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	<title>Trierer Weinversteigerung - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-07T14:24:23Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Trierer_Weinversteigerung&amp;diff=99722&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Leon Nappo: HC: Ergänze Kategorie:Trier</title>
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		<updated>2024-04-20T11:27:12Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;/index.php?title=WP:HC&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;WP:HC (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;HC&lt;/a&gt;: Ergänze &lt;a href=&quot;/index.php/Kategorie:Trier&quot; title=&quot;Kategorie:Trier&quot;&gt;Kategorie:Trier&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Trierer Weinversteigerung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist ein fiktiver juristischer [[Lehrbuch]]fall, der sich mit dem Problem des fehlenden [[Erklärungsbewusstsein]]s bei Abgabe einer [[Willenserklärung]] auseinandersetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
Der Fall wurde von [[Hermann Isay]] in seinem Buch &amp;#039;&amp;#039;Die Willenserklärung im Tatbestande des Rechtsgeschäfts&amp;#039;&amp;#039; in die Diskussion gebracht.&amp;lt;ref&amp;gt;Hermann Isay, &amp;#039;&amp;#039;Die Willenserklärung im Tatbestande des Rechtsgeschäfts&amp;#039;&amp;#039;, 1899, S. 25&amp;lt;/ref&amp;gt; Isay war zur Zeit der Abfassung seines Buches [[Rechtsreferendar]] in [[Trier]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Fallkonstellation ==&lt;br /&gt;
Der ortsunkundige K besucht eine Weinversteigerung in Trier. Auf dieser Versteigerung werden Gebote durch Handheben abgegeben. Als der K den befreundeten B entdeckt, winkt er ihm zu. Der [[Auktionator]] erteilt dem K daraufhin den [[Auktion|Zuschlag]] für den aktuell aufgerufenen Posten Wein zum aktuell aufgerufenen Preis. Den Wein verkauft der Auktionator dabei für V. Der V verlangt daraufhin von K die [[Zahlung]] des Kaufpreises.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtliche Bewertung ==&lt;br /&gt;
Die Lösung des Falls hängt davon ab, ob zwischen K und V ein wirksamer [[Kaufvertrag (Deutschland)|Kaufvertrag]] über den Wein zustande gekommen ist. Nur dann besteht auch ein Anspruch auf Zahlung des [[Kaufpreis]]es. Das Zustandekommen eines Vertrages setzt gemäß §{{§|145|bgb|juris}} ff. [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] voraus, dass inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen der jeweiligen Vertragsparteien vorliegen. Fraglich ist insbesondere, inwiefern es sich bei dem Winken des K um eine Willenserklärung handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Willenserklärung setzt sich aus einem äußeren und einem inneren Erklärungstatbestand zusammen. Aus der Perspektive eines außen stehenden objektiven Betrachters, der die Gebräuche der Auktion kennt, lässt sich auf eine fehlerfreie Willenserklärung des K schließen. Der innere Erklärungstatbestand ist hingegen nicht vollständig vorhanden. Dem K fehlt hier das [[Erklärungsbewusstsein]]: Ihm war nicht bewusst, eine rechtlich erhebliche Erklärung abzugeben, vielmehr wollte er nur dem befreundeten B zuwinken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lösung dieser Frage ist in der Rechtswissenschaft umstritten. Nach einer Ansicht kommt es allein darauf an, was der Erklärende gewollt hat. Ihr zufolge liegt in diesem Fall keine Willenserklärung vor, da sonst die [[Privatautonomie]] verletzt sei.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Claus-Wilhelm Canaris]], &amp;#039;&amp;#039;Urteilsanmerkung zu BGH, Urteil vom 07.06.1984 - IX ZR 66/83&amp;#039;&amp;#039;, in [[Neue Juristische Wochenschrift]] 1984, S. 2281 ff.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der herrschenden Meinung, für die der Gesichtspunkt der [[Rechtssicherheit]] ausschlaggebend ist, genügt bereits das potenzielle Erklärungsbewusstsein.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Jürgen Ellenberger]], Palandt, 80. Auflage 2021, Einführung vor § 116 BGB Rn. 17 &amp;lt;/ref&amp;gt; Es ist also auf das äußere Verhalten abzustellen, selbst wenn es sich nicht mit der Vorstellung des Erklärenden deckt. Danach ist die Willenserklärung wirksam, aber [[Analogie (Recht)|analog]] §§ 119 ff. BGB anfechtbar, der Anfechtende aber gegebenenfalls zum [[Schadensersatz]] gemäß {{§|122|bgb|juris}} BGB verpflichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch die [[Rechtsprechung]] differenziert danach, ob der Erklärende erkennen konnte, dass seine Handlung als Willenserklärung verstanden werden musste. Der [[Bundesgerichtshof]] formuliert so:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Zitat|Trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins (Rechtsbindungswillens, Geschäftswillens) liegt eine Willenserklärung vor, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach [[Treu und Glauben]] und der [[Verkehrssitte]] als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/BGHZ_91_324.htm BGHZ 91, 324]&amp;lt;/ref&amp;gt;}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da K im Fall der Trierer Weinversteigerung bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können, dass man das Heben der Hand in der Auktion als Gebot auffassen wird, ist seine Willenserklärung nach der herrschenden Meinung wirksam, aber gem. §{{§|119|bgb|juris}} ff. BGB anfechtbar. K kann sich durch [[Anfechtung]] zwar vom Vertrag lösen, muss jedoch gem. {{§|122|BGB|juris}} BGB den so genannten [[Vertrauensschaden]] ersetzen, falls ein solcher entstanden ist (z.&amp;amp;nbsp;B. weil die Flasche nicht sofort an eine andere Person versteigert werden konnte).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Liste von Fallbeispielen in der Rechtswissenschaft]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [http://openjur.de/u/31199.html Urteil des Bundesgerichtshofs BGHZ 91, 324 im Volltext]&lt;br /&gt;
* [http://reise-recht-wiki.de/fehlbuchung-zu-lasten-des-buchenden-urteil-az-12-c-3263-11-ag-stuttgart-bad-cannstatt.html Urteil des AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 16.03.2012 - 12 C 3263/11 im Volltext (Bordeaux-Fall)]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Fallbeispiel]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Trier]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Leon Nappo</name></author>
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