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	<title>Unterbringung - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-07T06:06:28Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Unterbringung&amp;diff=2170013&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Invisigoth67: Änderungen von 188.164.234.29 (Diskussion) auf die letzte Version von Carolin zurückgesetzt</title>
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		<updated>2024-12-16T07:36:44Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Änderungen von &lt;a href=&quot;/index.php/Spezial:Beitr%C3%A4ge/188.164.234.29&quot; title=&quot;Spezial:Beiträge/188.164.234.29&quot;&gt;188.164.234.29&lt;/a&gt; (&lt;a href=&quot;/index.php?title=Benutzer_Diskussion:188.164.234.29&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;Benutzer Diskussion:188.164.234.29 (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;Diskussion&lt;/a&gt;) auf die letzte Version von &lt;a href=&quot;/index.php?title=Benutzer:Carolin&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;Benutzer:Carolin (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;Carolin&lt;/a&gt; zurückgesetzt&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Begriffsklärungshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Belege fehlen}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Unterbringung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist eine [[Freiheitsentziehung|freiheitsentziehende]] Maßnahme und bezeichnet die ohne oder gegen den Willen des Betroffenen gerichtlich angeordnete Einweisung in eine [[geschlossene Abteilung]] einer [[Psychiatrische Klinik|psychiatrischen Klinik]] oder [[Entziehungskur|Entzugsklinik]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtliche Regelung ==&lt;br /&gt;
Die Unterbringung ist in den einzelnen Staaten unterschiedlich geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[Unterbringung (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
* [[Unterbringungsgesetz (Österreich)]]&lt;br /&gt;
* [[fürsorgerische Unterbringung]] (Schweiz)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Hintergrund ==&lt;br /&gt;
Meist wird bei [[Schizophrenie|schizophrenen]] Erkrankungen, manchmal auch bei [[Bipolare Störung|manisch-depressiven Erkrankungen]] oder bei krisenbedingten ernstlichen [[Suizid]]absichten untergebracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Liegt eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung vor, wird diese mit der Unterbringung häufig gebannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Selbst- oder Fremdgefährdung ==&lt;br /&gt;
Selbst- oder Fremdgefährdung sind wichtige Begriffe in Zusammenhang mit einer Unterbringung. Steht der Eintritt eines Schadens für den Betroffenen oder für Dritte dabei unmittelbar bevor, kann per Eilantrag eine betreuungsrechtliche Unterbringung oder eine sofortige „vorläufige“ Unterbringung gemäß [[Psychisch-Kranken-Gesetz|PsychKG]] bzw. Landesunterbringungsgesetz beantragt werden, sofern die Gefahr anderweitig nicht abwendbar ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Selbstgefährdung ===&lt;br /&gt;
Die Abwehr eines krankheitsbedingten Suizidversuchs spielt im Rettungsdienst und der Notfallpsychiatrie eine große Rolle. Aber auch bei der Betreuung chronisch Kranker oder [[Verwirrtheit|verwirrter]] Personen kann es zu [[Selbstgefährdung]]en kommen. Eine Zuschreibung, welche psychischen Störungen oder Erkrankungen mit einer akuten Selbstgefährdung verbunden sind, kann allgemein gültig nicht getroffen werden. Es gibt zwar statistische Unterschiede, aber es kommt auf den Schweregrad der Störung und auf das Ausmaß bereits eingetretener gefährdender Verhaltensweisen oder Äußerungen im Einzelfall an. Wichtig ist auch, ob noch ein Kontakt zwischen Arzt und Patient herstellbar ist, ob der Patient zu verlässlichen Absprachen imstande ist und ob er sich auch freiwillig behandeln lassen will. Psychiatrisch qualifizierte Notdienste wie in Hamburg wurden eingerichtet, damit diese Fragen von einer Fachperson geprüft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bei öffentlich-rechtlich begründeten Zwangsunterbringungen geht es häufig um krankheitsbedingte Suizidalität. Diese ist statistisch häufiger bei akuter organischer oder bei funktionellen [[Psychosen]] wie z.&amp;amp;nbsp;B. schizophrene Störungen zu erwarten. Auch schwere [[Depression]]en gehen mit Suizidgefährdung einher, führen aber statistisch seltener zu Zwangseinweisungen. [[Somatoforme Störung|Psychosomatische Störungen]] und [[Anorexia nervosa]] fallen in der Regel nicht unter die genannten Voraussetzungen, weil keine Unterbringung in psychiatrischen Kliniken erfolgt, sondern in psychosomatischen und Psychotherapie-Kliniken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bei betreuungsrechtlich begründeten Zwangseinweisungen geht es nicht nur um unmittelbare suizidale Gefährdungen, sondern auch andere schwere störungsbedingte Formen der Selbstgefährdung, z.&amp;amp;nbsp;B. Nichtbehandlung schwerster körperlicher Leiden, schwerste Verwahrlosung, rechtlich auch um die Gefahr einer schweren Verfestigung chronischer psychischer Störungen oder um [[Hilflosigkeit]] mit Gefahr des Verhungerns oder Erfrierens oder Herumirrens. Derartige Voraussetzungen bestehen statistisch häufiger bei [[Demenz]]en, chronischen Psychosen wie [[Schizophrenie]], schweren Suchtleiden. Für die Entscheidung einer betreuungsrechtlich begründeten Zwangseinweisung spielt auch die Reaktion des Umfeldes, z.&amp;amp;nbsp;B. der Angehörigen eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Studie, in der rund 350.000 Fälle während 15 Jahren untersucht wurden, kam zum Ergebnis, dass in ausschließlich offen geführten psychiatrischen Kliniken die Raten der Suizide und der Suizid- oder Fluchtversuche nicht höher sind als in Kliniken mit geschlossenen Abteilungen. Die Autoren halten auf dieser Basis eine Atmosphäre von Kontrolle, eingeschränkten persönlichen Freiheiten und Zwangsmaßnahmen eher für einen Risikofaktor für eine erfolgreiche Therapie.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor= |url=https://www.unibas.ch/de/Aktuell/News/Uni-Research/Geschlossene-oder-offene-Psychiatrie-Suizidrisiko-bleibt-sich-gleich.html |titel=Geschlossene oder offene Psychiatrie: Suizidrisiko bleibt sich gleich |werk=unibas.ch |datum=2016-07-29 |abruf=2021-04-13}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=C. G. Huber u.&amp;amp;nbsp;a. |Titel=Suicide risk and absconding in psychiatric hospitals with and without open door policies: a 15 year, observational study |Sammelwerk=The Lancet. Psychiatry |Band=3 |Nummer=9 |Seiten=842–849 |Datum=September 2016 |PMID=27477886 |DOI=10.1016/S2215-0366(16)30168-7}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Fremdgefährdung ===&lt;br /&gt;
Verschiedene psychische Erkrankungen erhöhen prinzipiell das Risiko für [[Aggression|aggressives]] Handeln. Statistische Häufungen gibt es z.&amp;amp;nbsp;B. bei Verwirrtheit durch akute organische Psychosen, schizophrenen Störungen, stoffgebundenen, z.&amp;amp;nbsp;B. alkoholabhängigen oder durch Drogen hervorgerufenen Störungen, aber auch Persönlichkeitsstörungen. Am häufigsten treten aggressive Zustände bei akut psychotischen Patienten oder unter Drogeneinfluss auf. Alleine ein prinzipiell erhöhtes Risiko zu aggressiven Verhalten aufgrund einer psychischen Erkrankung rechtfertigt jedoch eine Zwangsunterbringung nicht, denn das PsychKG und die Landesunterbringungsgesetze zielen nur auf unmittelbar zu erwartende Situationen. Ein Angriff auf eine Person oder Zerstörung mit großem Schaden bzw. die Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung muss innerhalb kürzester Zeit (wenige Stunden bis Tage) bevorstehen und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten. Ebenso ist zu bedenken, dass aggressives Verhalten auch Ausdruck von gewalttätigem Handeln ohne psychische Erkrankung sein kann und eine öffentlich-rechtliche Unterbringung mangels psychischer Erkrankung somit nicht möglich ist. Stattdessen fällt der Betroffene dann in den Bereich von Polizei und Justiz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Sinne des Gesetzes wird von Fremdgefährdung gesprochen, wenn&lt;br /&gt;
* Personen aufgrund [[wahn]]&amp;amp;shy;hafter Verkennung angegriffen werden,&lt;br /&gt;
* der Betroffene unkontrolliert am Straßenverkehr teilnimmt,&lt;br /&gt;
* der Betroffene Zerstörungen mit großem Schaden vornimmt,&lt;br /&gt;
* die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört wird oder&lt;br /&gt;
* massiv andere öffentliche Rechtsgüter gefährdet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abgrenzung ==&lt;br /&gt;
Von der Unterbringung zu unterscheiden ist die freiwillige Einweisung in eine psychiatrische Klinik. Bei einer freiwilligen Einweisung kann der Patient die Behandlung grundsätzlich jederzeit abbrechen (Recht auf Nichtbehandlung).&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Svenja Kammerer |url=https://praxistipps.focus.de/sich-selbst-einweisen-das-muessen-sie-wissen_148710 |titel=Sich selbst einweisen: Das müssen Sie wissen |werk=focus.de |datum=2023-06-15 |abruf=2024-07-13 |sprache=de}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Maßregelvollzug]]&lt;br /&gt;
* [[Forensische Psychiatrie]]&lt;br /&gt;
* [[Fixierung eines Patienten]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* [[Hans Joachim Salize|H. J. Salize]], [[Andreas Spengler|A. Spengler]], [[Harald Dreßing|H. Dreßing]]: &amp;#039;&amp;#039;Zwangseinweisungen psychisch Kranker – wie spezifisch sind die Unterschiede in den Bundesländern?&amp;#039;&amp;#039; Psychiatrische Praxis 2007, S.&amp;amp;nbsp;196–202&lt;br /&gt;
* Henrike Bruns, Tanja Henking: &amp;#039;&amp;#039;Unterbringungen und Zwangsbehandlungen in Zahlen.&amp;#039;&amp;#039; In: T. Henking, [[Jochen Vollmann|J. Vollmann]] (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen. Ein Leitfaden für die Praxis.&amp;#039;&amp;#039; Springer-Verlag 2015, S.&amp;amp;nbsp;20–28.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary|}}&lt;br /&gt;
* Martin Breustedt: [https://ec.europa.eu/health/ph_determinants/life_style/mental/green_paper/mental_gp_co177.pdf &amp;#039;&amp;#039;Gesetzgebung und Praxis psychiatrischer Zwangsmaßnahmen in Europa – Die „Methode der offenen Koordinierung“ als Gestaltungsinstrument europäischer Harmonisierungsprozesse&amp;#039;&amp;#039;] Fachhochschule Bielefeld, 2006&lt;br /&gt;
* Hans Joachim Salize: [https://tagungen-klinikverbund.lvr.de//media/gesundes_leben/symposien/symposium_2017/salize_koeln_lvr_tagung_02_02_2017_public.pdf &amp;#039;&amp;#039;Unterbringung und Zwangsbehandlung – die Lage in Europa&amp;#039;&amp;#039;] Februar 2017&lt;br /&gt;
* [https://dserver.bundestag.de/btd/18/117/1811741.pdf &amp;#039;&amp;#039;Die Anwendung von Zwang bei Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie in Heimen&amp;#039;&amp;#039;] Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, BT-Drs. 18/11741 vom 29. März 2017&lt;br /&gt;
* [https://www.bgt-ev.de/unterbringung.html &amp;#039;&amp;#039;Unterbringung und Zwangsbehandlung&amp;#039;&amp;#039;] Website des [[Betreuungsgerichtstag]]s, abgerufen am 11. November 2018&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4186966-7}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Psychiatrie]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Betreuungsrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Polizei- und Ordnungsrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Invisigoth67</name></author>
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