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	<title>Transitverkehr - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-01T17:30:22Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Transitverkehr&amp;diff=32291&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Aka: doppelten Link entfernt, Links optimiert</title>
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		<updated>2025-10-12T19:05:05Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;doppelten Link entfernt, Links optimiert&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Transitverkehr&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (aus {{laS|transitus}}, „das Hinübergehen“, „Übergang“&amp;lt;ref&amp;gt;Ursula Hermann, &amp;#039;&amp;#039;Knaurs etymologisches Lexikon&amp;#039;&amp;#039;, 1983, S. 487&amp;lt;/ref&amp;gt;) ist allgemein der [[Personenverkehr|Personen-]] oder [[Güterverkehr]] durch [[Staat]]en, die weder Ausgangsort noch [[Destination (Tourismus)|Bestimmungsort]] des [[Transport]]s sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Transitverkehr ist die Durchfuhr von [[Ware]]n oder die Durchreise von [[Person]]en durch ein Land&amp;lt;ref&amp;gt;Michael Olsson/Dirk Piekenbrock (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Kompakt-Lexikon Umwelt- und Wirtschaftspolitik&amp;#039;&amp;#039;, 1996, S. 342&amp;lt;/ref&amp;gt;, gehört also entweder zum [[Gütertransport|Güter-]] oder zum [[Personentransport]]. Der Staat, den Personen oder Waren durchqueren, ist mithin weder Ausgangs- noch Zielgebiet und wird &amp;#039;&amp;#039;Transitland&amp;#039;&amp;#039; genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der [[Transitverkehr durch die DDR]] gewann mit der [[Berlin-Blockade]] durch die [[Sowjetunion]] ab Juni 1948 besondere Bedeutung, als die [[Westalliierte]]n [[West-Berlin]] weder auf [[Transportweg#Landwege|Land-]] noch auf [[Transportweg#Wasserwege|Wasserwegen]] erreichen konnten und die Versorgung der Stadt über die [[Luftbrücke]] erfolgte. Nach Aufhebung der Blockade im Mai 1949 wurde der Transitverkehr auf Grundlage alliierter Vereinbarungen wieder aufgenommen, blieb jedoch bis Anfang der 1970er Jahre durch [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]]-Kontrollen und bürokratische Hürden eingeschränkt. Erst das am [[3. Juni]] [[1972]] in Kraft getretene [[Transitabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR]], das auf dem [[Viermächteabkommen über Berlin]] (1971) beruhte, gewährleistete einen weitgehend ungehinderten Personen- und Güterverkehr von und nach West-Berlin.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Holtmann2000&amp;quot;&amp;gt;{{Literatur |Autor= |Titel=TITEL |Hrsg=Everhard Holtmann |Sammelwerk=Politik-Lexikon |Verlag=Oldenbourg |Ort=München |Jahr=2000 |ISBN=978-3486249064 |Seiten=743 |Kommentar=wie heißt der Eintrag im Politik-Lexikon? das würde hier als Titel taugen |Online=https://books.google.de/books?id=eq8FCgAAQBAJ&amp;amp;pg=PA743}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Dabei galt die DDR als Transitland zwischen [[Westdeutschland]] und West-Berlin.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Transithandel ==&lt;br /&gt;
Der Transithandel ist neben dem [[Export]] und [[Import]] eine Grundform des [[Außenhandel]]s und dadurch gekennzeichnet, dass die [[Lieferung]] nicht direkt vom [[Exporteur]] an den [[Importeur]] erfolgt, sondern ein [[Dritter]] aus einem anderen Land zwischengeschaltet ist.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=RpkYCgAAQBAJ&amp;amp;pg=PA368&amp;amp;dq=Transitverkehr+lexikon&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=2ahUKEwjymevsueXzAhVrSfEDHXtoBZY4ChDoAXoECAgQAQ#v=onepage&amp;amp;q=Transitverkehr%20lexikon&amp;amp;f=false Adam Reining, &amp;#039;&amp;#039;Lexikon der Außenwirtschaft&amp;#039;&amp;#039;, 2003, S. 396]&amp;lt;/ref&amp;gt; Nach der [[Legaldefinition]] des {{§|2|awg_2013|juris}} Abs. 17 [[Außenwirtschaftsgesetz|AWG]] ist der Transithandel „jedes [[Geschäft (Wirtschaft)|Geschäft]], bei dem [[Inländer]] im [[Ausland]] befindliche Waren oder in das [[Inland]] gelieferte, jedoch einfuhrrechtlich noch nicht abgefertigte Waren von [[Ausländer]]n erwerben und an Ausländer veräußern.“ Der Transithandel setzt sowohl einen Import als auch einen Export voraus, die Transitgüter erfahren im Transitland keine Veränderung durch [[Verarbeitung (Recht)|Be- oder Verarbeitung]] oder [[Weiterverarbeitung (Produktion)|Weiterverarbeitung]], auch keine [[Lagern|Lagerung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Politische Regelungen ==&lt;br /&gt;
Viele Staaten haben für den Transitverkehr Reisebestimmungen wie beispielsweise [[Visum|Transitvisa]] erlassen. Im Fall von [[Exklave]]n eines Staates, die nur über einen anderen Staat erreichbar sind, lösen Transitbestimmungen häufig zwischenstaatliche Probleme. Beispiele sind [[Ostpreußen]], das in der [[Zwischenkriegszeit]] vom übrigen [[Deutsches Reich|Deutschen Reich]] durch den [[Polnischer Korridor|Polnischen Korridor]] getrennt war. Seit der Unabhängigkeit [[Litauen]]s, [[Lettland]]s und [[Belarus]] mit dem Zerfall der [[Sowjetunion]] ist die [[Russland|russische]] [[Oblast Kaliningrad]] vom Mutterland getrennt und durch Transitverkehr mit diesem verbunden. Für [[Österreich]] galt ab dem Beitritt zur [[Europäische Union|Europäischen Union]] 1995 ein [[Transitvertrag (Österreich)|Transitvertrag]], der 2003 endete.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Europäische Verkehrsministerkonferenz]] hat den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs  im [[Dreiländerverkehr]] mit der [[CEMT-Genehmigung]] geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zollrecht ==&lt;br /&gt;
Im europäischen [[Zollrecht]] ist dann vom Transitverkehr („Durchfuhr“) die Rede, wenn eine Ware durch ein [[Staatsgebiet]] transportiert wird, ohne dort  eingeführt und zum freien Warenverkehr abgefertigt (umgangssprachlich „[[Zoll (Abgabe)|verzollt]]“) zu werden oder eine sonstige zollrechtliche Bestimmung erhält, wie beispielsweise das Verbringen in ein [[Zolllager]] oder die Wiederausfuhr (siehe auch [[Zollrechtliche Versandverfahren]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die andere Möglichkeit des Grenzverkehrs ist der [[Wechselverkehr]], auch als Ziel- und Quellverkehr bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das [[Transports Internationaux Routiers|TIR-Verfahren]] dient der zollrechtlichen Vereinfachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Die [[Europäische Verkehrsministerkonferenz]] hat den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs  im [[Dreiländerverkehr]] mit der [[CEMT-Genehmigung]] geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Flugverkehr ==&lt;br /&gt;
Im [[Passagierflugzeug|Passagierflugverkehr]] kann es bei [[Zwischenlandung]]en an [[Flughafen|Flughäfen]] zu einer besonderen [[Abfertigung (Luftverkehr)|Abfertigung]] von ankommenden [[Passagier]]en kommen, wenn diese in den [[Flughafenterminal]] geführt werden, ohne dass sie ihr [[Flugziel]] erreicht haben. Sie werden deshalb hinsichtlich der [[Einreisevisum|Einreisebestimmungen]] auf diesem Flughafen nicht kontrolliert. Hierfür ist eine bestimmte [[Wartehalle]] vorgesehen, die als [[Transitzone]] bezeichnet wird, von den übrigen Wartebereichen isoliert ist und nicht verlassen werden kann. Transitpassagiere verweilen dort so lange, bis sie mit demselben Flugzeug den Flughafen wieder verlassen können.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=oSpgDwAAQBAJ&amp;amp;pg=PA635&amp;amp;dq=transit+lexikon&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=2ahUKEwjRm43p5_bzAhXNQvEDHfiwCjUQ6AF6BAgHEAE#v=onepage&amp;amp;q=transit%20lexikon&amp;amp;f=false Niels Klußmann/Arnim Malik, &amp;#039;&amp;#039;Lexikon der Luftfahrt&amp;#039;&amp;#039;, 2018, S. 635]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den [[Schengen-Raum]] sowie für [[Island]], [[Liechtenstein]], [[Norwegen]] und die [[Schweiz]] legt Artikel 3 in Verbindung mit Anhang IV der [[Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex)]] fest, welche Personen für den Aufenthalt im Transitbereich über ein Transitvisum verfügen müssen. Für eine grafische Darstellung der Staaten, deren Staatsangehörige für den Transit über Schengen-Staaten nach Annex IV dieser [[EU-Verordnung]] ein [[Visum]] benötigen (siehe: [[Visum#Visa nach dem Schengen-Recht|Artikel „Visum“, Abschnitt „Visa nach dem Schengen-Recht“]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Transitbereiche gibt es nur in einigen internationalen Großflughäfen, sonst werden Transitreisende nochmals der [[Einreise]]kontrolle, der [[Sicherheitskontrolle]] und der [[Zollkontrolle]] unterzogen. Hinderungsgrund ist der Verwaltungsaufwand für die Steuerung der Reisenden und besonderen  Gängen (Kostenfaktor, bauliche Gegebenheiten).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sonstiges ==&lt;br /&gt;
Eine Sonderform des Transitverkehrs ist der so genannte [[Hufeisenverkehr]]. Hier wird der Verkehr zwischen zwei Orten eines Staatsgebietes durch ein fremdes Staatsgebiet geführt, um verkehrstechnisch oder wirtschaftlich günstigere Wege auszunutzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die andere Möglichkeit des Grenzverkehrs ist der [[Wechselverkehr]], auch als Ziel- und Quellverkehr bezeichnet, und der so genannte [[Kleiner Grenzverkehr|kleine Grenzverkehr]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe]]&lt;br /&gt;
* [[Transitforum Austria Tirol]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4185904-2}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Außenwirtschaft]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Außenwirtschaftsrecht]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Grenzüberschreitender Verkehr]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Internationaler Handel]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Luftverkehr]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Zoll]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Aka</name></author>
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