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	<title>Versunkene Kosten - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Versunkene_Kosten&amp;diff=264512&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Josef J. Jarosch am 13. März 2026 um 13:21 Uhr</title>
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		<updated>2026-03-13T13:21:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Versunkene Kosten&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (oft auch als &amp;#039;&amp;#039;irreversible Kosten&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;versenkte Kosten&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet; {{enS|sunk cost}}) sind in der [[Betriebswirtschaftslehre]] [[Kosten]], die ein [[Wirtschaftssubjekt]] aufgewendet hat und durch künftige Entscheidungen nicht zurückgewinnen kann. Versunkene Kosten dürfen rationalerweise für zukünftige Entscheidungen nicht berücksichtigt werden.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://studyflix.de/wirtschaft/sunk-costs-1633 |titel=Sunk Costs einfach erklärt |sprache=de |abruf=2022-11-15}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Wirtschaftssubjekte, bei denen versunkene Kosten entstehen können, gelten [[Unternehmen]], [[Privathaushalt]]e und der [[Staat]] mit seinen Untergliederungen. Versunkene Kosten nennt man die Kosten, die nicht wieder rückgängig gemacht werden können.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=uDxZN_eck0IC&amp;amp;pg=PA300&amp;amp;dq=%22Versunkene+Kosten%22&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=2ahUKEwju8PLTpvTuAhUpDmMBHRLvArUQuwUwA3oECAIQCA#v=onepage&amp;amp;q=%22Versunkene%20Kosten%22&amp;amp;f=false Robert S. Pindyck/Daniel L. Rubinfeld, &amp;#039;&amp;#039;Mikroökonomie&amp;#039;&amp;#039;, 2009, S. 300]&amp;lt;/ref&amp;gt; Dies sind zum Beispiel [[Ausgabe (Rechnungswesen)|Ausgaben]], die bei einem [[Marktaustritt]] eines Unternehmens nicht wieder rückgängig oder „liquide“ gemacht werden können.&amp;lt;ref&amp;gt;Jürgen Kühling/Tobias Schall/Michael Biendl, &amp;#039;&amp;#039;Telekommunikationsrecht&amp;#039;&amp;#039;, 2. Auflage, 2014, Rn. 91&amp;lt;/ref&amp;gt; Weiterhin kann es sich um Kosten des [[Markteintritt]]s und Marktaustritts, [[Anschaffungskosten]]/[[Baukosten]] für [[Fehlinvestition]]en und [[Investitionsruine]]n, [[Forschungs- und Entwicklungskosten]] von nicht auf den [[Marktreife|Markt]] gebrachten [[Produkt (Wirtschaft)|Produkten]] oder Kosten für zu viel gedruckte [[Prospekt (Werbung)|Prospekte]]/[[Flugblatt|Flyer]] handeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ex-ante- und ex-post-Betrachtung ==&lt;br /&gt;
Fehlinvestitionen sind das klassische Beispiel in den [[Wirtschaftswissenschaft]]en für die Erklärung der [[ex ante|&amp;#039;&amp;#039;ex-ante&amp;#039;&amp;#039;]]- und [[ex post|&amp;#039;&amp;#039;ex-post&amp;#039;&amp;#039;]]-Betrachtung. Bei einer [[Erweiterungsinvestition]] geht der [[Entscheidungsträger]] davon aus, dass die im [[Investitionsplan]] enthaltenen [[Erwartung (Psychologie)|Erwartungen]] wie etwa die [[Vollbeschäftigung]] der Investition auch eintreffen werden („&amp;#039;&amp;#039;ex ante&amp;#039;&amp;#039;“). Die [[Entscheidung]] wird umgesetzt und zeigt sich in der [[Bilanz]] als Erhöhung des [[Anlagevermögen]]s. Später kommt es jedoch unerwartet zu einer [[Rezession]] mit einem [[Nachfrage]]rückgang, der eine [[Unterbeschäftigung]] der Investition mit sich bringt. Die Umsatzerlöse reichen nicht mehr zur [[Amortisation]] der Investition aus. Im Nachhinein („&amp;#039;&amp;#039;ex post&amp;#039;&amp;#039;“) stellt sich die Investitionsentscheidung als [[Fehlentscheidung]] und die Investition als Fehlinvestition heraus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die durch eine vergangene Entscheidung verursachten Kosten waren zum Entscheidungszeitpunkt (&amp;#039;&amp;#039;ex ante&amp;#039;&amp;#039;) [[entscheidungsrelevante Kosten]] und werden dann zu versunkenen Kosten, wenn auf sie in einer gegenwärtigen oder künftigen Entscheidungssituation nicht mehr [[Einfluss]] genommen werden kann und sie sich nachträglich (&amp;#039;&amp;#039;ex post&amp;#039;&amp;#039;) als irreversible Kosten herausstellen.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=yM3TDwAAQBAJ&amp;amp;pg=PA46&amp;amp;dq=Versunkene+Kosten&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=2ahUKEwi9l_yG34DvAhVH-yoKHQZbCNkQuwUwAHoECAIQBw#v=onepage&amp;amp;q=Versunkene%20Kosten&amp;amp;f=false Martin Wördenweber, &amp;#039;&amp;#039;Kennzahlen und Verfahren der Kostenrechnung&amp;#039;&amp;#039;, 2020, S. 46]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Beispiel&lt;br /&gt;
Die [[Telekommunikationsunternehmen]] A und B stehen im Wettbewerb um einen nationalen [[Festnetz]]markt; Anbieter A verfügt bereits über ein [[Telefonnetz]], während Anbieter B ein solches erst noch aufbauen müsste. Für B sind die Kosten für den Aufbau des Netzes im Gegensatz zu A entscheidungsrelevant. B wird daher mit hoher Wahrscheinlichkeit Anbieter A das Feld überlassen. Anbieter A verfügt bereits über das Netz, muss also für die anstehende Entscheidung nur laufende Kosten berücksichtigen. Das heißt nicht, dass die ehemalige Entscheidung des Anbieters A, das Netz aufzubauen, &amp;#039;&amp;#039;ex post&amp;#039;&amp;#039; profitabel gewesen ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Versunkene Kosten werden in der [[Wettbewerb (Wirtschaft)#Wettbewerbstheorie|Wettbewerbstheorie]] daher als ein wichtiger Grund für die Herausbildung von [[Monopol]]en angesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Versunkene Kosten und rationales Verhalten ==&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Eskalierendes Commitment}}&lt;br /&gt;
Da Wirtschaftssubjekte nicht immer dem [[Rationalität]]spostulat des [[Homo oeconomicus]] folgen, werden irreversible Kosten oft zum Anlass genommen, unrentable Aktivitäten weiter fortzusetzen, weil bereits viel in diese Aktivitäten investiert wurde – aus rationaler Sicht ungerechtfertigterweise. Somit können irreversible Kosten den (aus Sicht des Entscheidungsträgers) wirtschaftlich optimalen [[Entscheidungsprozess]] verfälschen. Auf solches Verhalten bezieht sich die Redensart „[[wikt:gutes Geld schlechtem hinterherwerfen|gutes Geld schlechtem hinterherwerfen]]“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Obwohl schlechtem kein gutes Geld hinterher geworfen werden sollte, heißt dies nicht, dass Fehlinvestitionen, die zu irreversiblen Kosten geführt haben, deswegen einfach vergessen werden können. Sie tauchen in der [[Bilanz]] des Unternehmens auf und führen zu Verlusten; eine gründliche Nachbetrachtung und Reflexion, wie es zu solchen Fehlentscheidungen gekommen ist, ist stets geboten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wirtschaftliche Aspekte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gibt oft die Neigung von Entscheidungsträgern, versunkene Kosten früherer Fehlentscheidungen bei der aktuellen Entscheidungsfindung weiterhin zu berücksichtigen.&amp;lt;ref&amp;gt;Martin Wördenweber, &amp;#039;&amp;#039;Kennzahlen und Verfahren der Kostenrechnung&amp;#039;&amp;#039;, 2020, S. 46&amp;lt;/ref&amp;gt; So werden an sich erfolglose Projekte mit negativem [[Kapitalwert]] weiter verfolgt, weitere Kosten in Kauf genommen („gutes Geld schlechtem hinterherwerfen“), anstatt das Projekt zu beenden und die Fehlinvestition einzugestehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei gegenwärtigen Entscheidungen sollten nur der künftige [[Nutzen (Wirtschaft)|Nutzen]] und die künftigen [[Folgekosten]], nicht aber die versunkenen Kosten berücksichtigt werden.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=t0FaFI4kOIwC&amp;amp;pg=PA160&amp;amp;dq=Versunkene+Kosten&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=2ahUKEwi9l_yG34DvAhVH-yoKHQZbCNkQuwUwBHoECAEQCA#v=onepage&amp;amp;q=Versunkene%20Kosten&amp;amp;f=false Jonathan H. Hamilton/Valerie Yvonne Suslow, &amp;#039;&amp;#039;Übungen zur Mikroökonomie&amp;#039;&amp;#039;, 2009, S. 160]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abgrenzungen ==&lt;br /&gt;
Parallelen, aber auch deutliche Unterschiede, gibt es zum Begriff der [[Ewigkeitskosten]]. Letztere sind Folgekosten, die z.&amp;amp;nbsp;B. nach Beendigung des [[Bergbau]]s oder der [[Kernenergie]]nutzung entstehen oder weiter anfallen werden bzw. zumindest für längere Zeit anfallen werden. Ewigkeitskosten sind jedoch nur teilweise versunkene Kosten – und zwar dann, wenn sie auch im Falle des Weiterbetriebs einer Bergbauanlage oder eines [[Kernkraftwerk]]s entstehen werden. In diesem Fall sind sie in der Hinsicht &amp;#039;&amp;#039;versunken&amp;#039;&amp;#039;, als dass ihr Auslöser in der Vergangenheit liegt und sie nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Beispiele hierfür sind die Kosten für das kontinuierliche Abpumpen von [[Grundwasser]], zu erwartende Kosten für Schäden an Bauwerken durch Bodensetzungen oder die Kosten für die [[Endlagerung]] von Brennelementen. Nicht versunkene Ewigkeitskosten sind beispielsweise Kosten für die [[Renaturierung]] einer [[Tagebau]]-Landschaft, da diese Kosten nicht zwangsläufig, sondern nur im Fall der [[Stilllegung]] der Anlage entstehen. Folglich sind sie entscheidungsrelevant und damit nicht versunken. Bei größeren, in mehreren Teilabschnitten realisierten Projekten (z.&amp;amp;nbsp;B. Verkehrsprojekte) werden zuweilen bei der Realisierung der ersten Abschnitte [[Bauvorleistung]]en für eventuelle weitere Abschnitte geschaffen. Die Aufwendungen für diese Vorleistungen stellen versunkene Kosten dar. [[Markteinführung|Produkteinführungen]] am [[Markt (Wirtschaftswissenschaft)|Markt]] gehen oft mit hohen Kosten einher. Rentiert sich das Produkt nicht, sollte man die bereits investierten Kosten nicht in die Entscheidung (Produkt im Markt belassen oder zurückziehen) einbeziehen, sondern sich nur an den zukünftigen Möglichkeiten orientieren. [[Börse]]nanleger orientieren sich bei [[Verkaufsentscheidung]]en häufig daran, zu welchem [[Börsenkurs|Kurs]] sie eine [[Aktie]] gekauft haben. Der Kurs, zu dem man in der Vergangenheit eingestiegen ist, ist jedoch irrelevant für die Beurteilung der Entwicklung der Aktie in der Zukunft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die umgangssprachlich als [[EDA-Kosten|Eh-da-Kosten]] (auch &amp;#039;&amp;#039;EDA-Kosten&amp;#039;&amp;#039;) bezeichneten [[Fixkosten]] (vor allem [[Personalkosten]]) sind keine versunkenen Kosten, weil sie als Kosten der Betriebsbereitschaft gelten und im Rahmen der [[Kalkulation]] für die [[Kostendeckung]] vorgesehen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Schaub, Harald (1997): &amp;#039;&amp;#039;Sunk Costs, Rationalität und ökonomische Theorie&amp;#039;&amp;#039;. Schäffer Poeschel, Stuttgart 1997. ISBN 3-7910-1244-4&lt;br /&gt;
* John Sutton: &amp;#039;&amp;#039;Sunk Costs and Market Structure: Price Competition, Advertising, and the Evolution of Concentration&amp;#039;&amp;#039;. Mcgraw Hill Book Co; Auflage: 1st MIT Press Pbk. Ed (30. September 2007). ISBN 978-0262693585&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4263045-9}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Betriebswirtschaftslehre]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Entscheidungstheorie]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Arbeits- und Organisationspsychologie]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kostenrechnung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Management]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Planung und Organisation]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Josef J. Jarosch</name></author>
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