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	<title>Stilllegung - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-06T14:20:17Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Stilllegung&amp;diff=92261&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Rendor Thuces Al&#039;Nachkar: Formulierung</title>
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		<updated>2025-08-05T13:26:48Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Formulierung&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;[[Datei:Osthofen- Bahnübergang des Ziegelhüttenweges- Richtung Ost (B 9) 22.7.2008.jpg|mini|Vorübergehend außer Betrieb genommener [[Bahnübergang (Deutschland)|Bahnübergang]] im [[Bahnhof Osthofen]]]]&lt;br /&gt;
Unter &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Stilllegung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, teilweise auch &amp;#039;&amp;#039;Dekommissionierung&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;Auflassung&amp;#039;&amp;#039;, versteht man die temporäre oder permanente Außerbetriebnahme von [[Betrieb]]en, [[Anlage (Technik)|technischen]] oder [[Infrastruktur]]-Anlagen wie [[Streckenstilllegung|Bahnstrecken oder Straßen]] sowie von [[Öffentliche Einrichtung|Einrichtungen]], [[Immobilie|Objekten]], [[Fahrzeug]]en oder z. B. [[Ackerfläche]]n.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gegenteil bezeichnen „Reaktivierung“ bzw. „Wieder-[[Inbetriebnahme]]“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Dieser Begriff findet heutzutage vor allem in der [[Industrie]] (&amp;#039;&amp;#039;Betriebsstilllegung&amp;#039;&amp;#039;), dem [[Bergbau]] ([[Bergwerk|Grubenschließung]]) und dem [[Verkehrswesen]] ([[Streckenstilllegung]]) sowie [[Nachrichtenwesen]] und in der [[Agrarpolitik]] ([[Flächenstilllegung]]) breite Anwendung und ist häufig die Folge der Einführung neuer [[Technologie]]n. Es gibt jedoch auch andere Gründe für die Stilllegung wie etwa [[Nutzungsänderung]]en oder Änderungen der Zweckbestimmung ([[Unternehmensziel]]e, [[Staatsziel]]e, [[persönliches Ziel|persönliche Ziele]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vereinzelt wird auch &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Dekommissionierung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (von {{enS|decommissioning}}, „Stilllegung“) als [[Synonymie|Synonym]] für Stilllegung verwendet. Dies gilt etwa für die [[Stilllegung kerntechnischer Anlagen]]. Auch bei der Außerbetriebnahme von [[Computersystem|Systemen]] in der Informatik und industriellen Automatisierungssystemen (IACS) wird &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Dekommissionierung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; als Begriff verwendet.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.comline.de/fileadmin/comline/Dokumente/Flyer/FS/ASG-Comeline-Brochure-20191031de.pdf |titel=Einfache und schnelle Dekommissionierung von Altsystemen mit einer schlüsselfertigen Standardsoftware |werk=Comline |hrsg=ComLine GmbH Value Added Distribution |datum=2019 |sprache=de |abruf=2022-12-06}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.birkle-it.com/glossar/dekommissionierung/ |titel=Dekommissionierung |werk=birkle IT |sprache=de-DE |abruf=2025-08-05}} &amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur|Autor=Pierre Kobes|Titel=Leitfaden Industrial Security|Verlag=VDE VERLAG GMBH|Ort=Berlin, Offenbach|Datum=2025|ISBN=978-3-8007-5303-1}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
Unter der Herrschaft der [[Nationalsozialismus|Nationalsozialisten]] wurden viele [[Firma|Firmen]], u.&amp;amp;nbsp;a. viele [[Verlag]]e, aus [[Ideologie|ideologischen]], [[Rassismus|rassistischen]] oder [[Zweiter Weltkrieg|kriegsbedingten]] Gründen von den [[Behörde]]n stillgelegt. [[Gertrud Bäumer]] schrieb 1930, es gelte zu kämpfen „… gegen eine Macht, die auf Kosten der Achtung vor dem lebendigen Gewissen des Einzelnen und durch gewaltsame Stilllegung aller anderen Anschauungen den Staatsbürger durch den politischen Soldaten ersetzen will.“&amp;lt;ref&amp;gt;Zeitschrift &amp;#039;&amp;#039;Die Hilfe&amp;#039;&amp;#039;, 16. Juli 1932, S. 676&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsfragen ==&lt;br /&gt;
Eine Stilllegung besteht allgemein in der Aufgabe des [[Betriebszweck]]s unter gleichzeitiger Auflösung der [[Betriebsorganisation]] für unbestimmte, nicht nur vorübergehende Zeit. Ihre Umsetzung erfolgt, sobald der [[Unternehmer]] unumkehrbare Maßnahmen zur Auflösung der betrieblichen Organisation ergreift und damit vollendete Tatsachen schafft. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn er die bestehenden [[Arbeitsverhältnis]]se zum Zwecke der Betriebsstilllegung kündigt.&amp;lt;ref&amp;gt;BAG, Urteil vom 18. Juli 2017, Az.: 1 AZR 546/15 = {{Rspr|NZA 2017, 1618}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Nach der [[Rechtsprechung]] des [[Bundesarbeitsgericht]]s (BAG) liegt eine Betriebsstilllegung dann vor, wenn [[Arbeitnehmer]] und [[Arbeitgeber]] gemeinsam nichts mehr [[Produktion|produzieren]] oder [[Dienstleistung]]en nicht mehr erbringen. Dies wird wiederum deutlich, wenn der Arbeitgeber als Unternehmer seine wirtschaftliche Betätigung einstellt. Geschieht das in der Absicht, den bisherigen Betriebszweck für immer zu beenden, liegt eine Betriebsstilllegung vor.&amp;lt;ref&amp;gt;BAG, Urteil vom 16. Februar 2012, Az.: 8 AZR 693/10 = {{Rspr|NZA 2012, 999}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Wird der Betrieb stillgelegt, so ist die [[Kündigung]] des [[Betriebsrat]]s und anderer [[Personalvertretung]]en frühestens zum Zeitpunkt der Stilllegung zulässig ({{§|15|kschg|juris}} Abs. 4 [[Kündigungsschutzgesetz|KSchG]]). Die [[Weiterbeschäftigungsanspruch|Weiterbeschäftigung]] weniger Arbeitnehmer mit [[Liquidation|Abwicklungsarbeiten]] steht der Annahme einer Betriebsstilllegung nicht entgegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine weitere Ursache für Betriebsstilllegungen kann auf die [[Gewerbeuntersagung]] nach {{§|35|gewo|juris}} Abs. 1 [[Gewerbeordnung (Deutschland)|GewO]] zurückzuführen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei [[Eisenbahnstrecke]]n ist der Betrieb in mehreren Phasen rechtlich geregelt. Wenn der Personen- oder Güterverkehr eingestellt wurde, ist eine Strecke noch nicht stillgelegt, weil dies zusätzlich ein formelles Verfahren zur [[Streckenstilllegung]] erfordert. Auch danach bleibt die Fläche der Strecke oder eines Bahnhofs noch der Eisenbahnnutzung vorbehalten, bis ein [[Freistellung (AEG)|Freistellungsverfahren]] nach dem [[Allgemeines Eisenbahngesetz|Allgemeinen Eisenbahngesetz]] (früher [[Entwidmung]] genannt) abgeschlossen wurde. Dies hat dazu geführt, dass Bahnstrecken z.&amp;amp;nbsp;B. im Westteil [[Berlin]]s, auf denen seit dem Ende des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkriegs]] kein Zug mehr fuhr, nie formell stillgelegt waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kraftfahrzeug]]e dürfen gemäß {{§|3|fzv_2011|buzer}} Abs. 1 [[FZV]] auf öffentlichen Straßen nur in [[Betriebsgefahr|Betrieb]] gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr [[Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr|zugelassen]] sind. Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach der FZV, der [[Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung]] oder der [[Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung]], kann die nach [[Landesrecht]] zuständige [[Behörde]] ([[Zulassungsbehörde]]) dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der [[Mangel (Recht)|Mängel]] setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen ({{§|5|fzv_2011|buzer}} Abs. 1 FZV). Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs wird mithin als &amp;#039;&amp;#039;Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet. Sie setzt die Entstempelung der [[Kraftfahrzeugkennzeichen]], das Einziehen der [[Zulassungsbescheinigung]] bzw. der Bescheinigung über die Zuteilung des Kennzeichens voraus.&amp;lt;ref&amp;gt;Verkehrs- und Wirtschafts-Verlag (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Verkehrsblatt&amp;#039;&amp;#039;, Band 50, 1996, S. 43&amp;lt;/ref&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stilllegung ist ein [[Rechtsbegriff]], der nach {{§|7|atg|juris}} Abs. 3 [[Atomgesetz (Deutschland)|AtG]] auch [[Kerntechnische Anlage|kerntechnische Anlagen]] betrifft, wenn sie ihren Leistungsbetrieb dauerhaft einstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wirtschaftliche Aspekte ==&lt;br /&gt;
[[Gewerbebetrieb]]e werden normalerweise auf unbestimmte Dauer gegründet; nach [[Karsten Schmidt (Rechtswissenschaftler)|Karsten Schmidt]] muss die Tätigkeit „auf immer und ewig geplant sein“.&amp;lt;ref&amp;gt;Karsten Schmidt, &amp;#039;&amp;#039;Handelsrecht&amp;#039;&amp;#039;, 1999, § 9 II 2d&amp;lt;/ref&amp;gt; Eine Betriebsstilllegung ist deshalb stets eine Ausnahmesituation. Gründe für eine Betriebsstilllegung können eine [[Betriebsaufgabe]], das Ende der [[Nutzungsdauer]] unternehmensrelevanter [[Anlage (Technik)|Anlagen]], nicht übernommener [[technischer Fortschritt]] oder der Entzug der Gewerbeerlaubnis sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Betriebsstilllegung ist die Einstellung jeglicher betrieblichen Tätigkeit.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=iqiyBgAAQBAJ&amp;amp;pg=PA766&amp;amp;dq=betriebsStilllegung+lexikon&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwilruX4uoTqAhWywqYKHWOAAn8Q6AEIOTAC#v=onepage&amp;amp;q=betriebsStilllegung%20lexikon&amp;amp;f=false Reinhold Sellien/Helmut Sellien, &amp;#039;&amp;#039;Gablers Wirtschafts-Lexikon&amp;#039;&amp;#039;, 1988, S. 769]&amp;lt;/ref&amp;gt; Dazu kommt es wirtschaftlich, wenn die [[Umsatzerlös]]e die [[Variable Stückkosten|variablen Stückkosten]] nicht mehr [[Kostendeckung|decken]] ([[Grenzanbieter]]). Das [[Betriebsminimum]] (Unterdeckung der [[Fixkosten]]) dagegen ist nur dann ein Grund für eine Stilllegung, wenn mittelfristig keine Fixkostendeckung möglich ist oder sich die [[Marktpreis]]e nicht erhöhen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Flächen- oder Streckenstilllegungen führen dazu, dass die bisherige [[Nutzung (Technik)|Nutzung]] dauerhaft eingestellt wird. Zuständige Gemeinden müssen dabei die Entstehung von [[Brachland]] verhindern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umfangreiche Stilllegungen können die Ursache für [[Konversion (Kommunalwirtschaft)|kommunale Konversionen]] sein. So führen beispielsweise Betriebsstilllegungen größeren Ausmaßes einerseits zur Erhöhung der [[Arbeitslosigkeit]] mit höheren kommunalen [[Staatsausgaben|Ausgaben]] ([[Arbeitslosengeld II]]), während andererseits gleichzeitig die [[Staatseinnahmen|Einnahmen]] durch sinkende [[Gemeindesteuer (Deutschland)|Gemeindesteuern]] ([[Gewerbesteuer (Deutschland)|Gewerbesteuer]], [[Grundsteuer (Deutschland)|Grundsteuer]], [[Verbrauchsteuer (Deutschland)|Verbrauchsteuern]] und [[Umsatzsteuer]]anteile) rückläufig sind. Diese Gegenläufigkeit führt zu [[Haushaltsdefizit]]en, die kommunale [[Investition]]en einschränken und zum [[Investitionsstau]] führen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Stilllegung kerntechnischer Anlagen]]&lt;br /&gt;
* [[Liste stillgelegter Kraftwerke in Deutschland]]&lt;br /&gt;
* [[Rekultivierung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4125246-9}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Betriebswirtschaftslehre]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Planung und Organisation]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Stillgelegte Anlage| ]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Rendor Thuces Al&#039;Nachkar</name></author>
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