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	<title>Türsteher - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-21T19:46:57Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=T%C3%BCrsteher&amp;diff=196642&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Khatschaturjan: /* Aufgaben */</title>
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		<updated>2024-06-20T12:43:18Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Aufgaben&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Türsteher&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; – auch &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Einlasser&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;[[Pförtner]]&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; oder aus dem Englischen &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Bouncer&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; genannt – gehören zum [[Wachpersonal]], welches in der Regel nur ausgewählte Gäste in Gastronomiebetriebe oder Veranstaltungsstätten einlässt und dabei eine [[augenschein]]liche [[Zutrittskontrolle]] durchführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aufgaben ==&lt;br /&gt;
Türsteher arbeiten häufig für Veranstalter von [[Konzert (Musikveranstaltung)|Konzerten]], Partys und Festen und in [[Diskothek]]en, [[Nachtclub]]s, Tanzcafés, [[Restaurant]]s und in [[Bordell]]en.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben eines Türstehers gehört das Abweisen von Personen, die aus der Sicht des Veranstalters nicht in die Zielgruppe der Veranstaltung passen. Türsteher üben in ihrem Auftrag das [[Hausrecht]] aus. Hierbei gibt es einige übliche Kriterien, nach denen Türsteher auswählen: [[Lookism|Aussehen]], [[Lebensalter|Alter]], [[Kleidung]], [[Menschliche Geschlechtsunterschiede|Geschlecht]], [[Alkoholkonsum|Alkoholpegel]] und in manchen Fällen auch [[Nationalität]]. Außerdem sollen sie verhindern, dass unerwünschte Gegenstände mit hinein genommen werden. Hierzu zählen häufig [[Waffe]]n, [[Droge]]n und mitgebrachte [[Getränk]]e.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Türsteher sind zusammen mit dem Sicherheitspersonal dafür verantwortlich, dass es innerhalb der Veranstaltung nicht zu einer [[Schlägerei|gewalttätigen Auseinandersetzung]] kommt. Daneben sollen Türsteher oft auch dafür sorgen, dass vor allem Leute das Lokal betreten, die dessen Attraktivität erhöhen. Dazu gehören neben zahlungskräftigen Kunden in erster Linie Frauen ohne männliche Begleitung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man darf einen Türsteher jedoch nicht mit einem Doorman verwechseln. Ein Doorman steht im Eingangsbereich eines Laden/Geschäfts oder auf einer Veranstaltung, begrüßt dort die Kunden/Besucher und steht diesen auch für Fragen bereit. Er öffnet den Kunden oder Besuchern die Türe und ist ein Aushängeschild für die Freundlichkeit gegenüber den Gästen seitens des Gastgebers oder Geschäftsinhabers. Ein Doorman trägt meist einen schwarzen Anzug und wird nicht als Sicherheitskraft eingestuft, sondern als Servicemitarbeiter. Dennoch ist auch hier die Sachkunde gem. § 34a GewO erforderlich, denn auch ein Doorman wird in der Regel von einer Sicherheitsfirma gestellt und schützt ab und an die Kundschaft auch gegen Diebstahl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtliche Situation in Deutschland ==&lt;br /&gt;
Türsteher dürfen sich zwar – wie jeder andere Bürger auch – in Notwehrsituationen unter Einsatz körperlicher Gewalt verteidigen, sie dürfen aber keinesfalls in den Aufgabenbereich der [[Polizei]] eindringen. Ihre Zuständigkeit ist örtlich durch die Grundstücksgrenzen und inhaltlich durch die Persönlichkeitsrechte der Gäste begrenzt. Im Konkreten heißt das, dass sie keine Personenkontrolle oder Personendurchsuchung erzwingen können. Solche Kontrollen vor der Tür sind stets freiwillig, jedoch ein Kriterium für den Einlass. Türsteher besitzen wie jeder andere das [[Festnahme#Jedermann-Festnahme|Festhalterecht]] nach § 127 StPO. Daneben ist das Wachpersonal in der Regel auch „[[Besitzdiener]]“ des Sicherungsobjektes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Prüfung ===&lt;br /&gt;
Türsteher an Diskotheken, die für ein Sicherheitsunternehmen arbeiten oder [[Selbständigkeit (beruflich)|selbständig]] tätig sind, müssen bei der zuständigen [[Deutsche Industrie- und Handelskammer|IHK]] eine sogenannte Sachkundeprüfung ablegen. Dies ist in § 34 (a) der [[Gewerbeordnung (Deutschland)|Gewerbeordnung]] vorgeschrieben. Das von der IHK nach bestandener Sachkundeprüfung ausgestellte Zertifikat wird in einschlägigen Kreisen [[Umgangssprache|umgangssprachlich]] „Türsteher-Schein“ oder einfach „Schein“ oder „34 a“ genannt.&lt;br /&gt;
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit [[Multiple-Choice]]-Fragen und einem mündlichen Teil. Letzterer kann bei Nichtbestehen vergünstigt wiederholt werden. Zurzeit ist die Anzahl der Wiederholungsversuche nicht limitiert. Die Kosten für die [[Bewachungserlaubnis|Sachkundeprüfung]] liegen je nach IHK-Standort zwischen 150 und 190 Euro.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Sachkundeprüfung generell befreit sind Personen, die einen für das Bewachungsgewerbe einschlägigen Berufsabschluss nachweisen können, unter anderem [[Fachkraft für Schutz und Sicherheit|Fachkräfte für Schutz und Sicherheit]] oder [[Werkschutz]]fachkräfte, bzw. [[Werkschutzmeister]]. Weiterhin sind Personen befreit, die erfolgreich Abschlüsse im Rahmen einer Laufbahnprüfung mindestens für den mittleren [[Polizeivollzugsbeamter|Polizeivollzugsdienst]], den mittleren [[Justizvollzugsbeamter|Justizvollzugsdienst]], den mittleren nichttechnischen Zolldienst mit Abschluss des Lehrgangs ESB (Eigensicherung und Bewaffnung) sowie für [[Feldjägertruppe (Bundeswehr)|Feldjäger]] der [[Bundeswehr]] erworben haben. Des Weiteren führt eine erfolgreich absolvierte Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe zu einer Befreiung von der Unterrichtung nach {{§|34a|gewo|juris}} GewO.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtliche Situation in der Schweiz ==&lt;br /&gt;
Türstehern ist es nur in Ausnahmen etwa zur [[Notwehr (Schweiz)|Notwehr]] (Art. 15 [[Strafgesetzbuch (Schweiz)|StGB]]) oder bei [[Notrecht|Notstand]] (Art. 17 StGB) gestattet, Gewalt anzuwenden. Auch, falls [[Polizei (Schweiz)|polizeiliche]] Hilfe nicht rechtzeitig erlangt werden kann, ist eine vorläufige Festnahme durch Privatpersonen – und somit auch durch Türsteher – möglich (Art. 218 [[Strafprozessordnung (Schweiz)|StPO]]). Im Allgemeinen darf Gewalt aber auch bei diesen Ausnahmen nur als äußerstes Mittel eingesetzt werden und das Handeln muss stets verhältnismäßig sein (Art. 200 StPO).&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.hochheuser.ch/was-duerfen-tuersteher/ |titel=Was dürfen Türsteher? |werk=Beat Hochheuser |sprache=de-DE |abruf=2021-06-27}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bekannte Türsteher ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den bekannteren Türstehern zählen unter anderem [[Conny de Beauclair]] aus dem Club [[U4 (Club)|U4]] in Wien, [[Sven Marquardt]] und [[Roger Baptist]], Türsteher des Techno-Clubs [[Berghain]] in Berlin, [[Frank Künster]], der neben seinem Beruf auch Filmregisseur und Schauspieler ist, [[Michael Kuhr]] und [[Bernie Flottmann]] aus [[Hamburg-St. Pauli]] sowie Manfred Meyer († 6. Januar 2009) im Rockclub [[Batschkapp]] in [[Frankfurt am Main]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ähnliche Berufe ==&lt;br /&gt;
* [[Pförtner]]&lt;br /&gt;
* [[Platzanweiser]]&lt;br /&gt;
* [[Saaldiener]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Karl Painer: Geflasht 2: Zehn Gebote für Türsteher und Security, Österreichischer Milizverlag 2016, ISBN 978-3-901185-57-1&lt;br /&gt;
* Karl Painer: &amp;#039;&amp;#039;Scheiß Türsteher!: Die Wahrheit einer Branche vom König der Rausschmeißer&amp;#039;&amp;#039;, Wien-München 2006, ISBN 3-902536-69-1.&lt;br /&gt;
* Geoff Thompson: &amp;#039;&amp;#039;Die Tür: Erfahrungen eines Rausschmeißers&amp;#039;&amp;#039;, Burg/Fehmarn 2002, ISBN 3-927553-08-5.&lt;br /&gt;
* Michael Kuhr: &amp;#039;&amp;#039;Bodyguard : Zwischen High Society und Unterwelt&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Commonscat|Bouncers|Türsteher}}&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=7623174-4}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{SORTIERUNG:Tursteher}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Sicherheitsberuf]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Beruf (Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Veranstaltungskultur]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Khatschaturjan</name></author>
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