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	<title>Staatsmonopol - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Staatsmonopol&amp;diff=529969&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Aka: Leerzeichen vor Maßeinheit, Links optimiert, Kleinkram</title>
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		<updated>2025-03-26T17:05:44Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Leerzeichen vor Maßeinheit, Links optimiert, Kleinkram&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Um ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Staatsmonopol&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; handelt es sich in der [[Wirtschaft]], wenn ein [[Staat]] bestimmte [[Wirtschaftszweig]]e oder [[Tätigkeit]]en durch [[Ausschließlichkeitsrecht]]e für sich reklamiert und andere [[Wirtschaftssubjekt]]e hiervon ausschließt. Dabei handelt er meist durch [[Staatsunternehmen]] in Form des [[Monopol#Definitionen|Angebotsmonopols]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Der [[Staatsrechtler]] [[Peter Badura]] qualifizierte die [[Regalie]]n (wie das [[Münzregal]] oder [[Salzregal]]) als Ausgangspunkt der Staatsmonopole.&amp;lt;ref&amp;gt;Peter Badura, &amp;#039;&amp;#039;Das Verwaltungsmonopol&amp;#039;&amp;#039;, 1963, S. 108 ff.&amp;lt;/ref&amp;gt; [[Ernst Rudolf Huber]] ordnete die Begriffe „Regalien“, „Verwaltungsmonopol“ und „öffentlich-rechtliches Staatsmonopol“ als Synonyme für das Recht des Staates zur ausschließlichen Wirtschaftstätigkeit auf bestimmten Gebieten ein.&amp;lt;ref&amp;gt;Ernst Rudolf Huber, &amp;#039;&amp;#039;Wirtschaftsverwaltungsrecht&amp;#039;&amp;#039;, Band I, 1953, § 7 II, 2&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Echte Staatsmonopole werden meist durch Staatsunternehmen ausgeführt und sind dadurch gekennzeichnet, dass sie wie beim [[Monopol]] keine [[Wettbewerb (Wirtschaft)|Konkurrenten]] haben, die dasselbe [[Produkt (Wirtschaft)|Produkt]] oder die gleiche [[Dienstleistung]] anbieten. Die [[Nachfrage]]r besitzen keine oder lediglich unbedeutende [[Verhandlungsmacht]] und müssen sowohl den [[Monopolpreismodell|Monopolpreis]] als auch die [[Produktqualität|Produkt-]] oder [[Dienstleistungsqualität]] hinnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Staatsmonopole sind überwiegend gesetzlich geregelt, können aber auch entstehen, wenn andere Anbieter kein Interesse am Vertrieb des Produktes haben, der [[Marktpreis]] hierfür unterhalb ihrer [[Preisuntergrenze]] liegt oder nicht konkurrenzfähig wären. Staatsmonopole wurden so auch zum Ausgangspunkt des Rechts des [[Öffentliches Unternehmen|öffentlichen Unternehmens]].&amp;lt;ref&amp;gt;Karl Wenger, &amp;#039;&amp;#039;Die öffentliche Unternehmung&amp;#039;&amp;#039;, 1969, S. 33&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gründe ==&lt;br /&gt;
Staatsmonopole waren bereits im Mittelalter meist darauf gerichtet, die Einnahmen aus einem bestimmten (meist einträglichen) Wirtschaftszweig für den Staat bzw. für den/die Herrscher zu reservieren (siehe [[Regalien]]). Sie können dazu dienen, den Handel mit problematischen Produkten/Dienstleistungen zu regulieren (z. B. [[Suchtmittel]] wie [[Getränk#Alkoholische Getränke|Alkohol]] und [[Tabak]], [[Glücksspiel]]e und [[Sportwette]]n). In diesen Fällen wird von Kritikern oft eingewendet, dass es dadurch zu einer [[Interessenkonflikt|Interessenskollision]] kommt, weil der Staat einerseits Interesse an der Gesundheit der Bevölkerung haben sollte, andererseits aber Interesse am finanziellen Gewinn aus dem Monopol und damit am Verkauf dieser Produkte hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Staatsmonopole für [[Infrastruktur]] und öffentliche Ressourcen, z. B. leitungsgebundene Versorgungsleistungen (Strom, Gas, Wasser) und ähnliche Fälle (z. B. Eisenbahn) werden teils damit begründet, dass ein freier Markt nicht zustande kommen könne, weil der Aufbau paralleler Strukturen durch mehrere Anbieter nicht sinnvoll sei ([[natürliches Monopol]]). Bei diesen Leistungen übernehme der Staat (oder eine regionale Gebietskörperschaft) außerdem die Verantwortung für die Qualität und Versorgungssicherheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einigen Fällen werden Staatsmonopole auch mit dem Streben nach [[Soziale Gerechtigkeit|sozialer Gerechtigkeit]] begründet, beispielsweise im Fall einer staatlichen [[Krankenversicherung]] mit einkommensabhängigen Beiträgen oder bei Gebührenbefreiungen oder -ermäßigungen für sozial schwache Bevölkerungsgruppen. Auch ohne solche einkommensabhängige Komponenten könne eine vom Staat erbrachte kostenpflichtige Leistung einen sozialen Ausgleich bewirken, wenn diese Leistung für bestimmte Bevölkerungsgruppen sonst (d. h. zu Marktpreisen) überproportional teuer wäre (z. B. abgelegene Lage bei leitungsgebundenen Leistungen und beim öffentlichen Verkehr, Gesundheitszustand bei Versicherungsleistungen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Typische Staatsmonopole ==&lt;br /&gt;
Typische Beispiele für Staatsmonopole sind die klassischen [[Parafiskus|Parafisci]] wie [[Eisenbahn]], [[Post]] oder [[Telekommunikation]]. Der Staat [[Betreiber|betreibt]] oder betrieb entsprechende [[Eisenbahnunternehmen|Eisenbahn-]], [[Postunternehmen|Post-]] und [[Telekommunikationsunternehmen]]:&lt;br /&gt;
* Das [[Staatsbahn|Eisenbahnmonopol]] der [[Deutsche Bundesbahn|Deutschen Bundesbahn]] bestand bis Dezember 1993 (in [[Österreich]] bis Dezember 2004, Fernverkehrskonzessionen gibt es in der [[Schweiz]] seit April 2018).&lt;br /&gt;
* Das [[Postmonopol]] (das Monopol der [[Deutsche Post AG|Deutschen Post AG]]) wurde zum 1.&amp;amp;nbsp;Januar 2008 abgeschafft, das Monopol der [[Österreichische Post|Österreichischen Post AG]] zum 1.&amp;amp;nbsp;Januar 2011, [[Die Schweizerische Post]] verlor ihr [[Briefmonopol (Schweiz)|Briefmonopol]] im Januar 1998. Seitdem gibt es kein Monopol mehr im eigentlichen Sinne, weil die Deutsche Post AG zwar größter, aber nicht mehr einziger Anbieter im Postwesen ist.&lt;br /&gt;
* Die [[Deutsche Telekom]] hat nach wie vor [[marktbeherrschende Stellung]], vor allem in den [[Ortsnetz]]en und im [[Analoge Telefonie|Analogbereich]] abseits der [[Ballungsraum|Ballungsräume]]; es handelt sich auch hierbei nicht um ein echtes Monopol, da die Telekom zwar größter, aber nicht mehr einziger Anbieter im [[Telekommunikationsmarkt]] ist.&lt;br /&gt;
* Das [[Branntweinmonopol]] bestand bis Dezember 2017.&lt;br /&gt;
* Die konkrete Ausgestaltung des [[Glücksspielmonopol]]s wurde in Deutschland vom [[Europäischer Gerichtshof|Europäischen Gerichtshof]] im September 2010 als rechtswidrig eingestuft und somit aufgehoben.&amp;lt;ref&amp;gt;EuGH, Urteil vom 8. September 2010, Rechtssachen C-316/07, C-358/07, C-359/07, C-360/07, C-409/07, C-410/07 und C-46/08 = {{Rspr|NVwZ 2010, 1409}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Nach diesem Urteil können sich Behörden, soweit sie den Verbrauchern Anreize geben und sie dazu ermuntern, an [[Lotterie]]n, [[Glücksspiel]]en oder [[Wette]]n teilzunehmen, damit daraus [[Staatseinnahmen]] zufließen, nicht auf die öffentliche Sozialordnung mit der aus ihr folgenden Notwendigkeit, die Gelegenheiten zum Spiel zu verringern, berufen, um restriktive Maßnahmen zu rechtfertigen, auch wenn diese sich ausschließlich auf Wetttätigkeiten beziehen.&lt;br /&gt;
* Das [[Kehrmonopol]] bestand bis Dezember 2012.&lt;br /&gt;
* Das [[Lotteriemonopol]] besteht dadurch, dass nur die staatlich konzessionierten Gesellschaften Lotto anbieten dürfen.&lt;br /&gt;
* Das [[Zündwarenmonopol]] bestand bis Januar 1983.&lt;br /&gt;
Die [[Liberalisierung]] vieler bisher monopolisierter Märkte wurde meist durch das [[EU-Recht]] vorangetrieben und durch [[Privatisierung]] der Staatsunternehmen umgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Staatsmonopole gibt es auch im Bereich der [[Daseinsvorsorge]]. Hier werden Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen durch [[Gemeinde (Deutschland)|Gemeinden]], deren [[Eigenbetrieb|Eigen-]] oder [[Regiebetrieb (Gebietskörperschaft)|Regiebetriebe]] und [[Kommunales Unternehmen|kommunale Unternehmen]] angeboten. Die Bundesregierung sieht in der Daseinsvorsorge „die Erbringung von markt- oder nicht-marktbezogenen Leistungen wirtschafts-, gesellschafts-, sozial- oder kulturpolitischer Art, die bei Bedarf mit staatlichen Mitteln erfolgt. Leistungen der Daseinsvorsorge erfassen wesentliche Bereiche der [[Grundversorgung]]. Sie werden im Interesse der Allgemeinheit erbracht und von staatlicher Seite mit spezifischen Gemeinwohlverpflichtungen verknüpft, wenn unter Marktbedingungen keine ausreichende Versorgung gesichert ist.“&amp;lt;ref&amp;gt;{{BT-Drs|14|6249}} vom 6. Juni 2001, &amp;#039;&amp;#039;Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage&amp;#039;&amp;#039;, S. 4&amp;lt;/ref&amp;gt; Implizit kommt dabei zum Ausdruck, dass die Daseinsvorsorge nur bei Bedarf mit staatlichen Mitteln erfolgt und unter Marktbedingungen keine ausreichende Versorgung gewährleistet ist. Nur für den Fall, dass die [[Privatwirtschaft]] mit Leistungen der Daseinsvorsorge keine [[Gewinnmaximierung]] erreichen kann, bleibt auch die Daseinsvorsorge ein Staatsmonopol.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den früheren [[Zentralverwaltungswirtschaft]]en befand sich insbesondere der [[Außenhandel]] unter Staatskontrolle. Staatliche [[Außenhandelsbetrieb]]e steuerten den [[Export]] und [[Import]], indem sie als unmittelbare oder mittelbare [[Exporteur]]e oder [[Importeur]]e fungierten. Staatliche Rundfunkmonopole ([[staatlicher Rundfunk]]) oder Printmedien sind vor allem in [[Liste sozialistischer Staaten|sozialistischen Staaten]] und [[Diktatur]]en vertreten, damit der Staat die zu verbreitenden Informationen kontrollieren und notfalls [[Zensur (Informationskontrolle)|zensieren]] kann. Auch der ausschließlich [[Öffentlich-rechtlicher Rundfunk|öffentlich-rechtliche Rundfunk]] in Deutschland hatte bis Januar 1984 den Charakter eines Staatsmonopols, auch wenn er die Gebote der Staatsferne und der Unabhängigkeit verfolgte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsfragen ==&lt;br /&gt;
Staatsmonopole können durch Gesetze geschaffen und geschützt werden. So regelte das seit Januar 1970&amp;lt;ref&amp;gt;das ursprüngliche PostG stammte vom 28. Oktober 1871&amp;lt;/ref&amp;gt; in Kraft befindliche [[Postgesetz]] (PostG) in § 1 PostG a. F., dass ausschließlich die Post die Beförderung aller sogenannten postzwangspflichtigen Gegenstände wie „versiegelte, zugenähte oder sonst verschlossene Briefe sowie aller Zeitungen politischen Inhalts, welche öfter als einmal wöchentlich erscheinen“ übernehmen dürfe. Daraus ergab sich im Umkehrschluss, dass sowohl verschlossene Briefe innerhalb eines Ortes und generell unverschlossene Sendungen nicht vom Postmonopol erfasst waren.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=sbFoDwAAQBAJ&amp;amp;pg=PT7&amp;amp;dq=postmonopol+postgesetz&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=2ahUKEwjBjKqMxITtAhXovKQKHTWIAYwQuwUwBHoECAYQBw#v=onepage&amp;amp;q=postmonopol%20postgesetz&amp;amp;f=false Oswald Walter, &amp;#039;&amp;#039;Reichsadler und Brieftaube&amp;#039;&amp;#039;, 2018, o. S.]&amp;lt;/ref&amp;gt; Heute ist in {{§|1|postg_1998|buzer}} PostG vom Gegenteil die Rede, denn Zweck des PostG „ist es, durch Regulierung im Bereich des Postwesens den Wettbewerb zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein [[EU-Mitgliedstaat]] verstößt gegen {{Art.|102|AEUV|dejure}} [[AEUV]], wenn er einem Unternehmen besondere oder ausschließliche Rechte verleiht und dadurch eine Lage schafft, in der das betreffende Unternehmen durch die bloße Ausübung dieses Rechts gegen Art. 102 AEUV verstößt.&amp;lt;ref&amp;gt;EuGH, Urteil vom 23. April 1991, Az.: Rs C 44/90 (Höfner/Elser) = {{Rspr|NJW 1991, 2891}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Im Urteil ging es um das Arbeitsvermittlungsmonopol des § 4 [[Arbeitsförderungsgesetz|AFG]] a. F., worin der [[Bundesanstalt für Arbeit]] das alleinige Recht auf [[Arbeitsvermittlung]] und [[Berufsberatung]] zugesprochen wurde. Deshalb fiel im August 1994 das [[Vermittlungsmonopol]] und im März 2002 die Erlaubnispflicht, so dass [[private Arbeitsvermittlung]] möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wirtschaftliche Aspekte ==&lt;br /&gt;
Staatsmonopole sind in [[Marktwirtschaft]]en systemwidrig, im [[Sozialismus]] und [[Kommunismus]] stützen sie dagegen das System. Bei Staatsmonopolen verfolgt der Staat das [[Staatsziel]], bestimmte Wirtschaftszweige oder Tätigkeiten zu [[Kontrolle|kontrollieren]] und sie nicht der Privatwirtschaft zu überlassen. Entsprechend entfällt bei staatlichen Monopolen eine [[Marktregulierung]]. Der Staat zeigt dabei auch ein [[Marktverhalten]] wie Monopolisten, indem er Monopolpreise konkurrenzlos festlegt und [[Marktvolumen]] und [[Qualität]] bestimmt. Dem Nachfrager verbleibt deshalb lediglich die Wahl, entweder zu akzeptieren oder vom Geschäft Abstand zu nehmen.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=UyChAq72vd4C&amp;amp;pg=PA110&amp;amp;dq=mengenanpasser+datum&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=mengenanpasser%20datum&amp;amp;f=false Willi Albers (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft&amp;#039;&amp;#039;, Band 5, 1980, S. 110]&amp;lt;/ref&amp;gt; Bei Staatsmonopolen hat der Staat die Wahl zwischen [[Gewinnmaximierung]] oder [[Kostendeckung]], was sich auf den Monopolpreis auswirkt, weil bei Gewinnmaximierung eine [[Gewinnspanne]] den Preis erhöht. Je mehr Staatsmonopole es in einer Volkswirtschaft gibt, umso höher ist die [[Staatsquote]] und umgekehrt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Lenin]] konstatierte 1919 beim [[Kapitalismus]] „die Ablösung der freien [[Wettbewerb (Wirtschaft)|Konkurrenz]] durch den staatsmonopolistischen Kapitalismus“.&amp;lt;ref&amp;gt;Wladimir Iljitsch Lenin, &amp;#039;&amp;#039;Werke&amp;#039;&amp;#039;, Band 22, 1960, S. 206&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Begriff [[staatsmonopolistischer Kapitalismus]] („Stamokap“) fand Eingang in die Ideologie des [[Marxismus-Leninismus]], worunter eine krisenhafte Spätphase des Kapitalismus mit sich offen oder versteckt verschärfenden Widersprüchen und letztlich unvermeidbarer Zusammenbruchsperspektive verstanden wurde.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=V229UYRI5vQC&amp;amp;pg=PA27&amp;amp;dq=Staatsmonopolistischer+Kapitalismus&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=2ahUKEwiHgvOXs6jtAhXMzqQKHfh7ASYQuwUwCXoECAYQBg#v=onepage&amp;amp;q=Staatsmonopolistischer%20Kapitalismus&amp;amp;f=false Jürgen Kocka, &amp;#039;&amp;#039;Organisierter Kapitalismus oder Staatsmonopolistischer Kapitalismus?&amp;#039;&amp;#039;, in: Heinrich A. Winkler (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Organisierter Kapitalismus&amp;#039;&amp;#039;, 1974, S. 27 f.]&amp;lt;/ref&amp;gt; Ideologen glaubten eine zunehmende Verflechtung von [[Kartell]]en und Monopolen einerseits und der [[Staatsmacht]] andererseits zu erkennen. Die spätere DDR benutzte im „Wettbewerb der Wirtschaftssysteme“ ab 1965 den Begriff als Agitationsmittel gegen die BRD.&amp;lt;ref&amp;gt;Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Imperialismus heute – Der staatsmonopolistische Kapitalismus in Westdeutschland&amp;#039;&amp;#039;, 1965, S. 1 ff.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Staatsmonopole contra Privatisierung ==&lt;br /&gt;
Kritiker der Staatsmonopole behaupten, dass Staatsmonopole ineffizient seien, weil der Staat unter keinem Konkurrenzdruck steht. Bemängelt werden weiter eine mangelnde Bereitschaft zu [[Innovation]]en und ein häufig schlechter Service.&amp;lt;ref&amp;gt;Fritz Blaich, &amp;#039;&amp;#039;Kartell- und Monopolpolitik im kaiserlichen Deutschland&amp;#039;&amp;#039;, 1973, S. 64&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hingegen werden als Argumente für Staatsmonopole eine mögliche Verschlechterung der Qualität und Sicherheit in vielen Fällen der Privatisierung vorher staatlich erbrachter Leistungen angeführt (z. B. Eisenbahn und Wasserversorgung in Großbritannien, [[Kalifornische Elektrizitätskrise|Stromversorgung in Kalifornien]]); außerdem liegt das Interesse privater Investoren nicht bei einer optimalen Versorgung der Kunden, sondern in der Erzielung von Gewinnen. Dem wird entgegengehalten, dass in einer Marktwirtschaft mit Konkurrenz jeder private Investor bemüht sein müsse, optimale Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Die angeführten Negativbeispiele seien Ausdruck von [[Politikversagen]], weil es Aufgabe der Politik sei, dafür zu sorgen, dass sich ein Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern bilde. Weiters haben nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geführte Unternehmen oftmals kein Interesse daran, ihre Leistungen flächendeckend anzubieten; dies stellt vor allem bei der Versorgung abgelegener Gebiete im ländlichen Raum ein Problem dar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiter wird angeführt, dass in [[Demokratie]]n Staatsmonopole im Gegensatz zu privatwirtschaftlich geführten Betrieben der demokratischen Kontrolle, also der Beurteilung durch die wahlberechtigte Bevölkerung unterliegen. Daher müssten die politischen Entscheidungsträger Interesse an einer preisgünstigen und bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung durch die Staatsmonopole haben. Der Wettbewerb unterschiedlicher politischer Gruppen ersetze also in gewissem Maße den wirtschaftlichen Wettbewerb am Markt. Andere verweisen auf die unmittelbare demokratische Kontrolle durch den Konsumenten, der bei freier Entscheidung das preisgünstigste und bestmögliche Produkt oder Dienstleistung auswählen kann. Außerdem zeige die Praxis, dass Staatsmonopole keineswegs die preisgünstigste und bestmögliche Versorgung der Bevölkerung bewirkten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um in privatisierten Bereichen, bei denen eine Konkurrenz verschiedener Anbieter nicht oder nur schwierig möglich ist ([[Marktversagen]]), Qualität und Versorgungssicherheit zu gewährleisten, sowie zur Regulierung von Preisen in Fällen, wo kein Wettbewerb wirkt, werden z. B. sogenannte [[Regulierungsbehörde]]n eingesetzt. Dies resultiert möglicherweise in der Umwandlung eines ehemaligen Staatsmonopol ([[Natürliches Monopol]]) in ein privates [[Quasi-Monopol]] ([[Kabelfernsehnetz]] in Deutschland). Weiterhin wurden von staatlicher Seite teilweise sehr komplexe [[Marktdesign]]s geschaffen, um Wettbewerb in große Teilbereiche monopolisierter Industrien hineinzutragen (siehe [[Energiemarkt#Marktdesign der Energiewirtschaft|Marktdesign der Energiemärkte]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abgrenzungen ==&lt;br /&gt;
Die Rechtsprechung sieht [[Regalien]], [[Finanzmonopol]]e und [[Wirtschaft]]smonopole als drei selbständige Kategorien an.&amp;lt;ref&amp;gt;Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 31. August 1950, Az.: II 69/50, DVBl. 1950, 754&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== International ==&lt;br /&gt;
Bis Dezember 1994 bestanden in [[Österreich]] vier Staatsmonopole, und zwar für Branntweinerzeugung (Alkoholmonopol), Glücksspiel, Salz (Salzmonopolgesetz von 1978) und Tabak ([[Austria Tabak]]). Durch den [[EU-Beitritt Österreichs]] im Januar 1995 entfielen alle Monopole mit Ausnahme des Tabakmonopol im Einzelhandel sowie das Glücksspielmonopol. Der Handel mit Tabakwaren ist in Österreich den Trafiken vorbehalten. Dies hat sowohl fiskal- als auch sozialpolitische Hintergründe, da die Führung eines Tabakfachgeschäft nur an vorzugsberechtigte (mindestens 50 % Behinderung) Personen vergeben werden. Dieses Modell ist in Österreich einzigartig. Glücksspiele sind in Österreich weiterhin dem Bund vorbehalten ({{§|3|GSpG|RIS-B|DokNr=NOR12050525}} Glücksspielgesetz). Das Ende des staatlichen Radiomonopols war für 1996 vorgesehen. Aufgrund von Rechtsstreitigkeiten wurde das Lizenzvergabeverfahren aber unterbrochen, so dass fast alle privaten Radiostationen erst 1998 mit der Ausstrahlung beginnen konnten. Das lange Festhalten am Monopol führte dazu, dass private österreichische Radiobetreiber vom nahen Ausland sendeten. Im Osten des Landes (und damit in [[Wien]] empfangbar) waren [[Radio CD International]] ([[Slowakei]]) und [[Antenne Austria]] ([[Ungarn]]).&amp;lt;ref&amp;gt;Rundfunk- und Telekom-Regulierungs-GmbH (Hrsg.) vom 16. Mai 2003, &amp;#039;&amp;#039;5 Jahre Privatradio in Österreich&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der [[Schweiz]] gab es die Staatsmonopole des Postwesens (seit 1848), der Telegrafie (1851) und der Telefonie (1878), auf denen die später erteilte ausschließliche Konzession für die Ausstrahlung von Radio- und Fernsehprogrammen der [[SRG SSR|SRG]] beruhte, das Schießpulverregal (1848) sowie das Alkoholmonopol (1887). Der Bund sicherte sich außerdem die Gesetzgebungskompetenz über die Binnenschifffahrt (1919) und die Luftfahrt (1921). Das Eisenbahnmonopol wurde 1872 dem Bund übertragen. Das Post- und Telekommunikationsmonopol wurde 1997 teilweise bzw. vollständig aufgehoben, das Netz des Radios wurde 1983, das des Fernsehens 1991 konzessionierten privaten Betreibern zugänglich gemacht. Bis Dezember 1983 besaß die [[Schweizerische Unfallversicherungsanstalt|SUVA]] das Monopol auf [[Versicherungsschutz]] für Beschäftigte in jenen Betrieben, in denen sie einem erheblichen Unfall- oder Berufskrankheitsrisiko ausgesetzt sind. Weiterhin bestimmt {{Art.|7|822.11|ch}} [[Arbeitsgesetz]] jene [[industrie]]llen Wirtschaftszweige, die in der SUVA versichert sein müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In [[Skandinavien]] gehören meist die [[Vertriebsgesellschaft]]en für alkoholische Getränke dem Staat (beispielsweise [[Systembolaget]] in [[Schweden]]). Typische Staatsmonopole gibt es weltweit häufig im Energiesektor, so etwa bei Erdöl die [[Petrobras]] ([[Brasilien]]) oder [[Petronas]] ([[Malaysia]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4121709-3}}&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wettbewerbstheorie]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wirtschaftspolitik]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Monopol]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Aka</name></author>
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