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	<title>Waffensachkunde - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-02T23:49:27Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Waffensachkunde&amp;diff=1289939&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Juliana: /* Inhalt der Sachkunde */K</title>
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		<updated>2024-02-17T00:19:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Inhalt der Sachkunde: &lt;/span&gt;K&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Waffensachkunde&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist eine im {{§|7|waffg_2002|juris}} Abs. 1 [[Waffengesetz (Deutschland)|Waffengesetz]] geforderte Voraussetzung im [[Waffenrecht]], für die Benutzung von Waffen, während der Ausübung bestimmter Gewerbe, wie Geldtransport, Bewachung, Personenschutz, Jagd und sportlicher Interessen, wie [[Sportschießen|Schießsport]], um bestimmte [[Waffe]]n (in der Regel so genannte [[Feuerwaffe]]n) und [[Munition]] führen zu dürfen, für die &amp;#039;&amp;#039;vor&amp;#039;&amp;#039; dem Erwerb auch noch ein „Bedürfnis“ nachgewiesen werden muss. Die Sachkunde wird erworben durch einen Lehrgang, der mit einer Prüfung vor einer autorisierten Prüfungskommission endet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sport ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Schießsport ist ein Bedürfnis nachgewiesen, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er regelmäßig den Sport mit der erlaubnispflichtigen Waffe, die er selbst erwerben möchte, ausübt. Der Sport kann bereits mit Vereinswaffen bei einem [[Schützenverein]] ausgeübt werden. „Regelmäßig“ heißt, dass der Schütze die Waffe im Verein mindestens einmal im Monat oder achtzehnmal im Jahr schießt.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://openjur.de/u/110364.html Urteil Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 3814/05, Absatz 27].&amp;lt;/ref&amp;gt; Die regelmäßige Ausübung des Sportes muss von einer autorisierten Person des Vereins, in der Regel dem Sportwart, bescheinigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gewerbe ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Angehörige des Sicherheitsgewerbes können die Waffensachkunde nach einem Lehrgang erwerben, der mit einer schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfung abgeschlossen wird.&lt;br /&gt;
Eine Sachkunde gilt aber auch als nachgewiesen, wenn der Antragsteller die [[Jägerprüfung]] oder eine ihr gleichgestellte Prüfung oder die [[Geselle]]nprüfung für das [[Büchsenmacher]]handwerk bestanden hat oder mindestens drei Jahre als Vollzeitkraft im Handel mit [[Schusswaffe]]n und Munition tätig gewesen ist.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/index.html Sachkunde in der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)].&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Inhalt der Sachkunde ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Sachkundelehrgang gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Autorisiert für die Durchführung des Lehrganges und die Abnahme der Prüfung sind unter anderem die anerkannten Bezirksschießsportverbände im [[Deutscher Schützenbund|Deutschen Schützenbund]],&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.umwelt-online.de/recht/anlasi/spreng/waffg2.htm#p22 Voraussetzungen für die Anerkennung als Schießsportverband].&amp;lt;/ref&amp;gt; die nach Richtlinien arbeiten, die die jeweiligen Landesdachverbände vorgeben und die von den jeweiligen Innenministerien genehmigt wurden. Für Sportschützen gilt dabei § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe „c“ AWaffV (Allgemeine Waffengesetz-Verordnung). Hiernach gilt die Sachkunde insbesondere als nachgewiesen, „... wenn der Antragsteller die nach § 7 des Waffengesetzes nachzuweisenden Kenntnisse ... als Sportschütze eines anerkannten Schießsportverbandes erworben und durch eine Bescheinigung ..., des ... Schießsportverbandes nachgewiesen hat.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Theoretischer Teil ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Teilnehmer an einem Sachkundelehrgang soll über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des [[Beschussrecht]]s sowie der [[Notwehr (Deutschland)|Notwehr]] und des [[Notstand]]s Kenntnisse erlangen. Der theoretische Teil wird mit einer Prüfung abgeschlossen, in der unterschiedliche Fragen aus einem Fragenkatalog des [[Bundesverwaltungsamt]]es mit einem bestimmten Prozentsatz richtig beantwortet werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Lehrgangsteilnehmer braucht nur die Kenntnisse über Waffen und Munition für beantragte Waffen- und Munitionsarten nachzuweisen und nur für den Zweck, für den die Waffe benötigt wird (hier zum Beispiel dem Sportschießen).&amp;lt;ref&amp;gt;gem. §1 Abs. 2 ([https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/BJNR212300003.html#BJNR212300003BJNG000100000 Umfang der Sachkunde]) - Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV).&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Teilnehmer, der eine [[Kleinkaliber]]waffe erwerben möchte, braucht also keine Kenntnisse für eine Großkaliberwaffe oder einen [[Vorderlader]] nachzuweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Praktischer Teil ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Lehrgangsteilnehmer soll die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen erlangen. Diese Fähigkeit wird üblicherweise auf dem [[Schießstand]] eines [[Schützenverein]]s vermittelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Waffensachkundeprüfung (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
* [[Waffenschein]]&lt;br /&gt;
* [[Waffenbesitzkarte (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [http://www.umwelt-online.de/recht/anlasi/spreng/waffv_ges.htm Sachkunde in der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)]&lt;br /&gt;
* [http://www.dsb.de/infothek/recht/sachkunde/ Sachkunde-Fragenkatalog beim Deutschen Schützenbund]&lt;br /&gt;
* [http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Sachkunde/Fragenkatalog_Sachkunde_2010.pdf Fragenkatalog zur Sachkunde des Bundesverwaltungsamtes] (PDF-Datei)&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Sportschießen (Deutschland)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Juliana</name></author>
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