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	<title>Unternehmerlohn - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-26T05:42:44Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Unternehmerlohn&amp;diff=75403&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Ckhl: Die 2 letzten Textänderungen von 2A0A:A545:2E3:0:449:5923:9674:99D3 und TaxonBot wurden verworfen und die Version 208259088 von Aka wiederhergestellt. Die erste Änderung enthält Ergänzungen der Einzelnachweise, die jedoch keine Belege darstellen, die Korrektur des Bot ist daher hinfällig.</title>
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		<updated>2021-05-03T19:25:47Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Die 2 letzten Textänderungen von &lt;a href=&quot;/index.php/Spezial:Beitr%C3%A4ge/2A0A:A545:2E3:0:449:5923:9674:99D3&quot; title=&quot;Spezial:Beiträge/2A0A:A545:2E3:0:449:5923:9674:99D3&quot;&gt;2A0A:A545:2E3:0:449:5923:9674:99D3&lt;/a&gt; und &lt;a href=&quot;/index.php/Spezial:Beitr%C3%A4ge/TaxonBot&quot; title=&quot;Spezial:Beiträge/TaxonBot&quot;&gt;TaxonBot&lt;/a&gt; wurden verworfen und die Version &lt;a href=&quot;/index.php/Spezial:Permanenter_Link/208259088&quot; title=&quot;Spezial:Permanenter Link/208259088&quot;&gt;208259088&lt;/a&gt; von Aka wiederhergestellt. Die erste Änderung enthält Ergänzungen der Einzelnachweise, die jedoch keine Belege darstellen, die Korrektur des Bot ist daher hinfällig.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Unternehmerlohn&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist in der [[Betriebswirtschaftslehre]] die [[Gegenleistung]] für die [[Tätigkeit]] des [[Unternehmer]]s im eigenen [[Unternehmen]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Die Volkswirtschaftslehre kennt neben dem [[Boden (Produktionsfaktor)|Boden]] als weiteren originären [[Produktionsfaktor]] die menschliche [[Arbeit (Volkswirtschaftslehre)|Arbeit]]. Zusammen mit dem derivativen Produktionsfaktor [[Kapital]] bilden sie die drei klassischen Produktionsfaktoren. Da diese Produktionsfaktoren [[Knappheit|knapp]] sind, haben sie in der [[Klassische Nationalökonomie|klassischen Nationalökonomie]] einen [[Marktpreis|Preis]], der beim Boden [[Bodenrente]], bei der Arbeit [[Arbeitsentgelt|Lohn]] und beim Kapital [[Zins]] heißt. [[Jean-Baptiste Say]] ergänzte 1828 dieses Faktorsystem um den Produktionsfaktor „unternehmerische Tätigkeit“.&amp;lt;ref&amp;gt;Jean-Baptiste Say, &amp;#039;&amp;#039;Ausführliches Lehrbuch der praktischen Ökonomie&amp;#039;&amp;#039;, deutsche Übersetzung, 1845, S. 121&amp;lt;/ref&amp;gt; Dessen Preis ist der Unternehmerlohn. Dieser Unternehmerlohn bildet zusammen mit dem Unternehmergewinn, dem Zinseinkommen aus dem Eigenkapital des Unternehmers, der [[Grundrententheorie|Grundrente]] aus dem dem Unternehmen zur Verfügung gestellten eigenen Grundstück sowie der [[Risikoprämie]] das Unternehmereinkommen.&amp;lt;ref&amp;gt;Erich Carell, &amp;#039;&amp;#039;Unternehmergewinn und Arbeitslohn&amp;#039;&amp;#039;, 1968, S. 9&amp;lt;/ref&amp;gt; Im Gegensatz zum Unternehmerlohn ist der Unternehmergewinn der Überschuss zwischen dem erzielten [[Marktpreis]] und den [[Gesamtkosten]] des Unternehmens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arten ==&lt;br /&gt;
Die [[Betriebswirtschaftslehre]] erkennt als Unternehmerlohn lediglich diejenigen [[Arbeitseinkommen]] an, die ein [[Inhaber]] von [[Kapitalbeteiligung]]en am [[Eigenkapital]] eines Unternehmens erzielt, sofern er Unternehmer ist.&amp;lt;ref&amp;gt;Verlag Dr. Th. Gabler, &amp;#039;&amp;#039;Gablers Wirtschaftslexikon&amp;#039;&amp;#039;, Band 6, 1984, Sp. 1772&amp;lt;/ref&amp;gt; Dazu gehören [[Einzelunternehmen (Deutschland)|Einzelkaufleute]], [[persönlich haftender Gesellschafter|persönlich haftende Gesellschafter]] bei [[Personengesellschaft]]en, [[Gesellschafter]]-[[Geschäftsführung (Deutschland)|Geschäftsführer]] sowie alle mitarbeitenden [[Familienangehöriger|Familienangehörigen]] dieser Unternehmer ohne festes Arbeitsentgelt. Keinen Unternehmerlohn erzielen dagegen [[Angestellter|angestellte]] Personen bei [[Kapitalgesellschaft]]en wie [[Vorstandsmitglied]]er oder bloße Geschäftsführer ohne Unternehmerfunktion.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Betriebswirtschaftliche Aspekte ==&lt;br /&gt;
Der Unternehmerlohn darf in die [[Preiskalkulation]] einfließen. Die interne Preiskalkulation richtet sich nicht nach dem [[Handelsrecht (Deutschland)|handelsrechtlichen]] pagatorischen Ergebnis, sondern nach dem Ergebnis der [[Betriebsbuchhaltung]], wo die [[Kalkulatorische Kosten|kalkulatorischen Kosten]] erfasst werden. Die Mitarbeit des Unternehmers im eigenen Betrieb wird als Kostenbestandteil erfasst und als [[kalkulatorischer Unternehmerlohn]] in der [[Kostenrechnung]] berücksichtigt. Selbst wenn tatsächlich möglicherweise kein Unternehmerlohn gezahlt wird, wird jedoch so gebucht, als ob er bezahlt würde ([[Opportunitätskosten]]). Der kalkulatorische Unternehmerlohn wird zwar in der Kostenrechnung verrechnet und geht auch in das [[Betriebsergebnis]] ein, wirkt sich jedoch im externen handelsrechtlichen [[Jahresabschluss]] nicht aus und ist dort deshalb nicht erkennbar. Die [[Preisuntergrenze]] würde zu niedrig kalkuliert, wenn auf die Einbeziehung des kalkulatorischen Unternehmerlohns verzichtet würde. Die interne Preiskalkulation liefert durch die Einbeziehung des kalkulatorischen Unternehmerlohns den Preis, den ein Unternehmen am Markt für seine [[Produkt (Wirtschaft)|Produkte]] oder [[Dienstleistung]]en idealerweise im Markt verlangen müsste.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der als Geldleistung oder Sachleistung gezahlte Unternehmerlohn gehört zu den [[Zusatzkosten]], weil für die unternehmerische [[Arbeitsleistung]] kein [[Aufwand]] im [[Rechnungswesen]] verbucht werden darf. Seine Höhe richtet sich nach dem marktüblichen Gehalt von [[Führungskraft (Wirtschaft)|Führungskräften]] mit vergleichbarer Tätigkeit und Verantwortung in Kapitalgesellschaften.&amp;lt;ref&amp;gt;Andreas Schmidt, &amp;#039;&amp;#039;Kostenrechnung&amp;#039;&amp;#039;, 2008, S. 63&amp;lt;/ref&amp;gt; Die frühere [[Seifenformel]] darf dem [[Bundesgerichtshof]] (BGH) zufolge wie auch andere formelhafte Pauschalierungen des kalkulatorischen Unternehmerlohnes nicht mehr verwendet werden, sondern er verlangt eine individuelle Ermittlung.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://lexetius.com/2008,254 BGH, Urteil vom 6. Februar 2008, Az.: XII ZR 45/06]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Steuerliche Behandlung ==&lt;br /&gt;
Das Einkommensteuerrecht unterwirft den Unternehmerlohn als Teil der Einkünfte der Besteuerung, so dass bei Einzelunternehmen und Personalgesellschaften seit jeher das Prinzip der Nichtabzugsfähigkeit des Unternehmerlohns als [[Betriebsausgabe]] gilt.&lt;br /&gt;
* Gehälter für Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft sind steuerlich keine Betriebsausgabe, sondern dem betreffenden Gesellschafter als [[Gewinn]]vorweg zuzurechnen.&lt;br /&gt;
* Unternehmerlohn, den der Inhaber eines Einzelunternehmens an sich selbst zahlt, ist steuerlich eine [[Entnahme]].&lt;br /&gt;
* Gehälter für Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft sind Betriebsausgaben, soweit sie angemessen sind (der [[Fremdvergleichsgrundsatz]] ist zu beachten). Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist insoweit [[Arbeitnehmer]]. Im Regelfall ist [[Lohnsteuer]] einzubehalten und abzuführen.&lt;br /&gt;
Bei Einzelunternehmen und Personalgesellschaften ist der Unternehmerlohn ein vorweggenommener Gewinn, welcher sich am Jahresende nicht steuermindernd auswirkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4187052-9}}&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Betriebswirtschaftslehre]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Volkswirtschaftslehre]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Einkommen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Ckhl</name></author>
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