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	<title>Verbriefung - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-06T01:42:56Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Verbriefung&amp;diff=221931&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Vfb1893: BKL Rating aufgelöst</title>
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		<updated>2025-05-18T19:30:00Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;BKL &lt;a href=&quot;/index.php/Rating&quot; title=&quot;Rating&quot;&gt;Rating&lt;/a&gt; aufgelöst&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Eine &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Verbriefung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist allgemein die Zusicherung eines [[Subjektives Recht|Rechts]] in einem [[Schriftstück]]. Im [[Finanzwesen]] wird speziell unter einer Verbriefung ({{enS|securitisation}}) die [[Aussteller (Urkunde)|Ausstellung]] von handelbaren [[Wertpapier]]en aus [[Forderung|Buchforderungen]] oder [[Eigentum]]s&amp;amp;shy;rechten an [[Vermögenswert]]en verstanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Beteiligte an einer Verbriefung sind der [[Originator]], der einen Teil seiner [[Vermögenswert]]e (überwiegend [[Forderung]]en) an ein [[Conduit (Kapitalmarkt)|Conduit]] oder eine [[Zweckgesellschaft]] im Wege des [[Risikotransfer]]s überträgt, sowie die [[Anleger (Finanzmarkt)|Anleger]], welche die verbrieften [[Forderungsbesichertes Wertpapier|forderungsbesicherten Wertpapiere]] erwerben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfang der 1970er Jahre setzte an den internationalen [[Geldmarkt|Geld-]] und [[Kapitalmarkt|Kapitalmärkten]] eine Entwicklung ein, die durch eine starke Zunahme der [[Emission (Wirtschaft)|Emission]] von Wertpapieren zu Lasten einer Aufnahme von Buchkrediten (etwa [[Konsortialkredit]]e) geprägt war.&amp;lt;ref&amp;gt;Verlag Dr. Th. Gabler (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Gablers Banklexikon&amp;#039;&amp;#039;, 1988, S. 1854&amp;lt;/ref&amp;gt; Erster Vorläufer der Verbriefung war das [[Schuldscheindarlehen]]. Verbriefung bedeutet die Einbringung eines [[Kreditvertrag]]es in eine [[Urkunde]], die als Wertpapier [[Fungibilität|fungibel]] ist und damit leicht von einem [[Gläubiger]] zu einem anderen Gläubiger übertragen werden kann. [[Ginnie Mae]] begann 1970 durch ihr Pass-Through-Programm mit der Verbriefung von [[Hypothekendarlehen]] des US-[[Sekundärmarkt]]es, wobei sie nicht selbst Wertpapiere emittierte, sondern als Garant für andere Emittenten fungierte ({{enS|[[Credit Enhancement]]}}).&amp;lt;ref&amp;gt;[http://books.google.de/books?id=6-19tBS5oDoC&amp;amp;printsec=frontcover&amp;amp;dq=verbriefung&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=NiZZUqWhD6Sd0AWal4DQCQ&amp;amp;ved=0CDgQ6AEwAQ#v=onepage&amp;amp;q=verbriefung&amp;amp;f=false Andreas Bertl: &amp;#039;&amp;#039;Verbriefung von Forderungen: Entstehungsgeschichte und heutige Struktur von Asset Backed Securities&amp;#039;&amp;#039;, 2004, S. 22]&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Hypothekenbank [[Freddie Mac]] entwickelte 1971 mit ihrem &amp;#039;&amp;#039;Participation Certificate&amp;#039;&amp;#039; die Verbriefung von nicht staatlich besicherten Hypotheken, indem sie die Hypotheken selbst aussuchte, zusammenfasste und sie anschließend emittierte.&amp;lt;ref&amp;gt;Andreas Bertl, &amp;#039;&amp;#039;Verbriefung von Forderungen: Entstehungsgeschichte und heutige Struktur von Asset Backed Securities&amp;#039;&amp;#039;, 2004, S. 23.&amp;lt;/ref&amp;gt; Gleichzeitig setzte auch eine Verbriefung von [[Bankguthaben]] durch [[Sparbrief]]e ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den letzten Jahren ist ein zunehmender Trend zur Verbriefung von auch exotischen Eigentumsrechten zur Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten des [[Emittent (Finanzmarkt)|Emittenten]] ([[Originator]]s) zu beobachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arten verbriefter Wertpapiere ==&lt;br /&gt;
Bei [[forderungsbesichertes Wertpapier|forderungsbesicherten Wertpapieren]] sind folgende Arten bekannt:&amp;lt;ref&amp;gt;Andreas Jobst, &amp;#039;&amp;#039;Collateralized Loan Obligations (CLOs): A Primer CFS Working Paper&amp;#039;&amp;#039;, 2003, S. 11&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot; style=&amp;quot;padding:1em; vertical-align:top; border:2px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
! [[Asset Backed Securities]] (ABS)&lt;br /&gt;
! Unterart/[[Portfolio]]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Asset Backed Securities]] &amp;lt;br /&amp;gt; im engeren Sinn: || [[Autobank|Autokredite]], &amp;lt;br /&amp;gt; [[Bankkredit]]e, &amp;lt;br /&amp;gt; [[Konsumkredit]]e, &amp;lt;br /&amp;gt; [[Kreditkarte]]nforderungen, &amp;lt;br /&amp;gt; [[Leasing]]forderungen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Mortgage Backed Securities]] (MBS) || [[Hypothekenbesichertes Wertpapier]]: &amp;lt;br /&amp;gt; [[Collateralized Mortgage Obligation]]s (CMO) &amp;lt;br /&amp;gt; [[Hypothekenbesichertes Wertpapier|Commercial Mortgage Backed Securities]] (CMBS) &amp;lt;br /&amp;gt; [[RMBS|Residential Mortgage Backed Securities]] (CMBS) &amp;lt;br /&amp;gt; &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Collateralized Debt Obligation]]s (CDO) || [[Collateralized Loan Obligation]]s (CLO) &amp;lt;br /&amp;gt; [[Collateralized Bond Obligation]]s (CBO)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Asset Backed Securities]] &amp;lt;br /&amp;gt; im weiteren Sinn: || [[besichertes Geldmarktpapier]]  (ABCP)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Pfandbrief]]e || [[Pfandbrief#Arten|Hypothekenpfandbriefe]] &amp;lt;br /&amp;gt; [[Schiffshypothekenbank#Refinanzierung|Schiffspfandbriefe]]&lt;br /&gt;
|} &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während die Asset Backed Securities im engeren Sinn und Pfandbriefe zum [[Kapitalmarkt]] gehören, sind die besicherten Geldmarktpapiere [[Handelsobjekt]]e auf dem [[Geldmarkt]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Verbriefung von Forderungen ==&lt;br /&gt;
Die Verbriefung geschieht mittels einer Zweckgesellschaft ({{enS|special purpose vehicle}}, abgekürzt SPV) oder eines Conduits, deren einziger Zweck die [[Emission (Wirtschaft)|Emission]] dieser Wertpapiere ist und deren [[Aktiva]] aus den in diese Gesellschaft eingebrachten Eigentumsrechten bestehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die so verbrieften Rechte lassen sich weiter nach Risikogesichtspunkten aufgliedern und handeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ablauf ===&lt;br /&gt;
In einer Verbriefungstransaktion überträgt der [[Verkäufer]] ([[Originator]]) bestimmte Vermögenswerte an einen Käufer. Der Käufer refinanziert diesen Kauf durch die [[Emission (Wirtschaft)|Emission]] von Wertpapieren auf dem [[Geldmarkt|Geld-]] oder [[Kapitalmarkt]]. Beim Käufer handelt es sich in der Regel um eine Zweckgesellschaft/Conduit. Aufgrund der häufig hohen Komplexität der Transaktionen wird der gesamte Prozess in der Regel durch einen Dritten ({{enS|Arranger}}) beratend und vor allem [[Strukturierte Finanzierungen|strukturierend]] begleitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Notwendige Voraussetzung für die Verbriefbarkeit eines Vermögenswerts ist, dass er über einen bestimmten Zeitraum hinweg einen stetigen [[Zahlungsstrom]] gewährleistet, um die [[Refinanzierung]] des Käufers abzudecken. Besonders geeignet hierfür sind Kreditforderungen, die mit einem festen Zins- und Tilgungsplan über die gesamte Kreditlaufzeit ausgestattet sind und somit einen berechenbaren [[Cashflow|Kapitalzufluss]] versprechen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da ein Einzelunternehmen häufig nicht das nötige Geschäftsvolumen für eine einzelne [[#True-Sale-Verbriefung|True-Sale-Transaktion]] („Single-Seller-Struktur“) aufbringt, bündelt man diese Transaktionen; somit wird die Refinanzierung kosteneffizienter. Im Falle mehrerer Verkäufer („Multi-Seller-Struktur“) obliegt die Führung des Refinanzierungsregisters dem Refinanzierungsmittler. Sind mehrere Refinanzierungsmittler beteiligt, so ist darauf zu achten, dass die jeweiligen Refinanzierungsgegenstände in das Refinanzierungsregister bei dem jeweils zuständigen Refinanzierungsmittler eingetragen werden. Eine Eintragung im falschen Register hätte die Unwirksamkeit der Eintragung zur Folge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Komplexität der zugrunde liegenden Vermögenspositionen für die Investoren in die Wertpapiere greifbar zu machen, sind Ankaufskriterien festzulegen, die dafür sorgen, dass der Abverkauf der Vermögenspositionen vor allem insolvenzrechtlich sicher ist. Aus diesem Grund sind häufig viele juristische Fragestellungen für eine Transaktion zu klären.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bevorzugt werden ganze Portfolios von Vermögenspositionen verkauft und [[Ratingagentur]]en sollten durch verschiedene einzuhaltende Kriterien und Kennzahlen (Schwellenwerte) dafür sorgen, dass das Risikoprofil des Portfolios in vorab vereinbarten Grenzen bleibt. Werden diese Schwellenwerte durchbrochen, kann die Transaktion in der Regel ohne wesentliche Verluste für die [[Anleger (Finanzmarkt)|Investoren]] beendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn das Portfolio nicht dem gewünschten Risikoprofil der zu emittierenden Wertpapiere entspricht, wird eine [[Risikominderung]] mit Hilfe von sogenannten [[Credit Enhancement]]s durchgeführt. Dies kann zum Beispiel eine [[Warenkreditversicherung]] für Forderungen aus Lieferung und Leistung sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Risikominderung]] und die gegebenenfalls rechtzeitige Terminierung einer Transaktion macht dieses Instrument für [[Investor]]en attraktiv. Dem Nachteil der Komplexität der Transaktion steht in der Regel als Vorteil eine meist deutlich höhere erzielbare [[Rendite]] als bei anderen Wertpapieren mit vergleichbarem [[Rating (Finanzwesen)|Rating]] gegenüber.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Forderungsbesicherte Wertpapiere (ABS) ===&lt;br /&gt;
Eine Verbriefungstransaktion, die auf der Emission von [[Forderungsbesichertes Wertpapier|forderungsbesicherten Wertpapieren]] ({{enS|asset-backed security}}, abgekürzt ABS) basiert, wird als ABS-Transaktion bezeichnet. Eine ABS-Transaktion beruht auf einer Dreiecksbeziehung zwischen einem Forderungsverkäufer (Originator), einer Zweckgesellschaft und dem Investor. Tritt beispielsweise eine Bank als Verkäuferin ihrer Kreditforderungen auf, bündelt sie zunächst geeignete Kredite in einem Forderungspool und verkauft sie an die Zweckgesellschaft. Diese dient lediglich dem Zweck der Verselbstständigung der Forderungen. Bei den Zahlungsansprüchen, die in ABS-Transaktionen verbrieft werden, handelt es sich in der Regel um nach bestimmten Diversifikationsregeln zusammengefasste Finanzaktiva eines Unternehmens. Der Originator erhält im Gegenzug den Wert der verkauften Forderungen als flüssige Mittel. Die erwerbende Zweckgesellschaft refinanziert sich selbst wiederum über die Platzierung von Wertpapieren am Kapitalmarkt. Die Zins- und Tilgungsleistungen an die Investoren werden aus den umstrukturierten Zins- und Tilgungszahlungen der Kreditnehmer geleistet. Die Zweckgesellschaft ist ausschließlich für die Verbriefung dieser Forderungen gegründet und hält als einziges Aktivum das Risiko aus diesem diversifizierten Forderungspool. Ein Treuhänder gewährleistet die Durchführbarkeit der Transaktion und die Sicherheit der Zahlungsströme, indem er Zahlungen und Forderungen verwaltet. Die Zahlungsströme, die zur Sicherung der Wertpapiere (in der Regel [[Besichertes Geldmarktpapier|besicherte Geldmarktpapiere]] und [[Medium Term Notes]]) dienen, können zu einem anderen Zeitpunkt eingehen als die Zahlungen, die unter den Wertpapieren fällig sind. Insofern ist ein enges Zins- und Cashflow-Management für dieses Produkt notwendig. Eine Ratingagentur bewertet die Emission und beeinflusst so den Platzierungserfolg und Preis der Wertpapiere. Darüber hinaus können auch ein Arrangeur (meist eine Investmentbank), der Auswahl und Strukturierung des Forderungsbestandes unterstützt, und ein [[Servicer]], der die verkauften Forderungen und die Kreditnehmer betreut, eingebunden werden. Oft übernimmt der Forderungsverkäufer die beiden letztgenannten Funktionen selbst, da er in diesem Fall nach derzeitigen Bestimmungen der deutschen Bankenaufsicht die ursprünglichen Kreditnehmer nicht von der Kreditverbriefung unterrichten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== True-Sale-Verbriefung ===&lt;br /&gt;
Werden die [[Vermögenswert]]e mit bilanzbefreiender Wirkung für den Verkäufer auf den Käufer (die Zweckgesellschaft) übertragen, spricht man von einer True-Sale-Verbriefung. Es findet schuldrechtlich ein regressloser Verkauf der Vermögenspositionen und sachenrechtlich eine [[Übereignung]] statt (da es sich bei den im Wege von ABS-Transaktionen verbrieften Vermögenspositionen in der Regel um Forderungen handelt, werden diese im Wege der [[Abtretung (Deutschland)|Abtretung]] übertragen), sodass die Vermögenspositionen aus dem Vermögen des Verkäufers vollständig, also inklusive aller mit ihnen verbundenen Risiken, ausscheiden. Die [[Bankenaufsicht]] erkennt die Übertragung von Vermögenswerten aus dem Bestand des [[Originator]]s auf eine Zweckgesellschaft oder ein [[Conduit (Kapitalmarkt)|Conduit]] nur dann an, wenn der [[Risikotransfer]] tatsächlich stattfindet ({{enS|clean break}}).&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.google.de/books/edition/Regulatorische_Erfassung_des_Kreditrisik/dykjBgAAQBAJ?hl=de&amp;amp;gbpv=1&amp;amp;dq=abs+clean+break&amp;amp;pg=PA170&amp;amp;printsec=frontcover Thomas Söhlke, &amp;#039;&amp;#039;Regulatorische Erfassung des Kreditrisikos&amp;#039;&amp;#039;, 2002, S. 170 f.]&amp;lt;/ref&amp;gt; Durch die Verbriefung muss gemäß Art. 243 {{EU-Verordnung|2013|575|titel=Kapitaladäquanzverordnung (CRR)}} ein signifikantes [[Kreditrisiko]] übertragen werden.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.google.de/books/edition/Bankenaufsicht/9CDRDwAAQBAJ?hl=de&amp;amp;gbpv=1&amp;amp;dq=%22betreiben+kann+und+somit+unbegr%C3%BCndete%22&amp;amp;pg=PT693&amp;amp;printsec=frontcove Mathias Schaber/Joachim Brixner, &amp;#039;&amp;#039;Bankenaufsicht: Institutionen, Regelungsbereiche und Prüfung&amp;#039;&amp;#039;, 2017, o. S.]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Synthetische Verbriefung ===&lt;br /&gt;
Im Gegensatz zur True-Sale-Verbriefung findet bei synthetischen Verbriefungen lediglich ein schuldrechtlicher Transfer von einzelnen oder allen mit der Forderung zusammenhängenden Risiken mit Hilfe von [[Kreditderivat]]en statt. Die [[Forderung]]en verbleiben beim Originator, dessen [[Kreditrisiko]] etwa durch einen [[Credit Default Swap]] durch den Pool auf [[Sicherungsgeber]] übertragen wird. Synthetische Verbriefungen haben für den Originator – im Gegensatz zu True-Sale-Verbriefungen – keinen Einfluss auf die Höhe des in der Bilanz vorhandenen [[Kreditportfolio]]s. Sie reduzieren allerdings das damit verbundene [[Ausfallrisiko]] und somit die dafür geltenden bankaufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen, indem der Originator das bessere [[Rating (Finanzwesen)|Rating]] des Sicherungsgebers im Wege der so genannten &amp;#039;&amp;#039;Bürgensubstitution&amp;#039;&amp;#039; seinem Kreditrisiko zugrunde legen darf und im Falle eines [[Kreditereignis]]ses vom Sicherungsgeber die Rückzahlung des Kredites erhält (Art. 114, 137 f. [[Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Kapitaladäquanzverordnung)|CRR]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Tranchen ===&lt;br /&gt;
Die verbrieften Kredite ({{enS|Notes}} genannt) können nach ihrer Bonität in [[Tranche]]n aufgeteilt werden, die jeweils ein individuelles [[Rating (Finanzwesen)|Rating]] bekommen.&lt;br /&gt;
Typisch ist die folgende Untergliederung der „Notes“ nach absteigender Bonität in Tranchen:&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;A&amp;#039;&amp;#039; oder Senior ([[Anlageklasse|Anleiheklasse]] A),&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;B&amp;#039;&amp;#039; oder Junior (Zinszahlungen für diese [[Tranche]] erfolgen in der Regel erst nach Bedienung der A-Tranche),&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;Mezzanine&amp;#039;&amp;#039; (besitzt meist kein Rating),&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;First Loss Piece Equity&amp;#039;&amp;#039; (schlechte Bonität, wird meist von [[Hedgefonds]] gekauft, da hohe Renditeerwartung).&lt;br /&gt;
Sämtliche Tranchen gehören der schlechtesten [[Anlageklasse]] an. Ein [[Credit Enhancement]] dient dazu, von [[Ratingagentur]]en ein besseres [[Rating (Finanzwesen)|Emissionsrating]] dieser Tranchen zu erhalten, das günstiger ist als die Ratings der im Pool vertretenen Vermögenswerte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Anforderungen ===&lt;br /&gt;
Für eine ABS-Transaktion sind folgende wesentliche Punkte zu beachten:&lt;br /&gt;
* Kontrollierte Zusammenstellung der anzukaufenden Portfolios nach den Eligibilitäts- und Limit-Regeln. Diese werden aufgrund historischer Performance definiert.&lt;br /&gt;
* Implementierung der notwendigen [[Risikominderung]] durch geeignete [[Credit Enhancement]]s.&lt;br /&gt;
* Definition von geeigneten Risikokennzahlen und Eskalationsmaßnahmen.&lt;br /&gt;
* Kontinuierliches [[Reporting]], um diese Punkte zu überwachen.&lt;br /&gt;
* Vertragliche Dokumentation der in den Punkten festgelegten Rahmenbedingungen für die Ankäufe und das [[Servicing]] der Zahlungsströme.&lt;br /&gt;
* Ablaufsichere Abwicklung der Transaktion.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wiederverbriefung ==&lt;br /&gt;
Bei der &amp;#039;&amp;#039;Wiederverbriefung&amp;#039;&amp;#039; (auch &amp;#039;&amp;#039;Zweitverbriefung&amp;#039;&amp;#039;; {{enS|securities squared}}) nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 62 [[Kapitaladäquanzverordnung|CRR]] handelt es sich um „eine Verbriefung, bei der das mit einem zugrunde liegenden [[Portfolio|Pool]] von [[Risikoposition]]en verbundene Risiko in [[Tranche#Wirtschaft|Tranchen]] unterteilt wird und mindestens eine der zugrunde liegenden [[Forderung]]en eine Verbriefungsposition ist“. Typischer Fall sind [[Collateralized Bond Obligation]]s oder [[Zertifikat (Finanzprodukt)|Zertifikate]], deren [[Sondervermögen (Investmentgesellschaft)|Sondervermögen]] aus [[Aktie]]n, [[Anleihe]]n oder sonstigen [[Wertpapier]]en besteht. Es muss sich um ein Wertpapierportfolio handeln, das bereits im Rahmen einer vorangegangenen Verbriefung erneut etwa durch eine [[Zweckgesellschaft]] verbrieft wird.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.google.de/books/edition/Regelungskonzepte_im_neuen_europ%C3%A4ischen/NEwMEAAAQBAJ?hl=de&amp;amp;gbpv=1&amp;amp;dq=Wiederverbriefung&amp;amp;pg=PA23&amp;amp;printsec=frontcover David Anschütz, &amp;#039;&amp;#039;Regelungskonzepte im neuen europäischen Verbriefungsrecht&amp;#039;&amp;#039;, 2020, S. 23]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Finanzmarkt-Krise ==&lt;br /&gt;
Die [[Kabinett Merkel I|Koalition CDU/CSU/SPD von 2005]] – mit dem Finanzminister [[Peer Steinbrück]] – forderte unter der Überschrift &amp;#039;&amp;#039;Produktinnovationen und neue Vertriebswege müssen nachdrücklich unterstützt werden&amp;#039;&amp;#039; eine massive Ausweitung des Instruments: &amp;#039;&amp;#039;Dazu wollen wir die Rahmenbedingungen für neue Anlageklassen in Deutschland schaffen. Hierzu gehören die Einführung von [[Real-Estate-Investment-Trust]]s (REITs) unter der Bedingung, dass die verlässliche Besteuerung beim Anleger sichergestellt wird und positive Wirkungen auf Immobilienmarkt und Standortbedingungen zu erwarten sind sowie der Ausbau des Verbriefungsmarkts&amp;#039;&amp;#039;.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv | url=http://www.cducsu.de/upload/koavertrag0509.pdf | wayback=20111125073335 | text=Koalitionsvertrag, S. 86}} (PDF; 2,1&amp;amp;nbsp;MB)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im [[Jahreswirtschaftsbericht]] 2009&amp;lt;ref&amp;gt;Bundesregierung (Hrsg.), Jahreswirtschaftsbericht, 2009, S. 20&amp;lt;/ref&amp;gt; sieht die Bundesregierung, hierin dem Gutachten des [[Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung]] folgend, den Verbriefungsmarkt, auf dem Kreditrisiken gebündelt weiterverkauft wurden, im Zentrum der US-Immobilienkrise, mit der die [[Finanzkrise ab 2007]] begann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bankenaufsichtsrecht ==  &lt;br /&gt;
Im [[Bankenaufsicht]]srecht der [[EU-Mitgliedstaaten]] müssen [[Ausfallrisiko|Ausfallrisiken]] generell mit [[Eigenmittel (Kreditinstitut)|Eigenmitteln]] unterlegt werden. Die Unterlegung kann durch die Verbriefung von Forderungen mit guter [[Bonität]] deutlich reduziert werden, weil die Anrechnung mit [[Eigenmittel (Kreditinstitut)|Eigenmitteln]] ratingabhängig ist. Nach Art. 4 Nr. 61 {{EU-Verordnung|2013|575|titel=Kapitaladäquanzverordnung (CRR)}} ist die Verbriefung ein [[Rechtsbegriff]] und wird definiert als „ein Geschäft oder eine Struktur, durch das bzw. die das mit einer [[Risikoposition]] oder einem Pool von Risikopositionen verbundene [[Kreditrisiko]] in [[Tranche]]n unterteilt wird, und das bzw. die folgende Merkmale aufweist:&lt;br /&gt;
* die im Rahmen des Geschäfts oder der Struktur getätigten [[Zahlung]]en hängen von der Wertentwicklung der Risikoposition oder des Pools von Risikopositionen ab; &lt;br /&gt;
* die [[Rangfolge]] der Tranchen entscheidet über die Verteilung der Verluste während der Laufzeit der Transaktion oder der Struktur.“ &lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;Wiederverbriefung&amp;#039;&amp;#039; ist nach Art. 4 Nr. 63 CRR „eine Verbriefung, bei der das mit einem zugrunde liegenden Pool von Risikopositionen verbundene Risiko in Tranchen unterteilt wird und mindestens eine der zugrunde liegenden Forderungen eine Verbriefungsposition ist.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bankenaufsicht erkennt die Übertragung von Kreditforderungen aus dem Bestand des Originators auf die Zweckgesellschaft nur dann an, wenn der [[Risikotransfer]] tatsächlich durch True-Sale-Verbriefung stattfindet ({{enS|clean break}}).&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.google.de/books/edition/Regulatorische_Erfassung_des_Kreditrisik/dykjBgAAQBAJ?hl=de&amp;amp;gbpv=1&amp;amp;dq=abs+clean+break&amp;amp;pg=PA170&amp;amp;printsec=frontcover Thomas Söhlke, &amp;#039;&amp;#039;Regulatorische Erfassung des Kreditrisikos&amp;#039;&amp;#039;, 2002, S. 170 f.]&amp;lt;/ref&amp;gt; Das bedeutet, dass der Originator dann nicht weiter dafür haften darf, dass die Forderungen am Fälligkeitstag durch den Schuldner beglichen werden. Zu diesem Zweck muss die [[Unternehmensstruktur]] der Zweckgesellschaft nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 66 CRR darauf ausgelegt sein, die eigenen Verpflichtungen von denen des Originators zu trennen und deren [[Wirtschaftliches Eigentum|wirtschaftliche Eigentümer]] die damit verbundenen Rechte uneingeschränkt [[Verpfändung|verpfänden]] oder [[Veräußerung|veräußern]] können. Der Originator darf beispielsweise im Rahmen des [[Credit Enhancement]]s keine [[Rückkaufvereinbarung]]en mit der Zweckgesellschaft schließen oder [[Zahlungsgarantie]]n für den Pool abgeben. Zudem darf sich die Zweckgesellschaft nicht im [[Konsolidierung (Finanzwesen)#Konzernkonsolidierung|Konsolidierungskreis]] des Originators befinden ({{enS|ringfencing}}). Außerdem darf der Originator keine [[Credit Default Swap]]s als [[Sicherungsgeber]] zu Gunsten des Pools abschließen. Nur unter diesen Voraussetzungen kann ein Originator keine [[Bankenregulierung#Regulierungsarbitrage|Regulierungsarbitrage]] betreiben und erlangt somit keine unbegründeten Eigenmittelerleichterungen, wenn er durch die Verbriefung gemäß Art. 243 CRR ein signifikantes Kreditrisiko die Zweckgesellschaft/das Conduit überträgt.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.google.de/books/edition/Bankenaufsicht/9CDRDwAAQBAJ?hl=de&amp;amp;gbpv=1&amp;amp;dq=%22betreiben+kann+und+somit+unbegr%C3%BCndete%22&amp;amp;pg=PT693&amp;amp;printsec=frontcove Mathias Schaber/Joachim Brixner, &amp;#039;&amp;#039;Bankenaufsicht: Institutionen, Regelungsbereiche und Prüfung&amp;#039;&amp;#039;, 2017, o. S.]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wirtschaftliche Aspekte ==&lt;br /&gt;
Die Verbriefung mit Hilfe von Zweckgesellschaften oder Conduits ist ein [[Risikotransfer]], weil der eigentliche [[Risikoträger]] (wie etwa eine [[Hypothekenbank]] bei [[Hypothekendarlehen]]) sein [[Finanzrisiko]] an einen [[Anleger (Finanzmarkt)|Anleger]] übertragt. Dadurch ermöglicht der Originator seine eigene [[Rekapitalisierung]]. Im Ergebnis werden daher nicht oder nur schwer handelbare Forderungen in handelbare [[Finanzprodukt]]e umgewandelt ({{enS|repackaging}}). Der [[Nominalzins]] der besicherten Wertpapiere richtet sich nach [[Bonität]] und [[Rating (Finanzwesen)|Rating]]/[[Kreditscoring]] der zugrunde liegenden Forderungen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Granularität (Kredit)|Granularität]] im Pool kann durch eine Vielzahl von [[Kredit]]en, [[Kreditart]]en und [[Kreditnehmer]]n sowie [[Branchenmix]] verbessert werden, so dass das [[Klumpenrisiko]] durch [[Risikodiversifizierung]] vermindert oder eliminiert werden kann. Es verbleibt stets das [[Systematisches Risiko|systematische Risiko]], das nicht durch Risikodiversifizierung beseitigt werden kann und bei derartigen [[Finanzinstrument]]en nicht unterschätzt werden darf. So kann sich eine allgemeine [[Wirtschaftskrise]], [[Finanzkrise]] oder ein [[Hochzinsniveau]] negativ auf alle Kreditnehmer der im Pool vorhandenen Forderungen auswirken wie dies bei der [[Finanzkrise ab 2007]] der Fall war.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.google.de/books/edition/Integriertes_Risikocontrolling_f%C3%BCr_Indu/_23u87fVKPYC?hl=de&amp;amp;gbpv=1&amp;amp;dq=%22systematisches+risiko%22+finanzkrise&amp;amp;pg=PA40&amp;amp;printsec=frontcover Benjamin Löhr, &amp;#039;&amp;#039;Integriertes Risikocontrolling für Industrieunternehmen&amp;#039;&amp;#039;, 2010, S. 40 FN 170]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von Medien und Wissenschaftlern werden die Komplexität von durch Verbriefung entstandenen Anleihen, die mangelnde [[Markttransparenz]] der Produkte, das Versagen der Ratingagenturen bei der korrekten Bewertung dieser Instrumente und die mangelnde [[Bankenaufsicht]] der staatlichen Organe für die finanziellen Verwerfungen der [[Finanzkrise ab 2007]] verantwortlich gemacht.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Hans-Werner Sinn]], &amp;#039;&amp;#039;Der Kasino-Kapitalismus&amp;#039;&amp;#039;, Econ-Verlag, 2009, S. 308; ISBN 978-3430200844&amp;lt;/ref&amp;gt; Besonders die [[Mortgage Backed Securities]] (MBS) mit einem guten Rating bestanden zum großen Teil aus so genannten [[Subprime-Markt|Subprime-Darlehen]], also Hypothekendarlehen an einkommensschwache Kreditnehmer mit [[variabler Zins|variablen Zinsen]]. Die Originatoren haben also sichere [[Hypothek]]en mit hoch risikoreichen vermischt und dann mit einem guten Rating der Ratingagenturen weiterverkauft. Das Versagen der Ratingagenturen wie [[Moody’s]] oder [[Standard &amp;amp; Poor’s]] in der Bewertung dieser MBS wirft noch heute Fragen auf, zumal sie nicht beachtet hatten, dass die [[Credit Spread]]s der MBS-Anleihen deutlich höher waren als ihr Rating signalisierte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um [[Liquiditätsrisiko|Liquiditätsrisiken]] zu vermindern oder auszuschließen, müssen [[Bank]]en eine [[Kreditfazilität]] ([[Liquiditätslinie]]; {{enS|back-up facility}}) bereitstellen, was durch Ratingagenturen zur Voraussetzung für ein gutes [[Rating (Finanzwesen)|Emissionsrating]] gemacht wird.&amp;lt;ref&amp;gt;Babett Gehring, &amp;#039;&amp;#039;Asset Backed Securities im amerikanischen und im deutschen Recht&amp;#039;&amp;#039;, 1999, S. 25; ISBN 978-3406444814&amp;lt;/ref&amp;gt; Die [[Refinanzierung]] der Zweckgesellschaft erfolgt ausschließlich durch [[forderungsbesichertes Wertpapier|forderungsbesicherte Wertpapiere]], die wegen des Pools zu gedeckten Anleihen ({{enS|covered bonds}}) werden.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.google.de/books/edition/Die_neue_Unternehmensfinanzierung/XkFCCgAAQBAJ?hl=de&amp;amp;gbpv=1&amp;amp;dq=Conduit+Kapitalmarkt&amp;amp;pg=PT280&amp;amp;printsec=frontcover Matthias Neumüller/Rita Hochgatterer, &amp;#039;&amp;#039;Verbriefung von Unternehmensforderungen – Asset Backed Securities&amp;#039;&amp;#039;, in: Hanna Rieger/Wilfried Stadler (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Die neue Unternehmensfinanzierung&amp;#039;&amp;#039;, 2013, o. S.]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Douglas W. Arner, Paul Lejot, Lotte Schou-Zibell: &amp;#039;&amp;#039;The global credit crisis and securitization in East Asia.&amp;#039;&amp;#039; In: &amp;#039;&amp;#039;Capital Markets Law Journal.&amp;#039;&amp;#039; 3, 3, 2008, {{ISSN|1750-7219}}, S. 291–319.&lt;br /&gt;
* Adam B. Ashcraft, Til Schuermann: &amp;#039;&amp;#039;Understanding the Securitization of [[Subprime-Markt|Subprime Mortgage Credit]].&amp;#039;&amp;#039; In: &amp;#039;&amp;#039;Wharton Financial Institutions Center Working Paper.&amp;#039;&amp;#039; No. 07-43, [[Federal Reserve Bank of New York]], Staff Report No. 318, März 2008, [http://fic.wharton.upenn.edu/fic/papers/07/0743.pdf online (PDF; 441 kB)].&lt;br /&gt;
* Erik Bank: &amp;#039;&amp;#039;Alternative Risk Transfer. Integrated Risk Management through Insurance, Reinsurance, and the Capitalmarkets.&amp;#039;&amp;#039; Wiley, Chichester u. a. 2005, ISBN 0-470-85745-5 (&amp;#039;&amp;#039;Wiley finance series&amp;#039;&amp;#039;).&lt;br /&gt;
* [[Georg Erber]]: &amp;#039;&amp;#039;Verbriefungen. Eine Finanzinnovation und ihre fatalen Folgen.&amp;#039;&amp;#039; In: [[Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung|DIW]], Wochenbericht. 75, 43, 2008, {{ISSN|0012-1304}}, S. 668–677.&lt;br /&gt;
* Georg Erber: &amp;#039;&amp;#039;Verbriefungen sind tot – lang leben Verbriefungen?&amp;#039;&amp;#039; In: &amp;#039;&amp;#039;DIW Wochenbericht.&amp;#039;&amp;#039; 78, 35, 2011, S. 3–11.&lt;br /&gt;
* Georg Erber: &amp;#039;&amp;#039;Staatsverschuldung und Financial Engineering.&amp;#039;&amp;#039; In: &amp;#039;&amp;#039;DIW Wochenbericht.&amp;#039;&amp;#039; 78, 36, 2011, S. 11–19.&lt;br /&gt;
* Jan Pieter Krahnen: &amp;#039;&amp;#039;Der Handel von Kreditrisiken. Eine neue Dimension des Kapitalmarktes.&amp;#039;&amp;#039; [[Johann Wolfgang Goethe-Universität]], Center for Financial Studies, Frankfurt 2005 (&amp;#039;&amp;#039;CFS Working Paper Series&amp;#039;&amp;#039; 2005/05, {{ZDB|2523669-6}}), [http://www.ifk-cfs.de/fileadmin/downloads/publications/wp/05_05.pdf online (PDF; 997 kB)]&lt;br /&gt;
* Gary Gorton, Andrew Metrick, Securitization, in: George M. Constantinides, Milton Harris and Rene M. Stulz (Hrsg.) (2013), Handbook of the Economics of Finance, Volume 2, Part A, Seiten 1–70.&lt;br /&gt;
* Heinrich Meyer, Frank R. Primozic: [http://www.boorberg.de/sixcms/detail.php?template=vis_detail_d_lang&amp;amp;id=321892&amp;amp;hl=Primozic Die Verbriefungstransaktion - Forderungsbasierte Unternehmensfinanzierung am Kapitalmarkt], Richard Boorberg, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-415-04718-1.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [[Neue Zürcher Zeitung]]: [https://www.nzz.ch/finanzen/nzz-finanzlexikon/verbriefung-ld.116721 Eintrag „&amp;#039;&amp;#039;Verbriefung&amp;#039;&amp;#039;“ im &amp;#039;&amp;#039;NZZ-Finanzlexikon&amp;#039;&amp;#039;] (mit Video 2:22 Minuten)&lt;br /&gt;
* [[Deutsche Bundesbank]]: [https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/eigenmittelanforderungen/kreditrisiko/verbriefungen-598450 &amp;#039;&amp;#039;Verbriefungen&amp;#039;&amp;#039;]&lt;br /&gt;
* [[Handelsblatt]]: [http://www.handelsblatt.com/unternehmen/finanzierung/die-tuecken-der-verbriefung;2208006 &amp;#039;&amp;#039;Die Tücken der Verbriefung&amp;#039;&amp;#039;]&lt;br /&gt;
* [[Frankfurter Allgemeine Zeitung]]: [https://boersenlexikon.faz.net/definition/verbriefung/ Eintrag „&amp;#039;&amp;#039;Verbriefung&amp;#039;&amp;#039;“ im &amp;#039;&amp;#039;FAZ-Börsenlexikon&amp;#039;&amp;#039;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4140657-6}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bankwesen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Betriebswirtschaftslehre]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzierung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzmarkt]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzmarktgeschäft]]&lt;/div&gt;</summary>
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