<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Verbraucherinformationsgesetz</id>
	<title>Verbraucherinformationsgesetz - Versionsgeschichte</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Verbraucherinformationsgesetz"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Verbraucherinformationsgesetz&amp;action=history"/>
	<updated>2026-06-11T04:05:00Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.43.8</generator>
	<entry>
		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Verbraucherinformationsgesetz&amp;diff=483444&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Sokrates 399: Typografie.</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Verbraucherinformationsgesetz&amp;diff=483444&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2026-04-19T14:11:33Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Typografie.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Infobox Gesetz&lt;br /&gt;
| Titel=Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation&lt;br /&gt;
| Kurztitel=Verbraucherinformationsgesetz &lt;br /&gt;
| Abkürzung=VIG&lt;br /&gt;
| Art=[[Bundesgesetz (Deutschland)|Bundesgesetz]]&lt;br /&gt;
| Geltungsbereich=[[Deutschland|Bundesrepublik Deutschland]]&lt;br /&gt;
| Rechtsmaterie=[[Verwaltungsrecht (Deutschland)#Besonderes Verwaltungsrecht|Besonderes Verwaltungsrecht]], [[Lebensmittelrecht]]&lt;br /&gt;
| FNA=2125-46&lt;br /&gt;
| DatumGesetz=5. November 2007&amp;lt;br /&amp;gt;({{BGBl|2007n I S. 2558}})&lt;br /&gt;
| Inkrafttreten=1. Mai 2008&lt;br /&gt;
| Neubekanntmachung=17. Oktober 2012&amp;lt;br /&amp;gt;({{BGBl|2012n I S. 2166}}, ber. {{BGBl|2012 I S. 2725a|text=S. 2725}})&lt;br /&gt;
| Neufassung=&lt;br /&gt;
| InkrafttretenNeufassung=&lt;br /&gt;
| LetzteÄnderung=Art. 4 G vom 3. Februar 2026&amp;lt;br /&amp;gt;({{BGBl|2026 I Nr. 29}} vom 5. Februar 2026)&lt;br /&gt;
| InkrafttretenLetzteÄnderung=19. Februar 2026&amp;lt;br /&amp;gt;(Art. 6 G vom 3. Februar 2026)&lt;br /&gt;
| GESTA=G049&lt;br /&gt;
| Außerkrafttreten=&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
Das deutsche &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, kurz &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Verbraucherinformationsgesetz&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; soll die Verbraucherrechte stärken und entscheidend verbessern. Es trat überwiegend am 1. Mai 2008 in Kraft, zeitgleich mit der Verbraucherinformationsgebührenverordnung (VIGGebV), welche die Gebühren für Anfragen an Bundesstellen beinhaltet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wichtige Inhalte ==&lt;br /&gt;
Das Verbraucherinformationsgesetz findet auf Erzeugnisse im Sinne des [[Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch]]es (kurz „LFGB“) sowie auf Verbraucherprodukte im Sinne des [[Produktsicherheitsgesetz (Deutschland)|Produktsicherheitsgesetz]]es (kurz „ProdSG“) Anwendung ({{§|1|VIG|buzer}} VIG). Erzeugnisse sind Lebensmittel, einschließlich [[Lebensmittelzusatzstoff]]e, Futtermittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände ({{§|2|lfgb|juris}} Abs. 1 LFGB). Verbraucherprodukte sind neue, gebrauchte oder wiederaufgearbeitete Produkte, die für Verbraucher&lt;br /&gt;
bestimmt sind oder unter Bedingungen, die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar sind, von Verbrauchern benutzt werden könnten, selbst wenn sie nicht für diese bestimmt sind ({{§|2|prodsg_2011|buzer}} Nr. 26 ProdSG). Als Verbraucherprodukte gelten auch Produkte, die dem Verbraucher im Rahmen einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden (§ 2 Nr. 26 ProdSG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Verbraucher sollen Anspruch auf [[Verbraucherinformation|Information]] über bestimmte Daten und Produkte erhalten, die den Behörden vorliegen (siehe auch [[behördliche Lebensmittelüberwachung in Deutschland]]). Die Behörden ihrerseits sollen das Recht haben, über bestimmte Sachverhalte aktiv zu informieren. Es soll künftig möglich sein, von den Behörden zu erfragen, welche Informationen über bestimmte Produkte vorliegen, beispielsweise zu deren Beschaffenheit oder Herstellungsbedingungen, ob sie [[Allergene]] enthalten, oder welche sonstigen Untersuchungsergebnisse darüber vorliegen. Behörden wiederum sollen in die Lage versetzt werden, Hinweise über Produkte weitergeben zu können, bei denen beispielsweise eine erhebliche Überschreitung von Grenzwerten festgestellt wurde oder bei denen es wissenschaftlich umstritten ist, ab welcher Konzentration ein bestimmtes Risiko besteht. Auch bei einem Verstoß gegen verbraucherschützende Vorschriften und Vorfällen bei der Lebensmittelüberwachung soll den Behörden gestattet sein, die Namen der Unternehmen bekannt zu geben, was in Deutschland bisher nicht möglich war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das [[Verwaltungsgericht Stuttgart]] hat in einer der ersten Gerichtsentscheidungen&amp;lt;ref&amp;gt;VG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2009, [https://openjur.de/u/350981.html Az. 4 K 4605/08] und [https://research.wolterskluwer-online.de/document/d5b46ed6-0d59-4080-89a5-dbd1d94eae76 4 K 4615/08].&amp;lt;/ref&amp;gt; zum Verbraucherinformationsgesetz einige Klarstellungen getroffen: Der Informationsanspruch setzt nicht voraus, dass sich der Verstoß gegen lebensmittel- und futtermittelrechtliche Vorschriften auf die Gesundheit bezieht. Das Gesetz erstreckt sich außerdem auch auf Verstöße, die vor seinem Inkrafttreten begangen wurden, deren Ahndung aber erst danach abgeschlossen wurde. Das Interesse des Verbrauchers an der Kenntnis des betroffenen Produkts und des Erzeugerbetriebs kann bei schwerwiegenden Verstößen die Gefahr möglicher Absatzeinbußen überwiegen. Strafrechtlich relevante Sachverhalte sind keine Geschäftsgeheimnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Öffentliche Warnungen und Produktrückrufe werden bisher ohne Namensnennung im [[Rapid Alert System for Food and Feed]] der Europäischen Kommission veröffentlicht. Das neue Verbraucherinformationsgesetz sieht vor, dass Behörden zukünftig auch dann die Namen von Herstellern öffentlich bekanntgeben können, wenn das Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, also beispielsweise die [[Gegenprobe]] in einem zweiten Labor noch nicht untersucht und bewertet wurde. Dadurch können Verbraucher einerseits schneller informiert werden, andererseits erhöht sich die Gefahr von Fehlinformationen. Beispiele für behördlich verschuldete [[Falschmeldung]]en waren in der Vergangenheit die bekannten Fälle „[[Newlat GmbH|Birkel]]“ und „[[Coppenrath &amp;amp; Wiese]]“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst nicht alle alltäglichen Erzeugnisse, sondern beschränkt sich auf Produkte, mit denen die Verbraucher unmittelbar in Kontakt kommen. Technische Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Altersvorsorge, Energieversorgung, Telekommunikation oder Verkehr werden nicht erfasst.&amp;lt;ref&amp;gt;Transparency International Deutschland e.&amp;amp;nbsp;V. Rundbrief 37, 2/2007 {{Webarchiv|url=http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Rundbriefe/Rundbrief_037_II_2007.pdf |wayback=20110903195556 |text=pdf |archiv-bot=2018-12-03 01:17:51 InternetArchiveBot }}&amp;lt;/ref&amp;gt; Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in einem Positionspapier für eine Ausweitung des Gesetzes auf alle Produkte und Dienstleistungen&lt;br /&gt;
ausgesprochen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Entstehungsgeschichte ==&lt;br /&gt;
Unter der rot-grünen Bundesregierung (1998–2005) ist der von Verbraucherschutzministerin [[Renate Künast]] ([[Bündnis 90/Die Grünen]]) vorgelegte Gesetzesentwurf trotz mehrerer Anläufe mehrfach am Widerstand des [[Christlich Demokratische Union Deutschlands|CDU]]-dominierten [[Bundesrat (Deutschland)|Bundesrats]] gescheitert. Zu Beginn der 16.&amp;amp;nbsp;Legislaturperiode des [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestages]] wurde jedoch im [[Koalitionsvertrag (Deutschland 2005)|Koalitionsvertrag der Großen Koalition]] die Absicht vereinbart, ein solches Gesetz zu verabschieden. Dementsprechend hat das zuständige [[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz]], zu dieser Zeit geleitet von [[Horst Seehofer]], das Verfahren erneut angestoßen. Der Bundestag hat am 29.&amp;amp;nbsp;Juni 2006 ein Verbraucherinformationsgesetz (VIG) beschlossen, dem der Bundesrat in seiner Sitzung am 22.&amp;amp;nbsp;September 2006 zugestimmt hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. Dezember 2006 verweigerte [[Bundespräsident (Deutschland)|Bundespräsident]] [[Horst Köhler]] aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken die Ausfertigung. In dem gleichlautenden Schreiben des Bundespräsidenten an den Bundestag, die Bundesregierung und den Bundesrat vom 8.&amp;amp;nbsp;Dezember 2006 heißt es: &amp;#039;&amp;#039;„In der Verpflichtung der kommunalen Behörden, Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz auf Herausgabe von Informationen zu prüfen und zu bescheiden, liegt eine Aufgabenübertragung im Sinne des {{Art.|84|gg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;1 Satz&amp;amp;nbsp;7 [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|GG]]. Hierin sehe ich einen klaren Verstoß gegen die seit dem 1. September 2006 geltende negative Kompetenzvorschrift des {{Art.|84|gg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;1 Satz&amp;amp;nbsp;7 GG, der mich daran hindert, das Gesetz auszufertigen. […] Meines Erachtens kann den berechtigten Belangen des Verbraucherschutzes sehr schnell durch die erneute Verabschiedung des Gesetzes ohne die verfassungsrechtlich unzulässige Aufgabenzuweisung Rechnung getragen werden“.&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0584-06 Beilage zu 584/06 Beschlussdrucksache] vom 8. Dezember 2006&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Entscheidung des Bundespräsidenten löste in der Öffentlichkeit eine große Kontroverse über Aufgaben, Stellung und Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten aus.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Spiegel&amp;quot;&amp;gt;{{Der Spiegel|ID=49929781|Titel=Störfall Präsident|Autor=|Jahr=2006|Nr=51|Seiten=29}}&amp;lt;/ref&amp;gt; In der juristischen Diskussion fand der Standpunkt des Bundespräsidenten auch Unterstützung.&amp;lt;ref&amp;gt;Schoch DVBl. 2007,&amp;amp;nbsp;261,&amp;amp;nbsp;265.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 5.&amp;amp;nbsp;Juli 2007 wurde das Verbraucherinformationsgesetz durch den Bundestag gegen die Stimmen der Fraktionen [[Die Linke]], [[Bündnis 90/Die Grünen]] und [[Freie Demokratische Partei|FDP]] verabschiedet. Dabei wurde den Einwänden des Bundespräsidenten durch folgende Formulierung Rechnung getragen: Das Gesetz „gilt im Falle einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes nur, wenn der Gemeinde oder dem Gemeindeverband die Aufgaben nach diesem Gesetz durch Landesrecht übertragen worden sind.“ Der Bundesrat hat dem Gesetz am 21.&amp;amp;nbsp;September 2007 zugestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bundesländer ==&lt;br /&gt;
Nach der Verabschiedung des Verbraucherinformationsgesetzes im Bund sehen viele die Länder am Zuge. Grund dafür ist, dass nach {{Art.|83|gg|juris}} GG die Länder Bundesgesetze als eigene Angelegenheit vollziehen und somit häufig die Landesbehörden informationspflichtig sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Länder haben außerdem Vorschriften zur Ausführung des VIG erlassen. Diese regeln beispielsweise die Behördenzuständigkeiten oder die Frage der Kosten im Rahmen der Aufgabenübertragung an die Kommunen, um das [[Konnexitätsprinzip (Staatsfinanzen)|Konnexitätsprinzip]] zu wahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Evaluation ==&lt;br /&gt;
Die Bundesregierung hat das Gesetz wie bereits bei der Verabschiedung geplant zwei Jahre nach Inkrafttreten einer [[Evaluierung]] unterzogen und im Mai 2010 einen Bericht über die Ergebnisse veröffentlicht.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/018/1701800.pdf Bundestagsdrucksache 17/1800] (PDF; 327&amp;amp;nbsp;kB)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== „Topf Secret“ ==&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|FragDenStaat#TopfSecret}}&lt;br /&gt;
Über die von den Organisationen FragDenStaat.de und foodwatch seit Januar 2019 betriebene Verbraucherplattform „Topf Secret“ wurden alleine in den ersten drei Monaten über 20.000 VIG-Anfragen nach den Kontrollberichten einzelner Lebensmittelbetriebe gestellt.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=[[Hanna Gersmann]], Susanne Plecher |url=https://www.freiepresse.de/ratgeber/essen-trinken/stammkneipe-sauber-wie-behoerden-hygieneinfos-verweigern-artikel10484046 |titel=Stammkneipe sauber? Wie Behörden Hygieneinfos verweigern |werk=Freie Presse |hrsg= |datum= |zugriff=2019-04-06}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Das entspricht mehr Anfragen als zuvor seit Bestehen des Gesetzes gestellt wurden. Während die Initiatoren der Plattform die Geheimhaltung von Hygieneinformationen kritisieren, bezeichnete der Hotel- und Gaststättenverband [[DEHOGA]] das Projekt als „Hygienepranger“.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor= |url=https://fragdenstaat.de/blog/2019/02/08/gastro-lobby-tauscht-offentlichkeit-und-behorden-und-die-stadt-koln-fallt-darauf-herein/ |titel=Topf Secret: Gastro-Lobby täuscht Öffentlichkeit und Behörden – und die Stadt Köln fällt darauf herein (Update) |werk=FragDenStaat.de |hrsg= |datum= |zugriff=2019-04-06}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kritik ==&lt;br /&gt;
Das im Juli 2007 verabschiedete Gesetz stieß bereits kurz nach Inkrafttreten auf starke Kritik von Verbraucherverbänden. [[Foodwatch]] kritisierte die fehlende Verpflichtung zur unaufgeforderten Informierung der Behörden und Unternehmen als auch die mangelnde Transparenz der Ergebnisse der mit Steuergeldern finanzierten Lebensmittelkontrollen. Kritik kam auch vom [[Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit|Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit]] [[Peter Schaar]], der die fehlende Obergrenze in der Kostenregelung ({{§|1|viggebv|buzer}} Satz&amp;amp;nbsp;2 VIGGebV) beanstandete.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die grundsätzliche Verfahrensdauer von etwa 8&amp;amp;nbsp;Wochen von Antragseingang bis zur Herausgabe der Information aufgrund [[Anhörung]] des Betriebs, [[Verwaltungsverfahren]], [[Bestandskraft]] der Entscheidung etc. mache nach Angaben von Kritikern schnelle Anfragen nahezu unmöglich.&amp;lt;ref name=&amp;quot;FW-2007-07-06&amp;quot;&amp;gt;[http://www.foodwatch.de/kampagnen__themen/informationsgesetz/gesetzgebungsprozess/vig_aktuell_2007/index_ger.html Koalition verhindert Verbraucherrechte] foodwatch, 5. Juli 2007&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Redaktion der Sendung „Report“ (Mainz) bemängelt, dass es ihr auch nach fünf Monaten noch nicht gelungen sei, unter Berufung auf das Verbraucherschutzgesetz irgendwelche Informationen über Fälle von sog. „Gammelfleisch“ zu erhalten.&amp;lt;ref&amp;gt;Report: &amp;#039;&amp;#039;Warum Seehofers Gesetz versagt.&amp;#039;&amp;#039; Bericht vom 29. September 2008 [http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=3886050/1b8v89t/index.html bei swr.de]&amp;lt;/ref&amp;gt; Möglich ist es allerdings, Informationen zu bestimmten Betrieben zu erhalten, etwa einem Restaurant oder Supermarkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lebensmittelwirtschaft kritisiert ihrerseits das Vorgehen der [[Verbraucherorganisation|Verbraucherschutzorganisationen]].&amp;lt;ref&amp;gt;Presseerklärung des Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.&amp;amp;nbsp;V. (BLL) [http://www.bll.de/presse/pressemitteilungen/pm-20090504-vig/]&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Behördenanfragen seien vornehmlich geprägt von Anträgen einzelner Umwelt- und Verbraucherverbände, die die personellen Ressourcen der betroffenen Behörden und der anzuhörenden Unternehmen erheblich strapazierten. Mit Ausforschungs- oder Rundum-Anträgen ohne Konkretisierung auf einen bestimmten Sachverhalt würden sie sich einen Gesamtüberblick über das bei den Behörden vorhandene Wissen verschaffen wollen, um diese Informationen dann für Kampagnen zu nutzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Kommentare, Hand- und Lehrbücher&lt;br /&gt;
** {{Literatur|Autor=[[Rita Beck]]|Titel=Verbraucherinformationsgesetz - Kommentar und Vorschriftensammlung|Auflage=1.|Ort=Stuttgart|Verlag=Kohlhammer|Jahr=2009|ISBN=978-3-17-020789-9}}&lt;br /&gt;
** Beyerlein, Thorsten / Borchert, Günter: &amp;#039;&amp;#039;Verbraucherinformationsgesetz. Kommentar&amp;#039;&amp;#039;, 1. Auflage, München 2010, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-58502-9&lt;br /&gt;
** Falck, Franz-Christian: &amp;#039;&amp;#039;Verbraucherinformationsgesetz. Kommentar&amp;#039;&amp;#039;, 2. Auflage, Hamburg 2013, Behr’s Verlag, ISBN 978-3-95468-028-3&lt;br /&gt;
** Heinicke, Thomas: &amp;#039;&amp;#039;Kommentar zum Verbraucherinformationsgesetz&amp;#039;&amp;#039;, in: Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Loseblattsammlung, 160. Auflage, München 2015, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-39820-9&lt;br /&gt;
** Polly, Sebastian: &amp;#039;&amp;#039;Verbraucherprodukte im neuen Produktsicherheitsgesetz – Beseitigung von Rechtsunsicherheit im Produktsicherheits- und Verbraucherinformationsgesetz durch Konkretisierung des Begriffs&amp;#039;&amp;#039;, Nomos Verlag 2013, ISBN 978-3-8487-0157-5&lt;br /&gt;
** [http://www.ub.uni-konstanz.de/kops/volltexte/2007/2934 Raschke, B. (2007): &amp;#039;&amp;#039;Positionen und Machtverhältnisse in der deutschen Verbraucherpolitik; Magisterarbeit&amp;#039;&amp;#039;, Universität Konstanz]&lt;br /&gt;
* Aufsätze&lt;br /&gt;
** Schoch, Friedrich: &amp;#039;&amp;#039;Neue Entwicklungen im Verbraucherinformationsrecht&amp;#039;&amp;#039;, [[NJW]] 31/2010, 2241&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [https://www.gesetze-im-internet.de/vig/ Text des Verbraucherinformationsgesetzes]&lt;br /&gt;
* [http://www.parlamentsspiegel.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.4/Dokumentenarchiv/dokument.php?k=BBD132/02 Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen: Entwurf eines Gesetzes über die Weitergabe von Informationen und die Nutzung von Daten zum Verbraucherschutz (Verbraucherinformationsgesetz - VerbIG), BR-Drs. 132/02 vom 14. Februar 2002.]&lt;br /&gt;
* [https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0584-06 BR-Drucksache 584/06]: Unterrichtung des Bundesrates durch den Bundespräsidenten als BRat-Drucksache&lt;br /&gt;
* [http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/080/1708022.pdf Entschließungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation] (PDF; 78&amp;amp;nbsp;kB)&lt;br /&gt;
* Florian Meyer: [http://www.juravendis.de/das-neue-verbraucherinformationsgesetz-kommt-betriebsgeheimnisse-werden-weiter-eingeschraenkt-5288/ Das neue Verbraucherinformationsgesetz kommt! Betriebsgeheimnisse werden weiter eingeschränkt]&lt;br /&gt;
* [https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/kennzeichnung-und-inhaltsstoffe/kontrollergebnisse-der-lebensmittelueberwachung-anfordern-so-gehts-11430 Anleitung der Verbraucherzentrale]&lt;br /&gt;
* [https://fragdenstaat.de/kampagnen/lebensmittelkontrolle/app/ Übersicht zu Anfragen] bei [[FragDenStaat]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bundesgesetz (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Rechtsquelle (21. Jahrhundert)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Lebensmittelrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Informationsfreiheit]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Sokrates 399</name></author>
	</entry>
</feed>