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	<title>Verbrauchssteuer - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-02T19:14:50Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Verbrauchssteuer&amp;diff=787165&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Vfb1893: BKL Inverkehrbringen aufgelöst</title>
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		<updated>2025-09-10T19:32:00Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;BKL &lt;a href=&quot;/index.php/Inverkehrbringen&quot; title=&quot;Inverkehrbringen&quot;&gt;Inverkehrbringen&lt;/a&gt; aufgelöst&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Verbrauchssteuern&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; sind in der [[Finanzwissenschaft]] und der [[Steuerlehre]] eine [[Steuer#Steuergruppen nach volkswirtschaftlicher Einordnung|Steuergruppe]], die an den [[Verbrauch]] bestimmter [[Gut (Wirtschaftswissenschaft)|Güter]] oder [[Dienstleistung]]en anknüpft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Da in [[Deutschland]] im [[Steuerrecht (Deutschland)|Steuerrecht]], vor allem in der [[Amtssprache]] und in der [[Finanzwissenschaft]], traditionell das [[Fugen-s]] weggelassen wird ([[Einkommensteuer (Deutschland)|Einkommensteuer]], [[Körperschaftsteuer (Deutschland)|Körperschaftsteuer]], [[Aufwandsteuer]], [[Verkehrsteuer]])&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.google.de/books/edition/Richtiges_Deutsch_leicht_gemacht/sZGwuIt2FEMC?hl=de&amp;amp;gbpv=1&amp;amp;dq=einkommensteuer+fugen-s&amp;amp;pg=PA351&amp;amp;printsec=frontcover Jürgen Dittmann, &amp;#039;&amp;#039;Richtiges Deutsch leicht gemacht&amp;#039;&amp;#039;, 2009, S. 351]&amp;lt;/ref&amp;gt;, sind die deutschen Verbrauchsteuern im Artikel [[Verbrauchsteuer (Deutschland)|Verbrauchsteuer]] beschrieben. In [[Österreich]] und der [[Schweiz]] dagegen wird häufig das Fugen-s verwendet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verbrauchssteuern knüpfen an die [[Einkommen]]sverwendung an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abgrenzung und Definition ==&lt;br /&gt;
Schwierig ist gelegentlich die Abgrenzung der Verbrauchssteuern gegen [[Verkehrsteuer]]n: Verkehrsteuern knüpfen an [[Rechtsakt]]e (z.&amp;amp;nbsp;B. die [[Börsenumsatzsteuer]] an ein [[Börsenhandel|Börsengeschäft]]) an, Verbrauchssteuern hingegen an [[Wertschöpfung (Wirtschaft)|Wertschöpfung]] (z.&amp;amp;nbsp;B. die [[Sektsteuer]] an dem [[Umsatzerlös]] des Sektes). Die Erhebung von Verbrauchssteuern knüpft nun typischerweise an den Rechtsakt des [[Inverkehrbringen von Produkten (EU-Wirtschaftsrecht)|Inverkehrbringens]] an. So fällt im Beispiel die Sektsteuer durch den Rechtsakt des Verkaufes an. In der [[Finanzwissenschaft]] wird daher als Maßstab typischerweise der Kumulationseffekt oder die Lawinenwirkung als Unterscheidungsmaßstab gewählt. Im Beispiel der Börsenumsatzsteuer fällt die Steuer beim nächsten Verkauf erneut an (Verkehrssteuer), die Sektsteuer fällt hingegen nur einmalig an (Verbrauchssteuer).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Reihe von Steuern werden in der [[finanzwissenschaft]]lichen Literatur als Grenzfälle diskutiert. So werden [[Versicherungsteuer|Versicherungs-]] und [[Hundesteuer]] in der [[Fachliteratur]] nur teilweise zu den Verbrauchssteuern gezählt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gelegentlich wird eine abweichende Definition verwendet; Verbrauchssteuern sind danach solche, die nur den [[Privater Verbrauch|Privaten Verbrauch]] im Sinne der [[Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung|VGR]] belasten. Siehe hierzu [[Konsumsteuer]].&amp;lt;ref&amp;gt;[[Stefan Homburg]], &amp;#039;&amp;#039;Allgemeine Steuerlehre&amp;#039;&amp;#039;, 7. Auflage. 2015, ISBN 978-3-8006-4922-8, S. 12–15.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Steuer kann entweder als [[Mengensteuer]] oder als [[Wertsteuer]] erhoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arten von Verbrauchsteuern ==&lt;br /&gt;
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit hier einige Verbrauchsteuern:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot; style=&amp;quot;padding:1em; vertical-align:top; border:2px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! [[Steuer#Steuergruppen nach volkswirtschaftlicher Einordnung|Steuergruppe]]&lt;br /&gt;
! [[Steuerart]]&lt;br /&gt;
! [[Steuerobjekt]]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Verbrauchsteuer (Deutschland)|Verbrauchsteuern]]&lt;br /&gt;
| [[Alkoholsteuergesetz|Alkoholsteuer]] &amp;lt;br /&amp;gt; [[Alkopopsteuergesetz (Deutschland)|Alkopopsteuer]] &amp;lt;br /&amp;gt; [[Biersteuer]] &amp;lt;br /&amp;gt; [[Energiesteuer]] &amp;lt;br /&amp;gt; [[Fischereisteuer]] &amp;lt;br /&amp;gt; [[Jagdsteuer (Deutschland)|Jagdsteuer]] &amp;lt;br /&amp;gt; [[Kaffeesteuer]] &amp;lt;br /&amp;gt; [[Schaumweinsteuer]] &amp;lt;br /&amp;gt;  [[Stromsteuergesetz (Deutschland)|Stromsteuer]] &amp;lt;br /&amp;gt; [[Tabaksteuer (Deutschland)|Tabaksteuer]] &amp;lt;br /&amp;gt; [[Zwischenerzeugnissteuer]] || [[Besteuerung]] [[Alkoholisches Getränk|alkoholischer Getränke]] &amp;lt;br /&amp;gt; [[Besteuerung]] von [[Alkopop]]s &amp;lt;br /&amp;gt; [[Besteuerung]] von [[Bier]] &amp;lt;br /&amp;gt; [[Besteuerung]] von [[Energie]] &amp;lt;br /&amp;gt; [[Besteuerung]] der [[Fischerei]] &amp;lt;br /&amp;gt; [[Besteuerung]] der [[Jagdausübungsberechtigter|Jagdausübungsberechtigten]] &amp;lt;br /&amp;gt; [[Besteuerung]] von [[Kaffee]] &amp;lt;br /&amp;gt; [[Besteuerung]] von [[Schaumwein]] &amp;lt;br /&amp;gt; [[Besteuerung]] von [[elektrischer Strom|elektrischem Strom]] &amp;lt;br /&amp;gt; [[Besteuerung]] von [[Tabak]]erzeugnissen &amp;lt;br /&amp;gt;  [[Besteuerung]] von alkoholischen Getränken, die nicht als [[Bier]], [[Schaumwein]] oder [[Wein]] versteuert werden&lt;br /&gt;
|}	&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Steuergruppen umfassen [[volkswirtschaft]]liche Größen wie [[Einkommen]] oder [[Konsum]] ([[Stromgröße]]n) und [[Vermögen (Wirtschaft)|Vermögen]] oder [[Kapital]] ([[Bestandsgröße]]n). An sie knüpfen [[Bemessungsgrundlage (Steuerrecht)|steuerliche Bemessungsgrundlagen]] an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Luxussteuer]] kann entweder eine [[Aufwandsteuer]] sein wie beispielsweise die [[Hundesteuer]], welche die [[Hundehaltung]] zu privaten Zwecken besteuert, oder eine [[Verkehrsteuer]], wenn bei der [[Veräußerung]] von [[Luxusgüter]]n eine erhöhte [[Umsatzsteuer]] fällig wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Vielzahl von Verbrauchsteuern wurde aufgegeben, so insbesondere [[Essigsäure]]steuer, [[Getränkesteuer]], [[Kernbrennstoffsteuer]], [[Leuchtmittelsteuer]], [[Mineralwassersteuer]], [[Salzsteuer]], [[Spielkartensteuer]], [[Teesteuer]], [[Zuckersteuer]] oder [[Zündwarensteuer]]. Die Getränkesteuer betraf lediglich nicht-alkoholische [[Getränk]]e.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ökonomische Wirkung spezieller Verbrauchssteuern ==&lt;br /&gt;
=== Neoklassische Betrachtung ===&lt;br /&gt;
[[Datei:Verbrauchssteuer aus Anbietersicht.jpg|mini|Abb. 1: Verbrauchssteuer aus Anbietersicht]]&lt;br /&gt;
[[Datei:Verbrauchssteuer aus Nachfragersicht.jpg|mini|Abb. 1: Verbrauchssteuer aus Nachfragersicht]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Spezielle Verbrauchssteuern verändern Angebot, Nachfrage und Umsatz dieser Güter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Mengensteuer ergibt sich der [[Bruttopreis]] &amp;lt;math&amp;gt;q&amp;lt;/math&amp;gt; aus der Summe aus dem [[Nettopreis]] &amp;lt;math&amp;gt;p&amp;lt;/math&amp;gt; und dem Steuerbetrag &amp;lt;math&amp;gt;t&amp;lt;/math&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;q = p + t&amp;lt;/math&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die ökonomische Grundannahme lautet nun, dass die [[Nachfrage]]r sich am Bruttopreis &amp;lt;math&amp;gt;q&amp;lt;/math&amp;gt; orientieren (den sie bezahlen müssen) und die [[Güterangebot|Anbieter]] am Nettopreis &amp;lt;math&amp;gt;p&amp;lt;/math&amp;gt; (den sie erhalten).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus Sicht der Anbieter wirkt die Steuer wie ein Rückgang der Nachfrage. Die [[Nachfragekurve]] verschiebt sich (wie in Darstellung 1 gezeigt) um den Steuerbetrag &amp;lt;math&amp;gt;t&amp;lt;/math&amp;gt; nach unten. Damit reduziert sich die angebotene Menge von &amp;lt;math&amp;gt;X0&amp;lt;/math&amp;gt; auf &amp;lt;math&amp;gt;X1&amp;lt;/math&amp;gt;, und der Nettopreis &amp;lt;math&amp;gt;p&amp;lt;/math&amp;gt; sinkt um &amp;lt;math&amp;gt;\Delta p&amp;lt;/math&amp;gt;. Der Nettopreis sinkt jedoch nicht um die Höhe der Steuer, sondern um einen kleineren Betrag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus Sicht der Nachfrager wirkt die Steuer wie eine Verteuerung des Angebots. Die [[Angebotskurve]] verschiebt sich (wie in Darstellung 2 gezeigt) um den Steuerbetrag &amp;lt;math&amp;gt;t&amp;lt;/math&amp;gt; nach oben. Damit steigt der Bruttopreis, &amp;lt;math&amp;gt;q&amp;lt;/math&amp;gt; sinkt um &amp;lt;math&amp;gt;\Delta q&amp;lt;/math&amp;gt;. Der Bruttopreis steigt jedoch ebenfalls nicht um die Höhe der Steuer, sondern um einen kleineren Betrag. Eine vollständige [[Steuerüberwälzung]] auf den Verbraucher erfolgt daher typischerweise nicht. Insgesamt sinkt daher der Umsatz des Gutes, der Bruttopreis steigt und der Nettopreis sinkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Frage, in welchem Umfang eine [[Überwälzung]] der Steuer auf den Endverbraucher erfolgt, hängt von der [[Preiselastizität|Angebots-]] und der [[Nachfrageelastizität]] ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer vollkommen unelastischen Nachfrageelastizität (die Nachfrage ist vom Preis unabhängig) würde die Steuer vollständig überwälzt werden. Würde beispielsweise eine spezielle Verbrauchssteuer auf die Gebühr für den TÜV erhoben werden, würden die Autofahrer genauso oft zum TÜV fahren wie ohne diese Steuer. Die Steuer würde vollständig überwälzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Praxis kommt es aber zu einer nur teilweisen Überwälzung. Das Verhältnis &amp;lt;math&amp;gt;\Delta p&amp;lt;/math&amp;gt; zu &amp;lt;math&amp;gt;\Delta q&amp;lt;/math&amp;gt; wird &amp;#039;&amp;#039;Lastenverteilmaß&amp;#039;&amp;#039; genannt und gibt an, wie hoch der überwälzte Anteil ist.&amp;lt;ref&amp;gt;Stefan Homburg, &amp;#039;&amp;#039;Allgemeine Steuerlehre&amp;#039;&amp;#039;, 7. Auflage. 2015, ISBN 978-3-8006-4922-8, S. 96 ff.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bewertung ===&lt;br /&gt;
Aus neoklassischer Sicht verursacht die Einführung einer speziellen Verbrauchssteuer [[ceteris paribus]] [[Wohlfahrtsverlust]]e dadurch, dass der Umsatz des betreffenden niedriger und der Verbraucherpreis höher liegt als unter den Bedingungen eines [[Vollkommener Markt|vollkommenen Marktes]]. Eine allgemeine Verbrauchssteuer ist daher aus dieser Sicht vorzuziehen, da die Marktverzerrungen zwischen unterschiedlich besteuerten Gütern entfällt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Bedingungen eines vollkommenen Marktes in der Praxis nicht gegeben sind, können aber spezielle Verbrauchssteuern aus ökonomischer Sicht in manchen Fällen dennoch zu einer Steigerung der Wohlfahrt führen. Beispiele sind:&lt;br /&gt;
* Spezielle Verbrauchssteuern können der [[Internalisierung (Wirtschaft)|Internalisierung]] [[externer Effekt]]e dienen,&lt;br /&gt;
* Reduzierte Sätze für Verbrauchssteuern für bestimmte Produkte können die zu geringe Nachfrage nach [[Meritorisches Gut|meritorischen Gütern]] korrigieren,&lt;br /&gt;
* Verbrauchssteuern auf [[Luxusgüter]] ([[Luxussteuer]]n) können der [[Umverteilung]] dienen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Motivation für die Einführung von Verbrauchssteuern ==&lt;br /&gt;
Verbrauchssteuern gehören zu den ältesten Steuern. Ein Grund hierfür ist die (für manche Produkte) einfache Erfassung der [[Besteuerungsgrundlage]] und die [[Besteuerung]] bei einer kleinen Zahl von steuerpflichtigen Herstellern oder Händlern. Die älteste Verbrauchsteuer auf deutschem Boden dürfte die [[Salzsteuer]] gewesen sein, die bereits im [[Fränkisches Reich|fränkischen Reich]] erhoben wurde. Da die Salzproduktion sich an einer kleinen Zahl von Stellen konzentrierte, war die technische Abwicklung der Steuer einfach.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zentrales Motiv für die Erhebung von Verbrauchssteuern ist das fiskalische Motiv. Neben der Besteuerung des Einkommens und der Besteuerung des Vermögens ist die Erhebung von Verbrauchssteuern die wichtigste Einnahmequelle der Staaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Spezielle Verbrauchssteuern werden darüber hinaus mit einer staatlicherseits erwünschten Lenkungswirkung begründet: Sie sollen der Förderung der [[Gesundheit]] (z.&amp;amp;nbsp;B. [[Tabaksteuer]]), dem [[Umweltschutz]] (z.&amp;amp;nbsp;B. [[CO2-Steuer|CO&amp;lt;sub&amp;gt;2&amp;lt;/sub&amp;gt;-Steuer]]) oder der Hebung der [[Moral]] (z.&amp;amp;nbsp;B. [[Spielbankabgabe]]) dienen. Ist die Lenkungswirkung Hauptzweck der Steuer, spricht man von einer [[Lenkungssteuer]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entgegen dem [[Gesamtdeckungsprinzip]] wird vielfach auch argumentiert, spezielle Verbrauchssteuern seien ein Entgelt für [[Infrastruktur]] (z.&amp;amp;nbsp;B. [[Mineralölsteuer]]) oder für erhöhte [[Staatsausgaben]] (z.&amp;amp;nbsp;B. [[Hundesteuer]]). Tatsächlich fließen sämtliche [[Steuereinnahme]]n in den [[Staatshaushalt]], aus dem dann die Staatsausgaben für [[öffentliche Aufgaben]] wie [[Daseinsvorsorge]] bestritten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== International ==&lt;br /&gt;
=== Europäische Union ===&lt;br /&gt;
;Harmonisierte Verbrauchsteuern&lt;br /&gt;
Die Steuern auf Energieerzeugung|Energieerzeugnisse und elektrischer Strom|elektrischen Strom, Alkohol und alkoholische Getränke sowie Tabakwaren sind im europäischen Recht gemäß Art. 1 Abs. 1  [[Verbrauchsteuersystemrichtlinie]] ({{EU-Richtlinie|2008|118}}) harmonisiert. Grundlegend für die Definition der einzelnen [[Steuerobjekt]]e sind die {{EU-Richtlinie|2003|96}} für Energie, die {{EU-Richtlinie|1992|83}} für Bier und Biermischgetränke im Sinne der [[Kombinierte Nomenklatur|KN-Codes]] 2203 und 2206 sowie die {{EU-Richtlinie|1995|59}}, {{EU-Richtlinie|1992|79}} und {{EU-Richtlinie|1992|80}} für Tabakwaren. Nur die dort definierten Steuergegenstände werden in jedem [[Mitgliedstaaten der Europäischen Union|Mitgliedstaat der Europäischen Union]] besteuert. Die [[Richtlinie (EU)|Richtlinien]] enthalten verbindliche Bestimmungen wie z. B. Mindeststeuersätze oder Bestimmungen zum steuerfreien Verkehr, sind aber lediglich mittelbares EU-Recht. Sie müssen somit in nationalen Gesetzen, wie zum Beispiel durch das [[Energiesteuergesetz (Deutschland)|Energiesteuergesetz]], umgesetzt werden.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Philipp Tibulski|Online=http://www.hsbund.de/SharedDocs/Downloads/0_Abschlussarbeiten/FB_FIN/2015/07_Tibulski.pdf?__blob=publicationFile |Titel=EU- und verfassungsrechtliche Betrachtung von nichtharmonisierten Verbrauchsteuern |Verlag=[[Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung]] |Datum=2015 }}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Besonderheit stellt [[Stillwein]] dar, für den der Mindeststeuersatz 0 EUR beträgt, der aber als verbrauchsteuerpflichtige Ware im [[Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz|Schaumweinsteuergesetz]] erfasst ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verbrauchsteuersystemrichtlinie lässt in Art. 1 Abs. 2 und 3 den [[EU-Mitgliedstaaten]] einen Freiraum für die Neueinführung von rein nationalen Verbrauchsteuern. Ein Beispiel ist die deutsche [[Alkopopsteuergesetz (Deutschland)|Alkopopsteuer]].&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Sabine Schröer-Schallenberg |Titel=The legality of non-harmonised excise duties in the European internal market using the Federal Republic of Germany as an example |Sammelwerk=[[World Customs Journal]] |Band=6 |Nummer=2 |Datum=2012-09 |Sprache=en |Seiten=9–18 |Online=[https://worldcustomsjournal.org/Archives/Volume%206,%20Number%202%20%28Sep%202012%29%2F03%20Schroer-Schallenberg.pdf worldcustomsjournal.org] |Format=PDF |KBytes=537 |Abruf=2022-05-02}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Warenverkehr mit anderen Mitgliedsstaaten&lt;br /&gt;
Es sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden:&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;Versand zwischen Unternehmen&amp;#039;&amp;#039;:&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Anh%C3%A4nge-International/Pr%C3%A4sentation-Alkohol-in-der-EU-Versand-leicht-gemacht.pdf &amp;#039;&amp;#039;Alkohol in der Europäischen Union. Versand leicht gemacht&amp;#039;&amp;#039;] IHK München, 4. Oktober 2017&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Versand dieser Waren kann unversteuert erfolgen, dann entsteht die Steuer im [[Bestimmungslandprinzip|Bestimmungsland]]. Der Versand muss über das Computersystem [[Excise Movement and Control System|EMCS]] abgewickelt werden. Bei versteuerter Ware (sogenannter „steuerrechtlich freier Verkehr“) entsteht die Steuer ebenfalls im [[Bestimmungslandprinzip|Bestimmungsland]], also zunächst doppelt. Wenn der Nachweis geführt wird, dass die Ware im [[Bestimmungslandprinzip|Bestimmungsland]] steuerlich erfasst wurde, kann die Steuer im Versenderland erstattet werden.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;Reiseverkehr (Privatpersonen)&amp;#039;&amp;#039;: Die Steuer entsteht im Herkunftsland, falls die [[Reisemitbringsel|Reisefreimenge]] nicht überschritten wird. Bei größeren Mengen wird widerleglich vermutet, dass es sich um einen gewerblichen Transport handelt. Falls diese Vermutung nicht widerlegt werden kann, entsteht die Steuer doppelt.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;Versandhandel (Versand von Unternehmen an Privatpersonen)&amp;#039;&amp;#039;: Der [[Versandhandel|Versandhändler]] hat vor dem Versand einen Beauftragten im [[Bestimmungslandprinzip|Bestimmungsland]] zu bestellen. Dieser muss sich bei seinem zuständigen [[Hauptzollamt]] anmelden und erfüllt alle steuerlichen Pflichten. Ein Beispiel für die Bestimmungen findet sich in {{§|21|schaumwzwstg_2009|juris}} Schaumweinsteuergesetz. Hält sich der Versender nicht an diese Regelungen, wird er selbst Steuerschuldner. Beim Versandhandel kann der – private – Empfänger also niemals unmittelbarer Steuerschuldner werden.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;Nichtharmonisierte Verbrauchsteuern (wie Kaffee)&amp;#039;&amp;#039;: Für diese Waren gelten die Bestimmungen über den Reiseverkehr und zum Verbringen der Ware aus dem steuerrechtlich freien Verkehr anderer Mitgliedsstaaten. Ein Verkehr unter [[Excise Movement and Control System|Steueraussetzung]] ist nicht möglich. Die Bestimmungen über den Versandhandel gelten nur in Richtung deutsches Steuergebiet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Österreich ===&lt;br /&gt;
In [[Österreich]] gibt es folgende Verbrauchssteuern: [[Alkoholsteuer]], [[Biersteuer]], [[Elektrizität]]sabgabe, [[Erdgas]]abgabe, [[Kohleabgabe]], [[Mineralölsteuer (Österreich)|Mineralölsteuer]] und [[Tabaksteuer]]. Für [[Wein]] und [[Schaumwein]] fallen keine Verbrauchssteuern an.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/Welche_Waren_fallen_unter_die_Verbrauchssteuer_.html Wirtschaftskammer (WKO), &amp;#039;&amp;#039;Welche Waren fallen unter die Verbrauchssteuer?&amp;#039;&amp;#039;, 2023]&amp;lt;/ref&amp;gt; Die novellierten österreichischen Verbrauchssteuergesetze (Alkoholsteuergesetz 2022, Biersteuergesetz 2022, Tabaksteuergesetz 2022 und Mineralölsteuergesetz 2022) sind seit dem 1. Jänner 2022 in Kraft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schweiz ===&lt;br /&gt;
Die wichtigste Verbrauchssteuer in der [[Schweiz]] ist die [[Mehrwertsteuer (Schweiz)|Mehrwertsteuer]], die in Deutschland zu den [[Verkehrsteuer]]n gehört. Zu den [[Direkte Bundessteuer|direkten Bundessteuern]] zählen die [[Automobilsteuer]], [[Biersteuer]], [[Mineralölsteuer (Schweiz)|Mineralölsteuer]] (erfasst auch Erdgas), [[Tabaksteuer]] sowie die Steuer auf [[Spirituose]]n. Verbrauchsteuern werden aus Gründen der Zweckmäßigkeit beim Hersteller oder Händler erhoben und zählen deshalb zu den [[indirekte Steuer|indirekten Steuern]].&amp;lt;ref&amp;gt;Claudio Fischer in: WEKA Business Media AG vom 10. Mai 2017, &amp;#039;&amp;#039;Verbrauchsteuern: Was es zu beachten gilt&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/ref&amp;gt; Zudem wird eine [[Lenkungsabgabe (Schweiz)|Lenkungsabgabe]] auf [[flüchtige organische Verbindungen]] und eine [[CO2-Abgabe (Schweiz)|Lenkungsabgabe]] auf CO&amp;lt;sub&amp;gt;2&amp;lt;/sub&amp;gt; erhoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4135545-3}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzwissenschaft]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Steuern und Abgaben]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Steuerrecht]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Volkswirtschaftslehre]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Vfb1893</name></author>
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