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	<title>Volksgesetzgebung - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-11T16:58:10Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Volksgesetzgebung&amp;diff=19132&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;FWS AM: /* Deutschsprachige Länder */</title>
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		<updated>2026-01-13T08:13:26Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Deutschsprachige Länder&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Der Begriff &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Volksgesetzgebung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet vor allem in [[Deutschland]] und [[Österreich]] ein [[Gesetzgebung]]sverfahren mit dem [[Gesetz]]e in [[Direkte Demokratie|direktdemokratischer]] Weise, also unmittelbar durch das [[Stimmrecht|Stimmvolk]] erlassen, geändert oder aufgehoben werden. Neben diesem Weg der Gesetzgebung besteht in aller Regel (jedoch nicht zwingend) auch ein Gesetzgebungsprozess durch eine [[Repräsentative Demokratie|gewählte Vertretung]]. In der [[Schweiz]] ist die Rede von der &amp;#039;&amp;#039;Volksgesetzgebung&amp;#039;&amp;#039; unüblich, hier wird zumeist vom &amp;#039;&amp;#039;[[Volksrecht]]&amp;#039;&amp;#039; gesprochen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Volksgesetzgebung ist üblicherweise in ihren Grundzügen in der [[Verfassung]] verankert und wird durch einschlägige [[Gesetz]]e und [[Verordnung|Rechtsverordnungen]] im Einzelnen geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Deutschsprachige Länder ==&lt;br /&gt;
=== Deutschland ===&lt;br /&gt;
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine [[Föderalismus|föderal]] aufgebaute, [[Parlamentarisches Regierungssystem|parlamentarische Demokratie]] mit starken [[Repräsentative Demokratie|repräsentativen]] Elementen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Volksgesetzgebung ist auf Bundesebene als Möglichkeit im [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]], der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland angelegt, wurde jedoch nie durch ausdrückliche Artikel zur Volksgesetzgebung verwirklicht. So heißt es in {{Art.|20|gg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;2 des [[Grundgesetz]]es (GG): {{&amp;quot; |Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen […] ausgeübt.}} Da sich Wahlen stets auf Personen und Abstimmungen stets auf Sachfragen beziehen, ist eine Volksgesetzgebung somit prinzipiell vom Grundgesetz abgedeckt. In {{Art.|76|gg|juris}} GG hingegen wird das Gesetzgebungsverfahren dargelegt, ohne dass &amp;#039;&amp;#039;das [[Staatsvolk|Volk]]&amp;#039;&amp;#039; dort erwähnt wird. Das [[Bundesverfassungsgericht]] sowie die überwiegende Zahl der Staatsrechtler interpretiert dies derart, dass eine Volksgesetzgebung auf Bundesebene eingeführt werden kann, allerdings erst nach Ergänzung des Art. 76 GG um entsprechende Formulierungen. In den Jahren 2002, 2006 und 2010 kam es im [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestag]] zu [[Initiativrecht|Initiativen]], das Grundgesetz entsprechend zu ändern, die jedoch stets an der [[Sperrminorität]] der [[Christlich Demokratische Union Deutschlands|CDU]] scheiterten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der Ebene der ebenfalls repräsentativ verfassten [[Land (Deutschland)|Länder]] ist die Volksgesetzgebung seit 1996 in allen 16 Bundesländern eingeführt. Einige westdeutsche Länder (z.&amp;amp;nbsp;B. [[Bayern]] und [[Hessen]]) hatten die Volksgesetzgebung bereits bei ihrer Gründung vorgesehen. Gleiches trifft auch auf alle in den 1990er Jahren entstandenen ostdeutschen Länder zu. Im Zuge dessen ergab sich eine bundesweit geführte Debatte über den Stellenwert einer Volksgesetzgebung auf Länderebene, die schrittweise zu entsprechenden Verfassungsänderungen und auch Ausweitungen direktdemokratischer Recht in allen Bundesländern führte (beispielsweise [[Schleswig-Holstein]] 1990, [[Niedersachsen]] 1993, [[Hamburg]] 1996 und weitere). in einigen Bundesländern (beispielsweise Hessen, Bayern) müssen alle Verfassungsänderungen zwingend dem Stimmvolk in einem [[Obligatorisches Referendum|obligatorischen Referendum]] vorgelegt werden. Im Land [[Berlin]] betrifft dies nur einige Artikel der Landesverfassung, die meisten Bundesländer kennen das Instrument hingegen nicht. Einzig im Land Hamburg gibt es zudem das [[Fakultatives Referendum|fakultative Referendum]], mit dem das Stimmvolk einen verbindlichen Volksentscheid über ein vom Parlament beschlossenes Gesetz herbeiführen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von den Referenden abgesehen, sind Volksgesetzgebungsverfahren in Deutschland immer dreistufig ausgestaltet: In der ersten Stufe (je nach Land bezeichnet als  &amp;#039;&amp;#039;[[Volksinitiative (Deutschland)|Volksinitiative]]&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;[[Antrag auf ein Volksbegehren]]&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;Volksantrag&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;Bürgerantrag&amp;#039;&amp;#039;) wird eine gesetzesinitiative in das Parlament eingebracht. Wenn das Parlament die Initiative nicht übernimmt, kann die Gesetzesinitiative in einer zweiten Stufe (einheitlich in allen Ländern: &amp;#039;&amp;#039;[[Volksbegehren (Deutschland)|Volksbegehren]]&amp;#039;&amp;#039;) erneut eingebracht werden. Verweigert das Parlament auch diesmal die Übernahme, folgt die dritte Stufe (&amp;#039;&amp;#039;[[Volksentscheid]]&amp;#039;&amp;#039;, nur in [[Baden-Württemberg]] &amp;#039;&amp;#039;Volksabstimmung&amp;#039;&amp;#039;), bei der der Gesetzentwurf dem Stimmvolk zur Beschlussfassung vorgelegt wird. In vielen deutschen Ländern (jedoch nicht in Bayern, Hessen und [[Sachsen]]) gelten für Volksentscheide Abstimmungsquoren. Ein auf dem Weg der Volksgesetzgebung angenommenes Gesetz hat in Deutschland den exakt gleichen Stellenwert wie ein vom Parlament beschlossenes Gesetz. Weder haben solche Gesetze „mehr Gewicht“, noch genießen sie einen besonderen Schutz vor Änderung durch das Parlament.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Siehe auch|Direkte Demokratie in Deutschland}}&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste Direkte Demokratie in Deutschland}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Liechtenstein ===&lt;br /&gt;
Das Fürstentum Liechtenstein ist eine [[konstitutionelle Monarchie]] mit demokratisch-parlamentarischer Grundlage in der die [[Souveränität]] zwischen dem [[Erbmonarchie|Fürst]] und dem Stimmvolk geteilt ist. Neben dem gewählten [[Landtag des Fürstentums Liechtenstein|Landtag]] gibt es stark ausgebaute Volksrechte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Liechtenstein kennt die [[Volksinitiative (Liechtenstein)|Volksinitiative]] und [[Volksabstimmung (Liechtenstein)|Volksabstimmung]], die sich in der Ausgestaltung eng an die Schweiz anlehnt. Das Stimmvolk kann mit der Initiative einen Gesetzesvorschlag in den Landtag einbringen. Wird dieser dort nicht übernommen, kommt es zur verbindlichen Volksabstimmung. Daneben kann das Stimmvolk mittels eines [[Fakultatives Referendum|fakultativen Referendums]] eine verbindliche Volksabstimmung über ein vom Landtag beschlossenes Gesetz herbeiführen. Zuletzt müssen alle Verfassungsänderungen dem Stimmvolk in einem [[Obligatorisches Referendum|obligatorischen Referendum]] zur verbindlichen Abstimmung vorgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Luxemburg ===&lt;br /&gt;
Das Großherzogtum Luxemburg ist eine konstitutionelle Monarchie mit starker parlamentarischer Ausrichtung. Luxemburg kennt keine Volksgesetzgebung. Einzig bei einer Änderung der Verfassung kann das Parlament ein Referendum über den Verfassungsentwurf beschließen. Dies ist in der Geschichte Luxemburgs bislang nur viermal geschehen ([[Referendum in Luxemburg 1919|1919]], [[Referendum in Luxemburg 1937|1937]], [[Referendum in Luxemburg 2005|2005]] und [[Referendum in Luxemburg 2015|2015]]).&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://zpb.lu/wp-content/uploads/2022/04/fact-sheet-referendum-de-718x1024.png |titel=Referendum in Luxemburg (Factsheet 15) |hrsg=Zentrum für politische Bildung |datum=2022-03 |abruf=2025-05-29}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Österreich ===&lt;br /&gt;
Die Republik Österreich ist eine [[Föderalismus|föderal]] aufgebaute, [[Semipräsidentielles Regierungssystem|halbpräsidentielle Demokratie]] mit starken [[Repräsentative Demokratie|repräsentativen]] Elementen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der Ebene des Bundes kennt Österreich keinen durchgängige Volksgesetzgebung. So kann das Stimmvolk entweder mittels eines [[Volksbegehren (Österreich)|Volksbegehrens]] dem [[Nationalrat (Österreich)|Nationalrat]] eine Initiative zur Behandlung vorlegen, ohne dass dies jedoch in eine Beschlussfassung durch das Volk münden kann. Oder der Nationalrat kann dem Stimmvolk mittels einer [[Volksabstimmung (Österreich)|Volksabstimmung]] ein Gesetz zur verbindlichen Entscheidung vorlegen, das Volk selbst kann diese jedoch nicht herbeiführen. Ebenso kennt Österreich die [[Volksbefragung (Österreich)|Volksbefragung]], die ebenfalls vom Nationalrat angestoißen wird, jedoch nicht zu einem verbindlichen Beschluss durch das Stimmvolk führt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der Ebene der neun [[Land (Österreich)|Länder]] ist die Volksgesetzgebung mit den gleichen Instrumenten wie auf Bundesebene, jedoch in unterschiedlicher Weise ausgestaltet. Ausschließlich in [[Vorarlberg]] gibt es eine durchgängige Volksgesetzgebung, bei der mit einem Volksbegehren eine verbindliche Volksabstimmung herbeigeführt werden kann. In den Ländern [[Kärnten]], [[Steiermark]] und [[Tirol]] ist dies nur möglich, wenn der [[Landtag (Österreich)|Landtag]] dem zustimmt. In allen anderen Bundesländern führen Volksbegehren nur zur Einbringung einer Gesetzesinitiative in das Parlament und können Volksabstimmungen allein vom Landtag selbst angesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schweiz ===&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Gesetzgebungsverfahren (Schweiz)}}&lt;br /&gt;
Die Bezeichnung &amp;#039;&amp;#039;Volksgesetzgebung&amp;#039;&amp;#039; ist in der Schweiz nicht gebräuchlich. Als halbdirekte Demokratie enthält das [[Politisches System der Schweiz|politische System der Schweiz]] zahlreiche Elemente der [[Demokratie in der Schweiz|direkten Demokratie]], wodurch eine klare definitorische Abgrenzung des [[Gesetzgebungsverfahren (Schweiz)|Gesetzgebungsverfahrens]] zwischen Parlament und Stimmvolk kaum möglich ist. In der Schweiz wird daher eher allgemein von &amp;#039;&amp;#039;[[Politische Rechte (Recht)|politischen Rechten]]&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;[[Volksrecht]]en&amp;#039;&amp;#039; gesprochen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den wesentlichen Elementen der unmittelbaren Gesetzgebung durch das Stimmvolk gehören:&lt;br /&gt;
* Es gibt die [[Volksinitiative (Schweiz)|Volksinitiative]], bei der eine bestimmte Anzahl [[Stimmbürger]] (auf Bundesebene sind es 100&amp;#039;000) direkt eine Abstimmung über eine konkrete Verfassungsänderung verlangen kann, die dann noch umgesetzt wird.&lt;br /&gt;
* Vom Parlament beschlossene [[Verfassungsänderung|Verfassungsänderungen]] unterstehen dem [[Obligatorisches Referendum (Schweiz)|obligatorischen Referendum]] – ohne Zustimmung der zwei Mehrheiten von Volk und Kantonen ([[Ständemehr]]) können sie nicht in Kraft treten.&lt;br /&gt;
* Bei einem [[Fakultatives Referendum (Schweiz)|fakultativen Referendum]] werden Unterschriften gegen ein vom [[Bundesversammlung (Schweiz)|Parlament]] beschlossenes Gesetz gesammelt. Wird die Unterschriftenhürde genommen, kommt es ohne eigene Vorlage aus dem Volk zu einer gesamtschweizerischen Volksabstimmung über dieses Gesetz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Europäische Union ==&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Europäische Bürgerinitiative}}&lt;br /&gt;
Mit der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) kann man in der [[Europäische Union|Europäischen Union]] die [[EU-Kommission]] dazu auffordern, dem Parlament einen Gesetzesvorschlag vorzulegen. Das [[Quorum (Politik)|Quorum]] beträgt 1.000.000 EU-Bürger und eine Mindestquorum in mindestens 7 der 28 Staaten. Allerdings kann die Kommission auch auf andere Maßnahmen verweisen, oder das Anliegen der EBI abweisen, und eine Möglichkeit über den Vorschlag in einer EU-weiten [[Referendum|Volksabstimmung]] abzustimmen besteht ebenfalls nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [http://www.mehr-demokratie.de/ Mehr Demokratie e.&amp;amp;nbsp;V. – Fachverband für direkte Demokratie]&lt;br /&gt;
* [http://www.disud.org/ Deutsches Institut für sachunmittelbare Demokratie]&lt;br /&gt;
* [http://www.omnibus.org/ www.omnibus.org]&lt;br /&gt;
* [http://www.ig-eurovision.at/ „Direkte Demokratie ausbauen – Volksgesetzgebung verwirklichen“ – Dreistufige Volksgesetzgebung in Österreich]&lt;br /&gt;
* [http://www.wirsinddeutschland.org/ »Wir sind Deutschland« – „Öffentliche Petition“ an den Deutschen Bundestag zur Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Volksgesetzgebung| ]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;FWS AM</name></author>
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