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	<title>Vertragsstrafe - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-05T11:44:09Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Vertragsstrafe&amp;diff=195494&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Raphi Raphael: Hinzufügen des internen Wikipedia-Eintrags für Schlechtleistung</title>
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		<updated>2025-10-20T10:38:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Hinzufügen des internen Wikipedia-Eintrags für Schlechtleistung&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Vertragsstrafe&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (auch &amp;#039;&amp;#039;Konventionalstrafe&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;Konventionsstrafe&amp;#039;&amp;#039; genannt) bezeichnet im [[Vertragsrecht]] eine der anderen [[Vertragspartei]] verbindlich zugesagte [[Geld]]summe für den Fall, dass der versprechende [[Schuldner]] seine vertraglichen [[Verpflichtung]]en nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sprachliches ==&lt;br /&gt;
Sie wird auch als &amp;#039;&amp;#039;Pönale&amp;#039;&amp;#039; ({{laS|poena}} ‚Strafe‘; {{enS|penalty}} [{{IPA|ˈpɛnl̩tɪ}}] ({{Audio|GeoTrinity Penalty.ogg|anhören}})) bezeichnet. Neben &amp;#039;&amp;#039;das&amp;#039;&amp;#039; Pönale (Mehrzahl Pönalien) ist auch &amp;#039;&amp;#039;die&amp;#039;&amp;#039; Pönale (Mehrzahl Pönalen) gebräuchlich. Hieraus wurde das Strafversprechen ({{laS|poenae stipulatio}}) entwickelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konventionsstrafe ist die Eindeutschung des lateinischen poena conventionalis.&amp;lt;ref&amp;gt;Carl Heinrich Wilster: &amp;#039;&amp;#039;Juristisch-literarisches Handwörterbuch zur Erklärung der wichtigsten in der Geschäftssprache und in wissenschaftlichen Schriften vorkommenden Begriffe und Fremdwörter&amp;#039;&amp;#039;. 1833, S. 131, [https://books.google.at/books?id=SEUSAAAAIAAJ&amp;amp;pg=PA131&amp;amp;lpg=PA131&amp;amp;dq=poena+conventionalis&amp;amp;source=bl&amp;amp;ots=TURlIBy96u&amp;amp;sig=ACfU3U1HOnnK4wKHy623jSgwDGkpj3B4bw&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=2ahUKEwiW-ryG3brnAhWDShUIHRlxBlwQ6AEwCHoECAQQAQ#v=onepage&amp;amp;q=poena%20conventionalis&amp;amp;f=false books.google.at]&amp;lt;/ref&amp;gt; {{laS|conventio}} bedeutet im übertragenen Sinne Vertrag.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Georges-1913-Latein |Lemma=conventio |Band=1 |Spalte=1660 |zenoID=20002308886}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Staatslastig|DE}}&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Vertragsstrafen finden sich in verschiedenen [[Rechtsgebiet]]en, so im [[Kaufvertrag (Deutschland)|Kaufrecht]] (z.&amp;amp;nbsp;B. zur Absicherung einer [[Lieferfrist]]), im [[Baurecht (Deutschland)|Baurecht]] (z.&amp;amp;nbsp;B.: zur Absicherung der [[Bauzeit]] bei einer Fertigstellungsfrist) oder [[Wettbewerbsrecht (Deutschland)|Wettbewerbsrecht]] (zur Absicherung einer [[Unterlassungserklärung]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine solche wird von zwei Vertragspartnern vereinbart, falls die genaue Einhaltung des Vertrages für den [[Auftraggeber]] (Käufer) besonders wichtig ist (beispielsweise wenn etwas rechtzeitig [[Lieferung|geliefert]], [[Bauwesen|erbaut]], [[Dienstleistung|geleistet]] oder [[Wettbewerbsrecht|unterlassen]] werden soll).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gläubiger der Vertragsstrafe (z.&amp;amp;nbsp;B. Käufer, Bauherr, Unterlassungsgläubiger) muss nicht nachweisen, dass ein [[Schaden]] entstanden ist. Er hat bei entsprechender Vereinbarung Anspruch auf das Pönale, wenn der Schuldner (z.&amp;amp;nbsp;B. Verkäufer, Bauunternehmer, Unterlassungsschuldner) nicht rechtzeitig oder vertragsgerecht seine Leistung erfüllt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pönalen sind atypische [[Forderung]]en. Sie sind in der Regel konkret beziffert oder aber einfach feststell- und kalkulierbar und dadurch auch leicht einforderbar. Im Wettbewerbsrecht findet sich zur Bestimmung der Vertragsstrafenhöhe auch der [[Hamburger Brauch|neue Hamburger Brauch]], nach welchem der Gläubiger der Vertragsstrafe diese selbst bestimmen kann, der Schuldner aber die Möglichkeit hat, die bestimmte Höhe durch ein zuständiges Gericht überprüfen zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsfragen ==&lt;br /&gt;
Eine gesetzliche Regelung enthalten in Deutschland die §{{§|339|BGB|juris}} ff. [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]. Sie ist durch einen schuldrechtlichen Vertrag zwischen den Vertragspartnern änderbar. Der Sinn solcher Strafversprechen ist es, den Schuldner zu einem vertragskonformen Verhalten zu bewegen (Druckmittel). Zudem kann der Gläubiger im Falle des [[Vertragsbruch]]s die Konventionalstrafe als Mindestschaden geltend machen, ohne auf vertragliche oder gesetzliche Ansprüche angewiesen zu sein, bei deren Geltendmachung er für die Höhe des konkreten Schadens beweispflichtig wäre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vereinbarungen zu Vertragsstrafen finden sich oftmals&lt;br /&gt;
* im [[Arbeitsrecht]] (siehe [[#Arbeitsrecht|unten]]),&lt;br /&gt;
* im [[Werkvertrag (Deutschland)|Werkvertrag]], insbesondere im [[Bauvertrag]] oder im [[Werklieferungsvertrag]] (siehe [[Bindefrist]]),&lt;br /&gt;
* in Verträgen zwischen Kaufleuten,&lt;br /&gt;
* in strafbewehrten Unterlassungserklärungen (vergleiche [[Abmahnung]]), insbesondere im [[Wettbewerbsrecht]],&lt;br /&gt;
* bei Massengeschäften des täglichen Lebens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Vertragsstrafe kann unabhängig davon anfallen, ob ein Schaden entstanden ist und wie hoch er gegebenenfalls tatsächlich ist. Der Käufer kann im Kaufvertragsrecht zusätzlich immer noch die bestellte Ware verlangen. Der Unterlassungsgläubiger hat weiterhin Anspruch auf Unterlassung des wettbewerbswidrigen Verhaltens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist eine Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, kann sie nach {{§|343|BGB|juris}} BGB durch Urteil herabgesetzt werden. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner ein [[Kaufmann (HGB)|Kaufmann]] ist und die Vertragsstrafe im Betrieb seines [[Handelsgewerbe]]s versprochen hat ({{§|348|HGB|juris}} [[Handelsgesetzbuch|HGB]]). Um die [[Rechtsfolge]] des {{§|348|HGB|juris}} HGB zu umgehen, wird die Vertragsstrafe häufig nach dem neuen Hamburger Brauch versprochen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Vertragsstrafe ist abzugrenzen vom [[Reugeld]] nach {{§|353|BGB|juris}} BGB, bei dem der [[Rücktritt (Zivilrecht)|Rücktritt]] erkauft wird und einem pauschalierten [[Schadensersatz]], welcher lediglich der Beweiserleichterung und Prozessökonomie dient.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine [[Klausel (Recht)|Formularklausel]], durch die sich der Vermieter im [[Mietvertrag (Deutschland)|Mietvertrag]] eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist nach {{§|555|BGB|juris}} BGB [[Unwirksamkeit|unwirksam]]. Dies gilt allerdings nur im [[Wohnraummietrecht]]. Ebenfalls kann eine Vertragsstrafe in den [[Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland)|Allgemeinen Geschäftsbedingungen]] gegenüber [[Verbraucher]]n nach {{§|309|BGB|juris|text=§ 309 Nr.&amp;amp;nbsp;6}} BGB, aber auch im Rechtsverkehr zwischen Unternehmern nach {{§|307|bgb|juris}} BGB unwirksam sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Arbeitsrecht ===&lt;br /&gt;
Die Vertragsstrafe ist im [[Arbeitsrecht (Deutschland)|Arbeitsrecht]] ein Mittel, um sich die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch den [[Arbeitnehmer]] zu sichern. Denkbar ist eine derartige Maßnahme&lt;br /&gt;
* beim Nichtantreten einer Stelle,&lt;br /&gt;
* beim Verlassen des Betriebes ohne Einhalten der [[Kündigungsfrist]],&lt;br /&gt;
* beim Verstoß gegen [[Verschwiegenheitspflicht]]en.&lt;br /&gt;
Die Vertragsstrafe muss im [[Arbeitsvertrag]] ausdrücklich formuliert und gut lesbar hervorgehoben sein. Die Höhe der Strafe ist vorher festzulegen. Sie sollte normalerweise ein Monatsgehalt nicht übersteigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Wettbewerbsrecht ===&lt;br /&gt;
Im [[Wettbewerbsrecht (Deutschland)|Wettbewerbsrecht]] dient die Vertragsstrafe dazu, die zukünftige [[Unterlassen (Deutschland)|Unterlassung]] wettbewerbswidrigen Verhaltens sicherzustellen. Hierzu gehört die Unterlassung&lt;br /&gt;
* irreführender Angaben zur gesundheitsfördernden Wirkung von Heilmitteln,&lt;br /&gt;
* eines Verstoßes gegen die Auszeichnungspflicht von Nahrungsergänzungsmitteln oder&lt;br /&gt;
* der Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen.&lt;br /&gt;
Während der Unterlassungsgläubiger häufig eine feste Vertragsstrafe fordert, verspricht der Unterlassungsschuldner – was rechtlich zulässig ist – in der Regel eine Vertragsstrafe in unbestimmter Höhe nach dem neuen Hamburger Brauch. Bei einer festen Vertragsstrafe wird häufig ein Betrag von über 5.000,00 EUR gewählt, um die sachliche Zuständigkeit der [[Landgericht]]e (mit vermeintlich höherer Rechts- und Sachkompentenz) für eine Vertragsstrafenklage festzulegen ({{§|23|GVG|juris}} [[Gerichtsverfassungsgesetz|GVG]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Massengeschäfte des täglichen Lebens ===&lt;br /&gt;
Bei sogenannten Massengeschäften dienen Vertragsstrafen der vereinfachten Abwicklung und kostengünstigen Rationalisierung des Betriebs. So werden z.&amp;amp;nbsp;B. im Bereich des Bahnverkehrs Vertragsstrafen gegen Schwarzfahrer eingesetzt, die für den Fall, dass kein gültiges Ticket gelöst worden ist, ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ bezahlen müssen. Rechtsgrundlage für diese Vertragsstrafe stellt die {{§§|URL|2=https://www.gesetze-im-internet.de/evo/BJNR206630938.html|3=Eisenbahnverkehrsordnung}} dar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsstrafen insbesondere bei der privaten [[Parkraumbewirtschaftung]] eingesetzt. Diese Art der Vertragsstrafen ist vielen Diskussionen über eine angebliche „Abzocke“ durch die Parkraumbewirtschafter ausgesetzt&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.contipark.de/de-DE/haeufige-fragen-faq/abzocke/#PressinformationParkenaufunbeschranktenParkfl%C3%A4chenderDBBahnpark |titel=Presseinfo Vorwurf Contipark Abzocke |abruf=2020-02-24}}&amp;lt;/ref&amp;gt;, wird jedoch von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;amp;Art=en&amp;amp;Datum=Aktuell&amp;amp;Sort=8195&amp;amp;Seite=2&amp;amp;nr=103238&amp;amp;pos=78&amp;amp;anz=494 |titel=Urteil des XII. Zivilsenats vom 18.12.2019 – XII ZR 13/19 |abruf=2020-02-24}}&amp;lt;/ref&amp;gt; und der herrschenden Meinung in der juristischen Literatur für zulässig gehalten. Insbesondere verstoßen Vertragsstrafenklauseln, die auf die Abwehr von Falschparkern gerichtet sind, grundsätzlich nicht gegen {{§|309|bgb|juris}} Nr. 6 BGB.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== International ==&lt;br /&gt;
Die Konventionalstrafe ist in [[Österreich]] ein pauschalierter Schadenersatz (Pönale) und nach seiner systematischen Stellung im [[Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch|ABGB]]&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10001622 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch für die gesammten deutschen Erbländer der Österreichischen Monarchie.] [[Rechtsinformationssystem der Republik Österreich|RIS]]; abgerufen am 22. August 2016&amp;lt;/ref&amp;gt; ein Sonderfall des [[Schuldnerverzug (Österreich)|Verzugsschadens]], der vertraglich vereinbart werden muss. Sie ist zu leisten, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung gar nicht oder nicht auf gehörige Art oder zu spät erbracht worden ist ({{§|1336|ABGB|RIS-B|DokNr=NOR40070132}} ABGB). Der vertragliche Erfüllungsanspruch besteht fort. Die Vertragsstrafe schließt einen weitergehenden Schadersatz nicht aus (§ 1336 Abs. 3 ABGB). Die Höhe unterliegt einer richterlichen Angemessenheitskontrolle (§ 1336 Abs. 2 ABGB). Der sogenannten Mäßigung ist der im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung bei einer ex-ante-Betrachtung als möglich denkbare Schaden zugrunde zulegen. Die Frage nach der Höhe eines wirklichen Schadens ist dagegen nicht von Belang.&amp;lt;ref&amp;gt;OGH, 19. Dezember 2000 – 1 Ob 170/00g&amp;lt;/ref&amp;gt; Da das [[Unternehmensgesetzbuch]] (UGB)&amp;lt;ref&amp;gt;HaRÄG, BGBl I Nr 2005/120&amp;lt;/ref&amp;gt; keine Sonderregelung mehr enthält, ist § 1336 ABGB einschließlich der Mäßigung seit dem 1. Jänner 2007 auch auf Unternehmer anwendbar.&amp;lt;ref&amp;gt;Katharina Müller: [http://www.mplaw.at/media/dokumente/2014-09-12_bauzeitung-17_auf-den-richtigen-richter-kommt-es-an-_km_print.pdf &amp;#039;&amp;#039;Auf den richtigen Richter kommt es an. Ist der Ausschluss des richterlichen Mäßigungsrechts für Pönale im Bauvertrag wirksam? Welche Mäßigungskriterien gelten?&amp;#039;&amp;#039;] (PDF) In: &amp;#039;&amp;#039;Bauzeitung&amp;#039;&amp;#039;, 17/2014.&amp;lt;/ref&amp;gt; Das wird in der Literatur kritisiert, weil zwischen Unternehmern normalerweise Vertragsfreiheit herrscht.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Walter Doralt |Hrsg=E. Karner, U. Magnus, J. Spier, P. Widmer |Titel=Penalty Clauses |Sammelwerk=Essays in Honour of Helmut Koziol |Verlag=Jan Sramek |Ort=Wien |Datum=2020 |ISBN=978-3-7097-0228-4 |Seiten=17-33}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Konventionalstrafe ist unabhängig vom tatsächlichen Eintritt eines Schadens. Vielmehr bezweckt sie neben dem vereinfachten Ausgleich der durch eine Vertragsverletzung entstandenen Gläubigernachteile auch den rechtlich schutzwürdigen zusätzlichen Erfüllungsdruck im Gläubigerinteresse.&amp;lt;ref&amp;gt;OGH, 19. Dezember 2000 – 1 Ob 170/00g&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Erfüllungsdruck soll die bei einer ex-ante-Betrachtung nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls als Folge der Nichterfüllung beziehungsweise nicht gehörigen Erfüllung der maßgeblichen Vertragspflicht typischen Gefahren einer konkreten Schädigung des Gläubigers abwenden.&amp;lt;ref&amp;gt;OGH, 11. Juni 2002 – 1 Ob 116/02v&amp;lt;/ref&amp;gt;  Dabei soll die Konventionalstrafe häufig auch ideelle Nachteile ausgleichen und bloße Unannehmlichkeiten oder Zeitverlust, die nach allgemeinen zivilrechtlichen Kriterien nicht ohne weiteres zu ersetzen wären.&amp;lt;ref&amp;gt;OGH, 24. Oktober 2005 – 9 ObA 136/05y&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vertragsstrafe ist im Zweifel nur dann zu entrichten, wenn den Schuldner an der Nichterfüllung oder [[Schlechtleistung]] auch ein Verschulden trifft.&amp;lt;ref&amp;gt;Peter Fassl: [http://hsp-law.at/downloads/Poenale_in_der_Praxis.PDF &amp;#039;&amp;#039;Pönale in der Praxis&amp;#039;&amp;#039;.] (PDF) hsp-law.at, Spengler Fachjournal, 02/2012.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Praktische Anwendung findet die Konventionalstrafe insbesondere im [[Baugewerbe]] ([[Werkvertrag|Werkverträge]]),&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.abk.at/pdf/14_05_Auswirkung_von_Bauzeitverlaengerungen_auf_Poenalvereinbarungen.pdf &amp;#039;&amp;#039;Bauzeitverlängerungen und ihre Auswirkungen auf Pönalvereinbarungen. Bestimmungen zur Pönale nach ABGB und ÖNORM B2110&amp;#039;&amp;#039;.] (PDF) abk.at, Bauzeitung, 23/24, 2013.&amp;lt;/ref&amp;gt; aber auch im [[Arbeitsrecht|Arbeits-]] und im [[Mietvertrag (Österreich)|Mietrecht]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die gesetzliche Regelung in der [[Schweiz]] ist im [[Obligationenrecht (Schweiz)|Obligationenrecht (OR)]] enthalten ({{Art.|160|OR|ch}} OR bis {{Art.|163|OR|ch}} OR).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach den Grundsätzen des [[Common Law]] muss unterschieden werden. Während in manchen Rechtsordnungen der USA die Vereinbarung von Vertragsstrafen unzulässig ist, soweit sie über den Schadenersatz hinausgeht, hat sich die Rechtslage in England seit einigen Jahren fundamental verändert. So waren lange Zeit hindurch auch dort nur sogenannte {{enS|[[liquidated damages]]}} wirksam zu vereinbaren, nicht hingegen eine Vertragsstrafe, die über diese Höhe hinaus ging. Das hat sich 2015 mit der berühmten Entscheidung des Supreme Court in der Sache &amp;#039;&amp;#039;Cavendish Square Holding BV v Talal El Makdessi&amp;#039;&amp;#039; [2015] UKSC 67 geändert. Seitdem kann auch nach englischem Recht eine Vertragsstrafe vereinbart werden, die über die reine Schadenspauschalierung hinausgeht.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Walter Doralt |Titel=Langzeitverträge |Verlag=Mohr Siebeck |Ort=Tübingen |Datum=2018 |ISBN=978-3-16-155618-0 |Seiten=466}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Beispiel&lt;br /&gt;
„Die Lieferung und der Einbau der gesamten Kücheneinrichtung laut [[Vertrag]] und beiliegender Pläne hat bis 10. März 2014 zu erfolgen. Für jeden Tag, um den diese Frist überschritten wird, erhält der Auftraggeber ein Pönale von 2 % der Auftragssumme (zuzüglich geltender [[Umsatzsteuer|USt]]). Samstage, Sonn- und Feiertage zählen wie Werktage.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Solche sonstigen [[Vertrag]]sbestandteile konnten früher für [[Unternehmer]] existenzbedrohend werden. Vor allem in der [[Bauwirtschaft]] kam es oft zu Fällen, in denen das Pönale bei Nichteinhaltung der Vertragsleistung gezahlt werden musste. Mittlerweile sind durch die Rechtsprechung Höchstgrenzen für Vertragsstrafen (sowohl tages- als auch gesamtbezogen) gerade auch im Baugewerbe festgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei ist besonders zu beachten, dass der Verkäufer (Leistende) das Pönale zahlen und zusätzlich den Vertrag erfüllen muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Walter Doralt: &amp;#039;&amp;#039;Penalty Clauses in Commercial Contracts&amp;#039;&amp;#039;. In: E. Karner, U. Magnus, J. Spier, P. Widmer (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Essays in Honour of Helmut Koziol&amp;#039;&amp;#039;. Jan Sramek Verlag, Wien 2020, ISBN 978-3-7097-0228-4, S. 17–33,&lt;br /&gt;
* Walter Doralt, &amp;#039;&amp;#039;Langzeitverträge&amp;#039;&amp;#039;, 2018, Mohr Siebeck, 2018, 446-485, ISBN 978-3-16-155618-0.&lt;br /&gt;
* Stefan Kramer: &amp;#039;&amp;#039;Vertragsstrafenabrede und Inhaltskontrolles&amp;#039;&amp;#039;. In: &amp;#039;&amp;#039;[[Arbeit und Arbeitsrecht]]&amp;#039;&amp;#039; (AuA), 2005, S. 155–157.&lt;br /&gt;
* Konstantin Pochmarski, Christina Kober: [http://www.hohenberg.at/uploads/bauaktuell_2015_04_Pochmarski.pdf &amp;#039;&amp;#039;Aspekte der richtigen Vereinbarung und Handhabung von Vertragsstrafen&amp;#039;&amp;#039;.] (PDF) In: &amp;#039;&amp;#039;Bau aktuell&amp;#039;&amp;#039;, 4/2015, S. 127–131 (zur Rechtslage in Österreich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary|Konventionalstrafe}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4063285-4}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Schuldrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Schuldrecht (Österreich)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Obligationenrecht (Schweiz)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Vertragsgestaltung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Raphi Raphael</name></author>
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