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	<title>Staatskommissar - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Staatskommissar&amp;diff=460362&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;TaxonBot: Bot: Auflösung doppelter toter Links nach https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Bots/Anfragen&amp;oldid=266185123#Aufl%C3%B6sung_der_doppelten_Toten_Links</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;Bot: Auflösung doppelter toter Links nach https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Bots/Anfragen&amp;amp;oldid=266185123#Aufl%C3%B6sung_der_doppelten_Toten_Links&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Dieser Artikel|beschreibt die Funktion eines staatlich eingesetzten Verwesers in Deutschland; für das Organ der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde siehe [[Staatskommissär]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neu 8. Mai 2019: Die mediale Bezeichnung „[[Zwangsverwaltung]] von Istanbul durch den Gouverneur der Region bis zur Neuwahl am 23. Juni 2019“ entspricht einem deutschen Staatskommissar. Soll das hier nachfolgende „Hilf mit“ bestehen bleiben?}}&lt;br /&gt;
{{Staatslastig|DE}}&lt;br /&gt;
[[Datei:Bayerische Landwirthschaftsbank 1921.jpg|mini|Vom bestellten Staatskommissar unterschriebene Kommunal-Obligation der Bayerischen Landwirthschaftsbank [[eGmbH]] vom 1. Oktober 1921]]&lt;br /&gt;
Ein deutscher &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Staatskommissar&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist ein vom Staat bestellter Beauftragter, der vorübergehend (kommissarisch) eine beaufsichtigte [[Körperschaft]] leitet. Die Bestellung eines Staatskommissars setzt meist voraus, dass die beaufsichtigte Körperschaft ihre Pflichten schwerwiegend verletzt hat oder nicht mehr handlungsfähig ist. Der Staatskommissar ist damit das letzte Mittel der [[Kommunalaufsicht]] des Landes über die [[Gemeinde]]n und Kreise sowie der Hochschulaufsicht des Landes über die Hochschulen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weimarer Republik ==&lt;br /&gt;
Entsprechende Fälle der [[Reichsexekution]] gab es in der [[Weimarer Republik]], insbesondere den unter zweifelhaften Voraussetzungen geführten [[Preußenschlag]] von 1932, durch den  Reichskanzler [[Franz von Papen]] zugleich [[Reichskommissar]] für Preußen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Nationalsozialismus ==&lt;br /&gt;
Die am 28. Februar 1933 von Reichspräsident [[Paul von Hindenburg]] unterzeichnete [[Reichstagsbrandverordnung]] hob die verfassungsmäßigen Grundrechte der persönlichen Freiheit, der Meinungs-, Vereins- und Versammlungsfreiheit auf. Das im Reichstag verabschiedete [[Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933]] ebnete endgültig den Weg für die Diktatur des [[NS-Staat]]es.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits nach den Wahlen vom 5. März 1933 begann die Machteroberung in den Ländern und Kommunen. So besetzten in Berlin SA-Einheiten und Polizei die Bezirksrathäuser und setzten Bürgermeister und Stadträte ab. Am 15. März wurde der Chefredakteur des antisemitischen Hetzblatts „[[Der Angriff]]“, [[Julius Lippert (Politiker)|Julius Lippert]], zum Staatskommissar mit unbeschränkten Vollmachten ernannt.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Toter Link |datum=2024-05 |url=https://www.visitberlin.de/de/nationalsozialistische-reichsregierung |text=Nationalsozialistische Machtergreifung 1933 |archivebot=2024-05-15 06:31:26 InternetArchiveBot}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Instrument nutzten die Nationalsozialisten die Polizeigewalt, die beispielsweise in [[Hessen]] nach der Absetzung des Ministerpräsidenten [[Bernhard Adelung]] am 6. März auf die Nationalsozialisten überging. Am 7. März besetzten SA-Trupps auch in Mainz das Stadthaus. Noch am selben Tag ging die Polizeigewalt an den Staatskommissar für das Polizeiwesen in Hessen, den schon früh der „völkischen Bewegung“ angehörenden Juristen [[Werner Best]], über.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.mainz1933-1945.de/machtergreifung-1933.html Machtergreifung in Hessen 1933]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch in kleinen Städten wurden Staatskommissare eingesetzt, so im Thüringischen [[Ilmenau]] ein nationalsozialistisches Mitglied des Stadtrates anstelle des gewählten Bürgermeisters.&amp;lt;ref&amp;gt;Heinrich Arnold: [https://www.db-thueringen.de/servlets/MCRFileNodeServlet/dbt_derivate_00044458/ilm1-2019200037.pdf &amp;#039;&amp;#039;Der Bauhauskünstler Wilhelm Löber und sein Goethebrunnen.&amp;#039;&amp;#039;] Technische Universität Ilmenau, 2019, S. 34–36 zum &amp;quot;entarteten&amp;quot; [[Goethebrunnen (Ilmenau)]]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Mai 1933 erschuf die Reichsregierung zwecks direkter Einflussnahme auf die evangelischen Landeskirchen Staatskommissare. [[Otto Dibelius]] protestierte als Generalsuperintendent gegen diesen staatlichen Willkürakt.&amp;lt;ref&amp;gt;Robert Stupperich: &amp;#039;&amp;#039;Otto Dibelius. Ein evangelischer Bischof im Umbruch der Zeiten.&amp;#039;&amp;#039; Vandenhoeck &amp;amp; Ruprecht, Göttingen 1989, ISBN 3-525-55414-1, S. 202–219.&amp;lt;/ref&amp;gt; Für Preußen wurde als Staatskommissar am 23. Juni 1933 der [[Ministerialdirektor]] [[August Jäger (Jurist)|August Jäger]] berufen, der Leiter der Kirchenabteilung des [[Kultusministerium]]s und [[Politischer Leiter|Amtswalter]] für evangelische Kirchenangelegenheiten in der Reichsleitung der [[Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei|NSDAP]] war. In einer seiner ersten Amtshandlungen setzte er am 26. Juni 1933 den Generalsuperintendenten Dibelius wegen des Protestes gegen die Regierung ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Juli 1933 erließ die Reichsregierung in Absprache mit den nationalsozialistischen „[[Deutsche Christen|Deutschen Christen]]“ eine neue Reichskirchenverfassung, die eine kurzfristig für den 23. Juli 1933 anberaumte Kirchenwahl zur Folge hatte. Hitler hatte im Gegenzug auf Veranlassung des Reichspräsidenten Hindenburg die Staatskommissare zurückgezogen und ihre Maßnahmen rückgängig gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dibelius durfte am 19. Juli 1933 in sein Amt zurückkehren. Nachdem die Deutschen Christen die Kirchenwahl im Triumph gewonnen hatten, bat Dibelius um Beurlaubung. Unter Bezug auf die Angriffe der DC schrieb er am 26. Juli 1933 in einem Brief an den [[Oberkirchenrat#Oberkirchenrat als oberste Kirchenbehörde|Evangelischen Oberkirchenrat]]: &amp;#039;&amp;#039;„Ich bin als deutscher Student Mitglied des [[Verein Deutscher Studenten|Vereins Deutscher Studenten]] geworden und habe schon während meiner Studienzeit im Kampf gegen [[Judentum]] und [[Sozialdemokratie]] gestanden.“&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im medizinischen Bereich wurden in den einzelnen Ländern Abteilungen für das Gesundheitswesen in den Innenministerien der jeweiligen Länder errichtet. Der Leiter dieser Abteilung wurde von der NSDAP als „Kommissar für das Gesundheitswesen“ eingesetzt. Er hatte die Entscheidungsgewalt in allen Fragen der Volksgesundheit. Der Abteilungsleiter oder Staatskommissar, der die Amtsbezeichnung „Ministerialdirektor“ führte, wurde aufgrund von oben genannten Gesetzen vom Innenministerium des jeweiligen Landes vorgeschlagen und vom [[Reichsstatthalter]] ernannt.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.zm-online.de/archiv/2008/24/gesellschaft/erinnerung-und-aufklaerung/ Gesundheitswesen im NS]&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;Gisela Tascher: &amp;#039;&amp;#039;Die Entwicklung des Gesundheitswesens im Saargebiet und Saarland von 1920–1956 im Spiegel der machtpolitischen Verhältnisse.&amp;#039;&amp;#039; Promotionsarbeit. Universität Heidelberg, 2007, {{DNB|987461605}}.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch die Eigenständigkeit der deutschen Länder wurde zerschlagen, und die Regierungschefs wurden durch von Hitler bestimmte Reichskommissare abgelöst. Insbesondere das zweite „[[Gleichschaltungsgesetz]]“ vom 7. April 1933, das nach den Änderungen vom 30. Januar 1935 [[Reichsstatthaltergesetz]] genannt wurde, verschärfte diese Entwicklung und machte die Reichskommissare zu dauerhaften Reichsstatthaltern, welche die Mitglieder der Landesregierungen und die Beamten der Länder sowie Staatskommissare ernennen und entlassen konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bundesrepublik Deutschland ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Karl Erb Denazifizierung 1948.jpg|mini|hochkant|Staatskommissar für die politische Säuberung [[Otto Künzel]] (1948)]]&lt;br /&gt;
Insoweit der Bund eine Aufsicht über die Länder ausübt (Bundesaufsicht), kann er unter den Voraussetzungen des [[Bundeszwang]]es nach Art. 37 GG einen [[Bundeskommissar]] ernennen, der vorübergehend die Funktionen der betroffenen Landesregierung oder sogar des betroffenen Landtages ausübt. Dieser Fall ist in der Bundesrepublik noch nicht eingetreten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stadt [[Nürnberg]] stand vor einigen Jahren aufgrund eines nicht genehmigungsfähigen Haushalts kurz vor der Einsetzung eines Staatskommissars durch die  [[Regierung von Mittelfranken]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie in Bayern gibt es einen „regulären Staatskommissar“.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv|url=https://securessl.vwa-wuerzburg.de/admin/mcblog/mcblog_doDetail.php?lfd=44 |wayback=20230928194451 |text=&amp;quot;Staatskommissar&amp;quot; in einer Akademie |archiv-bot=2024-05-15 06:31:26 InternetArchiveBot }}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Exekutive (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Berufliche Funktion des Öffentlichen Dienstes]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;TaxonBot</name></author>
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