. Allgemeine Wasserbehörden sind das [[Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft|Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft]] als oberste Wasserbehörde, die [[Landesdirektion Sachsen]] als obere Wasserbehörde und die Landkreise und die Kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden. Besondere Wasserbehörden sind das [[Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie]], auch als technische Fachbehörde zur fachlichen Beratung und Unterstützung der obersten Wasserbehörde, und der Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung, auch als Wasserbaudienststelle im Sinne des SächsWG.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sachsen-Anhalt ===&lt;br /&gt;
In [[Sachsen-Anhalt]] besteht nach {{§§|URL|2=http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&amp;amp;query=WasG+ST&amp;amp;psml=bssahprod.psml&amp;amp;max=true&amp;amp;aiz=true#jlr-WasGST2011pP10|3=§ 10}} des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) ein dreistufiges allgemeines Wasserbehördensystem. Oberste Wasserbehörde ist das für die Wasserwirtschaft zuständige Ministerium, derzeit das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie in Magdeburg. Obere Wasserbehörde ist das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale). Untere Wasserbehörden sind die Landkreise und die kreisfreien Städte.&lt;br /&gt;
Daneben sind besondere Wasserbehörden eingerichtet: Das Landesamt für Umweltschutz ist technische Fachbehörde für die oberste Wasserbehörde und unterstützt die obere und die unteren Wasserbehörden auf Anforderung in schwierigen technischen Fragen. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt nimmt die Aufgaben des gewässerkundlichen Landesdienstes wahr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schleswig-Holstein ===&lt;br /&gt;
In [[Schleswig-Holstein]] besteht nach {{§§|URL|2=http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/1h25/page/bsshoprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=42&amp;amp;eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&amp;amp;showdoccase=1&amp;amp;doc.hl=0&amp;amp;doc.id=jlr-WasGSH2008V2P108&amp;amp;doc.part=S&amp;amp;toc.poskey=#focuspoint|3=§ 108}} des Landeswassergesetzes Schleswig-Holstein ein dreistufiges allgemeines Wasserbehördensystem. Das für Wasserwirtschaft zuständige Ministerium, derzeit das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, ist oberste Wasserbehörde. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume fungiert als obere Wasserbehörde, die Landräte in den Landkreisen oder die Bürgermeister der kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden. Als besondere Wasserbehörden sind die Küstenschutzbehörden eingerichtet. Als oberste Küstenschutzbehörde ist ebenfalls das Umweltministerium zuständig, welches durch Rechtsverordnung die untere Küstenschutzbehörde bestimmt, derzeit den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Thüringen ===&lt;br /&gt;
In [[Thüringen]] ist nach dem [[Thüringer Wassergesetz]] Oberste Wasserbehörde das für die [[Wasserwirtschaft]] zuständige [[Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz|Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten]] und Obere Wasserbehörde das [[Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz]]. Untere Wasserbehörden sind die [[Liste der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen|Landkreise und kreisfreien Städte]] im [[übertragener Wirkungskreis|übertragenen Wirkungskreis]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4540252-8}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{SORTIERUNG:Wasserbehorde}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wasserrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Behörde (Deutschland)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>~2026-21811-62</name></author>
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