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	<title>Ultraleichtflugzeug - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-07T07:29:35Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Ultraleichtflugzeug&amp;diff=16667&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Fabian RRRR: /* Aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge */</title>
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		<updated>2026-04-04T12:07:53Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;[[Datei:Ikarus C42 Compton Abbas 30th June 2013 (9218593234).jpg|mini|Ein UL mit geschlossener Kabine: [[Ikarus C42]], eines der meistverkauften Modelle.]]&lt;br /&gt;
Unter &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Ultraleichtflugzeug&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;UL&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;) versteht man in Europa ein kleines, sehr leichtes motorgetriebenes [[Luftfahrzeug]] für maximal zwei Personen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was genau unter einem Ultraleichtflugzeug zu verstehen ist, wird von Land zu Land noch sehr unterschiedlich geregelt. International gibt es unterschiedliche Ultraleicht-Flugzeugklassen mit national variierenden Zulassungsvorschriften. Demgemäß wird der Begriff &amp;#039;&amp;#039;Ultraleichtflugzeug&amp;#039;&amp;#039; umgangssprachlich mehr oder weniger umfassend für [[Leichtflugzeug]]e verwendet, obwohl letztere deutlich strengeren Zulassungs- und Wartungsvorschriften unterliegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den [[Vereinigte Staaten|USA]] werden unter &amp;#039;&amp;#039;ultralight&amp;#039;&amp;#039; ausschließlich sehr leichte einsitzige Fluggeräte verstanden. Zahlreiche europäische Ultraleichtflugzeuge fallen in den USA unter den Begriff [[Light Sport Aircraft]] (LSA).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Ultraleicht“ beschreibt zumindest im europäischen Kontext weniger ein extrem geringes Gewicht als vielmehr eine Rückbesinnung darauf, was ein einfaches zweisitziges Luftfahrzeug ausmachen sollte. Das Gewicht der [[Piper Cub]], eines von 1938 bis 1947 mehr als 14.000 Mal gebauten „normalen“ Flugzeugs, lag zwischen dem eines europäischen Ultraleichtflugzeuges und dem eines „Light Sport Aircraft“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Ultraleichtflugzeug WT 01.jpg|mini|3-Achs-gesteuertes Ultraleichtflugzeug [[Wild Thing WT01]], im Flug von einer Tragflächenkamera fotografiert]]&lt;br /&gt;
[[Datei:Hg with Minimum.jpg|mini|Auch ein Ultraleichtflugzeug: Fußstartfähiger [[Hängegleiter]] mit Minimum-Heckmotor]]&lt;br /&gt;
== Ultraleichtflugzeug-Pilotenlizenz ==&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Sportpilotenlizenz}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um Ultraleichtflugzeuge fliegen zu dürfen, benötigt man in Deutschland eine [[Sportpilotenlizenz]] (SPL), wobei zwischen [[Motorschirm]]en, gewichtskraftgesteuerten Ultraleichtflugzeugen (Trikes), aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen und [[Tragschrauber]]n auch in der [[Lizenz]] unterschieden wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtliche Definition ==&lt;br /&gt;
Als Ultraleichtflugzeuge werden in den nationalen Gesetzgebungen insbesondere die unterschiedlichen Klassen von [[Luftsportgerät]]en zusammengefasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland zählen die Luftsportgeräte nach [[Luftverkehrsgesetz|Luftverkehrsgesetz (LuftVG)]] {{§|1|LuftVG|juris|text=§ 1}} zu den Luftfahrzeugen und unterliegen somit auch den entsprechenden [[Luftfahrtrecht|luftrechtlichen]] Vorschriften. Sie bilden jedoch eine eigene [[Luftfahrzeugklasse]], welche sie im luftrechtlichen Sinne von z.&amp;amp;nbsp;B. [[Flugzeug]]en unterscheidet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ultraleichtflugzeug-Typen ===&lt;br /&gt;
Fast alle leichten, fliegenden Objekte können als &amp;#039;&amp;#039;Ultraleichtflugzeug&amp;#039;&amp;#039; zugelassen werden: [[Leichtflugzeug]]e, [[Drehflügler]] wie [[Hubschrauber]] und [[Tragschrauber]], motorisierte [[Hängegleiter]], [[Segelflugzeug]]e und [[Motorsegler]], motorisierte [[Gleitschirm]]e, [[Wasserflugzeug]]e, [[Kunstflug]]zeuge, zweimotorige Kleinstflugzeuge und [[Luftschiff]]e.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland sind zurzeit (2021) die folgenden Kategorien von Ultraleichtflugzeugen zugelassen:&lt;br /&gt;
* aerodynamisch gesteuerte Maschinen, die den größeren einmotorigen Motorflugzeugen im Äußeren ähneln&lt;br /&gt;
* Trikes mit drei Rädern und einem beweglichen „Drachen-Flügel“&lt;br /&gt;
* fußstartfähige motorisierte Hängegleiter und Paragleiter&lt;br /&gt;
* Tragschrauber, sogenannte Gyrocopter&lt;br /&gt;
* Ultraleicht-Hubschrauber&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem CoAX 2D hat 2017 der erste Ultraleicht-Hubschrauber die deutsche Musterzulassung erhalten und damit eine neue Kategorie der Ultraleichtflugzeuge begründet.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.welt.de/wissenschaft/article175826023/Fliegende-Innovation-Hubschrauber-ist-80-Prozent-leiser.html |titel=Dieser Mini-Hubschrauber ist 80 Prozent leiser |autor=Harald Czycholl, Norbert Lossau |datum=2018-04-25 |zugriff=2021-02-08 |offline=nein |archiv-url=https://web.archive.org/web/20180513171144/https://www.welt.de/wissenschaft/article175826023/Fliegende-Innovation-Hubschrauber-ist-80-Prozent-leiser.html |archiv-datum=2018-05-13 }}&amp;lt;/ref&amp;gt; Vorher waren Ultraleicht-Hubschrauber beispielsweise bereits in Frankreich und Italien zugelassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Maximalgewicht ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die maximale Abflugmasse (engl. &amp;#039;&amp;#039;maximum take off mass&amp;#039;&amp;#039;, [[Höchstabfluggewicht|MTOM]]) der &amp;#039;&amp;#039;Ultraleichtflugzeuge&amp;#039;&amp;#039; darf in [[Europa]] bei Einsitzern 300 Kilogramm, bei Zweisitzern 450 Kilogramm, bzw. in Deutschland,&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.dulv.de/sites/default/files/Downloads/LTF_aerodynamische_UL%20NfL_II_446_19_1.pdf |titel=1 Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge |titelerg=LTF-UL |autor= |hrsg=[[Deutsche Flugsicherung]] |werk=[[Nachrichten für Luftfahrer]]| seiten= |datum=2019-01-15 |archiv-url= |archiv-datum= |zugriff=2020-06-12 |sprache= |format=pdf |kommentar= |zitat= |offline= }}&amp;lt;/ref&amp;gt; und einigen anderen Ländern 600 Kilogramm,&amp;lt;ref&amp;gt;https://www.ul-flugsport.com/infos/ul-fliegen-im-ausland/&amp;lt;/ref&amp;gt; in Österreich und in der Schweiz 472,5 Kilogramm inklusive [[Gesamtrettungssystem]] nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem 18. Januar 2010 gibt es eine neue Ultraleicht-Klasse:&lt;br /&gt;
ULs bis 120&amp;amp;nbsp;kg Leermasse (inkl. Gurtzeug und Rettung) sind von der Muster- und Verkehrszulassungspflicht befreit. An die Stelle der Zulassung tritt eine Musterprüfung. Die Jahresnachprüfung entfällt, muss aber nach Angaben des Herstellers bzw. Inhabers der Musterprüfung selbst erstellt werden.&lt;br /&gt;
Die neue 120-kg-Klasse spiegelt alle Flugzeugtypen, wie Segelflugzeug, Hochdecker etc., wider. Konstruktiv wird durch maßstäbliche Verkleinerung bekannter Entwürfe gleiche Stabilität erzielt (+4 g/–2 g). Als Materialien kommen Holz, Aluminium und Verbundwerkstoffe wie Glas- oder kohlenstofffaserverstärkter Kunststoff zum Einsatz. Durch das geringe Abfluggewicht (zwischen 220 und 260&amp;amp;nbsp;kg) sind Flugzeiten bis zu sechs Stunden und Reichweiten bis zu 1000&amp;amp;nbsp;km möglich. Leises, ökologisches Fliegen bei vergleichbaren Flugleistungen geben dieser Klasse auch in Bezug auf Elektroantriebe neue Perspektiven.&amp;lt;ref&amp;gt; {{Internetquelle |autor=Mike |url=https://ultraleicht120.de/2017/06/22/deutscher-meister-im-fliegergewicht/ |titel=„Deutscher Meister im Fliegergewicht.“ {{!}} Das wirklich leichte Fliegen. |abruf=2019-05-26 |sprache=de-DE}} &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:UL SD-1 Minisport.jpg|mini| UL SD-1 minisport unter 120&amp;amp;nbsp;kg Leergewicht]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lizenzen für diese leichten Luftsportgeräte werden unbefristet erteilt und für die Erteilung ist kein medizinisches Tauglichkeitszeugnis erforderlich.&amp;lt;ref&amp;gt; {{Internetquelle |url=http://www.dulv.de/Dreiachs%20bis%20120%20kg%20Leermasse |titel=Ausbildung von Piloten für leichte Dreiachser (bis 120 kg Leermasse) {{!}} Deutscher Ultraleichtflugverband e.&amp;amp;nbsp;V. |abruf=2019-05-26}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt; {{Internetquelle |autor=undefined undefined |url=https://www.aerokurier.de/ultraleicht/leichtigkeit-des-scheins-lizenz-fuer-leichte-luftsportgeraete-bis-120-kg-leermasse/ |titel=Leichtigkeit des Scheins: Lizenz für Leichte Luftsportgeräte bis 120&amp;amp;nbsp;kg Leermasse |datum=2015-09-11 |abruf=2019-05-26 |sprache=de}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Dieser Schritt in die Deregulierung folgt dem Beispiel der USA, da bisher kein evidenzbasierter Bezug zur Unfallstatistik nachweisbar ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Europäische Harmonisierung ===&lt;br /&gt;
[[Datei:Ultraleicht.jpg|mini|[[Flyke]] (Fahrrad mit Motorschirm)]]&lt;br /&gt;
Eine europäische Harmonisierung ist vorerst nicht in Sicht. Zwar erarbeitet seit Januar 2005 die Europäische Flugsicherheits-Agentur ([[Europäische Agentur für Flugsicherheit|EASA]]) eine Vereinheitlichung der verschiedenen nationalen Gesetzgebungen und Definitionen in der Luftfahrt. Die Basic Regulation (EC) No 216/2008 legt in ihrem Annex II jedoch fest, dass Ultraleichtflugzeuge (wie z.&amp;amp;nbsp;B. Zweisitzer mit einem [[Höchstabfluggewicht|MTOW]] von 472,5&amp;amp;nbsp;kg) nicht von den Regulierungen der [[Europäische Agentur für Flugsicherheit|EASA]] erfasst werden und somit in nationaler Regulierung verbleiben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab Bestrebungen mit dem Zweck, die maximale Abflugmasse von Ultraleichtflugzeugen einheitlich auf 560&amp;amp;nbsp;kg oder, wie der europäische Microlight Verband fordert, auf 600&amp;amp;nbsp;kg zu erhöhen. Die Regelung sollte auch ultraleichte Drehflügler wie Tragschrauber und Hubschrauber beinhalten. Doch sträuben sich einige Hersteller und Länder gegen eine Erhöhung der [[Höchstabfluggewicht|MTOW]] von 472,5&amp;amp;nbsp;kg mit dem Hinweis, dass die geforderte Norm die Kontrollen verschärfen und die bisherigen Freiheiten einschränken würde. Seit dem 25. September 2012 ist das MTOW für Gyrocopter auf 560 kg angehoben.&amp;lt;ref name=&amp;quot;NfL Gyro 560&amp;quot;&amp;gt;{{Webarchiv | url= http://www.dulv.de/app/so.asp?o=/_obj/A32D28AC-DC3F-4A4D-AA91-428D319A4BD8/inline/560-NfL_II_67_12.pdf | wayback= 20140714123318 | text=&amp;#039;&amp;#039;Bekanntmachung der Änderung der Bekanntmachung von Bauvorschriften für Ultraleichte Tragschrauber (einmotorig).&amp;#039;&amp;#039;}} (PDF; 83&amp;amp;nbsp;kB). (= &amp;#039;&amp;#039;Nachrichten für Luftfahrer.&amp;#039;&amp;#039; NfL II 67/12). 18. Oktober 2012.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In &amp;#039;&amp;#039;Frankreich&amp;#039;&amp;#039; darf die Motordauerleistung bei zweisitzigen UL-Flugzeugen 60&amp;amp;nbsp;kW (82&amp;amp;nbsp;PS), bei einsitzigen 45&amp;amp;nbsp;kW (60&amp;amp;nbsp;PS) nicht überschreiten (Tragschrauber: 74&amp;amp;nbsp;kW, 100&amp;amp;nbsp;PS). Als Startleistung werden 74&amp;amp;nbsp;kW (100&amp;amp;nbsp;PS) (Tragschrauber: 88&amp;amp;nbsp;kW, 120&amp;amp;nbsp;PS) akzeptiert, dafür können dort auch zweimotorige Flugzeuge wie die [[CriCri]] als Ultraleichtflugzeuge zugelassen werden. In Italien und Frankreich dürfen sogar ultraleichte Hubschrauber mit der Ultraleichtfluglizenz geflogen werden. In der Schweiz sind nur aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mit 472,5&amp;amp;nbsp;kg [[MTOW]] und [[Gesamtrettungssystem]] zugelassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der &amp;#039;&amp;#039;Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt …&amp;#039;&amp;#039; wird es den Mitgliedsstaaten freigestellt, Flugzeuge und Helikopter bis 600 Kilogramm oder 650 Kilkogramm mit Schwimmern als Ultraleichtflugzeuge zu behandeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kennzeichen in Deutschland ===&lt;br /&gt;
Sowohl zulassungs- und kennzeichnungspflichtigen als auch nur auf Antrag freiwillig eingetragenen Ultraleichtflugzeugen wird ein [[Luftfahrzeugkennzeichen]] zugewiesen. Deutsche Ultraleichtflugzeuge erhalten den nationalen Buchstaben D und vier weitere Buchstaben als Eintragungszeichen (Bsp.: D-MABC). Als erster Buchstabe des Eintragungszeichens ist in Deutschland bei motorgetriebenen Luftsportgeräten nach LuftVZO Anl.&amp;amp;nbsp;1 (zu §&amp;amp;nbsp;14 und §&amp;amp;nbsp;19) ein M zu verwenden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vereinigte Staaten von Amerika ===&lt;br /&gt;
==== Ultralight Vehicle ====&lt;br /&gt;
[[Datei:QuadCityChallengerI.JPG|mini|Die einsitzige Version des [[Quad City Challenger]] kann, sofern mit einem kleinen Motor und auch sonst sehr sparsam ausgestattet, die FAR-103-Regeln der FAA erfüllen.]]&lt;br /&gt;
In den [[Vereinigte Staaten|USA]] benutzt die [[Federal Aviation Administration]] (FAA) in den Vorschriften&amp;lt;ref name=&amp;quot;FAR103&amp;quot;&amp;gt;{{Internetquelle&lt;br /&gt;
 |url=https://www.law.cornell.edu/cfr/text/14/part-103&lt;br /&gt;
 |titel=14 CFR Part 103 – ULTRALIGHT VEHICLES&lt;br /&gt;
 |werk=www.law.cornell.edu&lt;br /&gt;
 |abruf=2020-04-02}}&amp;lt;/ref&amp;gt; den Begriff &amp;#039;&amp;#039;Ultralight Vehicle&amp;#039;&amp;#039; für sehr leichte Luftsportgeräte. Die Vorschriften für die Ausgestaltung dieser einsitzigen Geräte sind nicht detailliert und erlauben den Herstellern und Piloten viel Freiheit. Die &amp;#039;&amp;#039;Ultralight Vehicle&amp;#039;&amp;#039; dürfen ohne Pilotenschein geflogen werden. Sie dürfen nur nicht-kommerziell genutzt werden, bauartbedingt nicht schneller als 55&amp;amp;nbsp;kt (102&amp;amp;nbsp;km/h) fliegen, die [[Stallgeschwindigkeit]] muss kleiner als 25&amp;amp;nbsp;kt (46&amp;amp;nbsp;km/h) sein, dürfen nicht mehr als 5 Gallonen (18,9&amp;amp;nbsp;l) Kraftstoff mitführen und ihre Leermasse ist strikt auf 254&amp;amp;nbsp;lbs (115&amp;amp;nbsp;kg) zuzüglich Schwimmer sowie Rettungssysteme begrenzt. Ohne Motorantrieb darf die Leermasse nicht mehr als 155&amp;amp;nbsp;lbs (70&amp;amp;nbsp;kg) betragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für diese Ultraleichtfluggeräte wird in den USA weder eine Flugausbildung noch Registrierung verlangt. Verbände, z.&amp;amp;nbsp;B. die United States Ultralight Association, und Schulen bieten eine Ausbildung auf den Luftsportgeräten an und zertifizieren die Fluglehrer.&amp;lt;ref name=&amp;quot;usua&amp;quot;&amp;gt;{{Internetquelle&lt;br /&gt;
 |url=https://www.usua.org/#&lt;br /&gt;
 |titel=General Information&lt;br /&gt;
 |werk=www.usua.org&lt;br /&gt;
 |hrsg=United States Ultralight Association&lt;br /&gt;
 |abruf=2020-04-02}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die geringe Regelungsdichte führt aber zu folgenden Einschränkungen:&amp;lt;ref name=&amp;quot;FAR103&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Flugbetrieb nur unter [[Sichtflug]] am Tage mit ständiger Bodensicht&lt;br /&gt;
* Flugbetrieb in [[Kontrollierter Luftraum|Kontrolliertem Luftraum]] um Flughäfen nur mit Genehmigung der [[Flugsicherung]]&lt;br /&gt;
* Kein Überflug von Ortschaften und Menschenmengen&lt;br /&gt;
* Ausweichpflicht gegenüber allen anderen Teilnehmern am Luftverkehr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Konstruktion und Regelungen her sind &amp;#039;&amp;#039;Ultralight Vehicle&amp;#039;&amp;#039; mit den deutschen [[Leichte Luftsportgeräte|Leichten Luftsportgeräten]] vergleichbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Light Sport Aircraft ====&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Light Sport Aircraft}}&lt;br /&gt;
[[Datei:Cessna 162 Skycatcher N5201K 1010.JPG|miniatur|[[Cessna 162]] Skycatcher als LSA]]&lt;br /&gt;
Das [[Light Sport Aircraft]] (LSA) ist eine seit ungefähr 2003 bestehende neue Flugzeugklasse in den Vereinigten Staaten. Entgegen Regelwerken zur [[Musterzulassung]] von Flugzeugen sind für die LSA-Klasse die Anforderungen an die [[Lufttüchtigkeit]] nach [[ASTM]] regeldefinierend. Das grobe Regelwerk sieht eine Höchstgeschwindigkeit bei maximaler Motorleistung von 120&amp;amp;nbsp;[[Knoten (Einheit)|kts]] (222&amp;amp;nbsp;km/h) und ein [[Höchstabfluggewicht|maximales Abfluggewicht]] von 1320&amp;amp;nbsp;[[Pfund|lbs]] (600&amp;amp;nbsp;kg) vor. Weitere Eckpunkte der Klasse sind ein [[Kolbentriebwerk]], keine Druckkabine, [[Luftschraube|Propeller]] mit festem Einstellwinkel, maximal zwei Sitzplätze und festes Fahrwerk. Das Regelwerk der USA wurde 2011 weitgehend durch die [[Europäische Agentur für Flugsicherheit]] im Rahmen der vereinheitlichten Zulassungsregeln für leichte Flugzeuge (&amp;#039;&amp;#039;European Light Aviation 1&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;ELA 1&amp;#039;&amp;#039;) übernommen, das im Zulassungsstandard CS-LSA mündete. Wenn auch ähnlich in der Bauart mit deutschen Ultraleichtflugzeugen, so handelt es sich aber um kein Luftsportgerät, sondern um ein [[Leichtflugzeug]], für das eine Pilotenlizenz und eine Registrierung bei der FAA benötigt wird. Der Vergleich mit aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen in Deutschland ist damit grundsätzlich falsch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einteilung ==&lt;br /&gt;
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen &amp;#039;&amp;#039;[[Aerodynamik|aerodynamisch gesteuerten]]&amp;#039;&amp;#039; und &amp;#039;&amp;#039;gewichtskraftgesteuerten&amp;#039;&amp;#039; Ultraleichtflugzeugen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge ===&lt;br /&gt;
[[Datei:Swiss Excellence Risen.jpg|mini|Aerodynamisch gesteuertes Ultraleicht &amp;#039;&amp;#039;Risen&amp;#039;&amp;#039; mit V-Leitwerk, 2016.&amp;lt;br /&amp;gt; Vorgänger des ähnlichen Modells &amp;#039;&amp;#039;Risen Super Veloce&amp;#039;&amp;#039;, das Reise&amp;amp;shy;geschwindig&amp;amp;shy;keiten von über 400 km/h erreichen kann.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Risen&amp;quot; /&amp;gt;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge werden zur Steuerung durch Ruderausschläge um Längs-, Quer- oder Hochachse gedreht, man spricht daher auch von [[3-Achs-Steuerung]]. Die Sitzanordnung ist hier im Regelfall nebeneinander; bei geschwindigkeitsoptimierten Modellen (z.&amp;amp;nbsp;B. [[Shark Aero UL|Shark]]) und Doppeldeckern ist aber auch eine Tandemanordnung möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese „Dreiachser“ haben einen enormen Entwicklungsschub durchgemacht und sind inzwischen teilweise leistungsfähiger als kleine [[Leichtflugzeug]]e. [[Reisegeschwindigkeit]]en von 250&amp;amp;nbsp;km/h sind keine Seltenheit mehr. Höchste Reisegeschwindigkeiten können über 400&amp;amp;nbsp;km/h liegen, wie bei dem Modell &amp;#039;&amp;#039;Risen Super Veloce&amp;#039;&amp;#039;.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Risen&amp;quot;&amp;gt;https://www.flyrisen.com/risen-SV916&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man verwendet sie inzwischen auch für den [[Flugzeugschlepp]]start von [[Segelflugzeug]]en, im Agrarflug und zum Schlepp von [[Luftwerbung#Bannerschlepp|Werbebannern]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ultraleichtflugzeuge werden sowohl mit Frontmotor und Frontpropeller angeboten als auch mit Heckmotor und Heckpropeller. Diese Variante wird auch als &amp;#039;&amp;#039;Pusher&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet. Pusher ermöglichen Flugzeugkonfigurationen mit sehr guter Sicht für die Insassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als ebenfalls 3-achsig-aerodynamisch gesteuerte Sonderformen können ultraleichte [[Segelflugzeug]]e sowie [[Motorsegler]] betrachtet werden. Erstere zählen in Deutschland rechtlich allerdings nicht zu den Ultraleichtflugzeugen, sondern bilden als [[Gleitflugzeug]]e eine eigene Kategorie bei den [[Luftsportgerät]]en. Segelflugzeuge mit Klappmotor und Motorsegler bis 472,5&amp;amp;nbsp;kg [[MTOW]] gelten als Ultraleicht-Motorsegler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem elektrische Motorsegler wie [[Lange Antares 20E]] oder [[Pipistrel Taurus]] entwickelt wurden, gibt es auch [[Elektroflugzeug]]e wie den PC-Aero Elektra One.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In [[Deutschland]] können seit Mai 2004 darüber hinaus auch [[Tragschrauber]] als Ultraleichtflugzeug zugelassen werden. Diese dürfen seit dem 25. September 2012 eine maximale Abflugmasse von 560&amp;amp;nbsp;kg haben&amp;lt;ref name=&amp;quot;NfL Gyro 560&amp;quot; /&amp;gt; und sind von der Pflicht, mit einem [[Gesamtrettungssystem]] ausgestattet zu sein, ausgenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Gewichtskraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge {{Anker|Trike}} ===&lt;br /&gt;
[[Datei:Hg-trike.jpg|mini|Trike, Typ ASO Viper 582]]&lt;br /&gt;
[[Datei:Silentracer P.jpg|mini|Silent Racer P, ein auf Gleitleistung optimierter motorisierter Hängegleiter]]&lt;br /&gt;
[[Gewichtssteuerung|Gewichtskraftgesteuerte]] Ultraleichtflugzeuge besitzen keine Ruder, die Steuerung erfolgt durch Gewichtsverlagerung bzw. Schwenkung der gesamten Flügelfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu dieser Klasse gehören Trikes und &amp;#039;&amp;#039;fußstartfähige Ultraleichtflugzeuge&amp;#039;&amp;#039;. Flugtechnische Basis für diese Ultraleichtflugzeug-Typen stellen im Prinzip in irgendeiner Form motorisierte [[Hängegleiter]] und [[Gleitschirm]]e dar. Außer auf Basis dieser beiden Grundtypen oder der Startart kann eine Einteilung auch danach erfolgen, ob es sich grundsätzlich um ein &amp;#039;&amp;#039;kompaktes Fluggerät&amp;#039;&amp;#039; mit festem Motoreinbau handelt oder ob Motor und/oder das Trike alternativ nicht fest mit dem eigentlichen Luftfahrzeug verbunden sind und dieses bei Bedarf auch ohne Motor als Hängegleiter oder Gleitschirm betrieben werden könnte. Aufgrund dieser unterschiedlichen, sich teilweise überlagernden Einteilungskriterien und der Modellvielfalt ist eine klare Systematik letztlich nicht möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Begriffsverwendung bei den gewichtskraftgesteuerten Ultraleichtflugzeugen ist daher nicht immer eindeutig und hängt von dem jeweils als wesentlich angesehenen Unterscheidungskriterium ab:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als &amp;#039;&amp;#039;Trikes&amp;#039;&amp;#039; werden oft nur „schwerere“ und stärker motorisierte kompakte Trikes auf Hängegleiterbasis bezeichnet, während „Motorschirmtrikes“ zusammen mit den fußstartfähigen Motorschirmen i.&amp;amp;nbsp;e.&amp;amp;nbsp;S. (Gleitschirm mit Rucksackmotor) auch zusammenfassend mit als &amp;#039;&amp;#039;[[Motorschirm]]e&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet werden können. Für &amp;#039;&amp;#039;mit Motor ausgerüstete fußstartfähige [[Hängegleiter]]&amp;#039;&amp;#039; wiederum ist kein eigener Name üblich bzw. werden ersatzweise die Handelsnamen der für diesen Zweck genutzten speziellen Motoren verwendet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei fußstartfähigen Ultraleichtflugzeugen liegt die [[Reisegeschwindigkeit]] im Allgemeinen nicht höher als 50&amp;amp;nbsp;km/h.&lt;br /&gt;
International finden sich Definitionen zu den verschiedenen Arten von Ultraleichtflugzeugen bei der [[Fédération Aéronautique Internationale]] (FAI). Europaweit sind weder von der internationalen Zivilluftfahrtorganisation [[Internationale Zivilluftfahrtorganisation|ICAO]] noch von den [[Joint Aviation Authorities]] zum Thema Ultraleichtflugzeuglizenzen Bestimmungen festgelegt worden. Die Anerkennung der Lizenzen ist national sehr unterschiedlich geregelt, weshalb man nicht in jedes Land mit einem Ultraleichtflugzeug einfliegen darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Nutzung im ornithologischen Artenschutz ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Christian Moullec 3.jpg|mini|Wildgänse und Kraniche im Formationsflug mit [[Christian Moullec]].]]&lt;br /&gt;
Da insbesondere gewichtskraftgesteuerte UL klein und leise sind und sehr langsam fliegen können (um 50&amp;amp;nbsp;km/h), lassen sich damit [[Zugvögel]] begleiten. Das wurde bereits erfolgreich dazu genutzt, nachgezüchteten Exemplaren von vom Aussterben bedrohten Vogelarten den [[Vogelzug]] in Überwinterungsgebiete beizubringen. Der kanadische Künstler und Erfinder Bill Lishman bereitete im Oktober 1993 den Weg für diese UL-Nutzung: Über mehrere tausend Kilometer leitete er einen Trupp [[Kanadagans|Kanadagänse]] von Kanada gen Süden. Diese Pioniertat war Vorbild für den Kinofilm &amp;#039;&amp;#039;[[Amy und die Wildgänse]]&amp;#039;&amp;#039;.&amp;lt;ref name=&amp;quot;SZ080926&amp;quot;&amp;gt;{{Internetquelle |autor= |url=http://www.sueddeutsche.de/wissen/934/311854/text/ |titel=Hilfe beim Vogelzug – Ibisse mit Migrationshintergrund |werk=[[Süddeutsche Zeitung]] |hrsg= |datum=2018-09-26 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20101003150447/http://www.sueddeutsche.de/wissen/hilfe-beim-vogelzug-ibisse-mit-migrationshintergrund-1.696008 |archiv-datum=2010-10-03 |zugriff=2019-05-26 |sprache=}} &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das „[[Waldrapp]]-Projekt“ des österreichischen Biologen und Piloten Johannes Fritz ist seit 2004 erfolgreich im Einsatz. Etwa 1250 Kilometer begleitet sein Team nachgezüchtete [[Ibisse|schwarze Ibisse]] aus Österreich und Bayern an die Küste der [[Toskana]] ins toskanische Schutzgebiet Laguna di Orbetello.&amp;lt;ref name=&amp;quot;SZ080926&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ähnliche Projekt des französischen Tierschützers [[Christian Moullec]] will der vom Aussterben bedrohten [[Zwerggans]] den Weg von Finnland nach Mitteleuropa zeigen, hatte aber laut Recherchen der Süddeutschen Zeitung jahrelang mit ungesicherter Finanzierung zu kämpfen.&amp;lt;ref name=&amp;quot;SZ080926&amp;quot; /&amp;gt; Dies wurde 2019 zum Spielfilm [[Der Junge und die Wildgänse]] verarbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Umweltaspekte ==&lt;br /&gt;
Für Ultraleichtflugzeuge gelten gewisse [[Lärmschutz]]-Anforderungen: Das Fluggeräusch eines UL darf beim Überflug eines 2,5 km von der Startstelle entfernten Messpunktes einen Wert von 60 [[Schalldruckpegel|dBSPL]] nicht übersteigen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=http://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/T/T3/Umwelt/T6_LandeplLaermverord.pdf?__blob=publicationFile&amp;amp;v=2 |titel=Übersicht Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung |hrsg=[[Luftfahrt-Bundesamt]] |werk=lba.de |datum=2004-01-06 |zugriff=2014-12-27 |format=PDF}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Für UL bis 600&amp;amp;nbsp;kg gelten weniger strenge Grenzwerte und so dürfen diese mit bis zu 70 dB mehr Schall abgeben. Die Motoren sind leicht, aber trotzdem leistungsfähig, da ein Getriebe die Motordrehzahl von 5000&amp;amp;nbsp;min&amp;lt;sup&amp;gt;−1&amp;lt;/sup&amp;gt; auf etwa 2200&amp;amp;nbsp;min&amp;lt;sup&amp;gt;−1&amp;lt;/sup&amp;gt; am Propeller untersetzt.&amp;lt;ref&amp;gt;BRP-Powertrain GmbH&amp;amp;Co KG (Hrsg.): {{Webarchiv | url= http://www.flyrotax.com/portaldata/5/dokus/d05648.pdf | wayback= 20141227200118 | text=&amp;#039;&amp;#039;Betriebshandbuch. Für Rotax Motorentypen 912 Serie.&amp;#039;&amp;#039;}} Sept. 2012, S. 24. (PDF)&amp;lt;/ref&amp;gt; Das erlaubt einen größeren Durchmesser und dadurch erhält der Propeller einen hohen Wirkungsgrad.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Moderne zweisitzige Dreiachs-Ultraleichtflugzeuge benötigen bei [[Reisegeschwindigkeit]]en von über 160&amp;amp;nbsp;km/h je nach Typ zwischen 4,8&amp;lt;ref&amp;gt;Composit Airplanes (Hrsg.): {{Webarchiv | url= http://viva-ultralight.cz/de/technische-daten/ | wayback= 20141230004523 | text=&amp;#039;&amp;#039;VIVA Technische Daten.&amp;#039;&amp;#039;}}&amp;lt;/ref&amp;gt; und 16 Liter&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=http://www.shark-europe.eu/pages/shark/technische-daten.php#5 |titel=Technische Daten des Ultraleicht-Flugzeug Shark |hrsg=Flugsportzentrum Bautzen GmbH &amp;amp; Co. Vertrieb und Schulung KG |werk=shark-europe.eu |zugriff=2019-05-26 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20150106161743/http://www.shark-europe.eu/pages/shark/technische-daten.php#5 |archiv-datum=2015-01-06 |offline=ja }}&amp;lt;/ref&amp;gt; [[Motorenbenzin#Verbleites Benzin|bleifreies]] [[Motorenbenzin|Superbenzin]] pro Flugstunde&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=http://de.statista.com/statistik/daten/studie/36449/umfrage/durchschnittlicher-kraftstoffverbrauch-von-pkw-seit-1990/ |titel=Durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch von Pkw |titelerg=Zeitreihe |hrsg=Statista GmbH |werk=de.statista.com |zugriff=2014-12-27}}&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem eSpyder der Firma [[Yuneec]] ist seit 2013 auch ein rein elektrisch angetriebenes Ultraleichtflugzeug mit deutscher Musterzulassung erhältlich. Mit maximal 51 dB(A) wird die für UL gültige Lärmgrenze weit unterboten.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.aerokurier.de/ultraleicht/espyder-ultraleicht-und-elektrisch/ |titel=eSpyder: Ultraleicht und elektrisch |autor=pat |hrsg=Motor Presse Stuttgart GmbH &amp;amp; Co. KG |werk=aerokurier.de |datum=2015-06-21 |zugriff=2021-07-10}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Eigenbau von Ultraleichtflugzeugen ==&lt;br /&gt;
Ultraleichtflugzeuge dürfen als Einzelstück im sog. Selbstbau und als Nachbau eines zugelassenen Musters im sog. Amateurbau gebaut und zugelassen werden.&amp;lt;ref name=&amp;quot;gutz&amp;quot;&amp;gt;{{Internetquelle |url=http://www.daec.de/fileadmin/user_upload/files/2012/luftsportgeraete_buero/formulare/sonstiges/P2-Bericht-200910.pdf |titel=Lufttüchtigkeit – Von der Idee bis zur Zulassung eines Ultraleichtflugzeugs |autor=Ronny Wittkopp, Mathias Gutzmann |hrsg=Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg |werk=daec.de |datum=2010-01-31 |zugriff=2016-11-30 |format=PDF}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Erbauer muss dazu selber keine Ausbildung nachweisen, jedoch ist eine Betreuung durch einen baubetreuenden Prüfer Klasse 5&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=http://www.dulv.de/PrueferKlasse5/show_all.php |titel=All Prüfer Klasse 5 |werk=www.dulv.de |zugriff=2016-11-21}}&amp;lt;/ref&amp;gt; seit Beginn der Bauphase empfohlen.&amp;lt;ref name=&amp;quot;gutz&amp;quot; /&amp;gt; Die Pflicht des Baubetreuers ist es, die Konformität des gebauten Flugzeuges mit dem Baumuster zu gewährleisten.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=http://www.dulv.de/Pruefer-Klasse-5/E1125.htm |titel=Downloads für Prüfer Klasse 5 |autor=Kremena Ivanova |werk=www.dulv.de |zugriff=2019-05-26 |offline=ja |archiv-url=https://web.archive.org/web/20161122061512/http://www.dulv.de/Pruefer-Klasse-5/E1125.htm |archiv-datum=2016-11-22 }}&amp;lt;/ref&amp;gt; Viele Muster von Ultraleichtflugzeugen haben eine [[Musterzulassung]] in Deutschland, siehe Liste der Gerätekennblätter.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=http://www.dulv.de/Dreiachs_Kennblaetter/show_all.php |titel=Alle Dreiachs-Kennblätter |werk=www.dulv.de |zugriff=2016-11-21}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Wenn ein bekanntes Muster nachgebaut wird, muss eine Baugenehmigung beim Musterbetreuer (aus dem Gerätekennblatt) erworben werden und das Bauvorhaben bei [[DAeC|DAEC]] oder [[DULV]] angemeldet werden. Der Musterbetreuer vermittelt die Bau- und Flugunterlagen und häufig zusätzlich einen Materialbausatz. In der Regel nimmt der Aufbau nach Plänen zwei bis zehn [[Personenstunde#Personenjahre|Personenjahre]] in Anspruch, der Aufbau aus einem vorgefertigten Bausatz kann jedoch wesentlich schneller erfolgen. In dieser Zeit finden Rohbauabnahme und Endabnahme durch den zuständigen Baubetreuer vor Ort statt. Nach Beantragung und Erhalt einer vorläufigen Verkehrszulassung kann die [[Flugerprobung]] beginnen. Nach Abschluss der Flugerprobungsphase wird die endgültige Verkehrszulassung erteilt. Die Verkehrszulassung enthält in der Regel keine zusätzlichen Einschränkungen im Vergleich zum serienmäßig hergestellten Muster.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unterschiedliche Fahrwerkskonstruktionen: Je nach Verwendungszweck können bestehende Fahrwerke für Schnee oder Wasser modifiziert werden. Dafür gibt es Schwimmer oder bootsähnliche Auftriebshilfen, als auch Kufen und Skier. Diese Zusatzteile können zum Teil mit Rädern versehen auch Landungen auf festem Boden ermöglichen. Bei Eigenbauten ist eine Zulassung des Herstellers bzw. Konstrukteurs erforderlich. Wichtige Faktoren wie Schwerpunkt, Gewicht und Flugeigenschaften können durch diese Veränderungen beeinflusst werden.&lt;br /&gt;
[[Datei:Ultraleichter Doppeldecker &amp;quot;Kiebitz B&amp;quot; - Fliegen im Schnee.jpeg|mini|Platzer Kiebitz B nach Radentfernung und Skimontage]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ausblick ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Eurostar EV97 D-MSSP.jpg|mini|[[Eurostar EV97]] auf dem [[Flughafen Münster/Osnabrück]]]]&lt;br /&gt;
In den letzten Jahren ist es zu einem [[Konjunktur#Hochkonjunktur (Boom)|Boom]] der Ultraleichtfliegerei gekommen. Dies liegt zum einen an der rasanten technischen Entwicklung, die Ultraleichtflugzeuge auch für viele Piloten mit [[Privatpilotenlizenz]] (PPL-A und PPL nach JAR-FCL) zu einer interessanten Alternative gemacht haben. Zum anderen ist das Ultraleichtfliegen deutlich kostengünstiger als das Fliegen mit den größeren [[Leichtflugzeug]]en.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darauf haben bereits auch viele Flugplatzbetreiber reagiert, denn ein [[Flugplatz]] muss in Deutschland für Ultraleichtflugzeuge ausdrücklich zugelassen sein. Auch auf vielen größeren Verkehrslandeplätzen mit kontrolliertem [[Luftraum]] (z.&amp;amp;nbsp;B. Mannheim City und Westerland auf Sylt) sowie einigen internationalen [[Verkehrsflughafen|Verkehrsflughäfen]] (z.&amp;amp;nbsp;B. [[Flughafen Münster/Osnabrück]], [[Flughafen Hannover]]) sind inzwischen Ultraleichtflugzeuge zugelassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Deutscher Ultraleichtflugverband]]&lt;br /&gt;
* [[Ultraleichtfluggelände]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Commonscat|Ultralight aircraft|Ultraleichtflugzeuge}}&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
* {{DNB-Portal|4198286-1}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--&lt;br /&gt;
  .---------------------------------------------------------------------.&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4198286-1|LCCN=sh85139471}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Ultraleichtflugzeug| ]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Flugzeugbauart]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Motorflug]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Fabian RRRR</name></author>
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