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	<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Unfallversicherung</id>
	<title>Unfallversicherung - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-04T11:00:54Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Unfallversicherung&amp;diff=336570&amp;oldid=prev</id>
		<title>2A02:908:1083:DC0:1064:B96:1215:A3E: Korrektur Rechtschreibung</title>
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		<updated>2024-09-21T14:23:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Korrektur Rechtschreibung&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Unter &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Unfallversicherung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; versteht man im [[Gesundheitssystem]] eine [[Versicherung (Kollektiv)|Versicherung]] gegen die Folgen eines [[Unfall]]s, sowohl die akuten ([[medizinischer Notfall]]) als auch die längerfristigen in Form einer leichten oder schweren [[Invalidität]] sowie teils auch die [[Tod]]esfolge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unfallversicherung deckt nur eigene [[Schaden|Schäden]] – oder die Mitversicherter – ungeachtet einer [[Schuld (Ethik)|Schuld]]frage ab. Die Versicherung, die den Verursacher gegen Folgen eines Unfalls für andere versichert, nennt man [[Haftpflichtversicherung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Grundlagen ==&lt;br /&gt;
Unfallversicherungen decken im Allgemeinen nicht nur die medizinischen Kosten ([[Erstversorgung]] wie auch [[Heilbehandlung]] und [[Rehabilitation]]), sondern auch unfallverbundende Kosten wie den [[Krankentransport]] sowie längerfristige Folgekosten, wie Abgeltungen für bleibende körperliche Beeinträchtigung (im Sinne eines [[Schmerzensgeld]]es), soziale Hilfen wie  [[Übergangsgeld]]er in der Zeitphase nach dem Unfall, [[Fürsorge|Betreuungsbedarf]] ([[Pflegegeld]]er) oder [[Umschulung]]en bei branchenbedingter [[Berufsunfähigkeit]], bis hin zu [[Versehrtenrente]]n und [[Sterbegeld]] für die Hinterbliebenen. Der genaue Umfang der Leistungen hängt vom [[Versicherungsvertrag]] ab, sowohl bei staatlich-öffentlichen wie bei privaten Versicherungen und Versicherungssystemen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Besonderheit ergibt sich bei eigenen Folgen eines selbstverschuldeten Unfalls, die also nicht von einer Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Hier kann es – je nach Umständen und Vertragsbedingungen – zu Regressforderungen seitens des Unfallversicherungsträgers kommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Gesetzliche Unfallversicherung ===&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;[[Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland|gesetzliche Unfallversicherung]]&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist ein Versicherungszweig der gegliederten [[Sozialversicherung (Deutschland)|Sozialversicherung]] in Deutschland. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die [[Berufsgenossenschaft]]en.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Private Unfallversicherung ===&lt;br /&gt;
Zahlreiche [[Versicherer|Versicherungsgesellschaften]] bieten [[Private Unfallversicherung|private Unfallversicherungen]] an. Der Umfang des jeweils angebotenen Versicherungsschutzes kann variieren. Die [[Dachverband|Dachorganisation]] der privaten [[Versicherer|Versicherungsunternehmen]] in [[Deutschland]], der [[Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft|GDV]], hat Musterbedingungen&amp;lt;ref&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;[https://www.gdv.de/resource/blob/6252/f5121ebea18eb5800be7566316330293/01-allgemeine-unfallversicherungsbedingungen-aub-2020--data.pdf Musterbedingungen zur privaten Unfallversicherung]&amp;#039;&amp;#039;, www.gdv.de&amp;lt;/ref&amp;gt; veröffentlicht, die von den einzelnen Versicherungsunternehmen genutzt und für eigene Versicherungsprodukte angepasst und erweitert werden können. Dort wird unter anderem festgelegt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Was versichert ist, also was als Unfall gilt und auch welche Besonderheiten mitversichert sind, z.&amp;amp;nbsp;B. Muskelrisse bei Kraftanstrengungen.&lt;br /&gt;
* Welche Leistungsarten versicherbar sind, z.&amp;amp;nbsp;B. Leistung bei Invalidität, Unfallrente, Krankenhaustagegeld, Todesfallleistung, Kosten für kosmetische Operationen und Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze. Die tatsächlich versicherten Leistungsarten und die Leistungshöhen werden einzeln vertraglich vereinbart.&lt;br /&gt;
* Welchen Einfluss Krankheiten und Gebrechen auf den Versicherungsumfang haben.&lt;br /&gt;
* Welche Ausschlüsse gelten, z.&amp;amp;nbsp;B. bei Unfällen nach der Einnahme von Medikamenten oder bei Unfällen durch den Einfluss von Strahlungen.&lt;br /&gt;
* Welche Obliegenheiten nach einem Unfall zu beachten sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die hier aufgeführten Punkte sind den Musterbedingungen entnommen. Die ganz konkret vereinbarten Bedingungen und Leistungen sind dem selbst vereinbarten Vertrag und den dort referenzierten Unfallbedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens zu entnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sonderformen ===&lt;br /&gt;
Eine Sonderform ist die [[Betriebsunfall]]versicherung. Das moderne Verständnis der Arbeitswelt empfindet die Risiken im Berufsleben teilweise auch im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Daher hat der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber für betriebliche Unfälle im Prinzip die Stellung eines Mitversicherten (betriebliches [[Versicherungsverhältnis]]). Historisch ist eine solche Versicherung gegen [[Arbeitsunfall|Arbeitsunfälle]] als Ablöse der Dienstgeberhaftpflicht zu sehen. Daher unterscheidet man grundlegend zwischen Arbeitsunfall und [[Freizeitunfall]]. Der Leistungsumfang ist meist entsprechend, aber die Finanzierung ist anders. In die Gruppe der [[gesetzliche Unfallversicherung|gesetzlichen Unfallversicherung]] fallen auch entsprechende Versicherungen öffentlich Bediensteter, wie etwa die [[Gemeindeunfallversicherung]] in Deutschland.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Berufskrankheit]]en (chronische Folgen) gehören teils zum Unfall-, teils zum [[Krankenversicherung]]swesen. Im deutschsprachigen Raum gilt aus historischen Gründen die betriebliche Unfallversicherung als die „Unfallversicherung schlechthin“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den Leistungsdeckungen in einem öffentlich-rechtlichen Versicherungssystem gibt es auch zahlreiche Formen der [[Private Unfallversicherung|privaten Unfallversicherung]], als Alternative oder Zusatzversicherung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Spezielle Unfallversicherungen sind auch:&lt;br /&gt;
* [[Insassenunfallversicherung]] im Straßenverkehr (Mitversicherung der Mitfahrenden)&lt;br /&gt;
* [[Rückholversicherung]] (leistet Schutz bei Unfällen wie auch Krankheit im Ausland)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Nationales ==&lt;br /&gt;
=== Europa ===&lt;br /&gt;
Unfallversicherung fällt unter die &amp;#039;&amp;#039;[[Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit|Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit]]&amp;#039;&amp;#039;. Darin ist beispielsweise geregelt, dass Arbeitnehmer generell in dem Land unfallversichert sind, in dem sie ihre Beschäftigung ausüben, und auch dort behandelt werden. Sachleistungen im Wohnsitzland werden zwischen Versicherungsträgern ausgeglichen. Auch die Begrifflichkeiten zu [[Arbeitsunfall]] und [[Berufskrankheit]] sind dort definiert.&amp;lt;ref name=&amp;quot;ams&amp;quot;&amp;gt;Arbeitsmarktservice / Bundesagentur für Arbeit: &amp;#039;&amp;#039;[http://www.ams.at/_docs/9__Unfallversicherung__AMS.pdf Unfallversicherung]&amp;#039;&amp;#039;, A9 von &amp;#039;&amp;#039;Wegweiser für Grenzgänger/Grenzgängerinnen aus Deutschland&amp;#039;&amp;#039;, Broschüre, o.n.A. (pdf, ams.at). &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Deutschland ===&lt;br /&gt;
{{Siehe auch|Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland}}&lt;br /&gt;
Institutionen:&lt;br /&gt;
* [[Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung]], der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften&lt;br /&gt;
* [[Unfallkasse]], die Unfallversicherungsträger für die Angestellten des öffentlichen Dienstes&lt;br /&gt;
* [[Feuerwehr-Unfallkasse]]&lt;br /&gt;
*  [[Bauhelfer-Unfallversicherung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Österreich ===&lt;br /&gt;
Die [[Gesetzliche Unfallversicherung in Österreich|gesetzliche Unfallversicherung]] in Österreich&amp;lt;ref name=&amp;quot;bmg.gv.at&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;[http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Gesundheitssystem_Qualitaetssicherung/Kranken_und_Unfallversicherung/Soziale_Unfallversicherung Soziale Unfallversicherung]&amp;#039;&amp;#039;, Gesundheitsministerium, bmg.gv.at &amp;#039;&amp;#039;&amp;gt; Gesundheitssystem / Qualitätssicherung &amp;gt; Kranken- und Unfallversicherung&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/ref&amp;gt; ist als Teilbereich der [[Krankenversicherung in Österreich|allgemeinen Pflichtversicherung]] ein spezielles Versicherungssystem, das die Pflichtversicherten nach den Sozialversicherungsgesetzen (vorwiegend kommt das [[ASVG]] zum Tragen) bei Ereignissen von öffentlichem Belang, nämlich [[Arbeitsunfall|Arbeitsunfällen]], Unfällen in [[Bildungssystem in Österreich|Bildungsanstalten]] und bei [[Hilfeleistung]]en für andere schützt. Dieser Schutz ist einerseits umfassender als derjenige innerhalb der privaten Krankenversicherungen, insbesondere in Bezug auf Langzeitfolgen. Andererseits umfasst die gesetzliche Unfallversicherung im Freizeitbereich nur die Krankenbehandlung im sozialversicherungsrechtlichen Ausmaß: Nicht abgedeckt sind damit u.&amp;amp;nbsp;a. Kostenabdeckungen von Langzeitfolgen bei dauernder Beeinträchtigung, Bergungs- und Rettungskosten (z.&amp;amp;nbsp;B. Flugrettung und Rückholtransporte).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daher gibt es auch zahlreiche Formen von [[Private Unfallversicherung|Unfallversicherung]] bei privatrechtlichen Versicherungsinstituten, welche für die Risiken aus dem Freizeitbereich aufkommt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schweiz ===&lt;br /&gt;
In der Schweiz&amp;lt;ref&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;[http://www.kmu.admin.ch/personal/03369/03383/index.html?lang=de Sozialversicherungen: AHV/IV, BVG, ALV, UVG und Co]&amp;#039;&amp;#039;, kmu.admin.ch&amp;lt;/ref&amp;gt; ist die gesetzliche &amp;#039;&amp;#039;[[Unfallversicherung (Schweiz)|Unfallversicherung]]&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;(UVG), die Betriebsunfälle deckt, für [[Mitarbeitender|Mitarbeitende]] obligatorisch, für [[selbstständig Erwerbender|selbständig Erwerbende]] freiwillig. Daneben gibt es auch die &amp;#039;&amp;#039;[[Nichtberufsunfall-Versicherung]]&amp;#039;&amp;#039; (NBU) für Freizeitunfälle, die für alle Arbeitnehmer, die mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig sind, ebenfalls obligatorisch, der Arbeitnehmer kann die Prämien aber rückfordern. Geringfügiger Mitarbeitende und andere Personen können sich bei ihrer [[obligatorische Krankenversicherung|obligatorischen Krankenversicherung]] oder bei [[Private Unfallversicherung|Privatversicherungen]] das Unfallrisiko mitversichern lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Unfallversicherungsgesetz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary|Unfallversicherung}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Versicherungsrecht]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Sozialrecht]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Krankenversicherungswesen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Arbeitsschutzrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
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