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	<title>Verwaltungstransparenz - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-25T22:23:24Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Verwaltungstransparenz&amp;diff=169827&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Geoguesserplayer: Ergänzung Schweiz, Korrektur Verknüpfung Bremen</title>
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		<updated>2026-04-11T09:31:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Ergänzung Schweiz, Korrektur Verknüpfung Bremen&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Verwaltungstransparenz&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; oder Transparenz der öffentlichen [[Verwaltung]] steht in engem Zusammenhang mit [[Transparenz (Politik)|Transparenz in der Politik]]. Gemeint ist, dass die Bürger Einblick und Durchblick in Entscheidungen und Vorgänge der Verwaltung erhalten. Angesprochen sind dabei zwei Ebenen:&lt;br /&gt;
* [[Bürgerservice]]&lt;br /&gt;
* demokratische Kontrolle&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grob gegliedert, lassen sich theoretisch vier Stufen der Transparenz öffentlicher Verwaltung unterscheiden, die sich ergänzen und überlappen können, dabei jedoch einen zunehmenden Grad an Transparenz beschreiben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Stufe: Verwaltung stellt ausgewählte, allgemeine Information zur Verfügung&lt;br /&gt;
# Stufe: Verwaltung gewährleistet Einblicke in Verwaltungsvorgänge, soweit sie den jeweiligen Bürger persönlich betreffen&lt;br /&gt;
# Stufe: Verwaltung steht mit all ihren Vorgängen für alle Einblicke offen, eine persönliche Betroffenheit muss bei der Anfrage nicht nachgewiesen werden (siehe [[Öffentlichkeitsprinzip]])&lt;br /&gt;
# Stufe: Verwaltung unterstützt den jeweiligen Bürger aktiv bei seinem Bedürfnis nach Verwaltungstransparenz und vermittelt ihm hierfür ggf. die erforderlichen Hintergrundinformationen und Fähigkeiten des Verstehens&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einschätzung ==&lt;br /&gt;
Die erste Stufe ist mit Broschüren, Schaukästen und Websites vielerorts realisiert, wenn auch mit unterschiedlichem Nutzwert. Die zweite Stufe beschränkt sich seit langem auf Akteneinsichtsrechte in Rechtsmittelverfahren. Die dritte Stufe wird in einigen Bundesländern, darunter [[Brandenburg]], [[Berlin]], [[Nordrhein-Westfalen]], [[Schleswig-Holstein]], [[Hamburg]], [[Mecklenburg-Vorpommern]], [[Freie Hansestadt Bremen|Bremen]], [[Saarland]] und [[Thüringen]], mit einem [[Informationsfreiheitsgesetz]] ermöglicht, jedoch sind diese Rechte wenig bekannt und existieren auf Bundesebene erst seit dem 1. Januar 2006; für die Bürger können [[Gebühr]]en anfallen, die Verwaltung könnte mit einer Vielzahl an Fragen überlastet werden; trotz verschiedener Schutzvorschriften werden vielfach datenschutzrechtliche Bedenken geltend gemacht. Die vierte Stufe ist allerhöchstens punktuell realisiert und nicht institutionalisiert. Für die [[Schweiz]]er Bundesebene existiert das [[Öffentlichkeitsgesetz]]. In [[Österreich]] gibt es seit September 2025 ebenfalls ein [[Informationsfreiheitsgesetz (Österreich)|Informationsfreiheitsgesetz]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Diskussion um Verwaltungstransparenz krankt an der einseitigen Ausrichtung auf die Ebene des Bürgerservices. Verwaltungstransparenz ist jedoch besser als politischer Faktor, nämlich als &amp;#039;&amp;#039;demokratisches Recht&amp;#039;&amp;#039; zu verstehen. Im Zuge der [[Volkssouveränität]] ([[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]], Art. 20) „beauftragen“ die Bürger ihre drei Gewalten ([[Gewaltenteilung]]), darunter auf indirektem Weg die [[Exekutive]], welche sich aus &amp;#039;&amp;#039;Regierung&amp;#039;&amp;#039; und &amp;#039;&amp;#039;Verwaltung&amp;#039;&amp;#039; zusammensetzt. Folglich sollten dem Volk als „Auftraggeber“ Kontrollrechte zukommen, die über den individuellen Verfahrensschutz hinausgehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem [[Internet]] kommt in diesem Zusammenhang die Bedeutung eines zum Teil technisch geeigneten Hilfsmittels zu, jedoch kann es über die erste Stufe der Verwaltungstransparenz nur hinausgehen, wenn es intelligent eingesetzt und mit einem kompetenten Back-Office-Bereich unterfüttert wird. Die meisten Kommunen scheinen anzunehmen, mit einem Internetauftritt hätten sie bereits ausreichend Transparenz hergestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
[[Verwaltungsreform]], [[Informationsfreiheit]],&lt;br /&gt;
in wesentlich ausgeprägterer Form gilt z. B. in Schweden das [[Öffentlichkeitsprinzip]], im Gegensatz zum grundsätzlichen [[Amtsgeheimnis]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Jörg Liemann: &amp;#039;&amp;#039;Das Berliner Stadtinformationssystem und die Verwaltungstransparenz.&amp;#039;&amp;#039; Dissertation, Berlin 2002.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Öffentliche Verwaltung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Informationsfreiheit]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Verwaltungswissenschaft]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Geoguesserplayer</name></author>
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