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	<title>Steuerharmonisierung - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-06T14:35:06Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Steuerharmonisierung&amp;diff=149984&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;TaxonBot: Bot: Auflösung doppelter toter Links nach https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Bots/Anfragen&amp;oldid=266185123#Aufl%C3%B6sung_der_doppelten_Toten_Links</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;Bot: Auflösung doppelter toter Links nach https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Bots/Anfragen&amp;amp;oldid=266185123#Aufl%C3%B6sung_der_doppelten_Toten_Links&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Steuerharmonisierung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet das Bestreben verschiedener, oft benachbarter Staaten, ihre [[Steuersystem (Steuerrecht)|Steuersysteme]] einander anzugleichen, um damit einen [[Steuerwettbewerb]] zu vermeiden und/oder die Schaffung eines Binnenmarktes zu erleichtern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Steuerharmonisierung in der EU ==&lt;br /&gt;
Der [[ECOFIN]]-Rat beschäftigt sich unter anderem mit der [[Steuerpolitik]] der [[Europäische Union|Europäischen Union]]. Oftmals zentrales Thema ist die Steuerharmonisierung in der EU. Ziel ist es, langfristig den Steuerwettbewerb zwischen den EU-Mitgliedsstaaten zu beseitigen und eine gleichmäßige Besteuerung innerhalb der EU zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
Bislang gibt es dennoch keine verbindlichen Regelungen, wohl aber eine Absichtserklärungen: Im Jahre 1997 verständigten sich die Mitglieder auf folgende Punkte&lt;br /&gt;
# Geltende steuerliche Maßnahmen, die als schädlicher Steuerwettbewerb einzustufen sind, zurückzunehmen&lt;br /&gt;
# Künftig keine derartigen Maßnahmen mehr zu treffen („Stillhalteverpflichtung“).&amp;lt;ref&amp;gt;[http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/company_tax/harmful_tax_practices/index_de.htm &amp;#039;&amp;#039;„Schädlicher Steuerwettbewerb“&amp;#039;&amp;#039;], ec Europa.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Beitritt der osteuropäischen Staaten ([[EU-Erweiterung 2004|EU-Osterweiterung am 1. Mai 2004]]) wurde die Steuerharmonisierung innerhalb der EU aber in weite Ferne gerückt. Die neuen Beitrittsländer versuch(t)en, durch niedrige Steuern ihre Position als Unternehmensstandort innerhalb der EU zu verbessern und einen Wirtschaftsaufschwung zu erreichen, der das Wohlstandsniveau ihres Landes möglichst schnell Richtung EU-Durchschnittsniveau bringen sollte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Europäische Kommission]] ist und bleibt bestrebt, die Steuersysteme der EU-Mitgliedstaaten einander anzugleichen und grenzüberschreitende Steuerprobleme zu beseitigen. Im Dezember 2010 hat die Kommission hierzu eine Mitteilung vorgelegt, in der sie u.&amp;amp;nbsp;a. Vorschläge unterbreitet, wie steuerliche Probleme bei grenzüberschreitenden Erbschaftsangelegenheiten beseitigt oder die [[Doppelbesteuerung]] von Kraftfahrzeugen vermieden werden können. Außerdem hat die Kommission nationale Behörden und Interessenvertreter zu einem Dialog darüber aufgefordert, wie Steuerverfahren weiter vereinfacht werden können.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Toter Link |datum=2019-05 |url=http://presseportal.eu-kommission.de/index.php?id=62&amp;amp;tx_ttnews%5BpS%5D=1291158000&amp;amp;tx_ttnews%5BpL%5D=2678399&amp;amp;tx_ttnews%5Barc%5D=1&amp;amp;tx_ttnews%5Bpointer%5D=2&amp;amp;tx_ttnews%5Btt_news%5D=713&amp;amp;tx_ttnews%5BbackPid%5D=60&amp;amp;cHash=84ca751c6492e9611cb493541a0c0532 |text=&amp;#039;&amp;#039;EU-Kommission will grenzüberschreitende Steuerprobleme beseitigen&amp;#039;&amp;#039; |archivebot=2019-05-16 00:38:55 InternetArchiveBot}}, Pressemeldung vom 20. Dezember 2010. Abgerufen am 17. Mai 2011.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die EU strebt zudem eine [[Fiskalunion]] an. Angesichts der [[Eurokrise]] (insbesondere der [[Griechische Staatsschuldenkrise ab 2010|griechischen Finanzkrise]]) steht dieses Thema seit 2009/2010 weit oben auf der politischen Agenda.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Formelle Steuerharmonisierung in der Schweiz ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;!-- schweizbezogen --&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;Steuerharmonisierung&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet Bestrebungen in der [[Schweiz]] zur Vereinheitlichung der [[Steuer]]n. Diese beschränken sich bislang weitgehend auf die formelle Harmonisierung, also die Harmonisierung des Verfahrens, nicht aber der materiellen, also der inhaltlichen Vereinheitlichung. Durch den ausgeprägten [[Föderalismus]] in der Schweiz existieren 27 verschiedene Steuergesetze inklusive der des Bundes. Gemäss Art. 129 der Schweizerischen Bundesverfassung ist der Bund berechtigt und verpflichtet, Grundsätze der Besteuerung im Bereich der direkten Steuern zu erlassen. Gestützt auf diese Kompetenz hat der Bund 1990 das {{§§|642_14|ch|text=Steuerharmonisierungsgesetz}} erlassen, das am 1. Januar 1993 in Kraft trat. Dies enthält entsprechend dem Verfassungsauftrag Bestimmungen über die Steuerpflicht, den Gegenstand und die zeitliche Bemessung von Steuern, das Verfahrensrecht und das Steuerstrafrecht, die für die [[Kanton (Schweiz)|Kantone]] und Gemeinden bindend sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das StHG regelt viele Fragen nicht abschliessend, sodass den Kantonen nach wie vor ein grosser Spielraum bei der Ausgestaltung ihrer Steuergesetze verbleibt. In Übereinstimmung mit der Generalklausel zugunsten der Kantone (Art. 3 BV) gilt in diesen vom StHG nicht geregelten Bereichen kantonales Recht (Art. 1 Abs. 3 StHG). Zwingend bei den Kantonen verbleibt gemäss Art. 129 BV insbesondere die Festlegung der [[Steuertarif]]e, Steuersätze und Steuerfreibeträge. Abschliessend ist im StHG hingegen geregelt, welche direkte Steuern die Kantone erheben dürfen. Namentlich dürfen die Kantone die folgenden Steuern unter den vom StHG vorgegebenen Bedingungen erheben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einkommenssteuer für natürliche Personen&lt;br /&gt;
* Die [[Vermögensteuer]] für natürliche Personen&lt;br /&gt;
* Die Grundstückgewinnsteuer für natürliche Personen und wahlweise auch juristische Personen&lt;br /&gt;
* Die Gewinnsteuer für juristische Personen&lt;br /&gt;
* Die Kapitalsteuer für juristische Personen&lt;br /&gt;
* Die Quellensteuern für bestimmte natürliche und juristische Personen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
* {{Internetquelle |url=https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/21.html?locale=de |titel=Steuerwesen |werk=EUR-Lex, Zusammenfassung nach Thema – Zusammenfassungen zur EU-Gesetzgebung |hrsg=Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union |abruf=2021-10-15 |abruf-verborgen=1}}&lt;br /&gt;
* {{§§|642_14|ch|text=Schweizerisches Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinde (Steuerharmonisierungsgesetz, StHG)}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Steuerrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;TaxonBot</name></author>
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