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	<title>Versandhandel - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-05T05:05:56Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Versandhandel&amp;diff=44235&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Marc-Lautenbacher: /* Unterscheidung nach Sortiment */ Ergänzte Fakten sowie Quellenangabe</title>
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		<updated>2026-01-07T07:00:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Unterscheidung nach Sortiment: &lt;/span&gt; Ergänzte Fakten sowie Quellenangabe&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Versandhandel&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (auch &amp;#039;&amp;#039;Mailorder&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;Distanzhandel&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;Onlinehandel&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;interaktiver Handel&amp;#039;&amp;#039;) ist eine Art des [[Einzelhandel]]s, bei dem die [[Produkt (Wirtschaft)|Produkte]] meist per [[Internet]] angeboten werden, historisch und vereinzelt heute noch per [[Produktkatalog]], [[Prospekt (Werbung)|Prospekt]], [[Fernsehwerbung]] oder [[Handelsvertreter]]. Im Jahr 2022 betrug der Umsatz im Versandhandel in Deutschland 75,4 Milliarden Euro. Pro Tag gehen 14 Millionen Sendungen an 9 Millionen Empfänger.&amp;lt;ref&amp;gt;Zwischen Katzenstreu und Helene Fischer, in History Live - Das Magazin der Stiftung Historische Museen Hamburg Winter 2024/2025, Hamburg 2024, S. 12–19&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Der Versandhandel ist eine Vertriebsform im [[Handel]], die nicht wie der [[Einzelhandel|Einzel-]] oder [[Großhandel]] über direkte [[Kundenkontaktmanagement|Kundenkontakte]] ([[Präsenzhandel]]) verfügt. Vielmehr findet die [[Geschäftsbeziehung]] über Produktkataloge oder das Internet statt. Deshalb ist weder die direkte [[Übergabe (Sachenrecht)|Übergabe]] der Ware an den Käufer noch die direkte [[Zahlung]] des [[Kaufpreis]]es an den [[Verkäufer]] möglich. Die Ware muss versandt werden, die Zahlung erfolgt durch unbaren Zahlungsverkehr. Das hat Folgen für den [[Gefahrübergang]], das [[Transportrisiko|Transport-]] und das [[Zahlungsrisiko]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wesentliche Nachteile des Versandhandels gegenüber dem Präsenzhandel sind, dass der [[Kunde]] die Produkte nur im Katalog beurteilen kann, sie also nicht [[Zum Anfassen|anfassen]] oder [[Anprobe|anprobieren]] kann und dass es an [[Beratung]] fehlt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arten ==&lt;br /&gt;
=== Unterscheidung nach Zielgruppe ===&lt;br /&gt;
Man unterscheidet im Versandhandel grundsätzlich zwei Arten:&lt;br /&gt;
* [[Business-to-Consumer]] (B2C): direkt an den privaten [[Verbraucher]] (Konsument) gerichtet&lt;br /&gt;
* [[Business-to-Business]] (B2B): an Unternehmenskunden gerichtet&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unterscheidung nach Sortiment ===&lt;br /&gt;
Es wird unterschieden zwischen:&lt;br /&gt;
* [[Spezialversender]]: Versandhandelsunternehmen, die sich auf einen Sortimentsbereich spezialisieren (Textilien/Mode, HiFi, Tonträger, Möbel, Delikatessen etc.). Beispiele sind [[Conrad Electronic]], [[Madeleine Mode]], [[Richard Borek Unternehmensgruppe|Borek Briefmarken]], [[Pro Idee]], [[Walbusch]] und [[H. Köser]].&lt;br /&gt;
* [[Universalversender]]: Versandhandelsunternehmen, die meist mit einem oder mehreren saisonal erscheinenden Hauptkatalogen, gestützt durch mehrere Spezialkataloge, ein „Kauf- oder Warenhaus“-Sortiment (Bekleidung, Unterhaltungselektronik, Möbel, Haushaltswaren, …) anbieten. Nach der [[Insolvenz]] des [[Quelle GmbH|Quelle-Versandes]] und von [[Neckermann (Versandhandel)|Neckermann]] ist diese Gattung am Markt kaum noch vertreten. Repräsentanten dieser Gruppe sind in Deutschland in heutigen Tagen noch der [[Bader Versand]], der [[Otto-Versand]], [[Baur Versand|BAUR]] und [[Schwab Versand|Schwab]]. Der Anteil des Online-Umsatzes bei den Universalversendern wächst kontinuierlich und beginnt den Katalog als bedeutendsten Umsatzträger zu verdrängen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach einer erfolgten Bestellung und darauf folgender Einigung auf einen Bezahlvorgang werden die Produkte durch [[Zustelldienst]]e oder [[Logistikdienstleister]] an die Endabnehmer versendet. Dabei unterscheidet sich die [[Privatkundenlogistik]] von der [[Handelslogistik]] durch die Herausforderungen der sogenannten letzten Meile zum Kunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
Der Nürnberger Textilien- und Spielwarenhändler [[Georg Hieronimus Bestelmeier]], der das erste Kaufhaus der Stadt eröffnet hatte, gab 1793 den ersten &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Versandkatalog&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; in Auftrag. Dieser enthielt ein Gesamtverzeichnis Bestelmeiers Waren mit Produktabbildungen, Produktionsbeschreibungen und Bestellmöglichkeit.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Martin Droschke]]: &amp;#039;&amp;#039;Wer hat’s erfunden? Versandkatalog.&amp;#039;&amp;#039; In: &amp;#039;&amp;#039;Franken 2024. Franken-Wissen für das ganze Jahr.&amp;#039;&amp;#039; Emons Verlag, Köln 2023, ISBN 978-3-7408-1797-8, Blatt &amp;#039;&amp;#039;18. November.&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/ref&amp;gt; [[Aristide Boucicaut]], der Leiter von [[Le Bon Marché]], stellte 1856 der französischen Öffentlichkeit den ersten &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;[[Versandhauskatalog]]&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; vor. Zu Beginn wurde hauptsächlich das Stadtgebiet von Paris beliefert, später ganz Frankreich. Die amerikanische Mail-Order-Industrie begann 1872 mit dem weltweit ersten Universalversender Aaron Montgomery Ward (1843–1913),&amp;lt;ref&amp;gt;O.V., &amp;#039;&amp;#039;Die Montgomery Ward Story&amp;#039;&amp;#039;, in: Der Versandhausberater Nr. 1,  2001, S. 6&amp;lt;/ref&amp;gt; der im selben Jahr den ersten Versandkatalog für sein Versandgeschäft in Chicago präsentierte. Er bestand aus einem einzigen Blatt mit den Angeboten und den Versandbedingungen.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://inventors.about.com/library/inventors/blshopping.htm Shopping Innovations, The History of the Shopping Mall, 9. August 2016].&amp;lt;/ref&amp;gt; Anstatt seine Kunden – zumeist Farmer in den Weiten des amerikanischen Westens – in regelmäßigen Abständen persönlich zu besuchen, ihre Bestellungen aufzunehmen und dann bei seinem nächsten Besuch die Ware zu liefern, überließ er ihnen eine Warenliste.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=RckvZY54jKQC&amp;amp;pg=PA127&amp;amp;dq=Aaron+Montgomery+Ward+1872&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwix4rfg-YbfAhXLiiwKHZaYC50Q6AEIOjAC#v=onepage&amp;amp;q=Aaron%20Montgomery%20Ward%201872&amp;amp;f=false Jörg Knoblauch, &amp;#039;&amp;#039;Die Personalfalle&amp;#039;&amp;#039;, 2010, S. 127].&amp;lt;/ref&amp;gt; Timothy Eaton begann im Jahre 1877 mit dem [[Lieferservice]] und brachte 1884 seinen ersten transkanadischen Katalog heraus. [[Sears Roebuck]] veröffentlichte 1893 den ersten Katalog, ab 1897 versandte Sears Roebuck Kataloge im Umfang von 750 Seiten mit 6000 Artikeln.&amp;lt;ref&amp;gt;Heinrich Holland, &amp;#039;&amp;#039;Direktmarketing: Im Dialog mit dem Kunden&amp;#039;&amp;#039;, 2011, S. 1.&amp;lt;/ref&amp;gt; Eatons Katalog erreichte 1904 eine Auflage von 1,3 Millionen Exemplaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Kaufhaus ISRAEL Berlin, Versandhauskatalog S.24 von 1932.jpg|miniatur|Kaufhaus ISRAEL Berlin, Versandhauskatalog S. 24 von 1932]]&lt;br /&gt;
Im deutschsprachigen Raum entstand im Jahr 1870 der bis heute als Versandgeschäft tätige Herrenausstatter [[Mey &amp;amp; Edlich]],&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.mey-edlich.de/ueber_uns |titel=Mey &amp;amp; Edlich – Mode für Männer online kaufen |zugriff=2018-05-16}}&amp;lt;/ref&amp;gt; der bebilderte Kataloge&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Titel=1. Mey &amp;amp; Edlich Katalog |Sammelwerk=The New York Public Library Digital Collections |Datum=2017-01-31 |Online=https://digitalcollections.nypl.org/items/510d47e0-fd17-a3d9-e040-e00a18064a99#/?zoom=true |Abruf=2018-05-16}}&amp;lt;/ref&amp;gt; ab 1886 versandte. Damit gehört der damalige sächsische Hoflieferant Mey &amp;amp; Edlich zu den Pionieren des deutschen und weltweiten Versandgeschäftes.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=André Loh-Kliesch |url=https://www.leipzig-lexikon.de/biogramm/Mey_Ernst.htm |titel=Mey, Ernst – Unternehmer in Leipzig |zugriff=2018-05-16}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Ihm folgte [[August Stukenbrok Einbeck]] (ASTE), der ab 1888 in Einbeck einen Fahrradversandhandel betrieb.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der von Katalogen abhängige Versandhandel gelangte in der [[Weimarer Republik]] zur Blüte, denn viele noch heute bestehende Versandhändler wurden gegründet: [[Versandhaus Klingel]] (1923), [[Baur Versand]] (1925), Friedrich Wenz (1926), [[Quelle GmbH|Quelle]] (Oktober 1927), [[Schöpflin (Unternehmen)|Schöpflin]] (1929), [[Bader Versand]] (1929) und [[Vorwerk (Unternehmen)|Vorwerk]] (1930) oder der [[Otto Group|Otto-Versand]] (August 1949),&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Patrick Siegfried |Titel=Onlinehandel – Band 1: 19 erfolgreiche Unternehmenskonzepte |Verlag=Akademische Verlagsgemeinschaft München |Datum=2014-02-17 |ISBN=978-3-96091-205-7 |Online=https://books.google.de/books?id=s6Z4DwAAQBAJ&amp;amp;pg=PA357&amp;amp;dq=Katalog+Otto-Versand+1950&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwjbm8vmiYffAhWNYVAKHe0fDO4Q6AEIOTAD#v=onepage&amp;amp;q=Katalog%20Otto-Versand%201950&amp;amp;f=false |Abruf=2022-12-22}}&amp;lt;/ref&amp;gt; [[Neckermann (Versandhandel)|Neckermann]] versandte im Dezember 1938 die ersten Kataloge. In [[England]] gab [[John Moores]] im Mai 1932 den ersten Versandhandelskatalog seines Einzelhandelsunternehmen [[Littlewoods]] heraus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Zweiten Weltkrieg begann Neckermann im März 1950 wieder mit dem Katalogversand, es folgte der des Otto-Versands im September 1950 mit 14 Seiten und einer Auflage von 300 Exemplaren; Schwab folgte 1955. In der [[DDR]] wurde der Versandhandel durch die staatliche [[Handelsorganisation]] (Centrum-Versandhandel, Leipzig; [[Konsument Versandhaus]], Karl-Marx-Stadt) am 1. Mai 1956 eingeführt. Die allgemein schlechte Versorgungslage in der DDR wirkte sich aber auch auf den Versandhandel aus; bis zur Hälfte der in den Katalogen angepriesenen Güter waren jeweils nicht lieferbar. Wegen des steigenden Unmuts der Bürger darüber, offiziell allerdings wegen der flächendeckend „besseren Versorgungslage“, wurde der Versandhandel in der DDR am 13. August 1976 eingestellt. Nur noch [[Kondom]]e und [[Saatgut]] konnten weiterhin per Post bestellt werden.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Klaus Taubert]]: [https://www.spiegel.de/geschichte/ddr-versandhandel-a-949158.html „Planwirtschaft wie aus dem Bilderbuch“], &amp;#039;&amp;#039;einestages&amp;#039;&amp;#039;, [[Spiegel Online]], 8. Oktober 2010&amp;lt;/ref&amp;gt; Westdeutsche Versandhauskataloge erlangten zu jener Zeit große Beliebtheit in der DDR. Aufgrund der konjunkturellen Situation in den 1970er Jahren wurden mehrere Versandhändler aufgekauft. Bereits 1964 stieg Quelle bei Schöpflin ein und übernahm später die noch restlichen Firmenanteile (1967),&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Sabine Ehrentreich |url=https://www.suedkurier.de/region/hochrhein/loerrach/Schoepflin-Schliessung-Die-Empoerung-war-gross;art372612,10222490 |titel=Lörrach: Schöpflin-Schließung: Die Empörung war groß |datum=2019-07-22 |sprache=de |abruf=2022-08-16}}&amp;lt;/ref&amp;gt; der Otto-Versand übernahm den [[Heine (Versandhandel)|Heine-Versand]] (1974) und [[Sheego|Schwab-Versand]] (1976), [[Karstadt]] erwarb 1976 den Neckermann-Versand. Zudem begannen die großen Versandhändler mit dem Ausbau von Logistikzentren und eigenen Transportsystemen, um die Transport- und Postgebühren an die [[Deutsche Bundespost]] zu minimieren (siehe: [[Hermes Europe]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Neckermann-Katalog erreichte nach der [[Deutsche Wiedervereinigung|Wiedervereinigung]] im Jahre 1990 mit 1000 Seiten Umfang und einer Auflage von 10 Millionen Exemplaren seine Höchstphase. Mit der Verbreitung von Versandhändlern und Auktionsplattformen im [[Internet]] (u.&amp;amp;nbsp;a. [[Amazon.com]] 1994, [[eBay]] 1995), dem Ausbau des Filialnetzes größerer [[Fachmarkt|Fachmärkte]] ([[Obi (Baumarkt)|Obi]], [[Praktiker]], [[Media-Markt]], [[Media-Saturn-Holding#Marke „Saturn“|Saturn]]) und der [[Aktionsware]]nentwicklung in [[Discounter]]märkten schrumpfte der Anteil des konventionellen Versandhandels am gesamten Einzelhandelsumsatz, so dass sich viele Versandhändler auch als Internetanbieter profilieren mussten. Nicht alle waren dabei erfolgreich, 2009 wurde der [[Quelle GmbH|Quelle-Versand]], 2012 [[Neckermann (Versandhandel)|Neckermann]] insolvent. Der [[Elektronischer Handel|Online-Versandhandel]] gewinnt darüber hinaus immer mehr an Bedeutung. Laut einer Studie des Bundesverbandes des Deutschen Versandhandels e.&amp;amp;nbsp;V. ist die Zahl der deutschen Internet-Käufer im Jahr 2009 auf 32,5 Millionen gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Steigerung um 1,1 Millionen Nutzer des Online-Versandhandels.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2016 gehörten Amazon, [[Otto Group|Otto]], [[Zalando]], Notebooksbilliger sowie [[Bonprix]] in Deutschland zu den fünf umsatzstärksten Onlineshops.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.ehi.org/de/top-100-umsatzstaerkste-onlineshops-in-deutschland/&lt;br /&gt;
 |titel= Top 100 umsatzstärkste Onlineshops in Deutschland |titelerg=E-Commerce-Umsatz 2016 der B2C-Shops für physische Güter in Mio. €: Zum neunten Mal geben das EHI und Statista einen Überblick über den aktuellen E-Commerce-Markt in Deutschland. Auf Basis der Studie „E-Commerce-Markt Deutschland 2017“, in der die 1.000 umsatzstärksten Onlineshops untersucht wurden, entstand das Ranking der Top-100-Onlineshops. |hrsg=EHI Retail Institute GmbH |datum=2017-11-29 |zugriff=2018-01-06}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Otto-Versand brachte im November 2018 seinen letzten Katalog heraus.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Berliner Morgenpost - Berlin |url=https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article215849381/Ende-einer-Aera-Der-letzte-Otto-Katalog-wird-gedruckt.html |titel=Otto-Versand - Letzter Katalog in Nürnberg gedruckt |datum=2018-11-22 |sprache=de-DE |abruf=2022-08-16}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Grund war der [[Online-Handel]], durch den die Bedeutung der Kataloge seit den 2000er Jahren stark zurückgegangen war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Versandprozess ==&lt;br /&gt;
Der Versandprozess in einem Unternehmen sollte möglichst durchgängig und ohne große Eingriffe und Verzögerungen ablaufen. Die Auftragsannahme, die Versandabwicklung, die eigentliche Auslieferung sowie das [[Retoure]]nmanagement sind dabei die wesentlichen Schritte.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;Auftragsannahme&amp;#039;&amp;#039;: Erfassung der Bestelldaten aus dem [[Kundenauftrag]] und Prüfen der [[Verfügbarkeit]] der Artikel.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;Versandabwicklung&amp;#039;&amp;#039;: Erstellung einer [[Packliste]] und Drucken von [[Rechnung]], Adressaufkleber und sonstigen Retourenunterlagen.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;Auslieferung&amp;#039;&amp;#039;: Übergabe der Ware an einen geeigneten Versanddienstleister.&lt;br /&gt;
* [[Retourenmanagement]]: Prüfen des Grundes für die Rücksendung der Ware und Analyse der weiteren Verfahrensweise.&lt;br /&gt;
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts entwickelt der Versandhandel eine Vielzahl an Modellen, um die Schnelligkeit und Zuverlässigkeit der Belieferung zu erhöhen. Dazu gehören [[Click and Collect|Click-and-Collect]]-Dienste in den Wohnquartieren oder neue Verteilzentren für die «[[Letzte Meile]]» nahe bei den [[Innenstadt|Stadtzentren]].&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Lars Frensch |url=https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilien-vom-parkhaus-bis-zum-unterirdischen-verteilzentrum-neue-ideen-fuer-urbane-warenlager/26923136.html |titel=Vom Parkhaus bis zum unterirdischen Verteilzentrum – neue Ideen für urbane Warenlager |werk=[[Handelsblatt]] |datum=2021-02-20 |abruf=2021-07-22}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsfragen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Allgemeines ===&lt;br /&gt;
Für ihre [[Mitgliedstaaten der Europäischen Union|Mitgliedstaaten]] hatte die [[Europäische Union]] mit ihrer [[Richtlinie 97/7/EG (Fernabsatzrichtlinie)|Fernabsatzrichtlinie]] 1997 Vorgaben zur nationalen [[Zivilrecht|zivilrechtlichen]] Gestaltung von [[Fernabsatzvertrag|Fernabsatzverträgen]], also von über [[Fernkommunikationsmittel]] &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;geschlossenen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; Verträgen gemacht. In Deutschland wurden sie mit {{§|312c,312d,312e,312f,312g,312h|BGB|buzer|text=§§&amp;amp;nbsp;312c bis 312h}} des [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerlichen Gesetzbuchs]] [[Legaldefinition|definiert]] und als [[Fernabsatzrecht]] mit besonderen Informationspflichten für Unternehmer und Recht auf [[Widerruf (Recht)|Widerruf]] des [[Kaufvertrag]]s für die Verbraucher umgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach {{§|1|juschg|juris}} des deutschen [[Jugendschutzgesetz (Deutschland)|&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Jugendschutz&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;gesetzes]] ist Versandhandel jedes entgeltliche [[Geschäft (Wirtschaft)|Geschäft]], das im Wege der Bestellung und Übersendung einer Ware durch Postversand oder elektronischen Versand ohne persönlichen Kontakt zwischen [[Lieferant]] und Besteller &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;vollzogen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; wird. Die Bestellung der gewünschten Produkte kann mündlich (z.&amp;amp;nbsp;B. per [[Telefon]] oder [[Handelsvertreter]]), schriftlich (z.&amp;amp;nbsp;B. per [[Brief]] oder [[Fax]]) oder im [[Internet]] getätigt werden. Die anschließende Bezahlung kann per [[Kreditkarte]], [[Nachnahme]], [[Vorauskasse]], [[Lastschrift]] oder auf [[Rechnung]] erfolgen.&lt;br /&gt;
=== Versendung der Ware ===&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Versendungskauf}}&lt;br /&gt;
Beim Versandhandel ([[Fernabsatzvertrag|Fernabsatz]] und [[Online-Handel]]) stehen sich daher Käufer und Verkäufer nicht unmittelbar gegenüber, so dass die Ware transportiert werden muss und zwischen [[Bestellung]] und [[Übergabe (Sachenrecht)|Übergabe]] mindestens ein [[Arbeitstag]] liegt. Der Käufer, der die Ware auch beim Verkäufer abholen könnte ({{§|269|bgb|juris}} Abs. 1 [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]), möchte sich die Ware aber bequemer verschaffen und vereinbart mit dem Verkäufer ihren Versand. Die nicht mögliche direkte Übergabe wird durch Versendung der Ware ersetzt, die der Versandhändler selbst übernimmt oder – im Regelfall – durch [[Transportunternehmen]] durchführen lässt. Dadurch hat der Käufer den Nachteil, dass er – anders als beim Präsenzkauf – die Ware vorher nicht sehen und begutachten kann, sondern erst bei deren [[Lieferung]], also meist nach der [[Zahlung]] des [[Kaufpreis]]es. Außerdem besteht für den Käufer das Risiko, dass er den Kaufpreis bezahlt hat, aber die Ware nicht oder nicht mangelfrei geliefert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Verkäufer darf beim [[Versendungskauf]] Dritte mit dem Transport der Ware beauftragen, das sind Transportunternehmen wie etwa die [[Post]], [[Paketdienst]]e, [[Frachtführer]] (per [[Eisenbahn]], [[Schiff]] oder [[Flugzeug]]) oder [[Spediteur]]e. Der Spediteur im klassischen Sinn organisiert zwar definitionsgemäß nur den [[Transport]] (§{{§|453|hgb|juris}} ff. [[Handelsgesetzbuch|HGB]]), wird tatsächlich aber oft im [[Selbsteintritt (Vertragsrecht)#Selbsteintritt im Speditionsgewerbe|Selbsteintritt]] auch zum Frachtführer und tritt dann selbst als Ausführender von Transporten auf ({{§|458|hgb|juris}} HGB).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäß {{§|474|bgb|juris}} Abs. 2 BGB findet der [[Gefahrübergang]] nach {{§|447|bgb|juris}} BGB nur bei [[Kaufvertrag (Deutschland)|Kaufverträgen]] statt, an denen entweder sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite kein [[Verbraucher]] beteiligt ist, oder lediglich auf der Verkäuferseite, nicht aber auf der Käuferseite ein Verbraucher steht. Dadurch wird der [[Verbrauchsgüterkauf]] ausgeschlossen, bei dem ein [[Unternehmer]] als Verkäufer und ein Verbraucher als Käufer vorhanden sind. Beim Verbrauchsgüterkauf führt die Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen nicht zum Übergang der [[Preisgefahr]] auf den Käufer. Der Gefahrübergang erfolgt vielmehr erst nach dem Transport mit Übergabe der Ware an den Käufer ({{§|446|bgb|juris}} BGB). Die Ware reist beim Verbrauchsgüterkauf mithin auf Gefahr des Verkäufers.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Wolfgang Fikentscher, Andreas Heinemann |Titel=Schuldrecht |Verlag=Walter de Gruyter |Datum=2006 |ISBN=978-3-89949-148-7 |Online=https://books.google.de/books?id=N2QBH5cHbQUC&amp;amp;pg=PA465&amp;amp;dq=Versendungskauf+Verbrauchsg%C3%BCterkauf&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwiS0JbzsODaAhWBDMAKHUY_CFQQ6AEILzAB#v=onepage&amp;amp;q=Versendungskauf%20Verbrauchsg%C3%BCterkauf&amp;amp;f=false |Abruf=2022-12-22}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Erteilt der Käufer jedoch dem Transporteur eine [[Abstellgenehmigung]], geht die [[Transportrisiko|Transportgefahr]] auch ohne tatsächliche Übergabe auf den Käufer über.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bezahlung der Ware ===&lt;br /&gt;
Die Zahlung des Käufers erfolgt durch [[Kreditkarte]]n oder sonstige [[Zahlungskarte]]n. Nach der [[Rechtsprechung]] des [[Bundesgerichtshof|BGH]] gelten im Telefon-/Mailorder-/[[E-Commerce]]-Verfahren die gleichen Grundsätze wie im [[Präsenzhandel]], wo der Kreditkarteninhaber seine Kreditkarte dem Vertragshändler vorlegt.&amp;lt;ref&amp;gt;BGH, Urteil vom 13. Januar 2004, Az.: XI ZR 479/02 = {{Rspr|BGH WM 2004, 1130}}, 1131.&amp;lt;/ref&amp;gt; Von entscheidender Bedeutung sei die Bargeldersatzfunktion,&amp;lt;ref&amp;gt;{{Rspr|BGHZ 150, 286}}, 292&amp;lt;/ref&amp;gt; die der Kreditkarte nicht nur beim Präsenzgeschäft unter Vorlage der Karte, sondern auch im Mailorderverfahren zukommt. Hauptmerkmal des Versandhandels als [[Fernabsatzvertrag|Fernabsatzgeschäft]] ist der Verzicht auf die körperliche Vorlage der Kreditkarte, sodass die Prüfung der [[Unterschrift]] durch den Vertragshändler ({{enS|signature on file}}, „Unterschrift liegt vor“) unterbleibt. Hiermit bestätigt der Vertragshändler beim Präsenzverfahren, dass ihm die Unterschrift des Karteninhabers, etwa auf einer schriftlichen Bestellung, vorliegt. Stattdessen übermittelt der Käufer dem Händler lediglich über [[Telefon]], [[E-Mail]] oder [[Internet]] seine Kartendaten, woraus der Versandhändler einen Leistungsbeleg erstellt. Der Händler darf nur dann die Kreditkartendaten für die Erstellung eines Leistungsbelegs nutzen, wenn die Händlerbedingungen mit dem Kartenunternehmen dies vorsehen. Diese [[Allgemeine Geschäftsbedingungen|Allgemeinen Geschäftsbedingungen]] sehen meistens vor, dass der Vertragshändler nur dann einen Anspruch gegen das Kartenunternehmen aus einem abstrakten [[Schuldversprechen]] erhält, wenn auch tatsächlich eine Bestellung bei ihm eingegangen ist und deshalb eine Voranfrage bei dem Kartenunternehmen stattgefunden hat. Der Händler muss zur Vermeidung der systemimmanenten Missbrauchsgefahren vor der Zahlung prüfen, ob Besteller und Karteninhaber identisch sind und die Kartenprüfnummer auf der Rückseite der Karte überprüfen. In diesen Fällen hat das Kartenunternehmen vorher die Voraussetzungen für diese Identitätsprüfung zu schaffen. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass die Verteilung des Missbrauchsrisikos im Versandhandel nicht anders als bei Präsenzgeschäften zu beurteilen ist, mithin also [[Rücklastschrift|Rückbelastungsklauseln]] unzulässig sind. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass auch bei Distanzgeschäften eine Bargeldersatzfunktion bestehe, die einem [[verschulden]]sunabhängigen Abwälzen des Missbrauchsrisikos auf den Vertragshändler entgegenstehe.&amp;lt;ref&amp;gt;BGH WM 2004, 1130, 1131.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zahlungspflicht des Kartenunternehmens entsteht nur, wenn das Vertragsunternehmen mit Hilfe des [[POS-Terminal]]s ordnungsgemäße Leistungsbelege erstellt. Diese Regelung benachteiligt das Vertragsunternehmen nicht unangemessen, sondern schreibt eine sachgemäße Dokumentation der abgewickelten Geschäfte vor, die insbesondere zur Bearbeitung etwaiger Beschwerden eines Karteninhabers benötigt wird.&amp;lt;ref&amp;gt;BGH WM 2004, 1130, 1131.&amp;lt;/ref&amp;gt; Der fehlende Vermerk „signature on file“ berührt die Zahlungspflicht des Kartenunternehmens im Mailorderverfahren nicht. Diese Angabe ist grundsätzlich eine notwendige Voraussetzung der Zahlungspflicht des Kreditkartenunternehmens im Präsenzverfahren,&amp;lt;ref&amp;gt;BGH WM 2004, 1130, 1132.&amp;lt;/ref&amp;gt; kann und darf auf den Leistungsbelegen im Mailorderverfahren jedoch nicht vermerkt werden. Die Zahlungspflicht des Kartenunternehmens entsteht auch ohne den Vermerk „signature on file“ auf den Leistungsbelegen, wenn Bestellungen per E-Mail/Internet übermittelt werden und dem Vertragsunternehmer die Unterschriften der Karteninhaber nicht vorliegen.&amp;lt;ref&amp;gt;BGH, Urteil vom 12. Juli 2005, Az.: XI ZR 412/04 = {{Rspr|BGHZ 157, 256}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Verbote im Versandhandel ===&lt;br /&gt;
Für nicht [[jugendfrei]]e Produkte besteht ein grundsätzliches Verbot ihres Versandhandels ({{§|12|juschg|juris}} Abs. 3 Nr. 2 JuSchG). Nach {{§|1|juschg|juris}} Abs. 4 JuSchG liegt kein verbotener Versandhandel vor, wenn durch geeignete Vorkehrungen verhindert wird, dass die bestellte Ware in die Hände von [[Kind]]ern und [[Jugend]]lichen gerät. Sie darf nicht in der Liste jugendgefährdender Medien gemäß {{§|18|juschg|juris}} Abs. 1 JuSchG enthalten sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ferner dürfen in Deutschland zwar [[Arzneimittel]] zur Anwendung am Menschen über [[Versandapotheke]]n mit behördlicher [[Erlaubnis]] in den Verkehr gebracht werden ([[Arzneimittelversandhandel in Deutschland]]; {{§|43|amg_1976|juris}} Abs. 1 [[Arzneimittelgesetz (Deutschland)|AMG]] in Verbindung mit {{§|11a|apog|juris}} [[ApoG]]), bei Arzneimitteln zur Anwendung an Tieren ist der Versandhandel in Deutschland jedoch weiterhin verboten ({{§|43|amg_1976|juris}} Abs. 5 AMG).&amp;lt;ref&amp;gt;{{cite news |url=http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/recht/news/2010/05/04/bgh-schraenkt-versandverbot-fuer-tierarzneimittel-ein.html |title=Tierarzneimittel: BGH schränkt Versandverbot für Tierarzneimittel ein |author=Kirsten Sucker-Sket |work=DAZ.online |date=2010-05-04 |accessdate=2010-12-26}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Versandhandel im Verbrauchsteuerrecht der EU ===&lt;br /&gt;
Für den Versandhandel mit Waren, die mit einer [[Verbrauchsteuer (Deutschland)|Verbrauchsteuer]] belastet sind, hat die [[Europäische Union]] im Artikel 36 der [[Richtlinie 2008/118/EG]] einschränkende Regelungen erlassen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{EU-Richtlinie|2008|118|format=PDF}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Diese Bestimmungen hat Deutschland in seinen Verbrauchsteuergesetzen umgesetzt – für Schaumwein beispielsweise im {{§|21|schaumwzwstg_2009|juris}} [[Schaumweinsteuergesetz]]. Der Versandhändler hat vor der Lieferung im Bestimmungsland einen Beauftragten zu bestellen, der die steuerlichen Pflichten übernimmt. Dieser Beauftragte muss sich beim [[Hauptzollamt]] registrieren lassen. Wenn sich der Versandhändler nicht an diese Bestimmungen hält, wird er selbst zum Steuerschuldner. Der – private – Empfänger wird damit nach deutschem Recht niemals direkter Steuerschuldner. Allerdings sieht die EU-Richtlinie Ausnahmen vor, die im deutschen Recht nicht enthalten sind. Ein Versandhändler mit Sitz in Deutschland muss sich also vorher über die Rechtslage in jedem Mitgliedsstaat der EU informieren, in den er liefern möchte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das deutsche [[Kaffeesteuergesetz (Deutschland)|Kaffeesteuerrecht]] sah eine vergleichbare Regelung vor, obwohl Kaffee nicht zu den harmonisierten Verbrauchsteuern gehört. Diese Regelung wurde von der EU beanstandet. Mit der Änderung des Gesetzes vom 30. März 2021 hat Deutschland die Bestimmungen für Kaffee den EU-Bestimmungen angepasst. Der Versandhändler ist nun grundsätzlich steuerlich verantwortlich; er kann aber einen Steuervertreter benennen (§ 18 [[Kaffeesteuergesetz (Deutschland)|Kaffeesteuergesetz]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Regelungen in [[Österreich]] unterscheiden sich dadurch, dass hier kein Beauftragter zu bestellen ist. Steuerschuldner bleibt auch hier der ausländische Versandhändler, der allerdings seine Steuerschuld selbst beim Zollamt [[Innsbruck]] zu entrichten hat (z.&amp;amp;nbsp;B. nach § 52 Alkoholsteuergesetz).&amp;lt;ref&amp;gt;https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10004876 Alkoholsteuergesetz Österreich.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Direktvertrieb]]&lt;br /&gt;
* [[Lieferdienst]]&lt;br /&gt;
* [[Streckengeschäft]] (Direktversand, Drop-Shipping)&lt;br /&gt;
* [[Versandbetrug]]&lt;br /&gt;
* [[Versandhandelsregelung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
{{Wiktionary|Versandhaus}}&lt;br /&gt;
* {{DNB-Portal|4063149-7}}&lt;br /&gt;
* [http://versandhandel.org/ Bundesverband des deutschen Versandhandels]&lt;br /&gt;
* [http://versandhandel-online.at/ Der österreichische Versandhandel im Handelsverband]&lt;br /&gt;
* [https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hamburg_journal/Museum-der-Arbeit-beleuchtet-das-Phaenomen-Versandhandel,hamj150936.html &amp;#039;&amp;#039;Museum der Arbeit beleuchtet das Phänomen Versandhandel&amp;#039;&amp;#039;] am 3. September 2024 auf ndr.de (Hamburg-Journal)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4063149-7|LCCN=sh85079881}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Versandhandel| ]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Betriebswirtschaftslehre]]&lt;br /&gt;
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[[Kategorie:Handel]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Marc-Lautenbacher</name></author>
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