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	<title>Volontariat - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-31T05:16:15Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Volontariat&amp;diff=57235&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Tetrarchyenjoyer: wikilinks</title>
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		<updated>2026-04-06T22:57:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;wikilinks&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Unter &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Volontariat&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; versteht man im allgemeinen Sinn einen freiwilligen, zeitlich beschränkten Einsatz in einer Institution oder Organisation (vgl. [[Freiwilligendienst]]). Im spezifischen Sinn ist mit diesem Begriff auch eine im Gegensatz zur [[Berufsausbildung|Lehre]] gesetzlich nicht genau geregelte [[Ausbildung]] gemeint. Diese findet hauptsächlich im karitativen und kaufmännischen Bereich, in der öffentlichen Verwaltung und zur Berufsvorbereitung oder [[Weiterbildung]] Anwendung. Im Journalismus werden dagegen Auszubildende generell als Volontäre bezeichnet. Ein Volontariat dauert je nach Vorbildung und Eignung zwischen 12 und 24 Monaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Etymologie ==&lt;br /&gt;
Der Begriff &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Volontär&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; wurde im 17. Jahrhundert aus dem [[Französische Sprache|Französischen]] entlehnt. Französisch &amp;#039;&amp;#039;volontaire&amp;#039;&amp;#039; „Freiwilliger“ ist eine Substantivierung von &amp;#039;&amp;#039;volontaire&amp;#039;&amp;#039; „freiwillig“ und geht über [[latein]]isch &amp;#039;&amp;#039;voluntārius&amp;#039;&amp;#039; auf lateinisch &amp;#039;&amp;#039;voluntās&amp;#039;&amp;#039; „Wollen, Wille, Neigung“ zurück.&amp;lt;ref&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;[[Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache|Kluge. Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache]].&amp;#039;&amp;#039; 25. Auflage, bearbeitet von [[Elmar Seebold]]. Walter de Gruyter, Berlin/Boston 2011, S.&amp;amp;nbsp;963.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Journalismus ==&lt;br /&gt;
=== Situation in Deutschland ===&lt;br /&gt;
Das Volontariat bei Tageszeitungen und Zeitschriften als ein Weg innerhalb der [[Ausbildung von Journalisten in Deutschland]] ist nur [[tarifvertrag]]lich geregelt. Es gibt seit dem Jahr 1990 genaue Vorgaben über Länge, Inhalte der Ausbildung und Bezahlung; dazu gehört zum Beispiel auch der Besuch von Volontärskursen. Der seit 1990 tarifvertraglich verankerte Anspruch der Volontäre auf festgelegte Ausbildungsinhalte richtet sich an die Mitgliedsverlage des [[BDZV|Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger]]; hierauf beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen. Im Gegensatz dazu ist das Volontariat bei Buchverlagen oder PR-Agenturen nicht geregelt. Entsprechend unterschiedlich kann es hier ausgestaltet sein.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Tom Schimmeck]]: &amp;#039;&amp;#039;Der Volontär&amp;#039;&amp;#039;. In: Tom Schimmeck: &amp;#039;&amp;#039;Am besten nichts Neues. Medien, Macht und Meinungsmache&amp;#039;&amp;#039;. Westend Verlag, Frankfurt am Main, 2010, S. 140–143&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Voraussetzungen ====&lt;br /&gt;
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.&lt;br /&gt;
Eine Vorbildung wird nicht überall zwingend gefordert. In der Praxis werden jedoch insbesondere bei überregionalen Medien Volontäre mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium bevorzugt; dementsprechend liegt hier das tatsächliche Alter von Volontären durchschnittlich zwischen 28 und 30 Jahren. Im Gegensatz zum [[Praktikum]] absolvieren angehende Journalisten meist nur ein einziges Volontariat. Rundfunkanstalten wie der [[NDR]] weisen im Bewerbungsverfahren sogar darauf hin, dass eine Bewerbung nur Aussicht auf Erfolg habe, sofern der Bewerber bislang noch kein Redaktions- bzw. Programmvolontariat absolviert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Dauer und Ausbildung ====&lt;br /&gt;
Ein Redaktionsvolontariat dauert 24 Monate. Es darf nicht verlängert werden; eine Verkürzung unter die Dauer von 15 Monaten ist nicht zulässig. Zum geregelten Volontariat gehören Volontärskurse als Bestandteil der Ausbildung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beim tarifvertraglich geregelten Volontariat ist der Volontär in dieser Zeit in den verschiedenen Abteilungen/Redaktionen eines Zeitungs- oder Zeitschriften-[[Verlag]]es oder einer Fernseh- und Rundfunkanstalt tätig. Im Idealfall lernt er so den gesamten Ablauf einer [[Redaktion]] und die von ihr zu erfüllenden Aufgaben kennen. Während der Ausbildung sollen mindestens drei [[Ressort (Journalismus)|Ressorts]] durchlaufen werden, wobei Lokales (Nachrichten) und Politik verpflichtend sind und durch ein drittes Ressort nach Wahl, zum Beispiel Wirtschaft, Sport oder Kultur, ergänzt werden. Es besteht während des Volontariates ein Anspruch auf einen oder mehrere insgesamt vierwöchige überbetriebliche Bildungsabschnitte sowie einen in der Regel zweiwöchigen innerbetrieblichen Bildungsabschnitt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) orientierte sich bisher weitgehend an der Regelung des Tarifvertrags. Ein Programmvolontariat für Hörfunk und Fernsehen dauert in der Regel 18 Monate, in denen zwischen fünf und zehn Stationen durchlaufen werden. Anders ist die Situation bei den privaten Radio- und Fernsehsendern: Hier werden Volontariate zu völlig unterschiedlichen Bedingungen (Dauer, Höhe des Gehalts, Ausbildung) angeboten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Praxis werden Volontäre häufig wie normale Redakteure eingesetzt, was laut der tarifvertraglichen Ausbildungsordnung allerdings nicht zulässig ist. &amp;lt;br /&amp;gt;Absolventen einer [[Journalistenschule]] müssen in der Regel kein Volontariat mehr absolvieren, sondern können direkt als [[Redakteur]]e eingestellt werden. Teilweise sind auch Kurse an Journalistenschulen Teil eines Volontariats, so dass der Volontär – vergleichbar mit einem Auszubildenden – einen Teil der Zeit an der Schule und einen Teil in der Redaktion verbringt. Dieses Modell findet sich bei der katholischen Journalistenschule [[Institut zur Förderung publizistischen Nachwuchses|ifp]], der [[Axel-Springer-Akademie]] und der [[Burda Journalistenschule]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum geregelten Volontariat gehört die Teilnahme an Volontärskursen. Folgende Einrichtungen bieten Volontärskurse an:&lt;br /&gt;
* [[Akademie Berufliche Bildung der deutschen Zeitungsverlage]]&lt;br /&gt;
* Akademie der Bayerischen Presse&lt;br /&gt;
* [[Akademie für Publizistik]]&lt;br /&gt;
* [[Kuratorium für Journalistenausbildung]] (Österreich)&lt;br /&gt;
* [[Medien-Ausbildungs-Zentrum]] (Schweiz)&lt;br /&gt;
* [[Stiftung Journalistenakademie Dr. Hooffacker]]&lt;br /&gt;
* [[Institut zur Förderung publizistischen Nachwuchses]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Das Volontariat als mindestlohnpflichtiges Praktikum ====&lt;br /&gt;
Strittig zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ist, ob Volontäre in Redaktionen ohne Tarifbindung Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben, der für Praktikanten garantiert sein kann. Hintergrund ist, dass Volontariate in keinem Gesetz näher definiert sind, von den Verlegern, Verlagsgeschäftsführern und Chefredakteuren aber als die übliche Ausbildung angesehen werden.&amp;lt;ref&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;[http://www.boersenblatt.net/820657/ Interview mit Fachanwalt Dominik Höch – &amp;quot;Es wird Volontäre geben, die den Mindestlohn einklagen&amp;quot;]&amp;#039;&amp;#039;, [[Börsenblatt]].net, 24. Oktober 2014&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
Rechtlich sind zwei Fragen zu unterscheiden: Ist ein Volontariat an sich ein Praktikum im Sinne des § 22 Absatz 1 Satz 3 MiLoG? - und: Bietet das Volontariat eine mit einer gesetzlichen Berufsausbildung vergleichbare praktische Ausbildung?&amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. Picker/Sausmikat: Ausnahmsweise Mindestlohn?, NZA 2014, 942 (946).&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Das Volontariat als Praktikumsverhältnis&lt;br /&gt;
Sprachgewohnheiten und Branchenüblichkeiten sind für diese Frage unerheblich. Traditionell wird zwar zwischen einem Volontariat und einem Praktikum unterschieden. Die maßgebliche gesetzliche Definition für „Praktikum“ enthält nun § 22 Abs. 1 Satz 3 MiLoG: „Praktikantin oder Praktikant ist unabhängig von der Bezeichnung des Rechtsverhältnisses, wer sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für eine begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt.“ Ist danach das Volontariat nur eine Spielart eines Praktikums (vgl. Österreich), so ist nach § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG der Mindestlohn zu zahlen, da beim Volontariat keine der in § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG genannten Ausnahmetatbestände vorliegen dürfte, es sei denn, das konkrete Volontariat bietet eine mit der gesetzlichen Berufsausbildung vergleichbare praktische Ausbildung (siehe unten).&lt;br /&gt;
Untersucht man die Abgrenzungsversuche zwischen Volontariat und Praktikum, so erscheinen sie fraglich:&lt;br /&gt;
* Beispiel: „Das Volontariat grenzt sich vom Praktikum dadurch ab, dass es bei ihm regelmäßig keine von vornherein festgelegten Ausbildungsabschnitte gibt, während beim Praktikum die Lerninhalte grds. zumindest grob festgelegt sind. Zudem ist das Volontariat – anders als das Praktikum – in der Regel keine Voraussetzung für die Zulassung zu Studium oder Beruf.“:&amp;lt;ref&amp;gt;Ehrich, in: Grobys/Panzer, StichwortKommentar Arbeitsrecht, 2. Auflage, Edition 7, 2016, &amp;#039;&amp;#039;Praktikant&amp;#039;&amp;#039;, Rn. 6&amp;lt;/ref&amp;gt; Für das Mindestlohngesetz sind die angeblichen Unterschiede unerheblich.&lt;br /&gt;
* Beispiel: „Ein Volontär ist eine Person, die sich ggü. dem AG als Ausbildendem zur Leistung v. Diensten und dieser sich zur Ausbildung der Person verpflichtet, ohne dass mit der Ausbildung eine vollständig abgeschlossene Fachausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf beabsichtigt wäre“&amp;lt;ref&amp;gt;Schlachter, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 16. Auflage 2016, BBiG, § 26 Rn. 2&amp;lt;/ref&amp;gt;: auch das Praktikumsverhältnis ist ein Ausbildungsverhältnis, das kein Berufsausbildungsverhältnis ist. § 22 MiLoG spricht nicht davon, dass das Ausbildungsverhältnis sich im Rahmen einer anderweitigen Gesamtausbildung vollziehen muss. Nach dem BAG ist dies nur „häufig“, d.&amp;amp;nbsp;h. nicht notwendigerweise der Fall.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Die Vergleichbarkeit eines Volontariats mit einer gesetzlichen Berufsausbildung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sieht man im Volontariat grundsätzlich ein Praktikum im Sinne § 22 Absatz 1 Satz 3 MiLoG, so ist nur dann kein Mindestlohn – sondern nur eine angemessene Vergütung nach § 26 BBiG i.&amp;amp;nbsp;V.&amp;amp;nbsp;m. § 17 BBiG – zu zahlen, wenn das Volontariat eine der gesetzlichen Berufsausbildung vergleichbare Ausbildung hat. Das BAG hat eine Vergleichbarkeit beim tarifvertraglichen Redaktionsvolontariat bejaht, weil der Tarifvertrag eine Mindestdauer von 2 Jahren vorschreibt und eine detaillierte Ausbildungsregelung enthält.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Vgl 2014&amp;quot;&amp;gt;Vgl. Picker/Sausmikat: Ausnahmsweise Mindestlohn?, NZA 2014, 942 (946)&amp;lt;/ref&amp;gt; Für ein einjähriges Fernsehvolontariat wurde eine Vergleichbarkeit verneint.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Vgl 2014&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unterfällt ein Volontariat nicht dem MiLoG, so ist jedenfalls nach § 26 BBiG i.&amp;amp;nbsp;V.&amp;amp;nbsp;m. § 17 BBiG eine „angemessene Vergütung“ zu zahlen, d.&amp;amp;nbsp;h. die Vergütung darf nach der Rechtsprechung des BAG die tarifvertragliche Vergütung für Volontäre nicht mehr als 20 % unterschreiten.&lt;br /&gt;
Ist ein Volontariat in Wirklichkeit ein [[Arbeitsverhältnis]], so kann [[Lohnwucher]] im Sinne des § 138 BGB vorliegen, mit der Rechtsfolge, dass i.&amp;amp;nbsp;V.&amp;amp;nbsp;m. § 612 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung eines Redakteurs zu zahlen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Situation in Österreich ===&lt;br /&gt;
Während in Deutschland unter einem Volontariat prinzipiell eine längerfristige Ausbildung verstanden wird, existiert hingegen in Österreich keine typische redaktionelle Journalistenausbildung, so dass der Begriff „Volontariat“ zumeist synonym zu dem Begriff „Praktikum“ verwendet wird, was zu Verständnisproblemen führen kann. Am ehesten entspricht in Österreich die Stelle eines so genannten Redaktionsaspiranten der eines deutschen Volontärs.&amp;lt;ref&amp;gt;Bayerischer Journalistenverband: {{Webarchiv|url=http://www.bjv.de/elements/apps/bjv/https/downloads/news/download1/_auto_9295362.pdf |wayback=20070413062242 |text=Beitrag zur DJV-Aktion Journalist 21 untersucht der BJV die Situation der journalistischen Aus- und Weiterbildung in Österreich, Slowenien und Italien   }}, abgerufen am 23. April 2009&amp;lt;/ref&amp;gt; Der ORF hat mittlerweile auf die bislang ungeregelte Ausbildungsproblematik in Österreich reagiert und im Jahr 2010 im Rahmen der &amp;#039;&amp;#039;ORF-Akademie&amp;#039;&amp;#039; journalistische Trainee-Stellen ausgeschrieben.&amp;lt;ref&amp;gt;Österreichischer Rundfunk: {{Webarchiv|url=http://kundendienst.orf.at/unternehmen/news/orf_akademie.html |wayback=20110918182858 |text=Stellenausschreibung für das journalistische Trainee-Programm des ORF   }}, abgerufen am 10. Jänner 2010&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Situation in der Schweiz ===&lt;br /&gt;
In der Schweiz wird die redaktionsgebundene Journalistenausbildung als „Stage“ bezeichnet. Die Ausbildungszeit variiert auch hier zwischen 18 und 24 Monaten. Ein Hochschulabschluss und mehrjährige journalistische Erfahrungen sind auch in der Schweiz oftmals Formalvoraussetzung für den Antritt der Stagezeit. Das öffentlich-rechtliche [[Schweizer Radio und Fernsehen]] (SRF) bietet, ähnlich einem Programmvolontariat bei einer der neun deutschen ARD-[[Landesrundfunkanstalt]]en, eine unternehmensinterne Stage-Ausbildung an. Die korrekte Bezeichnung für eine Person, die sich in der Redaktorausbildung befindet, lautet „Stagiaire“.&amp;lt;ref&amp;gt;Schweizer Fernsehen: {{Webarchiv | url=http://www.sf.tv/unternehmen/einzel.php?catid=unternehmenjobs&amp;amp;docid=stage | wayback=20081220034529 | text=Stellenangebot für ein Stage beim Schweizer Fernsehen}}, abgerufen am 9. Juni 2010&amp;lt;/ref&amp;gt; Das Gleiche gilt für das [[Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten|EDA]].&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.beobachter.ch/burger-verwaltung/diplomatenlehrgang-kampft-fur-euer-land |titel=&amp;quot;Kämpft für euer Land!&amp;quot; |abruf=2020-12-01}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Öffentliche Verwaltung ==&lt;br /&gt;
=== Wirtschafts- und Verwaltungsvolontariate ===&lt;br /&gt;
In verschiedenen Bundesländern in Deutschland gibt es Programme zum Austausch von Führungskräften, sogenannte &amp;#039;&amp;#039;Wirtschafts- und Verwaltungsvolontariate&amp;#039;&amp;#039;. Auf diesem Wege soll das gegenseitige Verständnis für die Rahmenbedingungen, Entscheidungsprozesse und Organisationsstrukturen erhöht, sowie der Erfahrungsaustausch über bewährte Managementmethoden in Verwaltung und Wirtschaft forciert werden. Programme dieser Art sind insbesondere in Bayern&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bbw.de/wirtschaft-im-dialog/behoerden-wirtschaft/ Wirtschaftsvolontariat des &amp;#039;&amp;#039;Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft e. V&amp;#039;&amp;#039; und des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie]&amp;lt;/ref&amp;gt; und Niedersachsen&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14955&amp;amp;article_id=62888&amp;amp;_psmand=33 Wirtschafts- und Verwaltungsvolontariat des &amp;#039;&amp;#039;Instituts der norddeutschen Wirtschaft&amp;#039;&amp;#039; und des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport]&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv|url=http://landesvertretung-niedersachsen.kontor4.de/index.php/verwaltungsvolontaere-im-gespraech-mit-politik.html |wayback=20101130071900 |text=Führungskräfte aus der Wirtschaft im Gespräch mit Bundestagsabgeordneten   }} Bericht vom Verwaltungsvolontariat 2010&amp;lt;/ref&amp;gt; etabliert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Volontariate an Kunstmuseen und vergleichbaren Kultureinrichtungen ===&lt;br /&gt;
Im Museums- und Ausstellungswesen und in der [[Denkmalpflege]] erfolgt der Einstieg üblicherweise über ein Volontariat. Alle staatlichen [[Denkmalbehörde|Denkmalämter]] und viele staatliche oder kommunale Museen bieten Stellen an. In den meist staatlichen oder kommunalen Einrichtungen (Sammlungen, [[Museum|Museen]], [[Galerie (Kunst)|Galerien]]) wird eine zweijährige Tätigkeit als Wissenschaftlicher Volontär oder Wissenschaftlicher Museumsassistent in Fortbildung gewünscht. Von Bewerbern wird meistens ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (mindestens [[Master]]/[[Magister]], besser [[Promotion (Doktor)|Promotion]]) in einem kulturwissenschaftlichen Fach, bevorzugt in Kunstgeschichte, gefordert. Zu den Aufgaben im Rahmen der Museumsarbeit gehört etwa die Mitarbeit bei der wissenschaftlichen Sammlungsbearbeitung und das [[Kurator (Museum)|Kuratieren]] von Ausstellungen. Ziel der Ausbildung ist es, Volontärinnen und Volontäre zu selbstständiger wissenschaftlicher und praktischer Tätigkeit an Museen zu befähigen und ihnen einen Einblick in das Museum als lebendige Organisation zu geben, in der zahlreiche Abteilungen professionell zusammenarbeiten. Organisatorisches Geschick, Teamfähigkeit und Kommunikationskompetenz sowie Kenntnisse und Erfahrung im Umgang mit Datenbanken und EDV-Programmen sind dabei wünschenswert. Den Volontärinnen und Volontären wird üblicherweise Gelegenheit gegeben, Sammlungsbestände wissenschaftlich zu betreuen, Recherchen durchzuführen, bei der Öffentlichkeitsarbeit mitzuwirken, Projekte selbstständig zu kuratieren, Sonderausstellungen zu organisieren, Texte dazu zu verfassen und Führungen durch Ausstellungen vorzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bibliotheksvolontariat ===&lt;br /&gt;
In [[Thüringen]] erfolgt die Ausbildung für den Höheren Bibliotheksdienst in der Rechtsform des Volontariates. Dieses Volontariat ist analog zum sonst üblichen [[Bibliotheksreferendariat]] strukturiert, es endet aber nicht mit der Laufbahnprüfung, da der wissenschaftliche Volontär kein [[Beamtentum|Beamter]] auf Zeit ist. Die Abschlussprüfung erfolgt an der [[Humboldt-Universität zu Berlin]]; der Abschluss lautet &amp;#039;&amp;#039;wissenschaftliche/r Bibliothekar/in&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Andere Berufe ==&lt;br /&gt;
=== Kaufmännische Berufe ===&lt;br /&gt;
Klassischerweise wurden als Volontäre auch die Auszubildenden in kaufmännischen Berufen bezeichnet. Durch die gesetzliche Regelung der Ausbildung (Berufsschule, staatlicher Abschluss etc.) ist diese Bezeichnung kaum noch gebräuchlich und durch den Begriff des [[Trainee]] ergänzt worden. Für einen Volontär besteht nach Beendigung des Volontariats keine unmittelbare Option auf die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kunsthandel ===&lt;br /&gt;
Außerdem ist der Einstieg in den Kunsthandel oft nur über ein Volontariat möglich. Dies gilt vor allem, wenn die Tätigkeit in einem Auktionshaus angestrebt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Freiwilligendienst]]&lt;br /&gt;
* [[Kibbuz#Freiwillige aus aller Welt|Volontärsdienst im Kibbuz]]&lt;br /&gt;
* [[Praktikum]]&lt;br /&gt;
* [[Trainee]]&lt;br /&gt;
* [[Wissenschaftliches Volontariat im Museum]]&lt;br /&gt;
* [[Ehrenamt]] zu „volunteers“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* [[Gabriele Hooffacker]], [[Klaus Meier (Journalist)|Klaus Meier]]: &amp;#039;&amp;#039;La Roches Einführung in den praktischen Journalismus: Mit genauer Beschreibung aller Ausbildungswege Deutschland · Österreich · Schweiz&amp;#039;&amp;#039;. Springer VS, Wiesbaden 2017, ISBN 978-3-658-16657-1. (= &amp;#039;&amp;#039;[[Gelbe Reihe (Journalismus)|Journalistische Praxis]]&amp;#039;&amp;#039;)&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.gelbe-reihe.de/praktischer-journalismus/beruf/ Website mit weiterführenden Informationen zu La Roches Einführung in den praktischen Journalismus]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Niklas Venema: &amp;#039;&amp;#039;Das Volontariat. Eine Geschichte des Journalismus als Auseinandersetzung um seine Ausbildung (1870 bis 1990)&amp;#039;&amp;#039;. Herbert von Halem Verlag, Köln 2022, ISBN 3-86962-623-2. Rezensionen dazu z.&amp;amp;nbsp;B. durch Thomas Birkner in „M &amp;amp; K Medien &amp;amp; Kommunikationswissenschaft“, Heft 3–4/2023, S. 369–370, ISSN 1615-634X, und [[Eckart Roloff]] in „Das Archiv - Arbeit / Technik / Kommunikation“, Heft 4/2023, S. 58, ISSN 1611-0838.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary|Volontär}}&lt;br /&gt;
* [http://dju.verdi.de/geld/tarifvertraege Tarifverträge der DJU für Journalisten]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4188603-3}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Freiwilligendienst]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Personalwesen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Berufsvorbereitung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Journalismus-Ausbildung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Tetrarchyenjoyer</name></author>
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