<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Unterbesetzung</id>
	<title>Unterbesetzung - Versionsgeschichte</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Unterbesetzung"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Unterbesetzung&amp;action=history"/>
	<updated>2026-06-12T11:49:19Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.43.8</generator>
	<entry>
		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Unterbesetzung&amp;diff=722705&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;JFKCom: /* Wirtschaftliche Aspekte */ Redundante Multiplikation mit 1 entfernt</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Unterbesetzung&amp;diff=722705&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2019-10-02T19:59:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Wirtschaftliche Aspekte: &lt;/span&gt; Redundante Multiplikation mit 1 entfernt&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Unterbesetzung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; liegt im [[Personalwesen]] von [[Privatwirtschaft]] und [[öffentliche Verwaltung|öffentlicher Verwaltung]] vor, wenn die Anzahl der vorhandenen [[Arbeitsplatz|Arbeitsplätze]] oder [[Planstelle]]n höher ist als die tatsächlich besetzten. Gegensatz ist die [[Überbesetzung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Die Unterbesetzung betrifft ausschließlich das [[Personal]] und ist eine Frage der [[Beschäftigung (Kostenrechnung)|Beschäftigung]] in [[Unternehmen]] oder [[Behörde]]n. Bei Unterbesetzung wird die vorhandene [[Personalkapazität]] durch die tatsächliche [[Personalstärke]] nicht erreicht, bei Überbesetzung wird sie überschritten. Der [[Duden]] definiert unterbesetzt als „mit weniger Arbeitskräften versehen als erforderlich, notwendig ist“.&amp;lt;ref&amp;gt;Dudenredaktion: Bibliographisches Institut (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Duden – Das große Wörterbuch der Deutschen Sprache&amp;#039;&amp;#039;, 1981, S. 2704&amp;lt;/ref&amp;gt; Faktoren der Personalkapazität sind die vorhandenen, voll einsatzfähigen [[Arbeitskraft|Arbeitskräfte]] und die [[Arbeitszeit]]. Das maximal mögliche [[Arbeitsvolumen]] ([[Arbeitsleistung]]) bei [[Vollbeschäftigung]] ergibt sich dabei aus der Gleichung&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;\text{Maximales Arbeitsvolumen} = Arbeitskraft \cdot Arbeitszeit&amp;lt;/math&amp;gt;.&lt;br /&gt;
Ein zu Unterbesetzung führender [[Personalabbau]]&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=ELSlVjOoXyIC&amp;amp;pg=PA148&amp;amp;dq=Unterbesetzung+Arbeitsmenge&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwjxgp7N9MvkAhUyyaYKHZSJDBQQ6AEILzAB#v=onepage&amp;amp;q=Unterbesetzung%20Arbeitsmenge&amp;amp;f=false Stefan Fruschki, &amp;#039;&amp;#039;Kündigungsschutz bei Privatisierungen&amp;#039;&amp;#039;, 2008, S. 148]&amp;lt;/ref&amp;gt; erfordert zur Erreichung des gleichen Arbeitsvolumens die Erhöhung der Arbeitszeit oder [[Arbeitsintensität]] beim vorhandenen Personal ([[Überstunden]] oder [[Arbeitsverdichtung]]). Ist dies nicht möglich (wegen [[Tarifvertrag]]s oder maximaler Arbeitszeit nach {{§|3|arbzg|juris}} [[ArbZG]]), sinkt das Arbeitsvolumen. Im [[Dienstleistungssektor]] kann die Unterbesetzung zu [[Warteschlange]]n führen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsfragen ==&lt;br /&gt;
Die [[Rechtsprechung]] hat sich vor allem mit der Unterbesetzung von [[Kollegialorgan]]en wie [[Organ (Recht)|Organen]], [[Parlament]]en, [[Politische Partei|Parteien]], [[Verein]]en, [[Vorstand|Vorständen]] oder [[Wohnungseigentümerversammlung]]en befasst. Eine Unterbesetzung trifft deren [[Beschlussfähigkeit]]. Eine Unterbesetzung des Vorstands liegt vor, wenn die in {{§|76|aktg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;2 [[Aktiengesetz (Deutschland)|AktG]] oder die in der Satzung bestimmte Mindestzahl an [[Vorstandsmitglied]]ern unterschritten wird. Ist der Vorstand einer [[Aktiengesellschaft (Deutschland)|Aktiengesellschaft]] unterbesetzt, sind also weniger Vorstandsmitglieder vorhanden, als es die Satzung oder die aufgrund der Satzung erfolgte Festlegung durch die [[Hauptversammlung]] oder durch den [[Aufsichtsrat]] vorsehen, so muss der Aufsichtsrat den Vorstand unverzüglich wieder vervollständigen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Rspr|BGH WM 2002, 179}}, 180&amp;lt;/ref&amp;gt; Nach diesem Urteil darf beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes aus dem zweiköpfigen Vorstand das verbleibende Mitglied grundsätzlich Aufgaben, die nur der Gesamtvorstand wahrnehmen kann, nicht ausführen; das alleinige Vorstandsmitglied ist [[Handlungsfähigkeit (Deutschland)|handlungsunfähig]]. Aus Gründen der [[Rechtssicherheit]] wird angenommen, dass die Pflichten des Vorstands nicht lediglich wegen des Umstands entfallen, dass er unterbesetzt ist.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=bQMiAAAAQBAJ&amp;amp;pg=PA157&amp;amp;dq=Unterbesetzung+vorstand&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwiTqtjkn9DkAhVOZlAKHUPjAvoQ6AEIKDAA#v=onepage&amp;amp;q=Unterbesetzung%20vorstand&amp;amp;f=false Michael Kort/Mathias Habersack/Klaus J. Hopt/Markus Roth (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Großkommentar AktG&amp;#039;&amp;#039;, Band 3, 2008, § 76 Rn. 199]&amp;lt;/ref&amp;gt; Hierzu muss nach der Satzung die [[Vertretungsmacht|Vertretungsberechtigung]] geregelt sein. Ein unterbesetzter Aufsichtsrat kann gemäß {{§|104|aktg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;1 AktG notfalls durch das Gericht auf die nötige Zahl ergänzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist ein [[Betriebsrat]] für die Dauer der Äußerungsfristen des {{§|102|betrvg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;2 [[Betriebsverfassungsgesetz|BetrVG]] beschlussunfähig im Sinne des {{§|33|betrvg|juris}} Abs. 2 BetrVG, weil 50 % der Mitglieder verhindert sind, so nimmt der Betriebsrat analog {{§|22|betrvg|juris}} BetrVG seine [[Mitbestimmungsrecht]]e wahr.&amp;lt;ref&amp;gt;BAG, Urteil vom 18. August 1982, Az.: 7 AZR 437/80&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Mitbestimmung nach {{§|87|betrvg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;1 Nr.&amp;amp;nbsp;2 BetrVG bei der Erstellung von Schichtplänen schützt das Interesse der [[Arbeitnehmer]] an einer sinnvollen Abgrenzung zwischen [[Arbeitszeit]] und der für die Gestaltung des Privatlebens verfügbaren [[Freizeit]]. Sie dient dagegen nicht dem Schutz vor einer erhöhten [[Arbeitsbelastung]], die darauf beruht, dass andere nach einem Jahresschichtplan für eine bestimmte Wochenschicht eingeplante Arbeitnehmer im Betrieb nicht anwesend sind und deshalb für die Ableistung der Schicht nicht zur Verfügung stehen und die betroffene Schicht unterbesetzt sei.&amp;lt;ref&amp;gt;BAG, Urteil vom 28. Mai 2002, Az.: 1 ABR 40/01&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von großer Bedeutung ist die Unterbesetzung im [[Gerichtswesen]] bei [[Spruchkörper]]n. Beispielsweise muss bei [[Strafprozessrecht (Deutschland)|Strafprozessen]] der Einwand, die [[Strafkammer]] sei unter Verletzung von {{§|76|gvg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;2 [[Gerichtsverfassungsgesetz|GVG]] unterbesetzt oder überbesetzt, entsprechend {{§|222b|gvg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;1 [[Strafprozessordnung (Deutschland)|StPO]] bis zum Beginn der [[Vernehmung]] des ersten Angeklagten zur Sache geltend gemacht werden; eine fehlerhafte Besetzung einer Strafkammer mit drei Berufsrichtern kann mit der [[Revision (Recht)|Revision]] angegriffen werden.&amp;lt;ref&amp;gt;BGH, Beschluss vom 11. Januar 2005, Az.: 3 StR 488/04 = {{Rspr|NStZ 2005, 465}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wirtschaftliche Aspekte ==&lt;br /&gt;
Ausgangspunkt ist der [[Stellenplan]], der eine bestimmte Sollstärke für das Personal vorgibt:&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=Y9foBQAAQBAJ&amp;amp;pg=PT206&amp;amp;dq=Unterbesetzung+auslastung&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwiX1qWH7svkAhWkw6YKHWqlB8kQ6AEIMzAC#v=onepage&amp;amp;q=Unterbesetzung%20auslastung&amp;amp;f=false Peter R. Preißler, &amp;#039;&amp;#039;Betriebswirtschaftliche Kennzahlen&amp;#039;&amp;#039;, 2008, S. 196]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;\text{Belegschaftsstärke} = \frac{\text{Ist-Belegschaft}}{\text{Soll-Belegschaft}}&amp;lt;/math&amp;gt;.&lt;br /&gt;
Danach kann meist davon ausgegangen werden, dass eine Belegschaftsstärke von &amp;lt;80 % der Soll-Belegschaft eine Unterbesetzung bedeutet. Sie kann bereits durch [[Urlaub]] und/oder [[Krankenstand]] vieler Arbeitskräfte ausgelöst werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist die tatsächliche Stellenbesetzung niedriger als 80 %, liegt eine Unterbesetzung vor. Nicht lediglich temporäre Unterbesetzung kann auf zwei Ursachen zurückzuführen sein. Einerseits könnten [[Arbeitsplatz|Arbeitsplätze]], für die eine bestimmte [[Qualifikation (Personalwesen)|Qualifikation]] erforderlich ist, nicht anhand vorliegender externer [[Bewerbung]]en oder durch interne [[Springer (Arbeitnehmer)|Springer]] besetzt werden ([[Fachkräftemangel]]). Andererseits kann es sich um eine durch das Unternehmen bewusst geplante Maßnahme handeln, um eine [[Kostensenkung]] bei [[Personalkosten]] herbeizuführen. Hierdurch kommt es zu einer Arbeitsverdichtung bei vorhandenem Personal, dessen [[Arbeitsproduktivität]] durch erhöhte Arbeitsintensität zunimmt. Bei den betroffenen [[Mitarbeiter]]n wirkt sich diese Arbeitsverdichtung wie eine [[Überbeschäftigung]] aus. Besteht keine Möglichkeit der [[Flexibilisierung]], werden [[Abteilung (Organisation)|Abteilungen]] oft systematisch unterbesetzt.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=sEcjDQAAQBAJ&amp;amp;pg=PA176&amp;amp;dq=Unterbesetzung+auslastung&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwiX1qWH7svkAhWkw6YKHWqlB8kQ6AEIOjAD#v=onepage&amp;amp;q=Unterbesetzung%20auslastung&amp;amp;f=false Albrecht Deyhle/Klaus Eiselmayer/Guido Kleinhietpaß, &amp;#039;&amp;#039;Controller Praxis&amp;#039;&amp;#039;, 2016, S. 176]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Folgen für die Mitarbeiter ==&lt;br /&gt;
Jede Art der Unterbesetzung ist ein Mangel in der [[Arbeitsorganisation]]. Das wachsende [[Arbeitsleid]] durch höhere Arbeitsintensität, hiermit verbundene Überstunden und [[Überforderung]] kann zu abnehmender [[Arbeitsmotivation]], [[Zeitdruck]], [[Stress]], [[Fehlzeiten (Arbeit)|Fehlzeiten]], [[Fehlproduktion]] mit verbundenen [[Fehlmenge]]n und [[Fehlerkosten]] oder [[Burn-out]] bei von der Unterbesetzung betroffenen Mitarbeitern führen, weil sie dauerhaft einer höheren Arbeitsbelastung ausgesetzt sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Überlastungsanzeige]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* {{DNB-Portal|Unterbesetzung|TYP=Literatur über}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Betriebswirtschaftslehre]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Personalwesen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Planung und Organisation]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Gerichtsverfassungsrecht (Deutschland)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;JFKCom</name></author>
	</entry>
</feed>